Bedeutung: Verstummen vor Schreck
Herkunft: Im altgermanischen Recht gab es ein Gottesurteil, das darin bestand, dass dem Verurteilten ein trockener Bissen in den Mund gelegt wurde, den er schlucken musste. Blieb der Bissen im Hals stecken, dann war der Angeklagte schuldig. Gottesurteile dieser Art sind bis ins 14. Jh. hinein belegt.