Bedeutung: Besonders nachdrücklich schwören
Herkunft: Die Wendung ist seit dem frühen 16. Jh. belegt, und zwar bei Hans Sachs. Sie ist vielfach auf alte Rechtsbräuche zurückgeführt worden. So soll der Stein, den man beim Schwur berührt, einem heidnischen heiligen Stein und später dem Altarstein entsprechen, Bein (Gebein) den Reliquien eines Heiligen. Letzteres ist seit dem 6. Jh. im Lex Allemannorum und auch im Parzival (um 1200) belegt. Die Kombination von Stein und Bein beim Schwur hätte dann durch die Berücksichtigung heidnischer und christlicher Schwurbräuche eine verdoppelnde Intensivierung bedeutet. Diese Deutung ist aber wegen des späten Erscheinens der Redewendung und durch das Fehlen der Präposition (bei oder auf Stein und Bein schwören, ähnlich wie in der Formel beim Barte des Propheten) umstritten. Stein und Bein tauchen nämlich schon weit früher formelhaft verbunden auf, etwa in der ersten Hälfte des 13. Jh. bei dem schwäbischen Dichter Freidank: "Die Zunge hat kein Bein / und bricht doch Stein und Bein." Diese Wendung tadelt die böse Zunge und geht auf ein lateinisches Vorbild zurück (osse caret lingua, secat os tamen ipsa maligna). Stein und Bein stammen also wahrscheinlich nicht aus dem Bereich des Rechtswesens, sondern sind als Sinnbilder der Härte und Bruchfestigkeit allgemein zur Verstärkung einer Aussage oder eines sprachlichen Bildes genutzt worden.