Und das ist meiner Meinung nach noch zu wenig nur schade daß das Urteil noch nicht rechtskräftig ist da Einspruch eingelegt wurde.
Quelle
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„Nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt“
Gerichtsurteil: Mann nannte Weidel „Nazischlampe“ - jetzt muss er 1200 Euro zahlen
Donnerstag, 24.07.2025, 10:27
Wegen eines älteren Urteils halten viele es für erlaubt, die AfD-Politikerin auf diese Weise öffentlich zu schmähen. Doch ein neues Urteil zeigt: Es wird als strafbare Beleidigung bewertet.
Die Bezeichnung der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel als „Nazischlampe“ ist auch in Auseinandersetzung mit ihren politischen Positionen zum Ukrainekrieg eine strafbare Beleidigung. Das hat das Amtsgericht Burgwedel in Niedersachsen mit einem bisher nicht rechtskräftigen Urteil entschieden, das dem Tagesspiegel vorliegt (Az.: 63 Cs 802 Js 8007/25 (105/25)).
Ein 57 Jahre alter Mann muss demnach eine Geldstrafe von 1200 Euro zahlen. Er hatte bereits Anfang 2022 auf der damaligen Social-Media-Plattform „Twitter“ (heute „X“) einen Beitrag kommentiert, der auf Aussagen Weidels Bezug nahm und wonach Weidel und die AfD der Ukraine die Schuld für den russischen Angriffskrieg gegeben hätten. Der Nutzer schrieb: „Menschenhassende Nazischlampe. Nuff said“ (Genug gesagt).
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Wird die Verurteilung rechtskräftig, könnte der Angeklagte, da das Grundrecht der Meinungsfreiheit dadurch verletzt sein könnte, noch eine Verfassungsbeschwerde erheben. Daher ist es nicht ausgeschlossen, dass irgendwann das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über den Fall der „Nazischlampe“ entscheiden muss.
Von Jost Müller-Neuhof
Wie der 57 jährige aus Burgwedel einen Zusammenhang zwischen den in der Ukraine geduldeten NS Gruppierungen und Weidel konstruieren will bleibt wohl sein Geheimnis und wie vom Gericht angemerkt eine versuchte Schutzbehauptung.
Mit freundlichen Grüßen
uebender