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Gesundheitsminister Jens Spahn rechnet damit, dass am Ende dieses Winters jeder Bürger in Kontakt mit dem Coronavirus gewesen sein wird. Spahn stellt darüber hinaus klar, dass es für ihn eine solidarische Pflicht gibt, sich impfen zu lassen.
So nun haben wir den 1. März und wo sind die Leichenberge und die zusammengebrochenen Kliniken
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In einem Artikel von NTV vom 28.10.2021 wir Karl Lauterbach wie folgt zitiert: "Ungeimpfte bis März "geimpft, genesen oder leider verstorben".
Ausserdem: "Klar ist aber, dass die meisten Ungeimpften von heute bis dahin entweder geimpft, genesen oder leider verstorben sind, denn das Infektionsgeschehen mit schweren Verläufen betrifft vor allem Impfverweigerer".
Heute ist der 01.März 2022 und viele "Impfverweigerer", "Impfgegner" oder auch einfach nur "Ungeimpfte" erfreuen sich bester Gesundheit, obwohl sich noch nicht mal den "Genesenenstatus" für sich beanspruchen können, da sie bis dato einfach noch nicht mit Corona infiziert waren/sind.
Wiedermal zeigt sich hier deutlich, dass der aktuelle Gesundheitsminister gerne Panik schürt, um Leute zum impfen zu bewegen. Ausserdem erweist sich damit erneut eine seiner Prognosen als falsch und unwahr.
Wieviele falsche Aussagen zur Corona Pandemie darf ein Gesundheitsminister noch machen?
https://www.n-tv.de/panorama/Ungeimpfte-…le22893169.html
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[...]
In Deutschland sind weiterhin 23,7 Prozent der Bevölkerung ungeimpft.
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matty (05.03.2022)
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49-seitiger Antrag
Neuer Gesetzentwurf für Impfpflicht ab 18 Jahren – auch für Schwangere
Die Bundesregierung plant die Einführung einer Impfpflicht ab 18 Jahren und damit verbunden weitere tiefe Eingriffe in die Rechte der Bürger. Schwangere sind nicht ausgeschlossen.
Mehr als 150 Abgeordnete des Deutschen Bundestags fordern in einem 49-seitigen Antrag, dass sich jeder Bürger ab dem 18. Lebensjahr, der mindestens seit sechs Monaten in Deutschland wohnt, gegen COVID impfen lassen muss. Wer sich dagegen sträubt, dem drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 2.500 Euro.
Die Regelung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2023 befristet, „um die mit der Impfpflicht in Zusammenhang stehenden Belastungen zu begrenzen“.
Begründet wird der Zwang, der zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten soll, damit, dass die bisherige Impfquote nicht ausreiche, „um den erwarteten, sehr schnellen und starken Anstieg der Erkrankungszahlen“ einzudämmen.
Um den „Schutz der öffentlichen Gesundheit und vulnerabler Gruppen“ sowie eine Rückkehr zur Planbarkeit des öffentlichen und privaten Lebens zu erreichen, soll die Einführung des Gesetzes dazu beitragen, „die Grundimmunität in der Bevölkerung nachhaltig zu steigern.“
Unabhängig davon sind diese Personen verpflichtet, ab dem 1. Oktober diesen Nachweis auf Anforderung ihrer Krankenkasse oder ihres Versicherers, bei dem sie privat krankenversichert sind, oder ihres Trägers der Heilfürsorge, vorzulegen.
Änderungen jederzeit ohne Zustimmung des Bundesrates möglich
Das Gesetz ermächtigt die Regierung auch, jederzeit Änderungen vorzunehmen. Ohne Zustimmung des Bundesrates darf sie Impf-, Genesenen- oder Testnachweis neu regeln, „sofern diese abweichenden Anforderungen für die jeweils betroffenen Personen vorteilhaft sind“.
So darf die Regierung unter anderem Abstände zwischen einzelnen Impfungen ändern. Anzahl und mögliche Kombinationen der Einzelimpfung dürfen verändert, neue Impfstoffe eingeführt werden. Auch die Dauer des Genesenenstatus darf geändert werden.
Ausgenommen von der Impfpflicht sind Minderjährige und Menschen, die „nicht mit einem der zugelassenen (…) Impfstoffe immunisiert werden können“. Sogar für Schwangere sind Impfungen nach dem ersten Schwangerschaftsdrittel vorgesehen. Gleichzeitig heißt es:
Abhängig vom Stand der medizinischen Wissenschaft ist eine Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 unter bestimmten Umständen sorgsam nach ärztlichem Ermessen zu empfehlen.“
Erneut würde bei einer Verabschiedung des Gesetzes das Grundgesetz eingeschränkt, indem Artikel 2 (Recht auf körperliche Unversehrtheit) ausgehebelt wird.
Um der Regierung umfangreiche Handhabe zu gewähren, greift es auch in das Sozialgesetzbuch ein, weil Krankenkassen künftig den Impfstatus ihrer Versicherten in den Patientenakten speichern dürfen.
Damit wären der Einführung eines zentralen Impfregisters Tür und Tor geöffnet.
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uebender (05.03.2022)
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Marco Buschmann
„Man kann nicht bloß präventiv auf Dauer millionenfach Grundrechte beschränken“
Führende FDP-Politiker sind der Forderung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) entgegengetreten, weitreichende Corona-Maßnahmen über den 20. März hinaus zu ermöglichen. „Wenn sich die Gefahrenlage entspannt, müssen auch Maßnahmen zurückgefahren werden“.
„Man kann nicht bloß präventiv auf Dauer millionenfach Grundrechte beschränken. Darauf muss jede Lösung Rücksicht nehmen.“
„Es ist niemandem zu erklären, warum Deutschland in Sachen Corona-Bekämpfung in Europa als Geisterfahrer auftritt. Einen solchen Sonderweg werden wir nicht mittragen.“
Lauterbach hatte verlangt, die Länder müssten weiterhin frühzeitig auf die kommenden Corona-Wellen zu reagieren können. Dazu gehörten die Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen.
Es sollte möglich sein, Obergrenzen für private Treffen und öffentliche Veranstaltungen festzulegen sowie Zutrittsregeln etwa für die Gastronomie, also 2G- oder 2G-Plus-Regelungen.
Seine Forderung verband Lauterbach mit einer Warnung: „Wir müssen mit einer Sommerwelle rechnen.“ Sowohl die Delta-wie auch die Omikron-Variante seien so infektiös, dass es „selbst bei gutem Wetter durch viele Kontakte und den nachlassenden Impfschutz wieder zu steigenden Infektionszahlen kommen könnte, wenn es gar keine Einschränkungen mehr gäbe“
Darauf müsse Infektionsschutzgesetz ausgerichtet werden.
Kubicki entgegnete: „Wir hatten keine Überlastung des Gesundheitssystems und werden auch keine mehr wegen Corona bekommen.
Das war das zentrale Argument für die Grundrechtsbeschränkungen. Es wäre sicher hilfreich, wenn wir endlich aus dem Warn-Modus herauskommen.“
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uebender (06.03.2022)
Spahn: „Geimpft, Genesen oder Gestorben – das ist so“
report24 dazu etwa ausführlicher.
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Anteil von Geboosterten auf den Intensivstationen nimmt rasant zu
Stand: 09. März 2022,
16:34 Uhr
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Im ersten gemeldeten Vier-Wochen-Zeitraum (Mitte Dezember bis Mitte Januar) machten sie gerade einmal 5,8 Prozent aller Covid-19-Intensivpatienten aus. Mittlerweile sind es mehr als 30 Prozent.
[...]
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matty (09.03.2022)
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Lockerung der Maßnahmen
Kritik und Lob an Entwurf für künftige Corona-Rechtsgrundlage
Die meisten Maßnahmen sollen zum 20. März abgeschafft werden. Nur ein kleinerer Katalog an Regelungen soll möglich bleiben. Manchen ist das zu wenig.
Der Entwurf der Bundesregierung für die neue Corona-Rechtsgrundlage ab 20. März ist nach Ansicht von Experten und Landespolitikern unzureichend.
„Es regiert das Prinzip Hoffnung“, sagte der Vorsitzende des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery. Der vereinbarte Basisschutz sei zwar besser als nichts. Aber: „Die Politik hat weitergehende, sinnvolle Maßnahmen erfolgreich zerredet.“
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hält die Änderung des Infektionsschutzgesetzes auch für ungenügend, um den Schutz aller vulnerablen Gruppen zu gewährleisten, etwa bei Pflegebedürftigen, die zuhause und nicht in Heimen leben.
Geregelt wird in dem Entwurf, was die Länder weiter verordnen können, wenn zum 20. März wie vereinbart alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen. Möglich sein sollen dann noch Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und öffentlichem Nahverkehr sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen.
Kritik aus den Bundesländern
„Man wirft doch den Feuerlöscher nicht weg, wenn es noch brennt.“ Auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte sich kritisch geäußert. Denn immerhin steigen die Corona-Zahlen wieder, wenn auch bei meist milderem Verlauf.
Fokus auf Eigenverantwortung
Regierung und Koalitionsabgeordnete wandten sich gegen die Kritik. Die neuen Hotspot-Regelungen trügen den Wünschen der Länder Rechnung, bei Bedarf schärfere Maßnahmen anzuordnen.
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) lobte den Entwurf, forderte aber noch Änderungen in Details, „um Missverständnisse und unterschiedliche Interpretationen auszuschließen“.
„Insbesondere müssen die Eingriffsschwellen für die Hotspot-Maßnahmen im Gesetz genau definiert werden.“
„Voraussetzung müssen dann aber auch harte Daten sein, wie zum Beispiel die Belegung von Intensivstationen durch Coronafälle, um nicht den Eindruck von Beliebigkeit zu erwecken“
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uebender (10.03.2022)
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„Nach über zwei Jahren der Einschränkungen können wir zur Normalität zurückkehren“
FDP-Fraktionschef Christian Dürr sieht im neuen Infektionsschutzgesetz eine weitgehende Rückkehr zum Leben vor der Pandemie. „Mit der Einigung über die Änderungen am Infektionsschutzgesetz setzen wir in der Koalition ein klares Zeichen.
Nach über zwei Jahren der Einschränkungen können wir zur Normalität in Deutschland zurückkehren“
Die Menschen in Deutschland haben die von der Politik beschlossenen Maßnahmen gewissenhaft mitgetragen und umgesetzt“, so Dürr.
Die Grundlage für derartige Einschränkungen falle jetzt weg, da das Gesundheitswesen glücklicherweise nicht überlastet sei.
„Es ist daher wichtig, nun auf die Eigenverantwortung jedes Einzelnen zu setzen. Gleichzeitig haben wir immer betont, dass wir verantwortungsvoll handeln“, sagte der Liberale.
Masken im ÖPNV und Fernverkehr seien weiterhin möglich und Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen könnten durch Tests und Masken besonderen Schutz bekommen.
„Bei einer drohenden, örtlichen Überlastung des Gesundheitssystems aufgrund einer neuen Virusvariante oder starkem Infektionsgeschehen sind die Länder zudem handlungsfähig und können lokal handeln.
Auch der Deutsche Bundestag wäre im Notfall jederzeit in der Lage für Beratungen zusammenzukommen.“
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uebender (11.03.2022)
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Streit der Wissenschaftler
Labor-Theorie: Erstes Urteil im Corona-Prozess Drosten gegen Wiesendanger
Zwei Wissenschaftler streiten sich über den Ursprung des Coronavirus SARS-CoV-2 und landen vor Gericht.
Der deutsche Charité-Virologe Prof. Dr. Christian Drosten streitet sich aktuell mit dem deutschen Physiker Prof. Dr. Roland Wiesendanger von der Universität Hamburg über die Herkunft des Pandemie-verursachenden Coronavirus.
In dem Streit, der kürzlich zu einem Gerichtsurteil führte, ging es maßgeblich um kritische Äußerungen Wiesendangers über Drosten, die dieser gerichtlich unterbinden lassen wollte. Wiesendanger vertritt die These, dass SARS-CoV-2 ursprünglich in einem chinesischen Labor gezüchtet worden sei.
Man werde einzelne Punkte juristisch prüfen, hieß es.
Weitere von Drosten erwünschte Äußerungsverbote sollen demnach vom Gericht als zulässige Meinungsäußerungen eingestuft worden sein.
Wiesendangers verbotene Äußerungen
Doch was hatte Professor Wiesendanger eigentlich gesagt, das Professor Drosten derart erbost hat?
Zum einen wurde dem Hamburger Wissenschaftler untersagt, zu behaupten, dass der Berliner Wissenschaftler „Christian Drosten die Öffentlichkeit gezielt getäuscht“ habe. Hier erkannte das Gericht an, dass es Wiesendanger an „hinreichenden Anknüpfungstatsachen“ fehle.
Im Meinungskampf erlaubt war …
Drosten habe dem Bericht nach auch versucht, Wiesendanger zu verbieten, zu behaupten, dass er – Drosten – ein „allerhöchstes Interesse“ daran habe, den Verdachtsmoment nicht in Richtung Laborursprung zu lenken.
Das sagen die Anwälte
Wiesendanger-Anwalt Dr. Lucas Brost hingegen feierte das Urteil als einen ersten Erfolg für die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit.
Verschwörungstheorie oder doch mehr?
Zu der vom Gericht verbotenen Äußerung, dass Drosten die Öffentlichkeit gezielt getäuscht habe, sagte Brost: Das Gericht scheine zu verkennen, dass sich diese Aussage von Prof. Wiesendanger auf einen Artikel bezogen habe, der unter anderem von Drosten verfasst worden sei.
Darin sei die Laborthese als Verschwörungstheorie bezeichnet worden.
Allerdings sei nur wenige Tage vor der Publikation des Artikels von Teilnehmern einer Telefonkonferenz die Laborthese für möglich gehalten worden. „Darin sah mein Mandant eine Täuschung der Öffentlichkeit“
Gegen das Verbot dieser Äußerung will Brost nach LTO-Informationen in Widerspruch gehen.
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uebender (19.03.2022)
Bekannt ist auch das Fauci offensichtlich lügt und nicht nur der.Laborhypothese hin oder her: allein schon die Tatsache, daß hier etwas Licht darauf geworfen wird, daß sich ein weltweites Netzwerk von Forschern weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit nicht nur mit dem Studium, sondern möglicherweise auch mit Basteleien an menschheitsgefährdenden Viren beschäftigt macht stutzig!
Mit dem Ukrainekrieg verplappert sich auch Victoria Nuland über US finanzierte Biowaffenlabore auch in der Ukraine.
Zitat
»Ich fordere das Justizministerium zu strafrechtlichen Ermittlungen auf«
Rand Paul stellt Anzeige gegen Fauci
Senator Rand Paul hat den US-Coronapapst Anthony Fauci beim Justizministerium angezeigt und eine strafrechtliche Ermittlung wegen Meineids vor dem Kongress gefordert. Darauf steht bis zu fünf Jahren Haft.
Veröffentlicht: 26.07.2021 - 11:30 Uhr
von Redaktion (cmm)
Dr. Anthony Fauci hatte am 11.5.2021 vor dem Gesundheitsausschuss gegenüber Senator Dr. Rand Paul (Republikaner aus Kentucky) geleugnet, mit Mitteln der US-Gesundheitsbehörde NIH die biowaffenartige »Gain-of-Function« (Funktionsgewinn)-Forschung an Fledermaus-Coronaviren finanziert zu haben.
[...]
Mit freundlichen Grüßen
Zitat
[...]
Behauptungen, dass die Ukraine derzeit gefährliche Biowaffenlabors unterhält, kamen sowohl aus Russland als auch aus China. Das chinesische Außenministerium behauptete diesen Monat: "Die USA haben 336 Labore in 30 Ländern unter ihrer Kontrolle, darunter 26 allein in der Ukraine." Das russische Außenministerium behauptete, dass "Russland Dokumente erhalten hat, die belegen, dass ukrainische biologische Laboratorien in der Nähe der russischen Grenzen an der Entwicklung von Komponenten biologischer Waffen gearbeitet haben". Solche Behauptungen verdienen das gleiche Maß an Skepsis wie US-Dementis: Nämlich sollte nichts davon als wahr oder falsch angesehen werden, wenn keine Beweise vorliegen. Doch US-Faktenprüfer stellten sich pflichtbewusst und reflexartig auf die Seite der US-Regierung, um solche Behauptungen zu "Desinformation" zu erklären und sie als QAnon-Verschwörungstheorien zu verspotten.
[...]
Aber Rubios Aufräumaktion kam zu spät. Auf die Frage, ob die Ukraine "chemische oder biologische Waffen" besitze, leugnete Nuland dies überhaupt nicht. Stattdessen räumte sie – mit spürbarem Unbehagen und in stockender Rede, einem eklatanten Kontrast zu ihrem normalerweise übermütigen Sprechstil in verschleierndem Beamtendeutsch des Außenministeriums – ein: "Äh, die Ukraine hat, äh, biologische Forschungseinrichtungen." Jede Hoffnung, solche "Einrichtungen" als gutartig oder banal darzustellen, wurde sofort durch die Warnung zerstört, die sie schnell hinzufügte: "Wir sind jetzt in der Tat ziemlich besorgt, dass russische Truppen, russische Streitkräfte, versuchen könnten, die Kontrolle über [diese Labore] zu erlangen, also arbeiten wir mit den Ukrainiahhhns [sic] daran, wie sie verhindern können, dass eines dieser Forschungsmaterialien in die Hände russischer Streitkräfte fällt, sollten sie sich nähern" - [Unterbrechung durch Senator Rubio]:
[...]
Nulands bizarres Eingeständnis, dass "die Ukraine über biologische Forschungseinrichtungen verfügt", die gefährlich genug sind, um die Sorge zu rechtfertigen, dass sie in russische Hände fallen könnten, stellte ironischerweise einen entscheidenderen Beweis für die Existenz solcher Programme in der Ukraine dar als das, was 2002 und 2003 angeboten wurde, um die Behauptungen der USA über Saddams chemische und biologische Programme im Irak zu untermauern. Ein tatsächliches gegens Interesse gerichtetes Geständnis eines hochrangigen US-Beamten unter Eid ist eindeutig bedeutsamer als Colin Powells Hochhalten eines Reagenzglases mit einer unbekannten Substanz im Inneren, während er auf körnige Satellitenbilder zeigte, die niemand entziffern konnte.
[...]
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matty (19.03.2022)
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Bundesweite lockerungen
Erste Corona-Regeln fallen weg – doch von „Freedom Day“ kann keine Rede sein
Eine Reihe von Corona-Auflagen sind nun ausgelaufen. Doch das heißt nicht, dass es keine Einschränkungen mehr gibt. Die Länder wollen die Übergangsfrist bis Anfang April nutzen.
Ungeachtet hoher Corona-Zahlen fallen erste bundesweite Auflagen in Deutschland weg.
Es gibt zwar viele Infektionen mit der Omikron-Variante, diese verlaufen aber oft sehr mild.
Eine Überlastung des Gesundheitssystems, ist auch laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, nicht mehr zu befürchten. Obwohl nun einige Einschränkungen wegfallen, kann von einem „Freedom Day“ aber nicht die Rede sein.
Hoffmann: Arbeitsplatz als potenzieller Infektionsherd
Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, fordert eine rasche Rücknahme der Corona-Lockerungen. „Wir haben Rekord-Inzidenzen, und im Herbst kann sich die Lage noch einmal verschlechtern“.
„Ich plädiere dafür, das Infektionsschutzgesetz und auch die Covid-Arbeitsschutzverordnung rasch nachzuschärfen. Wir dürfen nicht riskieren, dass der Arbeitsplatz wieder zu einem Infektionsherd wird.“
Damit sind den Ländern nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben im Alltag etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen wie Pflegeheimen und Kliniken möglich. Für regionale „Hotspots“ können aber weitergehende Beschränkungen kommen, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt.
Holetschek: „Tag der Unvernunft“ droht
Alle Länder wollen nun eine in Gesetz vorgesehene Übergangsfrist von zwei Wochen nutzen. Damit können aktuell bestehende Regelungen wie weitergehende Maskenpflichten in anderen Bereichen wie Geschäften und Schulen oder Zugangsregeln wie 2G und 3G bis längstens zum 2. April bestehen bleiben
Die Übergangszeit soll auch genutzt werden können, um neue Regeln zu besiegeln.
Mir bereitet es große Sorgen, wie schnell die Maskenpflicht in den Schulen in vielen Bundesländern jetzt wegfällt – und das, obwohl wir uns noch immer mitten in der Omikron-Welle befinden und die Infektionszahlen wieder steigen“.
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uebender (20.03.2022)
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Gesundheitsausschuss berät zur Impfpflicht
Die COVID-Impfpflicht erhitzt die Gemüter. Bereits in der vergangenen Woche wurde heftig im Bundestag darüber diskutiert. Nun sind die Abgeordneten vom Gesundheitsausschuss am Zug, weitere Informationen zur Entscheidungsfindung zusammenzutragen.
Am 21. März 2022 findet ab 10 Uhr die öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses zum Thema Impfpflicht statt. Federführend hat dieser die Aufgabe übernommen, sich mit den damit verbundenen unterschiedlichen Anträgen auseinanderzusetzen.
Dabei geht es um ein Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen; eine verpflichtende Impfberatung für Erwachsene und Impfpflicht ab 50 Jahren; ein Impfvorsorgegesetz; einen Antrag gegen die allgemeine Impfpflicht sowie einen Antrag, wonach die Impfbereitschaft ohne Impfpflicht erhöht werden soll.
Die Liste der um eine Stellungnahme gebetenen Lobby-Verbände und Institutionen ist lang. Darunter sind Berufsverbände der Kinder- und Jugendärzte, der Psychologen, Industrie, Tourismuswirtschaft und andere zu finden.
Nach den der Epoch Times vorliegenden Informationen soll auch der Pathologie-Professor Dr. Arne Burkhardt unter den geladenen Sachverständigen im Gesundheitsausschuss sein. Während er für seine Untersuchung von verstorbenen COVID-Geimpften viel Anerkennung erntete, stießen diese bei den Politikern bislang auf wenig Beachtung.
Liste der Sachverständigen
Es folgen die in die Entscheidungsfindung einbezogenen Institutionen und Einzelsachverständigen laut veröffentlichter Liste des Untersuchungsausschusses.
Verbände/Institutionen
• Ärzte und Ärztinnenverband Long COVID
• Berufsverband der Kinder– und Jugendärzte e. V. (BVKJ)
• Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.
• Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW)
• Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. (BAG Selbsthilfe e. V.)
• Bundesärztekammer (BÄK)
• Bundespflegekammer e. V.
• Bundestierärztekammer e. V. (BTK)
• Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. (BVÖGD)
• Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI)
• Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e. V. (BTW)
• Bundesverband der Konzert– und Veranstaltungswirtschaft e. V. (BDKV)
• Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
• Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA)
• Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA)
• Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
• Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
• Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)
• Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. (DGAUM)
• Deutsche Gesellschaft für Immunologie e. V. (DGfl)
• Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (dgi)
• Deutsche Gesellschaft für Kinder– und Jugendmedizin e. V. (DGKJ)
• Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie e. V. (DGPI)
• Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN)
• Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
• Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv– und Notfallmedizin e. V. (DIVI)
• Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG)
• Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV BUND)
• Deutscher Anwaltverein (DAV)
• Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DBfK)
• Deutscher Caritasverband e. V.
• Deutscher Ethikrat
• Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
• Deutscher Hausärzteverband e. V.
• Deutscher Hotel– und Gaststättenverband (DEHOGA)
• Deutscher Kulturrat e. V.
• Deutscher Landkreistag (DLT)
• Deutscher Pflegerat e. V.
• Deutscher Richterbund (DRB)
• Deutscher Städte– und Gemeindebund (DStGB)
• Deutscher Städtetag
• DIVI Intensivregister
• Gesellschaft für Virologie e. V. (GfV)
• Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
• GKV–Spitzenverband
• Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
• Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
• Long COVID Deutschland
• Neue Richtervereinigung e. V.
• Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD)
• Sozialverband VdK Deutschland e. V.
• Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV)
• Verband Deutscher Betriebs– und Werksärzte e. V. (VDBW)
• Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Einzelsachverständige
• Prof. Dr. Melanie Brinkmann (Helmholtz–Zentrum für Infektionsforschung)
• Prof. Dr. Arne Burkhardt (Pathologie Praxis Reutlingen)
• Prof. Dr. Christian Karagiannidis (Universität Witten/Herdecke)
• Tom Lausen (Lausen Media)
• Prof. Dr. Josef Franz Lindner (Universität Augsburg)
• Prof. Dr. Franz C. Mayer (Universität Bielefeld)
• Prof. Dr. Andreas Radbruch (Deutsches Rheuma–Forschungszentrum Berlin)
• Prof. Dr. Stephan Rixen (Universität Bayreuth)
• Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski (Universität zu Köln)
• Prof. Dr. Leif Erik Sander (Charité – Universitätsmedizin Berlin)
• Dr. Robert Seegmüller (Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und
Verwaltungsrichterinnen)
• Andreas Strausfeld (BITMARCK Technik GmbH)
• Prof. Klaus Stöhr (Virologe)
• Prof. Dr. Hinnerk Wissmann (Universität Münster)
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uebender (21.03.2022)
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Corona-Regeln
Justizminister Buschmann gegen Einstufung ganzer Bundesländer als Hotspot
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kritisiert die Pläne der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns, das gesamte Bundesland zum Hotspots zu erklären.
„Der Hotspot hat klare Voraussetzungen.“ Entweder müsse sich eine besonders gefährliche Virus-Variante ausbreiten oder die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems „vor Ort konkret bedroht“ sein.
„Wenn nur an einem Ende eines Bundeslandes eine solche Gefahr besteht, kann man nicht am anderen Ende einen Hotspot ausrufen.“ Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hingegen begründet die Einstufung als Hotspot-Gebiet vor allem mit den steigenden Infektionszahlen.
Deutsche Einzelhändler gegen Maskenpflicht per Hausrecht
Unterdessen machen deutsche Einzelhändler deutlich, dass sie die Maskenpflicht in Geschäften und Supermärkten nicht flächendeckend per Hausrecht durchsetzen wollen, wenn die landesweiten Corona-Auflagen im April auslaufen.
„Die Maske gehört für viele Kunden inzwischen zum Alltag, eine Pflicht ist aber keine dauerhafte Lösung“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE).
Der Verband gibt seinen Mitgliedern keine Empfehlung für die Zeit nach dem 2. April an die Hand, wenn die Übergangszeit für die bisherigen Corona-Maßnahmen ausläuft.
Die Gruppe, zu der Lidl und Kaufland gehören, erklärte dem RND gegenüber, dass sie sich grundsätzlich an den jeweiligen Corona-Regeln der Bundesländer und der aktuellen Arbeitsschutzverordnung orientiert und diese umsetzt. Eine allein von den Unternehmen vorgegebene Maskenpflicht scheidet damit aus.
Auch Rewe lehnte eine Maskenpflicht in Eigenregie ab:
„Wir setzen die von den Behörden gemachten Anordnungen gewissenhaft um“, sagte ein Unternehmenssprecher dem RND. Aldi-Nord möchte „zunächst die politische Diskussion sowie die konkrete Ausgestaltung der Länderverordnungen abwarten“, teilte ein Sprecher mit.
Die Edeka-Gruppe verwies darauf, dass viele Filialen inhabergeführt seien und „eigenständig über alle Maßnahmen in ihren Märkten“ entscheiden könnten. Eine zentrale Vorgabe sei deshalb nicht geplant.
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uebender (23.03.2022)
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Abrechnungsbetrug
Betrug mit Corona-Tests: Steuerzahler-Milliarden für immer verschwunden?
Die „kostenlosen Bürgertests“ haben den Bund bisher mehr als zwölf Milliarden Euro Steuergeld gekostet und davon flossen vermutlich hohe Millionenbeträge zu Unrecht in die Taschen der Betreiber von Teststationen.
Es geht um hohe Millionenbeträge aus der Steuerkasse. Kriminalhauptkommissar Jörg Engelhard leitet im Berliner LKA das Kommissariat für Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen und kritisiert:
„Es gab neben fehlenden Kontrollmöglichkeiten kaum Auflagen durch die Zulassungsbehörden bei der Eröffnung von Testzentren, die geeignet gewesen wären, Betrugsversuche zu vereiteln“
Von „strukturellen verfahrenstechnischen Mängeln“ und von „fehlenden Kontrollmöglichkeiten des Bundes“ sei die Rede. Die Milliardenkosten der „kostenlosen Bürgertests“ müssten „auf der Grundlage verlässlicher Analysen“ aktenkundig kalkuliert werden, heißt es weiterhin.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen stehen nach umfangreichen Ermittlungen wegen zu viel ausbezahlter Gelder in der Verantwortung, Rückzahlungsansprüche geltend zu machen und die Gelder an den Bundeshaushalt zurückzuzahlen.
Eine schriftliche Frage aus der AfD-Bundestagsfraktion ergab, dass bislang lediglich fünf der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen entsprechende Rückzahlungen veranlassten. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jürgen Braun hält diese Zahlen für „alarmierend“ und
„Ich fordere darum dringend, den Kassenärztlichen Vereinigungen endlich Anreize für Abrechnungsprüfungen anzubieten. Ansonsten werden die verpulverten Steuerzahler-Milliarden für immer verschwunden bleiben“.
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uebender (22.04.2022)
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Gesellschaft Studie
Zwei Drittel klagen über gesundheitliche Folgen wegen Pandemie-Maßnahme
Zwei Drittel der Deutschen klagen laut einer neuen Studie über gesundheitliche Folgen der Pandemie. Insgesamt nehmen 65 Prozent der Bevölkerung über 18 Jahren nach zwei Jahren eine Verschlechterung ihrer Gesundheit bei sich wahr.
35 Prozent beklagen Bewegungsmangel, 27 Prozent der Befragten Rücken- und Nackenschmerzen und ein Viertel der Deutschen stellt psychische Probleme nach zwei Jahren Pandemie bei sich fest.
„Gerade die Jüngeren reagieren stärker auf das Gefühl der Hilflosigkeit in der Coronakrise. Der Mensch kann eine derartige psychische Belastung nur eine begrenzte Zeit aushalten, sie kann sich dann auch körperlich äußern“.
„Wir kennen den Ausdruck `den Kopf frei bekommen` im Sport-Kontext. Bewegung mildert die Belastungen, doch wie unsere Studie zeigt, stellen viele auch hier einen Mangel bei sich fest.“
Für die Studie wurden im Januar 2022 insgesamt 1.000 Menschen ab 18 Jahren befragt. Auch der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, bestätigt, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie konkrete Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen hatten und immer noch haben.
Gerade die Versorgung der chronisch Kranken sei immer noch eine besondere Herausforderung. Die Menschen hätten teilweise Sorge, ihren Arzt aufzusuchen, auch weil sie befürchteten, sich in der Arztpraxis oder auf dem Weg dorthin anzustecken.
„Dadurch bestand die Gefahr, dass notwendige Behandlungen verschleppt werden“, so der Vorsitzende des Hausärzteverbandes. Seit Beginn der Pandemie sei die Situation in den Hausarztpraxen sehr angespannt.
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uebender (24.04.2022)
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DKG-Präsident Gerald Gaß
Corona-Impfpflicht für Klinikpersonal: „Wir fordern die sofortige Aussetzung“
Der FDP-Gesundheitsexperte Andrew Ullmann hält eine Impflicht für Klinikpersonal bei einer hohen Impfrate für nicht notwendig. Auch der Chef der Krankenhausgesellschaft fordert die Aussetzung der Pflicht.
Die Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeheime kann nach Ansicht des FDP Gesundheitsexperten Andrew Ullmann bei einer sehr hohen Impfrate entfallen.
Diese Impfpflicht sei noch während der Delta-Variante eingeführt worden. „Der Schutz vor einer Übertragung des Coronavirus war mit dieser Variante noch deutlich höher“, argumentierte der FDP-Politiker.
Im Gesundheitsausschuss des Bundestages findet am Mittwoch eine Anhörung von Sachverständigen zu dem Thema statt.
„Wir fordern die sofortige Aussetzung“, sagte Gaß. Den Beschäftigten in den Krankenhäusern sei nicht zu vermitteln, warum sie bei fehlender Impfung Tätigungsverbote erhalten, während ein Großteil ihrer Covid-Patienten ungeimpft sei.
„Eine einseitige Verpflichtung der Beschäftigten ist nicht nur unfair, sie ist meines Erachtens auch nicht verhältnismäßig.“ Sie sei immer nur als erster Schritt hin zu einer allgemeinen Impfpflicht gedacht gewesen, sagte der CSU-Politiker der „Augsburger Allgemeinen“.
Ein fraktionsübergreifender Entwurf für eine allgemeine Impfpflicht war Anfang April im Bundestag klar gescheitert.
Bereits seit Mitte März greift eine Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen für besonders zu schützende Gruppen wie Kliniken und Pflegeheime.
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uebender (26.04.2022)
report24Impfstoffe immer noch ohne Zulassung!
biontech_sec_filing_risks.zip
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BioNTech meldet Zweifel an Sicherheit der Impfung, fürchtet Schadenersatz und Langzeitfolgen
24. April 2022
[...]
BioNTech hat Angst vor Schadenersatzansprüchen
Doch nun zu den Risiken. Bei BioNTech zittert man vor erheblichen Haftungsansprüchen der „Endkunden“ – oder auch der Geimpften und Zwangsgeimpften.In die Qualität des eigenen Produktes hat man keineswegs das große Vertrauen, das bei dutzenden öffentlichen Veranstaltungen und täglichen Nachrichtensendungen sowie Impf-Werbungen vermittelt wird:
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Wir sind möglicherweise nicht in der Lage, eine ausreichende Wirksamkeit oder Sicherheit unseres Corona-Impfstoffs und/oder variantenspezifischer Formulierungen
nachzuweisen, um eine dauerhafte behördliche Zulassung in den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, der Europäischen Union oder anderen Ländern zu erhalten, in denen er für den Notfalleinsatz zugelassen oder eine bedingte Marktzulassung erteilt wurde.
[...]
Zitat
Signifikante unerwünschte Ereignisse können während unserer klinischen Studien oder sogar nach Erhalt der behördlichen Zulassung auftreten, die klinische
Studien verzögern oder beenden, die behördliche Zulassung oder Marktakzeptanz eines unserer Produktkandidaten verzögern oder verhindern.
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matty (26.04.2022)