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Jens Cotta soll AfD-Parlamentsvize werden – doch die “Wehrhaftigkeit der Guten“ torpediert auch in Erfurt den Wählerwillen
„Demokratie heißt nicht Massenherrschaft, sondern Aufbau, Sicherung, Bewährung der selbstgewählten Autoritäten“. So sprach einst Theodor Heuss, der einstige Bundespräsident der FDP – und fast wirkt es so, als habe er prophetisch einen Finger in die Wunde der Gegenwart von 2026 gelegt.
Die Gremien, in die der Souverän seine Vertreter schickt, sind dazu aufgefordert, das repräsentative Abbild vom Abstimmungssonntag zu erhalten. Doch wie soll das ernsthaft und glaubwürdig gelingen, wenn man beispielsweise der AfD ihr zustehende Posten wie Vizepräsidenten oder Ausschussvorsitze in den Parlamenten verwehrt?
Blockaden sind Demokratie unwürdig
Sie verweisen darauf, ein System schützen zu wollen, das mit dem ursprünglichen Gedanken von der Herrschaft des Volkes nicht mehr viel zu tun hat. Denn wo Eigenkontrolle zu einem Prellbock wird, der sämtliche Erschütterungen im Elfenbeinturm der Mächtigen abfedert, da funktioniert die Selbstverwaltung schon längst nicht mehr.
Wer diesbezüglich von einer “Wehrhaftigkeit” spricht, meint eigentlich das Zementieren oligarchischer Strukturen. Ein Klüngel von CDU bis Linken hat sich gemütlich in den Machtfluren eingerichtet und paktiert wider Wählerwillen und politisch Vernunft, um die Alternative für Deutschland von den Fleischtöpfen fernzuhalten.
Herablassung des Kartells
In Erfurt geschieht all das derzeit mustergültig, um den 53-jährigen Cotta zu torpedieren. Er war bereits im vergangenen Mai gescheitert, als er schon einmal ins Landtagspräsidium einziehen wollte – als Vertreter der mit Abstand stärksten Fraktion eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Nicht “zu weit rechts”, sondern in der falschen Partei…
Cotta gehört neben Björn Höcke inzwischen zu den profiliertesten AfD-Landespolitikern. Er parodiert launig die politischen Irrwege in den neuen Medien, fragt ironisch nach Sinn und Zweck von Messerverbotszonen, befürwortet strikte Abschiebungen und plädiert für eine eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum.
Mit Blick auf die Justiz sieht Cotta die Neutralität schwinden, grünen Ökosozialismus weist er ebenso zurück wie Umverteilungsphantasien. Außenpolitisch fordert er mehr staatliche Zurückhaltung im Alltag der Menschen, benennt klar die ganz erheblichen Defizite in Mentalität und Ausstattung der Bundeswehr – und er plädiert für eine schonungslose Aufarbeitung der DDR-Zeit, jener Stasi-Vergangenheit von Spitzeln, die bis heute ihr Unwesen treiben.
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uebender (26.01.2026)
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In Sachsen geht es rund: AfD-Kandidat in Altenberg zum Bürgermeister gewählt
Mal wieder diese renitenten Sachsen, die sich der linken Gehirnwäsche erfolgreich gewehrt haben:
Bei der vorgezogenen Bürgermeisterwahl in Altenberg (Osterzgebirge, Sachsen) gestern hat der AfD-Kandidat André Barth die Wahl klar gewonnen.
Er erhielt im ersten Wahlgang 61,8 % der Stimmen und setzte sich damit deutlich gegen die anderen Bewerber durch – eine Stichwahl war nicht nötig.
Die Wahl war notwendig geworden, weil der vorherige (CDU-)Bürgermeister vorzeitig zurückgetreten war.
André Barth ist damit nach Pirna (und je nach Zählung Großschirma) der zweite oder dritte AfD-Bürgermeister in Sachsen. Die Wahlbeteiligung lag Berichten zufolge sehr hoch (zwischen ca. 70–80 %).
Auch in Brandenburg könnte demnächst mit René Stadtkewitz ein AfD-Mann das Ruder in die Hand nehmen, denn die linke Einheitsfront gegen ihn hatte bei der letzten Bürgermeisterwahl eine Lusche gewählt (nur, um einen guten Mann aus der „falschen“ Partei zu verhindern).
Gestern nämlich fand in Zehdenick (Brandenburg, Landkreis Oberhavel) ein längst fälliger Bürgerentscheid statt, in dem die Wählerinnen und Wähler über die Abwahl des amtierenden Bürgermeisters Alexander Kretzschmar (parteilos) abstimmten. Das Ergebnis war eindeutig:
• 97,2 % der abgegebenen Stimmen votierten für die Abwahl (also gegen seine weitere Amtsführung).
• Die Abwahl war damit erfolgreich und bindend.
Grund für die Abwahl war vor allem, dass Kretzschmar nach seiner Wahl im März 2025 nur elf Tage tatsächlich im Amt war und sich dann dauerhaft krankmeldete. Seit Ende März 2025 war er durchgehend krankgeschrieben und erschien nicht mehr im Rathaus.
• Medien nannten ihn den „Nie-da-Bürgermeister“ oder sprachen von „elf Tagen Arbeit – acht Jahre Gehalt“.
• Viele Bürger und Initiatoren (u. a. ein Rentner, der eine Zeitungsannonce schaltete) empfanden das als untragbar und als Missbrauch des Amtes.
• Es gab Vorwürfe, dass er das Amt nur angetreten habe, um die Versorgungsansprüche zu sichern.
Der Bürgerentscheid wurde von Teilen der Stadtverordneten und Bürgerinitiativen angestoßen und hatte eine sehr hohe Beteiligung und klare Mehrheit.
Zehdenick braucht nun erneut einen neuen Bürgermeister – eine Neuwahl wird vorbereitet.
Die Bürger drücken René Stadtkewitz und der AfD die Daumen.
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uebender (27.01.2026)
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AfD-Triumph im Erzgebirge: André Barth erringt absolute Mehrheit bei Bürgermeisterwahl
Geht doch: Wenn die Mehrheiten zu eindeutig sind, kann auch das Altparteienkartell nichts mehr ausrichten mit seinen Versuchen, den demokratischen Willen der Bürger zu brechen.
In Sachsen hat der AfD-Politiker André Barth die Bürgermeisterwahl in Altenberg (Osterzgebirge, ca. 7500 Einwohner) klar gewonnen. Er erreichte im ersten Wahlgang 61,8 % der Stimmen und damit die absolute Mehrheit – eine Stichwahl war nicht nötig.
Die Wahlbeteiligung lag bei starken 70,8 Prozent. Barth führt das Rathaus bereits kommissarisch seit dem überraschenden Rücktritt des bisherigen CDU-Bürgermeisters Markus Wiesenberg im Sommer 2025, der eine Blockadehaltung im Stadtrat beklagt hatte. Der AfD-Erfolg in dem Wintersportort markiert einen weiteren kommunalen Zugewinn für die Partei in Sachsen.
In Brandenburg verpasste die AfD hingegen knapp die Eroberung ihres ersten Landratsamts. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (OSL) setzte sich in der Stichwahl der CDU-Kandidat Alexander Erbert mit 53,4 % gegen die AfD-Bewerberin Antje Ruhland-Führer durch, die 46,6 % erhielt.
„Wir wachsen von Wahl zu Wahl“
Die Wahlbeteiligung betrug nur 45,2 Prozent. Erbert tritt die Nachfolge des langjährigen parteilosen Landrats Siegurd Heinze an. Die AfD lag zwischenzeitlich in Führung, musste sich aber letztlich geschlagen geben. AfD-Landeschef René Springer wertete das Ergebnis dennoch als Zeichen des kontinuierlichen Wachstums: „Wir wachsen von Wahl zu Wahl.“
Während ein deutlicher Erfolg für die Blauem auf Bürgermeisterebene also in Sachsen zu verbuchen ist, gelang der linksgespülten Block-CDU auf Landratsebene in Brandenburg ein Abwehrerfolg.
Vor dem Hintergrund einer aktuellen INSA-Umfrage (Januar 2025), die die AfD in Brandenburg mit 34 % klar vor der SPD sieht, unterstreichen die Ergebnisse die anhaltende Polarisierung und Wettbewerbsfähigkeit der AfD in Ostdeutschland auf kommunaler Ebene – auch wenn höhere Ämter weiterhin schwer zu erobern bleiben.
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uebender (29.01.2026)
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Die Insa-Umfrage im Überblick:
• AfD: 40 Prozent (+10)
• CDU: 26 Prozent (-
• SPD: 6 Prozent (-1)
• Grüne: 3 Prozent (+-)
• Linke: 11 Prozent (+-)
• BSW: 6 Prozent (-2)
• FDP: 3 Prozent (+1)
• Sonstige: 5 Prozent (+-)
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Umfrage zu den Spitzenkandidaten der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Knappe Mehrheit würde AfD-Kandidaten Siegmund direkt wählen
Bei einer hypothetischen Ministerpräsidenten-Direktwahl zwischen den Spitzenkandidaten von AfD und CDU käme Sven Schulze (rechts) von der CDU demnach auf 29 Prozent und Ulrich Siegmund von der AfD auf 31 Prozent.
Exklusive Zahlen für Sachsen-Anhalt, die INSA für NIUS erhoben hat, legen ein Kopf-an-Kopf-Rennen der beiden Spitzenkandidaten Sven Schulze (CDU) und Ulrich Siegmund (AfD) bei der kommenden Landtagswahl in Sachsen-Anhalt nahe.
Bei einer hypothetischen Ministerpräsidenten-Direktwahl zwischen den Spitzenkandidaten von AfD und CDU käme Sven Schulze von der CDU demnach auf 29 Prozent und Ulrich Siegmund von der AfD auf 31 Prozent.
Bemerkenswert ist Siegmunds Wert vorwiegend deshalb, weil die AfD auf 39 Prozent kommt. Dass der Kandidat so weit hinter den Stimmen der Gesamtpartei zurückbleibt, spricht nicht gerade für Siegmund.
Bei den 30- bis 59-Jährigen liegt Siegmund vorn, bei den über 70-Jährigen Schulze. Befragte im Alter zwischen 18 und 29 Jahren (je 27 Prozent Siegmund bzw. Schulze) sowie zwischen 60 und 69 Jahren (33 Prozent Siegmund, 35 Prozent Schulze) sind sich diesbezüglich jeweils uneins.
72 Prozent der CDU-Wähler würden Schulze zum Ministerpräsidenten wählen, 67 Prozent der AfD-Wähler Siegmund.
Eine relative Mehrheit erwartet, dass Schulze Ministerpräsident wird (37 Prozent), 31 Prozent rechnen mit Siegmund. Jeder Neunte (11 Prozent) rechnet mit jemand anderem.
Vertrauen in den eigenen Kandidaten zeigen vorrangig die CDU-Wähler. 78 Prozent von ihnen glauben daran, dass Schulze Ministerpräsident wird.
Knapp jeder Dritte findet Sven Schulze (32 Prozent) sympathischer – ähnlich sympathisch finden die Befragten Ulrich Siegmund (31 Prozent). Interessant: Knapp jeder Fünfte (19 Prozent) findet beide gleich sympathisch.
In puncto Sympathie liegt Schulze deutlich bei den Frauen vorn, Siegmund bei den Männern. 24 Prozent der weiblichen Befragten halten Siegmund für sympathischer, 31 Prozent nannten Schulze. Ulrich Siegmund kommt bei den Männern besser an, 38 Prozent finden ihn sympathischer, 33 Prozent nannten Schulze.
Der CDU-Kandidat Schulze kann die Wähler der linken Parteien stärker überzeugen als AfD-Mann Siegmund. Siegmund hat bei den Wählern des BSW und denen sonstiger Parteien die Nase vorn.
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uebender (30.01.2026)
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Chrupalla bei Miosga: Erst Einzelverhör, dann drei gegen einen
Was Dunja Hayali beim ZDF, ist Carmen Miosga bei der ARD – wobei diese Karikatur einer Journalistin inzwischen noch unerträglicher ist, als es Anne Will in ihrer in jeder Hinsicht starren und regungslosen Spätphase je war. Immer wenn man denkt, der öffentlich-rechtliche Staatsfunk hätte den Tiefpunkt seiner Niveaulosigkeit erreicht, schafft er es, seinen eigenen Maßstab noch einmal zu unterbieten.
Was hier dem Zuschauer (und Chrupalla) zugemutet wurde an Unverschämtheiten, voreingenommener und manipulativer Fragestellung und rein bösartiger durchschaubarer Alleinmotivation, einen von vornherein so identifizierten “Feind” lächerlich zu machen und vorzuführen, ist in dieser Plumpheit nicht einmal im Staatsfernsehen autoritärer Regimes in dieser Form zu sehen.
Wenn man schon pro forma einmal jemanden von der AfD einlädt, muss der oder die Betreffende zumindest maximal bloßgestellt und diffamiert werden, so die mit Händen zu greifende Absicht dieser Sendung, die zu einem zum Fremdschämen peinlichen Tribunal einer intellektuell heillos überforderten Moderatorin geriet. Miosga wollte Chrupalla offensichtlich vorführen, entlarven, aufs Glatteis führen – doch sie entlarvte dabei wieder einmal nur sich selbst.
Kein Wort zu Plagiats-Voigt oder Masken-Spahn, dafür Vorwürfe gegen AfD-Hinterbänkler
In Bezug auf US-Präsident Donald Trump fragte Miosga gleich zu Beginn, dieser sei ja zweimal letztinstanzlich zu einer Geldstrafe verurteilt worden; ob so jemand in der AfD was werden könne?
Dafür arbeitet sie sich an mit der Lupe gesuchten AfD-Affären ab. Mit einem riesigen Stapel Infozetteln vor sich bewaffnet und einem durch ihre offenes Haar verdeckten Knopf im Nacken zwecks Live-Briefing durch die Redaktion, um auf jede Aussage Chrupallas mit “Faktenchecks” reagieren zu können, spielte sich Miosga einmal mehr als Chefanklägerin auf, bestrebt, keine einzige inhaltliche oder sachliche Frage zu stellen, sondern nur Anschuldigungen zu erheben.
Ein “Familienskandal”, der keiner ist
Hier zeigte sich erneut der reine Kampagnenzweck dieser Talkshow – und der ARD insgesamt: In der begierig erwarteten Nachlese des Chrupalla-Auftritts durch andere Formate des Senders wurde natürlich lustvoll Chrupallas Ergänzung ausgemährt, er finde die Familienbeschäftigung „trotzdem schwierig“ und das Ganze habe „ein Geschmäckle“
Die bis hin zur Kontaktschuld und Dauerverleumdung reichende Brandmauer-Ächtung verhindert oftmals zudem, dass sich überhaupt genügend außenstehende Bewerber finden.
Bröckers intellektueller Offenbarungseid
Im letzten Drittel der Sendung wurde das Einzelverhör danns ins klassische Muster “drei gegen einen” überführt: Offenbar von der Redaktion dahingehend gebrieft, bloß keine Aussagen und Themen zur Sprache zu bringen, die möglicherweise AfD-Position bekräftigen könnten, schossen sich beide sogleich auf die angebliche “Wirtschaftsgefährdung” durch die AfD ein.
Irgendwas mit Vielfalt
Miosga brachte dann auch noch das Kunststück fertig, einen mittelständischen Unternehmer aus Chrupallas Heimatland Sachsen auszugraben, der die Sorgen vor einer AfD-Regierung für seine wirtschaftliche Zukunft im Einspielerbeitrag teilte.
Dass es sich bei der ARD um einen lupenreinen Regierungs- Staatsfunk handelt, belegt auch Miosgas ungeheuerliche Behauptung: „In der Corona-Zeit wurden Rechte jedes Einzelnen immer abgewogen gegen das Allgemeinwohl“.
Selbst die “Zeit” schämt sich fremd
Das einzig Gute daran ist, dass die Selbstentlarvung unweigerlich voranschreitet und am Sonntag nun endgültig jeder sehen konnte, wie weit es mit der ARD gekommen ist. Mehr denn je gilt, dass dieses ganze Gehirnwäsche- und Volkserziehungs-Mediensystem endlich abgeschafft werden muss.
Es gibt keinerlei plausible Rechtfertigung mehr dafür, dass dieser linke Agitprop-Narrenzirkus von der Allgemeinheit zwangsfinanziert und dafür auch noch nach Strich und Faden belogen und in die Irre geführt wird.
Denn einer Inquisition linker Haltungsheuchler, die als flammende Verteidiger eines abgewirtschafteten Parteienkartells vor der bestellten Kulisse von Studio-Claqueren auftrumpfen, braucht sich niemand auszusetzen.
Und Zuschauer sollten für diesen Rotz keinen Cent mehr bezahlen.
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uebender (11.02.2026)
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AfD-Veranstaltung mit Höcke: Stadt Lindenberg scheitert mit Verbot vor Gericht
Die CSU-geführte Städtchen Lindenberg im Allgäu wollte eine am kommenden Wochenende stattfindende AfD-Veranstaltung mit Björn Höcke kurzerhand stoppen – doch das Verwaltungsgericht Augsburg schob dem Versuch, die Hallenvergabe zu kippen, einen klaren Riegel vor. Wieder einmal haben Antidemokraten Zeit und Geld verschwendet, um einen demokratischen Akt zu sabotieren.
Die Auseinandersetzung um die AfD-Veranstaltung in Lindenberg im Allgäu zeigt beispielhaft, wie selektiv der Umgang staatlicher Behörden mit politischer Vielfalt in unserem besten Deutschland ever ist. Für den 15. Februar war in der städtischen Halle eine Wahlkampfveranstaltung geplant, bei der auch der thüringische Fraktionsvorsitzende Björn Höcke sprechen sollte.
Nachdem die Stadt zunächst die Buchung bestätigte, wurde sie – das antidemokratische Spielchen kennt man – kurz darauf widerrufen – mit der Begründung, es bestünden Befürchtungen hinsichtlich möglicher strafbarer Äußerungen.
Der AfD-Kreisverband wandte sich gegen den Widerruf und bekam vor dem Verwaltungsgericht Augsburg vollumfänglich Recht.
Die Richter des Verwaltungsgerichts verwiesen darauf, dass die „Bedenken der Stadt zwar nachvollziehbar seien.“
Angesichts des Gleichbehandlungsgebots von nicht verbotenen Parteien seien bei der Zulassung der Parteien zur Nutzung öffentlicher Einrichtungen jedoch strenge Anforderungen zu beachten. Insofern reichten dem Gericht die Argumente der Stadtverwaltung nicht.
Die Schützenhilfe für kommende Verbote des Gerichts für die Stadt Lindenberg und Co.: Es hätte der Behörde auch „als milderes vorrangiges Mittel ein Redeverbot für Herrn Höcke zur Verfügung gestanden“. Ein vollständiger Widerruf der Zulassung der AfD zur Nutzung der Stadthalle sei somit unverhältnismäßig.
Die Stadt Lindenberg hat nun noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung bei Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München vorzugehen. Eine Stellungnahme dazu war von der Verwaltung zunächst nicht zu erhalten.
Die „Mitte der Gesellschaft“ hat sich in Lindenberg bereits angekündigt und für Sonntag begleitend zu der AfD-Wahlkampfveranstaltung Kundgebungen und einen Demonstrationszug versprochen.
Es werden mindestens 2.000 Krawallos als „Gegendemonstranten“ erwartet, berichten hierzu die Mainstreammedien.
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uebender (12.02.2026)




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Jetzt schlägt’s dreizehn – es gibt ja doch noch unabhängige Richter: Verwaltungsgericht Augsburg kippt Höcke-Redeverbot und AfD-Hallenkündigung
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat in den letzten Tagen gleich zwei bemerkenswerte und allzu seltene Beispiele für eine politisch unabhängige Justiz geliefert. Heute hob es ein Redeverbot gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke auf, das die Stadt Lindenberg verhängt hatte.
Zwar sei Höcke wegen Verwendung der Parole „Alles für Deutschland“ strafrechtlich verurteilt worden und weitere seiner Aussagen seien „nicht unproblematisch“, die Stadt Lindenberg habe aber nicht nachweisen können, dass eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ dafür bestehe, dass Höcke gerade auf der Veranstaltung am Sonntag „strafrechtlich relevante Äußerungen, antisemitische Äußerungen oder die NS-Gewaltherrschaft billigende, verherrlichende oder rechtfertigende Äußerungen“ tätigen könnte.
Höckes zweifache strafrechtliche Verurteilung wegen der Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“ sei zwar „im Ausgangspunkt durchaus Anlass zur Besorgnis“, argumentierte das Gericht, die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Redeverbot seien aber hoch. D
In Seybothenreuth weiterhin Auftrittsverbot
In dieser Woche hatte das Gericht bereits das von der Stadt Lindenberg wegen des Höcke-Auftritts ausgesprochene Verbot der Nutzung der Halle für die Veranstaltung aufgehoben.
In der oberfränkischen Gemeinde Seybothenreuth darf Höcke jedoch weiterhin nicht auftreten. Ein entsprechendes Verbot hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth am gestrigen Donnerstag bestätigt und damit einen Eilantrag der AfD abgewiesen.
Die AfD hat Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingelegt Zwei Verwaltungsgerichte im selben Bundesland kommen also zu entgegengesetzten Einschätzungen.
Dabei ist offenkundig, dass solche Redeverbote durch und durch antidemokratisch und ungerechtfertigt sind. Höcke selbst bezeichnete es als „absurd“, dass eine neutrale Verwaltung in Zukunft entscheiden dürfen solle, mit wem eine Partei Wahlkampf machen dürfe.
„Was wir hier erleben, ist eine weitere Attacke auf die parlamentarische Demokratie in Deutschland. Und es ist nicht die AfD die angreift, sondern ein nur noch auf Machterhalt orientiertes Establishment!“, so Höcke weiter, der auch klarstellte:
„Mir steht das Grundrecht auf Ausübung der Meinungsfreiheit zu. Ich bin Mitglied eines Verfassungsorgans. Ich bin Oppositionsführer eines deutschen Parlaments“.
Nun bleibt abzuwarten, ob er tatsächlich das Wort ergreifen darf oder ob es weitere juristische Winkelzüge gegen wird, die ihn daran hindern werden.
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uebender (15.02.2026)
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Interview
JF-Exklusiv: Jetzt spricht Ulrich Siegmund
Nach tagelangen Vorwürfen der Vetternwirtschaft bricht der AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund sein Schweigen. Im exklusiven JF-TV-Interview spricht er über die Anstellung seines Vaters bei einem anderen Abgeordneten und einen Verdacht der gezielten Unterwanderung der Partei.
Der Spitzenkandidat der AfD in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, hat die Vorwürfe der Vetternwirtschaft als „orchestrierte Kampagne“ zurückgewiesen. Die Kritik entbehre „jeder Verhältnismäßigkeit“, betonte Siegmund im exklusiven TV-Interview mit der JUNGEN FREIHEIT.
Es mache einen Unterschied, ob, wie im Fall des Grünen-Politikers Patrick Graichen, Stellen bei der Regierung mit Verwandten besetzt werden, oder ob ein Abgeordneter sich sein eigenes Büroteam zusammenstelle. Dort brauche es eine gesteigerte Loyalität.
Vater soll deutlich weniger verdienen
Dies sei eine „veraltete Zahl“. Die Summe habe er lediglich projektbezogen für einige Monate erhalten. Regulär verdiene er nun unter 5.500 Euro. Dies sei auch angemessen, da sein Vater Diplom-Ingenieur sei und im Bundestag gute Arbeit leiste.
Dennoch zeigte sich Siegmund auch selbstkritisch. Die Brisanz der Vorwürfe habe er „höchstwahrscheinlich unterschätzt“. Grundsätzlich gebe es „eine gewisse Häufung“ von eingestellten Familienmitgliedern, da diese nach der Gründung der AfD mit noch wenigen Mitgliedern, oft zusammen Aufbauarbeit geleistet hätten.
Kritik an AfD-Abgeordneten und der Union
Kritik äußerte der Spitzenkandidat am ehemaligen Generalsekretär seines Landesverbandes, Jan Wenzel Schmidt. Viele Mitglieder hätten den Verdacht, dieser sei von Geheimdiensten gesteuert. Er selbst könne dazu natürlich nichts sagen, sprach aber von einem „mutmaßlichen V-Mann“.
Schmidt hatte bereits Ende Dezember, nachdem er innerparteilich unter Druck geraten war, angekündigt, Belege vorzulegen, die zeigten, daß AfD-Landtagsabgeordnete Ehefrauen, Kinder oder Geschwister von Mitgliedern des Landesvorstands beschäftigten.
Außerdem behauptet er, AfD-Parlamentarier hätten Dienstreisen gegenüber dem Landtag Sachsen-Anhalt falsch abgerechnet.
Der CDU warf Siegmund „Doppelmoral“ vor, wenn diese jetzt die AfD kritisiere. „Was bei anderen toleriert wurde, wird bei der AfD skandalisiert.“
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uebender (16.02.2026)
Im Weltnetz hatte es jemand treffend formuliert in dem er sagte (O-Ton): "Wem wollen sie noch trauen wenn nicht den eigenen Familienmitgliedern ?"Es sei logisch, dass man versuche, Leute zu gewinnen, denen man vertrauen könne.
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matty (16.02.2026)
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Parteitag der AfD im Juli: Kartellparteien und Medien wieder mal im Nazi-Wahn
Die tägliche Empörungsmaschinerie gegen die AfD läuft auf Hochtouren: Kaum ein Tag vergeht, ohne dass ein neuer „Skandal“ herbeigeschrieben wird. Jetzt hat man sich den geplanten Bundesparteitag am 3./4. Juli 2026 in Erfurt vorgenommen.
Und Mainstreammedien wie die Welt trommeln mit.
Der Vorwurf: Genau 100 Jahre zuvor (3./4. Juli 1926) fand in Weimar ein NSDAP-Reichsparteitag statt – daher sei die Datumswahl eine bewusste Reminiszenz an die Nationalsozialisten, eine „fatale Parallele“, ein Signal an die rechtsextreme Szene.
Das ist so absurd, dass es fast schon komisch wäre – wenn es nicht so durchschaubar wäre. Denn das Muster ist immer dasselbe: Egal, welches Datum die AfD wählt, irgendwer findet garantiert einen Nazi-Bezug in der Nähe. Hätte man den 1. August genommen → Reichsparteitag 1929. Den 19. August → 1927. Den 5. September → irgendein Gau- oder Führertreffen.
Besonders peinlich wird es, wenn eine CDU-Staatsministerin wie Serap Güler ganz vorne mitmischt und von „bewusster Provokation“ spricht. Als ob Parteitage in Thüringen im Juli 2026 plötzlich nur noch Nazi-Kosmos wären, sobald sie nicht auf einen völlig unbesetzten Kalendertag fallen. Weimar und Erfurt liegen zwar nah beieinander, aber 100 Jahre und Welten dazwischen.
Ein absoluter Tabubruch was die AfD da abliefert..oder?
Die CSU hat am 10./11. September 2021 in Nürnberg ihren Parteitag abgehalten. In Nürnberg?
Ratet mal, wer im Jahr 1938 am 10. und 11. September in Nürnberg Parteitag gehalten hat? In Nürnberg auch noch. 83 Jahre nach dem NSDAP-Parteitag auch noch – 83 als Chiffre spricht auch für sich.
Es wird noch verrückter:
Die CSU tagte erneut am 03./04.07.1970 in Nürnberg – erneut in Nürnberg, dem Ort des NS-Reichsparteitagsgeländes. Der Parteitag war exakt 44 Jahre nach dem NS-Parteitag. Das Datum 03.07 und 04.07 ist spannend, weil es ja der AfD jetzt vorgeworfen wird.
Aber es geht weiter:
Am 12./13.09.1975 tagte die CSU mit ihrem Parteitag in München – München war die „Hauptstadt der Bewegung“ der NSDAP. Die Tagung fand genau 40 Jahre nach dem Parteitag der NSDAP statt – dieser fand damals in Nürnberg statt.
Aber dem nicht genug:
Die CDU hielt 2022 am 09. und am 10.09 in Hannover einen Parteitag ab. Ratet mal was 88 (!!!) Jahre vor dem Parteitag in Hannover war? Ja, genau. Am 09. und am 10. September 1934 fand der „Reichsparteitag der Einheit und Stärke“ statt.
Aber es geht noch weiter:
Die CDU tagte 1971 am 27.01 – genau 48 Jahre auf den Tag nach dem NSDAP-Parteitag in München.
Die Grünen tagten auch am 07. bis zum 09.09.1990 – auf den Tag 52 Jahre nach dem Parteitag in Nürnberg.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »matty« (17. Februar 2026, 13:52)
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uebender (17.02.2026)
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Niedersachsen-AfD als “gesichert rechtsextrem” eingestuft – allein auf Grundlage schamloser Propagandalügen
Wie nicht anders zu erwarten, wurde die AfD nun auch in Niedersachsen vom Landesverfassungsschutz als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung und gesichert rechtsextrem“ hochgestuft.
„Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft“ gehe vom Rechtsextremismus aus. Diesem Phänomenbereich sei auch die AfD zuzuordnen. Dies ist gleich doppelt gelogen, denn die größte Gefahr für die Gesellschaft geht vom immer totalitärer agierenden Parteienkartell, gefolgt von Islamismus und Linksextremismus aus.
Weiter schwadronierte sie, die AfD mache „unseren Staat und unsere demokratischen Institutionen verächtlich“ und fordere die „Remigration von Millionen Menschen aus der Mitte unserer Gesellschaft“.
Die Hochstufung der AfD erfolgt auch hier wieder aus rein politischen Gründen. Damit ist es nun möglich, zur Überwachung der Partei auch nachrichtendienstliche Mittel wie Observationen oder V-Leute einzusetzen und AfD-Mitglieder bei vermeintlich verfassungsfeindlichem Verhalten aus dem öffentlichen Dienst zu entlassen.
Die AfD soll also unterwandert und ihre Unterstützer aus dem Staatsdienst gemobbt werden. „Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Verfassungsfeinde dürfen keine Waffen besitzen und auch nicht in sicherheitsempfindlichen Bereichen tätig werden können.“
Dieser Verfassungsschutz ist fürwahr „Antifa“
Verfassungsschutzpräsident Dirk Pejril sekundierte seiner Herrin mit der Feststellung: „Das öffnet den Instrumentenkoffer der nachrichtendienstlichen Mittel“. Insgesamt würden die extremistischen Kräfte innerhalb der AfD bundesweit an Einfluss gewinnen.
Öffentlich bemühe sich die AfD Niedersachsen und ihr Landesvorstand „stellenweise um ein eher gemäßigtes Auftreten“. Eine Distanzierung gegenüber den extremistischen Kräften innerhalb der Gesamtpartei finde jedoch nicht statt.
Dieses durchschaubare Manöver ist ein weiteres Kapitel im Kampf des Parteienstaates gegen die Opposition. Die niedersächsische Landesregierung wäre damit eigentlich ein Fall für den Verfassungsschutz.
Da dieser aber in Bund und Ländern längst zur Gesinnungspolizei des Linksstaates umgemodelt wurde, ist auch hier die Pervertierung des Grundgesetzes vollzogen.
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uebender (19.02.2026)
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Martensteins „Jahrhundert-Rede“ löst Begeisterung aus
Harald Martensteins Plädoyer gegen ein AfD-Verbot im Hamburger Thalia Theater geht viral. Der Kolumnist bekommt Millionen Klicks und erntet viel Lob. Kritik gibt es bisher so gut wie nicht.
Das Plädoyer des Journalisten Harald Martenstein beim Schau-„Prozeß gegen Deutschland“ für eine Ablehnung des AfD-Verbots im Hamburger Thalia Theater hat in den sozialen Medien ein begeistertes Echo ausgelöst. Das Video davon wurde zahlreich geteilt und erreicht Millionen Menschen.
Deutschland würde sich vielmehr in ein „autoritäres Regime“ verwandeln: „Tatsächlich war diese Begründung, wir retten die Demokratie, historisch gesehen eine der beliebtesten bei denen, die sie abgeschafft haben.“
In dem Theater wird ein Verbotsverfahren gegen die AfD simuliert. Sowohl Befürworter als auch Gegner treten auf. Am Ende soll ein Gericht um die ehemalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) entscheiden. Martensteins Rede erntete im Thalia wenig Beifall und einige Buhrufe. Eine Zuschauerin zeigte dem 72jährigen sogar den Mittelfinger.
„Gut, daß Deutschland einen Martenstein hat“
Umso euphorischer waren dagegen die Reaktionen in den sozialen Netzwerken. Die Deutschland-Redakteurin der Neuen Zürcher Zeitung, Beatrice Achterberg, kommentierte auf X: „Gut, daß Deutschland einen Harald Martenstein hat.“
Der Finanzexperte Markus Krall meinte, Martenstein „hat eine Jahrhundertrede gehalten“.
„Wir verneigen uns vor Harald Martenstein“
„Unbedingt lesen“, empfahl der ehemalige FAZ-Herausgeber Hugo Müller-Vogg seinen Followern, als er das Manuskript teilte: „Das linksgrüne Publikum erfuhr durch Martenstein, wie linksgrüne Intoleranz sich äußert.“
Der liberale Publizist Rainer Zitelmann, der seit Jahrzehnten FDP-Mitglied ist, äußerte sich etwas zurückhaltender, aber ebenso positiv: „Man muß kein AfD-Fan sein, um dieser Rede in weiten Teilen zuzustimmen.“
Kritische Stimmen gibt es bisher so gut wie keine. Weder CDU-Politiker noch das rot-grün-rote Lager haben sich bisher zu Martenstein geäußert. Möglich ist aber, daß in den kommenden Tagen ein Shitstorm folgt.
Linker Soziologe bedauert Teilnahme
Bei Befürwortern des AfD-Verbots herrscht dagegen bisher offenbar Schockstarre. Linke Medien berichten nicht über die Rede des Publizisten. Einer, der im Thalia die Pro-Seite vertrat, ist der Soziologe Andreas Kemper, der das Buch „Rechtspopulismus kann tödlich sein“ veröffentlicht hat.
Die Rechten haben jetzt Videos von Martenstein!
Das hätten sie auch gehabt, wenn ich individuell abgesagt hätte. Ein gemeinsamer Rücktritt mit drei oder vier Personen auf der Bühne hätte vielleicht etwas bewirken können. Dafür habe ich geworben.“
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uebender (21.02.2026)
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Bis September ist es noch lange – und die orchestrierte Kampagne gegen Siegmund hat gerade erst begonnen…
Die künstlich aufgebauschte Affäre um die Beschäftigung von Verwandten durch AfD-Politiker im Bundestag, in Landtagen und in Parteieinrichtungen, ist natürlich ein gefundenes Fressen für die Mainstream-Journaille und das Einfallstor für vermeintlich immer neue spektakuläre Enthüllungen Tag, mit denen nun alle paar Tage aufgewartet wird.
Für den AfD-Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt gehe es nach der „Filzaffäre“ jetzt um die Frage, „ob der Politiker gegen die Verhaltensregeln des Landtages verstoßen hat“. Die Statuten des Landtages von Sachsen-Anhalt sehen vor, dass Abgeordnete der Landtagsverwaltung anzeigen müssen, wenn sie dem Vorstand, Aufsichtsrat oder sonstigen Gremien eines Unternehmens angehören.
Vermeintliche “spektakuläre Enthüllungen”
Siegmund bestreitet einen Verstoß gegen die Verhaltensregeln. Er erklärte, zu Beginn seines Abgeordnetenmandates im Landtag mit Beginn der siebenten Wahlperiode auf seine gewerbliche Tätigkeit als Geschäftsführer und Gesellschafter im Unternehmen REIMA Vertriebsgesellschaft, „seit 2016 in der Rechtsform der OHG, ab 2017 umgewandelt in die Rechtsform der GmbH & Co. KG, ordnungsgemäß hingewiesen und seither die notwendigen Folgemitteilungen geleistet“ zu haben.
Auch zu seiner zweiten Firma seien der Landtagsverwaltung die „notwendigen Informationen zur Einordnung und die Rolle der Komplementärgesellschaft“ bekannt. Seiner Mitteilungspflicht sei er nachgekommen.
Die vermeintlich so spektakulären Enthüllungen über angeblich unterschlagene Firmenbeteiligungen und Beschäftigungsverhältnisse von Verwandten, die bei den anderen Parteien seit Jahrzehnten gang und gäbe sind, dienen natürlich nur dem einen Zweck, Siegmund, der in Umfragen bei 40 Prozent liegt und gute Chancen hat, nach der Landtagswahl am 6. September, erster AfD-Ministerpräsident zu werden, so viel wie möglich am Zeug zu flicken und seine Werte bis zur Wahl möglichst nach unten zu treiben.
Deshalb ist auch weiterhin mit häppchenweisen Enthüllungen zu rechnen, die bei den Wählern den Eindruck verfestigen sollen, die AfD betreibe ein riesiges Günstlingsnetzwerk und sei in allerlei dubiose Machenschaften verwickelt.
Wenn ein Bruchteil dieses investigativen Aufwands für die Aufdeckung der Mauscheleien des Parteienkartells verwendet würde, wäre die AfD wahrscheinlich die einzige Partei, die nicht um die Überschreitung der Fünf-Prozent-Hürde fürchten müsste. Allerding sitzt der Unmut auch so tief genug, dass die Wähler in Sachsen-Anhalt und dem Rest des Landes sich von diesem Pseudo-Skandal nicht in ihrer Entscheidung beeinflussen lassen werden, zumal sie die Absicht dahinter ohnehin durchschauen.
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uebender (23.02.2026)
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Harald Martenstein zeigt Liebe zur AfD?
Die Rede des Kolumnisten Harald Martenstein hat vor Kurzem eine breitere politische Debatte ausgelöst. Im Zentrum steht die Frage: Wie geht eine Demokratie mit politisch unbequemen Positionen und großen oppositionellen Wählergruppen um?
Im Kern ging es dabei eben nicht um ein klassisches Parteithema, sondern um etwas viel Grundsätzlicheres: unser Demokratieverständnis. Martenstein stellt im Prinzip die ziemlich unbequeme Frage, ob eine Demokratie wirklich stabil ist, wenn sie nur die Meinungen, Parteien und Wähler aushält, die gesellschaftlich gerade als akzeptabel gelten. Denn Demokratie garantiert keine „richtigen“ Ergebnisse. Sie garantiert ein Verfahren: Wahlen, Wettbewerb, Opposition und Machtwechsel.
Dass die Rede so viel Resonanz ausgelöst hat, passt ziemlich gut in den aktuellen politischen Diskurs. Politische Differenzen werden immer häufiger nicht nur inhaltlich kritisiert, sondern direkt moralisch eingeordnet. Aus „Das halte ich politisch für falsch“ wird schnell „Das darf eigentlich gar nicht passieren“. Und damit verschiebt sich die Debatte weg von Argumenten und hin zu einer Art Legitimitätsfrage.
Was Demokratie wirklich bedeutet
Und genau da wird es eigentlich interessant. Demokratie ist kein System, in dem alle einer Meinung sind, sondern eines, in dem unterschiedliche Positionen miteinander konkurrieren. Parteien werben um Zustimmung, werden kritisiert, verlieren, gewinnen, werden abgewählt. Opposition ist dabei kein nerviger Störfaktor, sondern ein ganz normaler Bestandteil des Spiels. Ohne Gegensätze gibt es keinen echten politischen Wettbewerb.
Egal, wie man Martensteins Zuspitzungen im Detail findet: Im Kern liest sich die Rede eher wie ein Reminder an etwas ziemlich Banales, das wir gern vergessen. Nämlich, dass demokratische Regeln nicht nur dann gelten, wenn uns das Ergebnis gefällt, sondern auch dann, wenn es uns komplett gegen den Strich geht.
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uebender (23.02.2026)
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Rechtswidriger Wahlkampfeingriff in Ettlingen gestoppt: Martin Sellner darf bei AfD-Veranstaltung sprechen
Es ist ein Wahnsinn, wie immer wieder rechtswidrig in den Wahlkampf eingegriffen wird. Dieses Mal im baden-württembergischen Ettlingen, wo versucht wurde, eine Wahlkampfveranstaltung der AfD zu verhindern, weil der ehemalige IB-Chef Martin Sellner sprechen sollte.
Ein Gericht untersagt das zunächst. Doch nun gibt der Verwaltungsgerichtshof doch noch grünes Licht.
Selbstherrliche Stadtverwaltungen und Kommunalpolitiker werden vom Gericht immer wieder mal in ihre Schranken gewiesen, weil sie mit allen Mitteln versuchen, die Opposition – vor allem die AfD – im Wahlkampf zu behindern und mundtot zu machen.
Im baden-württembergischen Ettlingen sollte eine geplante AfD-Wahlkampfveranstaltung im städtischen „Kasino“ verhindert werden. Eingeladen waren die brandenburgische Landtagsabgeordnete Lena Kotré und – aus Sicht der Antidemokraten der absolute Super-GAU – Martin Sellner (Identitäre Bewegung). Das Thema: „Remigration – Theorie und Praxis“.
Die Stadt trat kurzerhand vom Mietvertrag zurück und wollte den Saal verweigern, mit Verweis auf angebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und drohende rassistische Äußerungen. Die AfD gab nicht auf.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hob diesen Beschluss am 21. Februar 2026 auf. In der Beschwerde eines AfD-Gemeinderatsmitglieds entschied der VGH klar: Die Gemeinde Ettlingen muss der AfD den Zugang zum Saal ohne weitere Auflagen gewähren. Sellner darf auftreten, die Veranstaltung am 22. Februar kann wie geplant stattfinden.
Es ist ein Wahnsinn, wie im besten Deutschland ever immer wieder rechtswidrig und immer schamloser versucht wird, in den Wahlkampf einzugreifen.
In den sozialen Medien stellt man fest:
„Es fällt auf, dass untere Instanzen zunehmend systematisch versuchen, Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit einzuschränken. Oder einfach „nur“ fachliche Mängel aufgrund schlechter Ausbildung? Darüber muss endlich mal eine Diskussion stattfinden.“
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uebender (24.02.2026)
Richtig, daher ist das Redeverbot für Sellner vollkommene Willkür die nichts mit Recht zu tun hat.Es gilt per Grundgesetz die frei Meinungsäußerung dazu gehört, daß man sagen darf, wir sind für Remigration.
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matty (24.02.2026)
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Baden-Württemberg
Zwölf Tage vor der Wahl: AfD nur knapp hinter Grünen
An einer Fortsetzung von Grün-Schwarz besteht in Baden-Württemberg laut neuester Insa-Umfrage kein Zweifel. Aber spannend könnte bei der Wahl das Rennen um Platz zwei werden. Und die FDP lebt noch.
Knapp zwei Wochen vor der Landtagswahl am 8. März in Baden-Württemberg liegen die Grünen (22 Prozent) des scheidenden Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann noch immer Kopf an Kopf mit der AfD (20 Prozent). Platz eins geht laut einer aktuellen Umfrage von Insa an die CDU, die allerdings im Vergleich zur Januar-Erhebung einen Punkt auf 28 Prozent abgibt.
An einer Fortsetzung der Koalition von Grünen, die einen Punkt zulegen, und der CDU besteht damit kaum ein Zweifel – allerdings voraussichtlich unter umgekehrten Vorzeichen. Manuel Hagel dürfte Ministerpräsident werden, auch wenn das Umfrageergebnis das schwächste seit Juli 2023 für die CDU bedeutet.
Das Ziel von Grünen-Spitzenkandidat Cem Özdemir, seinen Parteifreund Kretschmann in der Staatskanzlei zu beerben, scheint bei sechs Punkten Rückstand dennoch kaum noch erreichbar.
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Reüssiert die FDP bei der Wahl?
Stattdessen muß die Regierungspartei darum bangen, nicht noch hinter der AfD von Ministerpräsidenten-Kandidat Markus Frohnmaier, die dasselbe Ergebnis wie im Vormonat erreicht, zu landen.
Kurz vor der Wahl sendet auch die FDP ein Lebenszeichen. Sie legt von fünf auf sechs Prozent zu und könnte das erste Mal seit der Bundestagswahl wieder in einem Landtag verbleiben. Vor fünf Jahren erzielten sie hier allerdings noch 10,5 Prozent.
Die SPD liegt aktuell stabil bei zehn Prozent und würde damit noch einmal ihr Rekordtief von 2021 (11,0 Prozent) unterbieten.
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uebender (25.02.2026)
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AfD jetzt zweitstärkste Kraft in Berlin
Eine aktuelle INSA-Umfrage, exklusiv für die B.Z. veröffentlicht am Mittwoch, zeigt eine deutliche Verschiebung im Berliner Parteienspektrum. Die AfD erreicht ihren bisher höchsten Wert in der Hauptstadt und wird erstmals zweitstärkste Kraft – hinter der CDU.
Die AfD erreicht mit 17 % ihren bisher höchsten Wert in der Hauptstadt und wird erstmals zweitstärkste Kraft – hinter der CDU mit 22 %. SPD kommt auf 16 %, Grüne und Linke je 15 %, FDP und BSW je 4 %. Die Erhebung basiert auf Befragungen vom 17. bis 24. Februar bei 1.000 Personen (Fehlertoleranz ca. ±3 Prozentpunkte).
Dieses Ergebnis unterstreicht den anhaltenden Vertrauensverlust in die etablierten Parteien. Die CDU unter Regierendem Bürgermeister Kai Wegner verliert seit der Wahl 2023 (damals 28,2 %) massiv an Rückhalt und erreicht mit SPD zusammen nur 38 % – keine eigene Mehrheit.
Eine Rot-Rot-Grün-Koalition (SPD, Grüne, Linke) käme rechnerisch auf 46 % und hätte damit eine stabile Basis. Wegner schließt Koalitionen mit Linken und AfD aus, was die Handlungsoptionen weiter einschränkt.
Der Zuwachs der AfD spiegelt reale Unzufriedenheit wider: anhaltend hohe Mieten, steigende Kriminalität in vielen Bezirken, Verkehrschaos durch ideologische Verkehrspolitik und wirtschaftliche Belastungen durch Energiepreise und Bürokratie.
Viele Berliner suchen eine Alternative zu den bisherigen Ansätzen. Die AfD positioniert sich klar: konsequente Kontrolle der Zuwanderung, Priorisierung innerer Sicherheit, Entlastung von Mittelstand und Familien sowie Ablehnung überhöhter Klimaziele auf Kosten der Lebenshaltungskosten.
Für FDP und BSW sieht er noch Chancen auf den Einzug. Dennoch bleibt die Dynamik spannend: Die CDU könnte durch Mobilisierung unentschlossener Wähler (ca. 16 % Potenzial) zulegen, doch ohne klare Abgrenzung nach links riskiert sie weitere Verluste.
Bis zur Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026 sind es noch gut sieben Monate. Die Umfrage ist eine Momentaufnahme, aber ein klares Signal: Die Berliner fordern Veränderung. Die AfD hat sich als relevante Kraft etabliert und kann nur durch konsequente Politik für Sicherheit, Wirtschaft und Bürgerinteressen weiter wachsen.
Das Establishment mag Allianzen gegen uns schmieden – das Volk entscheidet letztlich. Für ein Berlin, das wieder funktioniert und lebenswert ist.
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uebender (27.02.2026)
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Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Kölns: Das war’s dann wohl auch mit einem AfD-Verbotsverfahren
Das gestrige Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zugunsten der AfD hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die politischen Kräfte deren Lakai es ist, vor aller Welt lächerlich gemacht und diesem Staat de facto attestiert, dass er eine völlig legitime Partei verfolgt.
Dem BfV ist es nun vorerst untersagt, die AfD „als ‚gesichert rechtsextremistische Bestrebung‘ einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen“ und dies „öffentlich bekanntzugeben“; ansonsten drohen Ordnungsgelder von bis zu 10.000 Euro.
Die Behörde darf auch nicht mehr von „der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“ sprechen; nicht mehr behaupten, die Anhaltspunkte für die Einstufung der AfD als Verdachtsfall hätten „sich bei der weiteren Bearbeitung bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet“.
Damit ist das gesamte durch und durch lächerliche „Gutachten“ des BfV offiziell als völlig haltlos eingestuft worden. Jeder, der sich diese haarsträubende Sammlung an linken Triggerwörtern antat, mit denen öffentlich zugängliche Aussagen von AfD-Politikern mit den absurdesten rhetorischen Verrenkungen als angeblich rechtsextrem und verfassungsfeindlich zurechtgelogen wurden, wusste dies von Anfang an.
Das im Auftrag von Ex-Innenministerin Nancy Faeser zusammengeschusterte Machwerk hat keinerlei Substanz und war rein politisch motiviert. Ein Verfassungsschutz, der seine Aufgabe ernstnimmt, hätte die Mitarbeit an diesem Lügen-Konvolut verweigern und stattdessen gegen Faeser ermitteln müssen, die wegen ihrer zahllosen Amtsmissbräuche ohnehin auf die Anklagebank gehört.
Ein Verbotsverfahren dürfte bei der nun festgestellten Dürftigkeit des “Gutachten” und der lächerlichen, indiskutablen Substanz der Vorwürfe gegen die AfD in weite Ferne gerückt sein – und wird sich künftig wohl nur noch durch installierte weisungsgebunden Systemrichter erreichen lassen.
Vorwürfe ohne Grundlagen
Die AfD-Co-Vorsitzende Alice Weidel sprach von einem „großer Erfolg für die AfD und für die Demokratie in Deutschland“. In einer Demokratie würden nur die Wähler entscheiden, wer am politischen Wettbewerb teilnehmen darf.
„Das Gericht ist eindeutig: Die Voraussetzungen für eine Einstufung als rechtsextremistische Bestrebung liegen nicht vor. Die Begründung zerlegt zentrale Argumente der instrumentalisierten Behörde. Sie ist so tiefgreifend und weitreichend, dass das Gericht in dem anhängigen Hauptsacheverfahren nicht dahinter zurückbleiben kann.
Die ohnehin geringen Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens sinken mit diesem Beschluss noch einmal deutlich“. Es sei ein guter Tag für die Demokratie und ein schlechter Tag für Verbotsbefürworter.
Man müsse die AfD nicht mögen, um sich darüber zu freuen, dass der Rechtsstaat in Deutschland noch funktioniere. Innenminister Alexander Dobrindt sagte, man nehme die Gerichtsentscheidung „zur Kenntnis“. Es gelte jetzt, das Hauptsacheverfahren abzuwarten und sich darauf zu konzentrieren.
Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig und das Hauptsacheverfahren noch nicht abgeschlossen ist, wird es anderen Gerichten fortan äußerst schwerfallen, die umfassende Begründung der Kölner Verwaltungsrichter einfach abzuräumen.
Seit gestern ist mehr denn je klar: Nicht die AfD ist „gesichert rechtsextremistisch“, sondern der Verfassungsschutz und seine politischen Auftraggeber sind gesichert verfassungsfeindlich.
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uebender (28.02.2026)