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Schlagabtausch zu Maskenpflicht & Co.
„Halbgares Maßnahmen-Murks-Paket“ – Corona-Regeln für Herbst beschlossen
Die kältere Jahreszeit rückt näher, und damit wohl auch wieder eine schwierigere Pandemielage, meint die Regierung. Wer kommt wegen COVID ins Krankenhaus, wer gilt nur als infiziert? Diese und andere Daten sollen in diesem Herbst zur Verfügung stehen, um die Corona-Lage besser einschätzen zu können.
Debatte um FFP2-Maskenpflicht
Lauterbach wies diese Forderung zurück. Eine Harmonisierung sei zwar immer sinnvoller, aber nicht, wie Sichert sich das vorstellen. Er dürfe nicht dazu führen, dass „immer mehr Menschen sterben“.
Besser heute als morgen müsse die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgesetzt werden, fordert Sorge weiter. Personalengpässe könne man sich nicht leisten, das hätten ihm verschiedene Akteure aus dem Gesundheitswesen berichtet.
Keine Verschärfung für Kinder
Nezahat Baradari (SPD) berichtete von dem Kompromiss, den die Ampel erzielt hat. Als Kinderärztin begrüßte sie es, dass die Corona-Infektion, anders als in einem ersten Gesetzentwurf, nun doch nicht meldepflichtig geworden ist.
Der Grünen-Politiker Dr. Janosch Dahmen appellierte als Arzt weiterhin, auch im Flugzeug eine Maske zu tragen. Schließlich interessiere sich das Virus nicht dafür, ob es sich im Bus, Bahn oder im Auto verbreite.
Siebenmal eine Minute für die AfD
Die AfD teilte ihre siebenminütige Redezeit auf. Sieben Redner traten für jeweils eine Minute an das Mikrofon und verliehen dem Volk Stimme. Da war von einer Krankenschwester die Rede, die in einer psychosomatischen Klinik arbeitet.
Der Leichensack sei unter Verweis auf die Infektionsgefahr nicht mehr geöffnet worden. Ohne Umschweife wurde der Tote ins Krematorium gebracht.
Weiter hieß es: Soldaten, die einen Eid auf die Fahne geschworen hätten, um das Volk zu schützen, würde nun mit unehrenhafter Entlassung gedroht, wenn sie sich nicht impfen lassen.
Lauterbach verteidigt Entwurf
„Wir ermöglichen es den Ländern, zielgenau je nach pandemischer Lage genau das anzubieten, was notwendig ist – nicht mehr, aber auch nicht weniger“, sagte der SPD-Politiker. Die Länder könnten und würden darauf zurückgreifen. „Wir werden die Lage im Griff haben.“
Die Bundesregeln
Bundesweit sollen FFP2-Maskenpflichten in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen gelten. Für alle ab 14 Jahren ebenso weiterhin auch in Fernzügen, für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren soll eine einfachere OP-Maske reichen.
An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Möglich werden auch Maskenpflichten in Schulen – aber erst ab der fünften Klasse und nur soweit dies „zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist“.
Die zweite Länder-Stufe
Für diese Maßnahmen ist sodann ein Landtagsbeschluss nötig. Bedingung soll zudem sein, dass eine konkrete Gefährdung für das Gesundheitswesen oder andere wichtige Versorgungsbereiche für eine Region festgestellt wird – in einer Gesamtschau von Infektionszahlen und anderen Indikatoren.
Über den Gesetzentwurf haben 702 Abgeordnete abgestimmt, 386 haben mit „Ja“ gestimmt, 313 waren dagegen. Drei Abgeordnete haben sich enthalten. Nun muss der Bundesrat noch darüber abstimmen.
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Deutschland Herbst
Lauterbach rechnet derzeit nicht mit Corona-Lockdowns im Herbst
"Lockdowns sind nicht mehr vertretbar. Es sei denn, wir kämen zurück in die pandemische Lage", sagte der Bundesgesundheitsminister.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht für den Herbst derzeit keine Corona-Lockdowns auf Deutschland zukommen. „Lockdowns sind nicht mehr vertretbar. Es sei denn, wir kämen zurück in die pandemische Lage.
Zu dem vom Bundestag verabschiedeten Infektionsschutzgesetz sagte Lauterbach: „Mehr an Maßnahmen hätte auch ich nicht gewollt. Denn mehr hätten wir bei der Bevölkerung auch nicht durchsetzen können.“ Auch Schließungen von Schulen oder des Gastgewerbes brauche es nicht mehr und habe er für diesen Herbst „auch niemals gefordert“.
Drosten stimmt auf Maskenpflicht in Innenräumen ein
Der Berliner Virologe Christian Drosten rechnet indes mit einer starken Corona-Welle noch vor Dezember. Auch wenn die Verläufe leichter wären, werde dies wahrscheinlich zu erheblichen Arbeitsausfällen führen, warnte der Direktor der Virologie an der Charité
Für diesen Fall fordert Drosten bessere Vorkehrungen der Politik. „Bevor so viele krank werden, dass man nichts mehr einkaufen kann, dass die Krankenhäuser nicht mehr funktionieren oder kein Polizeibeamter auf der Wache sitzt, muss man Maßnahmen ergreifen“
Außerdem müsse die Politik für die Sammlung von Daten sorgen, auf deren Grundlage schnell Maßnahmen zur Eindämmung von Corona-Wellen beschlossen werden könnten, forderte Drosten. Dazu müsse sie schon jetzt Kriterien festlegen, „bei welchen Signalen man wie handeln will“.
Schließlich seien im Notfall „sofortige und durchaus einschneidende Entscheidungen“ nötig.
Eine Kontaktreduktion bei steigenden Infektionszahlen wird die Bevölkerung nach Drostens Einschätzung wahrscheinlich selbst bewerkstelligen.
„Wenn die Menschen merken, dass überall um sie herum Leute krank werden, dann gehen sie vielleicht abends doch nicht mehr raus“
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COVID-Impfstoffe
Wissenschaftlerin: Zulassung für Moderna enthielt „großteils irrelevante Studien“
700 Seiten umfassen die Unterlagen, die Moderna zur Zulassung seines mRNA-Corona-Impfstoffs eingereicht hat. 400 Seiten und zwei Drittel der Studien beschäftigten sich jedoch nicht mit „Spikevax“, sondern mit „irrelevanten“ und nicht zugelassenen mRNAs.
Interne Dokumente zu den COVID-Impfstoffen von Moderna, die Judicial Watch unter Berufung auf den „Freedom of Information Act“ erhalten hat, zeigen, dass die meisten der bei der FDA zur Zulassung eingereichten Studien „irrelevant“ waren.
Die 700 Seiten enthalten einen Teil des allgemeinen BLA-Pakets (Biologics Licensing Application), das jeder Hersteller bei der FDA zur Zulassung einreichen muss. Vierhundert Seiten davon betrafen andere Produkte als den Moderna COVID-Impfstoff Spikevax.
„Ignorieren Sie die Fracht, konzentrieren Sie sich auf das Fahrzeug“ und umfahren Sie den Stau
„Moderna behauptete in dem Dokument, dass die Wirkstoff-mRNAs von Spikevax nicht auf ihre Toxizität untersucht werden müssen und ohne weitere Tests durch jede andere mRNA Sorte ersetzt werden können“, sagte sie.
Keine gute Laborpraxis
In dem im Januar veröffentlichten FDA-Zulassungsdokument wird eingeräumt, dass die Toxizitätsstudien, die mit der wirklich verwendeten mRNA (1273) durchgeführt wurden, nicht GLP-konform waren. GLP sind umgangssprachlich übersetzt Richtlinien der „Guten Laborpraxis“. Wissenschaftlich bezeichnet es ein internationales System zur Qualitätskontrolle, das die Zuverlässigkeit und Integrität von Experimenten gewährleistet.
20 Moderna-Studien mit abweichenden Testsubstanzen
Von den etwa 29 Studien waren 19 für irrelevante Substanzen. Von den zehn Studien, die sich mit der „richtigen“ Substanz (mRNA-1273 oder Spikevax) befassten, bezogen sich nur zwei auf Aspekte der Sicherheit beziehungsweise Toxikologie.
Von den zehn Studien waren „neun pharmakologisch“, bezogen sich also auf den Wirkmechanismus, und eine befasste sich rein mit der Toxikologie. Bei all diesen Studien handelte es sich jedoch ebenfalls um Studien, die nicht dem GLP-Standard entsprechen.
Unerforschte Wirkungen bei Millionen von Patienten
Latypova fiel zudem auf, dass es „keine Studien zur Sicherheitspharmakologie, zum Abbau, zur Karzinogenität, zur Genotoxizität oder zu Interaktionen mit anderen Arzneimitteln für Spikevax als vollständiges Endprodukt gab“, wie es heute an Millionen von Patienten abgegeben wird.
Die FDA und Moderna haben nicht auf die Bitte um eine Stellungnahme reagiert. Judicial Watch reagierte ebenfalls nicht auf eine Bitte um Stellungnahme.
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Häufigste Todesursache
Herzbericht: Negative Folgen des Pandemiejahrs 2020?
Mehr als 300.000 Todesfälle durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen wurden für das Jahr 2020 gezählt. Der neue Herzbericht mahnt den Rückgang wichtiger Operationen an.
Der eingeschränkte Zugang zu herzmedizinischen Behandlungen im Pandemiejahr 2020 dürfte sich aus Sicht von Fachleuten auch noch zukünftig auswirken.
„In Summe ist die Versorgung mit OPs und Interventionen deutlich eingeschränkt gewesen“, sagte der Vorstandschef der Deutschen Herzstiftung.
Es seien sicherlich in den nächsten Jahren noch Folgen zu erwarten. Wie genau diese aussehen, sei zwar noch spekulativ – verzögert eingesetzte Herzschrittmacher zum Beispiel ließen aber eine schlechtere Entwicklung befürchten.
Laut Herzbericht konnten zum Beispiel „wegen der verminderten Intensivkapazität in den letzten zwei Jahren erheblich weniger Herzoperationen durchgeführt werden, durchschnittlich etwa 15 Prozent, abhängig von der Struktur der Abteilung“.
Hoher Anteil Herzerkrankungen unter Covid-Toten
Auch unter den an oder mit Covid-19 verstorbenen Patienten sei ein hoher Anteil an Herz-Kreislauf-Erkrankten zu vermuten. Solche Krankheiten gelten als Risikofaktor für schwere Verläufe einer Corona-Infektion.
Zudem seien wegen der alternden Gesellschaft seien in Zukunft steigende Patientenzahlen zu erwarten, hieß es. Die Herzschwäche zum Beispiel werde deshalb eine Herausforderung bleiben, Ziel müsse frühzeitige Prävention sein.
Als positive Entwicklung wurde die Entwicklung bei der Sterblichkeit durch Herzinfarkte hervorgehoben: Während im Jahr 2000 pro 100.000 Einwohner noch rund 105 Menschen daran starben, seien es 2020 nur noch rund 48 gewesen.
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Corona-Quarantäne
Berliner Gesundheitsamt ermittelt gegen Lauterbach
Hat Karl Lauterbach gegen seine eigenen Corona-Regeln verstoßen? Mehrere Bürger sollten den Gesundheitsminister angezeigt haben. Das Berliner Gesundheitsamt ermittelt.
Das Gesundheitsamt Berlin-Mitte ermittelt gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Isolationsvorschriften des Landes. Gegen Lauterbach seien mehrere Anzeigen von Bürgern eingegangen, die sich „gegenwärtig in Bearbeitung u. a. durch den Amtsleiter“ befinden.
Nach drei weiteren negativen Selbsttests nahm er an der Kabinettssitzung am 10. August vor Ort teil. Zusätzlich hatte er am Vortag einen PCR-Test in einer Teststelle machen lassen. Dieser war jedoch noch positiv.
Gesundheitsministerium weist Vorwürfe zu Isolationspflicht zurück
In den sozialen Netzwerken verbreitete sich zudem der Eindruck, der Minister habe bei seiner Pressekonferenz am 12. August noch Covid-typische Symptome gezeigt. Das Bundesgesundheitsministerium bestreitet ein Fehlverhalten Lauterbachs und verweist darauf, dass er die nötige Zeitspanne symptomfrei gewesen sei, sowie dass der Ct-Wert des PCR-Tests über 30 gelegen habe.
„Wie wir Ihnen schon mehrfach mitgeteilt haben, hat der Minister alle Regeln zur Isolation eingehalten.“ Das Bezirksamt Berlin-Mitte teilte nun mit, von Beginn der Ermittlungen an habe Kontakt mit dem Büro Lauterbach bestanden.
Ob auch an anderen Stellen Anzeigen eingereicht wurden, wisse man nicht.
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COVID-Impfung
Pathologie-Konferenz: Spurensuche in Eigenregie
Eine Leichenschau ohne Obduktion, Impfeinwilligungen trotz fehlender Aufklärung. Warum deutsche Behörden bei verstorbenen COVID-Geimpften die Ermittlungen einstellen, darüber berichteten Rechtsanwälte auf der nunmehr vierten Pathologie-Konferenz am 16. September in Wien.
Spike-Protein im Körper verstreut
Seine Untersuchungen hätten gezeigt, dass das Spike-Protein in fast allen Organen nachgewiesen werden konnte.
Immer mehr Patienten suchen Hilfe bei dem Pathologen, der auf 40 Jahre Berufserfahrung zurückblickt. Täglich bekomme er 20 bis 30 Anrufe. Die häufigste Aussage der Patienten sei: „Mit den Ärzten kann man ja nicht reden.“ Inzwischen untersucht Burkhardt mit seinem Team nicht nur Gewebe von Verstorbenen, sondern auch von Lebenden, bei denen nach einer COVID-Impfung Beschwerden auftraten.
Rechtsanwalt auf Pathologie-Konferenz: Impfaufklärung rechtsunwirksam
Ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt, der bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld aufgrund einer Impfung zu beachten ist, ist die Zustimmung zur Impfung.
Wie Rechtsanwalt Elmar Becker ausführte, sei diese eine Art Totschlagargument: Wer einer COVID-Impfung schriftlich zugestimmt habe, sei ordnungsgemäß aufgeklärt worden. Darin seien sich die Ermittlungsbehörden einig.
Wenn eine vollständige, ordnungsgemäße und rechtzeitige Aufklärung nicht erfolgt, dann liegt ein Behandlungsfehler vor, so Bahner. In diesem Fall könnten nach der geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Schadenersatzansprüche gegen Impfärzte geltend gemacht werden. Doch es gibt noch einen weiteren Punkt zu beachten.
Problem: Die Beweisführung
Für die Geltendmachung rechtlicher Ansprüche muss ein Beweis erbracht werden. In der Vergangenheit wurden Ermittlungen durch Behörden eingestellt, obwohl die Kausalität für den Todesfall medizinisch bestätigt wurde, erklärt Becker. Warum? Weil der Patient der Impfung eingewilligt hatte. Ob dies rechtmäßig war, werde nicht hinterfragt.
All diese Beispiele zeigten, wie wichtig die Grundlagenforschung zu möglichen Impfnebenwirkungen sei. „Unsere pathologische Aufarbeitung ist alternativlos, denn der Staat hilft uns nicht“, schildert Becker.
Daher seien die unabhängigen Untersuchungen der Pathologen, wie sie von Burkhardt und seinem Team durchgeführt werden, so unentbehrlich.
Mit ihrer Hilfe würden nicht nur forensisch verwertbare Beweise gesichert und die Menschen über Risiken und Nebenwirkungen der COVID-Impfstoffe aufgeklärt werden, sondern man könnte noch ein weiteres Ziel erreichen – die „Beendigung der Impftreibjagd“.
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Corona-Kampagne
Falschbehauptungen: Lauterbachs „Fakten-Booster“ sorgt für Ärger
Der sogenannte Corona-„Fakten-Booster“ des Bundesgesundheitsministeriums steht unter massiver Kritik. Nicht nur, dass dieser bislang rund 26,9 Millionen Euro gekostet hat. Der Corona-Kampagne von Gesundheitsminister Lauterbach wird auch die Verbreitung von Falschinformationen zur Last gelegt.
Das Bundesgesundheitsministerium hat bisher 26.883.234,41 Euro für seine „Fakten-Booster“-Informationskampagne ausgegeben.
Ziel der Kampagne sei es, neueste Erkenntnisse zu Corona und zur Impfung „verständlich, prägnant und informativ“ aufzubereiten.
Der „Fakten-Booster“ wurde bislang viermal bundesweit für jeweils rund fünf Millionen Euro als Anzeigen in regionalen Tageszeitungen und kostenlosen Anzeigenblättern geschaltet. Die restlichen Kosten entfielen auf Radio-Werbung.
Falsch, verzerrt oder nicht belegt
Jüngst stellte sich heraus, dass einige Behauptungen im „Fakten-Booster“ falsch oder verzerrend sind oder schlicht nicht belegt werden können. So musste das Ministerium die Aussage, wonach zehn Prozent aller Corona-Erkrankten hospitalisiert würden, widerrufen. Das RKI schätze den Wert aktuell auf „vier bis fünf Prozent“ ein, gab das Ministerium zu.
Tino Sorge: „gescheiterte Informationskampagne“
Auch andere Abgeordnete der Oppositionsparteien äußerten scharfe Kritik an dem „Fakten-Booster“. Während der Rest der Welt längst pragmatisch mit dem Virus umgehe, verbreite „die falsche und alarmierende Zahl mit dem Konterfei des Ministers wieder einmal Angst“. Er fordert eine öffentliche Richtigstellung durch den Minister.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD, Martin Sichert, monierte in der „Welt“ vor allem die hohen Kosten: „Nach über zwei Jahren Corona haben sich die meisten Bürger eine Meinung gebildet.
Angesichts der explodierenden Energiekosten werden die Gelder, die für den Fakten-Booster ausgegeben werden, an anderer Stelle viel dringender gebraucht.“
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Protest gegen Lauterbach: Ärzte schließen Praxen in Bayern
In Bayern werden am 10. Oktober zahlreiche Ärzte zeitweilig ihre Praxen schließen. Sie protestieren damit gegen Sparpläne von Gesundheitsminister Lauterbach.
Ärzte und Psychotherapeuten in Bayern werden am 10. Oktober in der Zeit von 8 bis 10 Uhr ihre Praxen schließen. Die Mediziner sprechen von einem Protest gegen das „Spardiktat“, das sie im geplanten Finanzstabilisierungsgesetz erblicken.
Bund sagte 800-Millionen-Paket für Ärzte zu
Viele niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten hatten Restriktionen in diesem Bereich verhängt. Vor allem bei Fachärzten war es kaum denkbar, zeitnahe Termine zu bekommen.
KVB befürchtet Aufnahmestopps und längere Wartezeiten
Nun steht die Regelung vor dem Ende – und Betroffene befürchten eine Infragestellung der flächendeckenden ambulanten Versorgung. „Wir kämpfen für die Versorgung – und damit für unsere Patienten“. „Wir wollen für sie eintreten.“
Nach Corona deutliches Nachfrage-Plus bei Psychotherapeuten
Infolge des Wegfalls der Neupatienten-Regelung drohe den Ärzten, dass sie noch weniger Geld für noch mehr Aufwand erhalten. Dazu kämen die Mehrkosten für Personal, das man eingestellt habe, um noch mehr Neupatienten aufnehmen zu können.
So was wollen wir gerade in Zeiten, in denen es vielen Menschen wesentlich schlechter geht, vermeiden.“
Der Bund verteidigt seinen Schritt unterdessen mit der Einschätzung, die Neupatienten-Regelung habe nicht geleistet, was sie leisten sollte.
Ärzte sehen sich von Lauterbach zu Unrecht der Manipulation verdächtigt
Lauterbach behauptete im Juni, die Regelung habe „dazu geführt, dass hier Patienten als Neupatienten geführt wurden, die in Wirklichkeit keine echten Neupatienten sind“. Die betroffenen Ärzte bestreiten dies.
Die Träger der GKV erhoffen sich nun von der Gesetzesänderung eine Ersparnis von 400 Millionen Euro allein für 2023. Der GKV-Spitzenverband rechnet für das kommende Jahr mit einem Defizit der Krankenkassen von 17 Milliarden Euro.
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Sicherheit der Impfstoffe
Primärdaten zu Corona-Impfstoffen: Wissenschaftler fordern mehr Transparenz
Mehrere Forscher haben den Mangel an Zugang zu Primärdaten von Studien zu Corona-Impfstoffstudien beklagt. Einer von ihnen ist Mitglied der STIKO.
Mehrere zum Teil namhafte Forscher haben den Umgang von Pharmaunternehmen mit Primärdaten zu COVID-19-Impfstoffstudien beklagt.
STIKO: Primärdaten Voraussetzung für unverzerrten Informationsstand
Diese sei darauf angewiesen, dass es einen barrierefreien Zugang zu allen relevanten klinischen Studiendaten gäbe. Nur so könne sichergestellt werden, dass „die Evidenz, die die Grundlage für Entscheidungen bildet, nicht verzerrt ist und dem Stand der Wissenschaft entspricht“.
Bis dato stehen den Forschern mit Blick auf die Zulassungsstudien nur von den Unternehmen selbst interpretierte Daten zur Verfügung. Darüber hinausgehende Daten stünden unter Verschluss.
Kekulé: Primärdaten sind „öffentliches Gut“
Kritik an der Informationspolitik der Hersteller kommt aber auch von anderen bekannten Wissenschaftlern. Charité-Immunologe Andreas Radbruch erklärte, die Behörden hätten die Pflicht, die Primärdaten anzufordern. Die Hersteller müssten diese liefern.
Auch Virologe Alexander Kekulé nannte die Primärdaten ein „öffentliches Gut“. Dies gelte vor allem bei einem Impfstoff wie den mRNA-Präparaten, die anders als „exotische“ Impfstoffe eine breite Bevölkerung tangierten.
Daten unter Verschluss zu halten oder den Zugang zu erschweren, lässt den Verdacht aufkommen, die Impfstoffe könnten nicht so sicher sein wie behauptet.“
Doshi-Studie wird zum Zankapfel
Epidemiologe Klaus Stöhr äußert sich in ähnlicher Weise. Mit offenen Karten zu spielen, sei insbesondere nach dem Bekanntwerden weiterer Risiken bezüglich Nebenwirkungen bei jüngeren Menschen besonders wichtig.
Ärzte melden Nebenwirkungen manchmal nicht dem PEI
Das Institut räumt selbst ein, keine für genauere Analysen substanziellen Daten zur Verfügung zu haben. Dafür benötigte man konkrete Patientendaten, etwa von Krankenkassen.
Bis dato sei man auf anekdotische Berichte von Personen angewiesen, die Nebenwirkungen angeben, sowie auf Meldungen von Hausärzten. Diese müssten pro Meldung jedoch 20 bis 30 Minuten Zeit für einen entsprechenden Bericht aufwenden – ohne dass dies vergütet würde.
Gut möglich also, dass die tatsächlichen Zahlen höher sind.“
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Medizin Britische Studie
Negative Schutzwirkung: Fördert die Corona-Impfung eine Infektion?
Das Portal „The Lancet“ veröffentlichte eine britische Studie, die eine deutliche negative Schutzwirkung durch die COVID-19-Impfung nachweist. Geimpfte hatten demnach öfter ein positives Testergebnis als Ungeimpfte.
Obwohl es zu Beginn keinerlei längerfristige Studien über die tatsächliche Wirksamkeit der Impfstoffe gab, wurde behauptet, „die Impfung ist der einzige Weg aus der Pandemie“. Dieses Narrativ hält sich bis heute hartnäckig.
Knapp zwei Jahre nach Beginn der Impfkampagne zeigt sich ein anderes Bild. Eine Studie der britischen Universität Oxford bestätigte kürzlich, dass die Impfstoffe gegen COVID-19 doch nicht so effektiv sind, wie offiziell gesagt wird.
Eckdaten der Studie
Als Datengrundlage dienen alle Infektionsfälle mit positivem Testergebnis unter Erwachsenen in England, die die Arztpraxen registriert hatten.
Bei der Studie wurden Faktoren wie Körpergewicht, also der BMI (Body-Mass-Index) berücksichtigt, sowie ob die Patienten Raucher oder Nichtraucher waren. Auch Vorerkrankungsfälle – beispielsweise Diabetes – berücksichtigten die Forscher.
Schutzwirkung der Impfung
Interessante Daten liefert allerdings der Anhang „Supplementary appendix 1„ (Ergänzender Anhang 1). Dieser zeigt auf Seite 10 (Supplementary Table 7) die Wirksamkeit des Impfstoffs bei positivem COVID-19-Test im Rahmen einer Fall-Kontroll-Studie auf. Es wird also direkt die Rate der tatsächlichen Schutzwirkung der Impfungen verdeutlicht.
Erst nach der dritten Impfdosis konnten die Forscher – in den meisten Fällen – eine geringe Schutzwirkung der Impfung beziehungsweise weniger Infektionsfälle feststellen. Die Schutzwirkung reicht dabei von knapp über 60 bis lediglich 10 Prozent.
Für Kinder unter sieben Jahre war der Effekt weiterhin meist negativ. Sofern eine Schutzwirkung zu beobachten war, ist zudem zu berücksichtigen, dass die Patienten bis zur Drittimpfung deutlich mehr Zeit hatten, sich auf natürlichem Wege gegen SARS-CoV-2 zu immunisieren.
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uebender (08.10.2022)
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Gesundheit Studie
95 Prozent der Bevölkerung besitzen Antikörper gegen Corona
Der Winter kann kommen. Laut einer von der Bundesregierung veröffentlichten Studie haben bereits 19 von 20 Menschen in Deutschland ausreichend Antikörper gegen das Coronavirus gebildet.
Einer Immunitätsstudie zufolge besitzen 95 Prozent der deutschen Bevölkerung bereits Antikörper gegen das Coronavirus.
Den Zwischenergebnissen der sogenannten Immunebridge-Studie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zufolge „ist ein Großteil der Menschen in Deutschland im kommenden Herbst und Winter moderat bis gut gegen schwere Corona-Verläufe geschützt.“
Stark-Watzinger: „Gut für den Winter aufgestellt“
„Die Immunitätsstudie ist ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Corona-Datenlage“, betonte Stark-Watzinger. Dank der Studiendaten könnten Modelle verbessert werden, um verschiedene Pandemie-Szenarien zu simulieren. „Auch diese zeigen, dass wir gut für den Herbst und Winter aufgestellt sind“, sagte die Ministerin.
Mit Blick auf den Entscheidungsspielraum der Länder heiße das: „Sie müssen nur dann auf zusätzliche Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zurückgreifen, falls sich eine neue, gefährlichere Variante durchsetzen sollte.“
Infektionszahlen nicht mehr primär ausschlaggebend
Der Virologe und „Immunebridge“-Sprecher Hendrik Streeck erklärte: „Die Studie zeigt eindrucksvoll, wie effektiv eine Vernetzung der Wissenschaft in Deutschland funktionieren kann, insbesondere auch weil diese Ergebnisse nachhaltig für weitere Projekte einsetzbar sind.“
95 Prozent der Bürger hierzulande hätten inzwischen eine Grundimmunität entwickelt.
Dies bedeutet in der Pandemie-Bekämpfung, dass Infektionszahlen nicht mehr in erster Linie ausschlaggebend sind, sondern wie viele Patienten im Krankenhaus ‚mit’ Corona behandelt werden,“ sagte Streeck.
Zur Immunitätsstudie:
Die noch laufende Studie soll bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein. Mit den endgültigen Ergebnissen ist somit Ende Dezember zu rechnen.
Die geplanten Untersuchungen ergänzen bereits vorhandene Studien. Sie werden insbesondere helfen, die Immunitätslage in der aktuellen Omikron-Welle zu erfassen. Auch ermöglichen sie Synergien zu bereits bestehenden Studien – zum Beispiel des RKI.
Das Bundesforschungsministerium fördert das Projekt mit insgesamt rund drei Millionen Euro.
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uebender (16.10.2022)
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Corona-Impfpflicht
Impfpflicht im Gesundheitssektor – Vier Bundesländer fordern Ende
Zum Jahresende läuft die Impfpflicht für das Personal in Gesundheit und Pflege aus. Vier Bundesländer fordern nun gemeinsam, diese Maßnahme nicht zu verlängern – aus Sorge vor einem Personalmangel.
Die Bundesländer Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen fordern ein Ende der Impfpflicht für das Personal in Gesundheit und Pflege.
Die Bundesländer hatten bislang einzeln ein Ende der Impfpflicht gefordert und wollen dem mit einem gemeinsamen Appell nun mehr Nachdruck verleihen. Lauterbach macht eine Verlängerung der Impfpflicht vom Verlauf der Herbst- und Winterwelle abhängig.
„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht bringt uns mehr Schaden als Nutzen“, sagte Holetschek dazu. „Wir brauchen jede verfügbare Arbeitskraft in Medizin, Pflege und Eingliederungshilfe.“
„Wir können auf niemanden verzichten“
Sachsens Gesundheitsministerin Köpping argumentierte, dass die Omikron-Variante seltener zu schweren Verläufen führt als zuvor Delta. Eine Verlängerung der Impfpflicht über Ende 2022 sei schlicht nicht zu rechtfertigen. „Wir können auf niemanden verzichten.“
Thüringens Gesundheitsministerin Werner forderte anstelle einer Impfpflicht in Gesundheit und Pflege Anreize für Auffrischungsimpfungen für alle Bürger.
Baden-Württembergs Minister Lucha verwies darauf, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht als Vorreiter der gescheiterten allgemeinen Impfpflicht gedacht war. „Deshalb können wir nun den Beschäftigten im Gesundheitswesen beim besten Willen nicht dieses Sonderopfer abverlangen“, sagte der Grünen-Politiker.
Intensivpfleger: „Kollegen haben die Nase voll von Corona-Impfungen“
Er beobachtete in den vergangenen Monaten viele Corona-Erkrankungsfälle trotz Doppel- oder Dreifach-Impfung sowie Impfkomplikationen. Dementsprechend hätten „die Kollegen die Nase voll. Sie werden sich nicht mehr boostern lassen.“
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uebender (21.10.2022)
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Aufmüpfige Stiko erklärt Impfung quasi für unsinnig
Die Ständige Impfkommission (Stiko) gehörte lange Zeit zu den wenigen Institutionen, die sich dem grassierenden Impfwahn und der hobbygetriebenen Daueragitation von Karl Lauterbach & Konsorten entgegenstellten, ein ganzes Volk unter die Nadel zu zwingen und mit einer wirkungslosen, aber dafür umso nebenswirkungsreicheren Experimentalimpfung zwangszubeglücken – wenn auch nur gelegentlich und zaghaft.
Wenn sich das Gremium letztlich dem politischen Druck dann auch immer wieder beugte, so ließen die öffentlichen Verlautbarungen von Thomas Mertens und seine – öffentlich sehr wohl wahrgenommene – Widerwilligkeit bei der Abgabe der regierungsseitig geforderten Impf-Empfehlungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen keinen Zweifel daran, dass es so etwas wie Unabhängigkeit der Kontrollgremien in Deutschland nicht gibt, sondern dass die sogenannte „Pandemie“ in Wahrheit eine politische Inszenierung, keine medizinische Krise war.
Impfgegner wieder mal bestätigt
Man höre und staune: Mit dieser Aussage bestätigt Mertens nachträglich eine weitere These der Impfgegner, für die man noch vor wenigen Monaten im Leugner- und Schwurblerlager gelandet wäre.
Für wie dumm wollen Lauterbach & die „Impfmafia“ ihre ungefragten Kunden – besser: Opfer – eigentlich noch verkaufen? Auch hier nochmals zur Auffrischung eingerosteter Langzeitgedächtnisse: Der Fremdschutz stand nicht einfach „im Vordergrund”, sondern er war das mit hysterischem Moralismus vorgebrachte Hauptargument für die Impfung. Skeptiker wurden als asoziale Egoisten dargestellt, die die Ansteckung anderer rücksichtslos in Kauf nehmen würden.
Läutet Mertens Renitenz Lauterbachs Ende ein?
Da kommt Mertens Renitenz natürlich denkbar ungelegen – der offen erklärt, es sei nicht denkbar, die breite Öffentlichkeit regelmäßig impfen zu lassen, um Infektionen zu vermeiden. Denn jeder werde sich „absehbar immer mal wieder” infizieren. Die weitere Infektionslage sei schwer vorherzusagen, sagte er weiter. Bis Dezember rechne er mit einem Anstieg der Infektionen.
„Und es kann bei Ihnen zu erheblichen gesundheitlichen Problemen noch lange nach der eigentlichen Erkrankung kommen“, setzt er seine Angstkampagne fort. Ein Ende der Schreckensherrschaft dieses Neurotikers ist folglich nicht in Sicht.
Da Lauterbachs seine Kabinettskollegen mit ihrer Amokpolitik bei Energie und Migration jedoch dafür sorgen, dass die Menschen bald ganz andere Probleme haben werden, dürfte die Schadenswirkung seiner Handlungen diesmal begrenzt bleiben.
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uebender (27.10.2022)
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Corona gleich der Grippe
STIKO-Chef Mertens: Corona ist inzwischen endemisch
Die kühle Jahreszeit kommt näher und damit dürften auch Atemwegserreger wie Corona wieder Auftrieb bekommen. Die STIKO sorgt sich aber nicht zu sehr. Ein Großteil der Bevölkerung habe einen Immunschutz.
Der Präsident der Ständigen Impfkommission (STIKO), Thomas Mertens, hält Corona inzwischen für eine endemische Virusinfektion. Ein Großteil der Bevölkerung habe entweder die Infektion durchgemacht, sei geimpft oder beides.
Die Frage sei vielleicht mehr von psychologischer als von wissenschaftlicher Bedeutung. „Aber natürlich könnte man auch sagen, es handelt sich mittlerweile um eine endemische Virusinfektion und die wird uns erhalten bleiben über die Generationen“, fügte er hinzu.
Als endemisch gilt eine Krankheit, wenn sie in einer Region mit relativ konstanter Erkrankungszahl dauerhaft auftritt, wie etwa die Grippe. Mertens erklärte, eine Pandemie sei dadurch definiert, dass ein weltweit unbekannter Erreger, mit dem die Menschen keine immunologische Erfahrung hätten, in die Population einbreche.
Nach Ansicht der Bundesregierung hat sich an der Bewertung der Lage nichts geändert. „Der Corona-Ausbruch wurde 2020 von der WHO zur Pandemie ausgerufen und ausschließlich die WHO kann dies auch wieder revidieren“.
Die Weltgesundheitsorganisation habe erst kürzlich noch einmal bekräftigt, dass man sich weiterhin in einer pandemischen Lage befinde.
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uebender (29.10.2022)
Diese Aussagen negieren faktisch die vorhergehenden Aussagen MertensZitat
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Mertens stellte auch klar: Das Coronavirus-Endemie bleibe uns noch über Generationen erhalten. Deshalb müssten diejenigen, die „ein Risiko haben, zu erkranken“, geschützt werden. Der Virologe sprach sich daher für ein Tragen von Masken in Risikosituationen aus, etwa in vollen Innenräumen.
Mertens plädierte hinsichtlich des kommenden Winters für eine flächendeckende Impfung von Risikopatienten. Auffrischungen bräuchten lediglich besonders Gefährdete. Diese müssten auch künftig in gewissen Abständen – „vielleicht jährlich“ – geimpft werden, „möglicherweise mit angepassten Impfstoffen“.
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Nach Ansicht der Bundesregierung hat sich an der Bewertung der Lage nichts geändert. „Der Corona-Ausbruch wurde 2020 von der WHO zur Pandemie ausgerufen und ausschließlich die WHO kann dies auch wieder revidieren“.
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matty (29.10.2022)
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Gesundheit Medienbericht
Zahl der Corona-Impfschäden fast verdreifacht
Immer wieder haben die Hersteller und die Politik die Sicherheit und Unbedenklichkeit der Corona-Impfstoffe beworben. Nun häufen sich jedoch die Fälle von Impfschäden in schnellem Tempo.
Die Zahl der von den Behörden in Deutschland festgestellten Impfschäden nach einer Corona-Impfung hat sich seit Ende Mai fast verdreifacht.
Rechnerisch kommt damit derzeit ein anerkannter Impfschaden auf knapp eine halbe Million Geimpfte beziehungsweise auf gut eine Million verabreichte Corona-Impfungen.
Wer haftet?
Nach dem Infektionsschutzgesetz haftet der Staat für die Folgen. Genaueres steht im Bundesversorgungsgesetz. Es regelt, dass Personen, die durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten haben, Anspruch auf Versorgungsleistungen haben.
Widerspruchsverfahren versechsfacht
Die Daten zeigen auch, dass sich viele Geimpfte, deren Antrag auf Versorgungsleistung abgelehnt wird, damit nicht zufriedengeben. Auf 1.150 Ablehnungen bundesweit kommen mindestens 436 aktuell anhängige Widerspruchsverfahren. Nicht alle Bundesländer konnten zur Zahl der Widersprüche genaue Angaben machen.
Insgesamt wiesen die Corona-Impfstoffe aber ein „gutes Sicherheitsprofil“ auf. Ullmann bezieht sich damit auf die Gesamtzahl der in Deutschland verabreichten Impfungen. Diese liegt bei knapp 187 Millionen, insgesamt haben sich 64,5 Millionen Menschen mindestens einmal gegen COVID-19 impfen lassen.
Sorge: Anstieg ernst nehmen
Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Tino Sorge (CDU), sagte: „Der Anstieg der Versorgungsanträge nach Impfschäden muss ernst genommen werden.“ Betroffene brauchten bessere Informations- und Behandlungsangebote.
Die Union habe bereits im Sommer gefordert, dass Patienten mit Impfnebenwirkungen besser behandelt werden sollten. Vor allem müsse die Forschung ausgeweitet und Meldeverfahren bei Impfnebenwirkungen vereinfacht werden.
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uebender (31.10.2022)
Die Engländer sind doch keine Außerirdischen oderZahl der Corona-Impfschäden fast verdreifacht
Die wirklichen Eliten der Länder die diesen Zeitraum und die Folgen angegeben hatten wurden als vogelfrei erklärtZitat
England: Anstieg der unerwarteten Todesfälle hält an
"Höchste Sterblichkeit seit 2010"
VERÖFFENTLICHT AM 31. Okt 2022
[...]
Was jetzt im altehrwürdigen „Telegraph“ zu lesen ist, wäre bei ARD, ZDF, Frankfurter Allgemeine & Co. kaum denkbar. Allein die Überschrift: „Der Anstieg der unerwarteten Todesfälle zeigt keine Anzeichen einer Verlangsamung, die Zahl der Notfallaufnahmen wegen Herzproblemen ist um über 25.000 gestiegen.“
Weiter heißt es in dem Artikel , der hinter einer Bezahlschranke steht: „Als Großbritannien am 23. März 2020 den ersten Lockdown hatte, lag die durchschnittliche tägliche Todesrate von Covid bei 213, was einen verständlichen Alarm auslöste und die Einführung strenger Beschränkungen zur Folge hatte. Jetzt kommt es täglich zu einer ähnlichen Anzahl unerwarteter Todesfälle, von denen die meisten nicht primär durch das Coronavirus verursacht werden. Dennoch schweigen die Regierung und das Gesundheitswesen weitgehend.“[...]
Farbliche Hervorhebung innerhalb des Zitates durch mich.Nach dem Infektionsschutzgesetz haftet der Staat für die Folgen.
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matty (31.10.2022)
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Rechtsrahmen von Oktober bis Ostern
3. Corona-Winter? Virologen fordern Rückkehr zur Normalität
Auch in diesem Winter gibt es in Deutschland Corona-Maßnahmen. Fachleute fordern die Rückkehr zur Normalität.
Der Winter steht vor der Tür – der dritte seit Beginn der Corona-Pandemie. Die Bundesregierung hat ein weiteres Maßnahmenpaket beschlossen, welches von Oktober bis April 2023 als neuer Rechtsrahmen für die Corona-Maßnahmen gilt.
Virologen fordern Rückkehr zur Normalität
Vor dem Sozialausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags äußerten sich am 3. November im Kieler Landestag eine Reihe von Virologen. Prof. Jan Rupp, Direktor der Klinik für Infektiologie am Universitätsklinikum in Lübeck, hinterfragte die Regelungen:
Die Fokussierung auf SARS gefährdet mehr, als sie nützt“.
Ebenso kritisch sieht die Direktorin der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum in Kiel, Prof. Kamila Jauch-Chara, die Maßnahmen der Bundesregierung. Sie forderte eine Rückkehr zur Normalität für alle.
Der Rechtsrahmen von Oktober bis Ostern
• Im öffentlichen Personenfernverkehr gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. Dabei dürfen Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jahren sowie das Personal auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen.
• Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt ebenfalls weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Dies gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern.
• Auch Patienten sowie Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen nach dem IfSG einer FFP2-Maske tragen.
• Darüber hinaus können die einzelnen Bundesländer weitergehende Regelungen erlassen. Das beinhalte beispielsweise eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr oder in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
• Ebenfalls optional ist eine Testpflicht in Schulen, Kindertagesstätten (Kita) und anderen Einrichtungen wie Asylbewerberunterkünften, Obdachlosenunterkünften oder Hafteinrichtungen.
KiTa-Studie: Mehr Schaden als Nutzen durch Schließungen
Auch die Corona-KiTa-Studie deckte negative Auswirkungen der politisch geforderten Corona-Maßnahmen auf. Aus ihr geht etwa hervor, dass durch die Schließungen die sprachliche, motorische sowie die sozio-emotionale Entwicklung der Kinder gelitten hat.
Lauterbach: Schließung war „nicht notwendig“
Aufgrund der neuen KiTa-Studie hat auch kürzlich Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingeräumt, dass die Bundesregierung auf die Schließung von Kitas durchaus hätte verzichten können.
Lauterbach gab jedoch keine Entwarnung. Es gebe „allenfalls eine Atempause“. Die Krankenhäuser würden am Limit arbeiten und „die neuen Varianten bauen sich auf“.
Inzidenz auf dem Prüfstand
Während sich in Deutschland ein Rückgang der Herbstwelle zeigt, ist zu hinterfragen, welche Relevanz die Maßnahmen und zugleich die Inzidenz an sich haben.
Außerdem meldete das RKI binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus oder einem positiven Testergebnis 207 Tote. Innerhalb der letzten sieben Tage waren es durchschnittlich 142 Todesfällen pro Tag.
Anzahl der Tests ist relevant
Entscheidend für die Zusammenstellung der 7-Tage-Inzidenz war erneut die Anzahl der durchgeführten PCR-Tests.
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uebender (07.11.2022)
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Gesundheit Corona-Politik
NZZ zur Corona-Politik: „Karl Lauterbach darf man nichts verzeihen“
Zu Beginn der Corona-Pandemie meinte Jens Spahn, man werde „einander viel verzeihen müssen“.
Dies gelte ungeachtet seines jüngsten Eingeständnisses, die Politik habe mit der Schließung von Kindertagesstätten im Rahmen der Lockdowns einen Fehler begangen. Aufgrund seiner Rolle in den vergangenen Jahren sei Lauterbach einer jener Akteure, dem man „nichts verzeihen“ dürfe.
Spahn veröffentlicht Buch über das Verzeihen
Der Kommentar Gaschkes steht im Kontext der Debatte um das „Verzeihen“, die Lauterbach-Vorgänger Jens Spahn mit einer Wortmeldung.
Wir werden einander wahrscheinlich viel verzeihen müssen in ein paar Monaten.“
Damit bezog er sich auf die Möglichkeit, dass die Politik angesichts der neuartigen Bedrohung weitreichende Schritte unternehmen würde.
Gaschke (NZZ): „Lauterbach hat seine Möglichkeiten nicht genutzt“
Nicht nur mit Blick auf Spahn, sondern auch auf dessen Amtsnachfolger Lauterbach, herrscht in sozialen Medien weitgehend Skepsis. Nutzer verweisen unter anderem auf die Härte der Maßnahmen und die Begleitrhetorik zu der Ausgrenzung, die viele Bürger erleiden hätten müssen.
Ein schlichter Appell an die Fähigkeit zum „Verzeihen“ sei hier zu wenig.
Er habe sich „als Dauer-Mahner und -Warner in den Talkshows des Landes festgesetzt“. Die dadurch erlangte Popularität habe er genutzt, um ins Regierungskabinett zu gelangen.
Spätfolgen für Kinder „überflüssiger Preis für dogmatische Politik“
Außerdem hätte er „eine unaufgeregte, aber schonungslose Aufarbeitung der deutschen Corona-Politik anstoßen können“. Dies hätte jedoch vorausgesetzt, Fehler und Übertreibungen klar zu benennen – eigene, als auch jene des Vorgängers. Diese Bereitschaft sei aber nicht zu erkennen gewesen:
Lauterbach überrascht niemanden, er bleibt sich treu: als düsteres Orakel und als jemand, der immer recht hat(te).“
„Verzeihen setzt auch Bereitschaft zur Korrektur voraus“
Lauterbach habe selbst erklärt, Kinder seien große „Virenschleudern“, erinnerte die NZZ-Kommentatorin. Auch andere Behauptungen des Talkshow erfahrenen Ministers hätten sich nicht als belastbar erwiesen.
Der Minister, so Gaschke, habe auch die Chance nicht genutzt, über die Frage zu diskutieren, wie tiefgreifend Corona die deutsche Gesellschaft verändert habe:
Es ging ihm, auch angesichts eines haarsträubenden Befundes, nur um sich selbst: nichts zu korrigieren. Diesem Minister darf man gar nichts verzeihen.“
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uebender (10.11.2022)
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Deutschland Verhandlung vertragt
Bundesgericht prüft Corona-Verhältnismäßigkeit
Vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde gegen Maßnahmen zur Eindämmung von Corona in Sachsen und Bayern geklagt. Die Tendenz zum Beschluss ist noch nicht eindeutig.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelte am 9. November über die Rechtmäßigkeit von frühen Corona-Schutzverordnungen aus dem Jahr 2020, die in Sachsen und Bayern erlassen worden waren.
Die Leipziger Richterin Renate Philipp sagte zu den Verordnungen allgemein, dass die Landesbehörden „ein Ermessen bei der Auswahl der Mittel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ hätten. „Wir als Gericht überprüfen, ob das Ermessen verhältnismäßig ausgeübt wurde.“
Sachsen: Maßnahmen nach Infektionsschutzgesetz rechtens
Ein weiterer Grund zu der Entscheidung sei für das Gericht die damals herrschende Unsicherheit über die Gefährlichkeit, Übertragungswege und Auswirkungen einer Ansteckung mit dem Coronavirus und dem Mangel an Medikamenten und Impfstoff für die Behandlung von COVID-19 gewesen. Sachsens Landesregierung habe sich auf die Expertise des Robert Koch-Institutes verlassen und den eigenen Ermessensspielraum nicht überschritten.
Bayern: Ausgangsbeschränkungen unverhältnismäßig
Durch die Ausgangsbeschränkungen war es beispielsweise verboten, alleine im Freien zu verweilen und zu spazieren. Ausschließlich „triftige Gründe“ erlaubten das Verlassen der eigenen Wohnung.
Corona-Klagen vor Bundesverfassungsgericht
Ähnliche Klagen gab es im Eilverfahren für die Bundesnotbremse und die Impfpflicht. Die Bundesnotbremse umfasste von Ende April bis Ende Juli 2021 bundesweite Kontaktbeschränkungen, nächtliche Ausgangssperren und Schulschließungen.
Spahn: „Wir werden einander viel verzeihen müssen“
Der ehemalige Gesundheitsminister sagt nicht konkret, welche Fehler gemacht wurden. Die Forderung des „Verzeihens“ kommt jetzt zu einem Zeitpunkt, nachdem bereits vor und während der Durchführung von Corona-Maßnahmen vielfach substantiierte Kritik geäußert wurde.
Am 22. November 2022 wird das Gericht zumindest auf Verwaltungsebene über die Corona-Schutzverordnungen aus dem Jahr 2020 in Sachsen und Bayern entscheiden.
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uebender (11.11.2022)