Ukraine-Konflikt
Entscheidung gefallen: Deutschland liefert Kampfpanzer an die Ukraine
Die Bundesregierung will offenbar zulassen, dass demnächst deutsche Leopard-Kampfpanzer gegen Russland ins Feld geführt werden. Auch die US-Regierung plant nach Medienberichten, Abrams-Kampfpanzer in die Ukraine zu schicken.
Die Bundesregierung will nun doch Leopard 2-Kampfpanzer an die Ukraine schicken. Auch andere Länder sollen deutsche Leopards in das Kriegsgebiet entsenden dürfen. Die Entscheidungen der Bundesregierung sollen am Mittwoch, 25. Januar, offiziell verkündet werden.
Nun will er nach Informationen der auch anderen Ländern wie Finnland oder Polen erlauben, ihre Leopards aus deutscher Produktion in das Kriegsgebiet zu schicken. Ein entsprechender Exportantrag aus Polen sei bereits vor wenigen Tagen in Berlin eingegangen.
USA wollen Abrams-Kampfpanzer schicken
Auch die USA sind offenbar bereit, Kampfpanzer des Typs Abrams in die Ukraine zu schicken.
Ob die USA die Abrams-Panzer aus ihren eigenen Beständen nähmen oder sie von Verbündeten kaufen, überholen und dann ins Kriegsgebiet schicken würden, sei noch unklar.
Selenskyj offenbar nicht zufrieden
Der ukrainische Kanzleichef Andrij Jermak brachte Informationen auf bereits weitere Optionen ins Spiel: „Panzerfahrer werden sich freuen, ebenso wie Artilleristen und später auch Piloten“, wird Jermak zitiert. Nun gehe es um die „Rückeroberung“ und um die „Gegenoffensive“.
Außenminister Kuleba will Kampfflugzeuge
Wie der „Spiegel“ weiter schreibt, will sich der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba nun offenbar um Unterstützung durch westliche Kampfflugzeuge bemühen. „Jetzt F-16? Ja!, ich übernehme das“, soll Kuleba auf Facebook gepostet haben.
1941 und 2023
Einen „Friedensvertrag“ gibt es bis heute nicht. Die Souveränität der Bundesrepublik mit bestimmten Auflagen wurde erst nach der Wende und der Wiedervereinigung 1989/90 mit dem „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ vom 12. September 1990 erreicht. Der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ trat am 15. März 1991 in Kraft.
In Artikel 2 heißt es: „Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, daß von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird.
Nach der Verfassung des vereinten Deutschland sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar.
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