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matty

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  • »matty« ist der Autor dieses Themas

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Samstag, 4. Juni 2022, 15:17

Strafanzeige gegen Amtsrichter in Weimar wegen Rechtsbeugung

Maskenurteil hat Nachspiel Staatsanwaltschaft klagt Weimarer Amtsrichter an!

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Sein Urteil gegen eine Maskenpflicht an zwei Schulen hatte für heftige Diskussionen gesorgt. Nun ist der Weimarer Amtsrichter angeklagt. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind vielfältig.

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Ihm wird demnach zur Last gelegt, als Familienrichter im April 2021 willkürlich einen Beschluss gegenüber Leitungen und Lehrenden zweier Schulen sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen erlassen zu haben.

Aber wie gesagt: :diablo: :diablo: :diablo:

Die Zuständigkeit des Gerichts ist die eine Frage.

Man wartet ja eigentlich schon auf die Anklagen gegen das Corona- Regime sowie auf Volksgerichtsbarkeit die im Namen der Demokratur gegen das eigene Volk erfolgt sind.
Welchen Erkenntnisgewinn erwartet man durch die Hausdurchsuchung im Hinblick auf den Vorwurf der Rechtsbeugung,
Den Richter aber mit rigorosen Maßnahmen einzuschüchtern, die Kennzeichen eines totalitären Staates sind, geht gar nicht.


:diablo: :diablo: :diablo:

Strafanzeige gegen Amtsrichter in Weimar wegen Rechtsbeugung - Muss der Richter ins Gefängnis gehen?



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Zitat

Sensationsurteil

Wegen Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen: Anklage gegen Weimarer Richter

Ein Familienrichter erklärte an Schulen Coronaregeln für rechtswidrig. Die Staatsanwaltschaft hat über ein Jahr später Anklage erhoben. Dem Richter droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Nun wurde gegen den Richter eine Anklage wegen Rechtsbeugung erhoben. Dem Richter werde vorgeworfen, elementare Verfahrensvorschriften missachtet und gegen materielles Recht verstoßen zu haben, teilt das Landgericht Erfurt mit.

Dementsprechend wird dem Richter vorgeworfen, den Beschluss willkürlich gegenüber Leitungen und Lehrern zweier Schulen sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen erlassen zu haben.

Er habe sich dabei laut Anklage in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt, um die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen.

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

„Ein unabhängiger Richter spricht Recht, wird danach mit unverhältnismäßigen Hausdurchsuchungen überzogen und sieht sich nun auch noch einer Anklage ausgesetzt“, schreibt er. Mit dem Vorgehen gegen den Richter werde „ein Exempel statuiert, das erkennbar andere Richter abschrecken soll – und auch tatsächlich bereits abgeschreckt hat.“

Die Eltern zweier Kinder im Alter von 14 und 8 Jahren klagten wegen der Corona-Maßnahmen und leiteten ein Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB ein. Ihre Kinder seien physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt, ohne dass dies ein Nutzen für die Kinder oder Dritte habe.

Das Gericht erkannte an, dass die Kinder Träger von Grundrechten seien und ein Recht auf körperliche Unversehrtheit haben. „[…] Eingriffe in diese Grundrechte – gleichgültig, ob durch Privatpersonen oder Amtsträger verursacht – könnten nicht anders bewertet werden als eine objektive Gefährdung des „Kindeswohls“ i.S.d. §§ 1666 BGB, 157 FamFG.“, heißt es im Beschluss.

Wenige Wochen nach dem Urteil gab es bei dem Richter ein Ermittlungsverfahren und eine Hausdurchsuchung. Im Mai wurde die Maskenpflicht an Schulen von dem Thüringer Oberlandesgericht bestätigt.

Quelle!>>>


:diablo: :diablo: :diablo:

Hausdurchsuchung bei Weimarer Querdenker Richter wegen Rechtsbeugung!

Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ PvH

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (4. Juni 2022, 18:14)


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uebender (04.06.2022)

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