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matty

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21

Mittwoch, 22. September 2021, 12:23

Bunzelanien: Die Impf-Apartheid droht!

:diablo: :diablo: :diablo:

Die Bunte ReGIERung plant, die Erstattung des Verdienstausfalls bei Quarantäne zu streichen. Wer aber Geld verliert werde nicht in Quarantäne gehen oder sich überhaupt testen lasten.

:diablo: :diablo: :diablo:

Hier wird ein psychologischer Krieg der Bunten Parteien gegen die eigene Bevölkerung geführt, für die Interessen Pharmaindustrie.
Diese Verdrehung der Tatsachen hat inzwischen Methode, mit allen Mitteln wird von der eigenen Unfähigkeit und Abzocke abgelenkt und die Opfersuche klappt ja schnell.


Aber wie gesagt: :diablo: :diablo: :diablo:

Grundrechte den Bürgern zu nehmen, ist keiner staatlichen Macht erlaubt.

Es sind die Wähler, es ist das Volk, das durch seine Ignoranz und Maßlose Dummheit diese Zustände erst ermöglicht haben!
Es sind die Gleichgültigen, die Mitläufer, die Profiteure, Nutznießer und Ängstlichen!


:diablo: :diablo: :diablo:

Versicherungen für Ungesumpfte teurer?! - Nun auch noch Tarife nach „Sumpfstatus“?!



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Zitat

Ungimpfte unter Druck

Ende der Verdienstausfall-Entschädigung ab 11. Oktober?

Die Politik erhöht den Druck auf ungeimpfte Beschäftigte. Wer von ihnen in Quarantäne muss, könnte das bald im eigenen Geldbeutel zu spüren bekommen.

In der Corona-Krise wollen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Mittag über ein einheitliches Vorgehen beim finanziellen Ausgleich für angeordnete Quarantäne beraten.

Im Gespräch ist ein Ende der Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen angeordneter Quarantäne für Ungeimpfte spätestens ab 11. Oktober. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur war er zunächst noch nicht final zwischen Bund und Ländern abgestimmt.

Verdienstausfall-Entschädigung auf dem Prüfstand

Die Fachminister wollen heute über eine bundesweit einheitliche Linie beraten. In ersten Ländern sollen Nicht-Geimpfte bald schon keinen Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfälle mehr haben.

Konkret geht es um Ausgleich für Verdienstausfälle durch den Staat bei Quarantäne, etwa wenn man Kontaktperson von Infizierten war. Unabhängig davon haben Beschäftigte Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall, also wenn man sich mit Corona infiziert hat.

Schnelltests nicht mehr für alle kostenlos

Ab 11. Oktober sollen nach einem Beschluss von Bund und Ländern auch Corona-Schnelltests nicht mehr für alle kostenlos zu haben sein. Wer sich impfen lassen könnte, soll ab dann dafür bezahlen müssen.

„Das bundesweit geltende Gesetz legt ganz klar fest: Wer sich bewusst nicht impfen lässt, obwohl es keine medizinischen Hindernisse dafür gibt und durch die Impfung eine Quarantäne hätte vermeiden können, hat bei einer Quarantäne keinen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung“

Gesundheitsexperten warnen vor „verdeckter Pandemie“

Die Gesundheitsexperten von SPD und Grünen, Karl Lauterbach und Janosch Dahmen, äußerten jedoch die Sorge, dass sich ungeimpfte Angestellte aus Sorge vor Quarantäne nicht mehr testen lassen.

Skeptisch äußerte sich auch Eugen Brysch, der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. „Argumente und niederschwellige Angebote sind besser als Daumenschrauben“

Aufgrund der Diskrepanz „zwischen einer rechtsverbindlichen 3G-Nachweispflicht im Publikumsverkehr einerseits und einer bloßen Angebotspflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber andererseits wird ein dringender Handlungsbedarf gesehen“

Die Regel solle angesichts der Infektionslage dort eingeführt werden, wo Beschäftigte mit „externen Personen in direkten Kontakt kommen“.

Quelle!>>>


:diablo: :diablo: :diablo:

Broders Spiegel: Die Impf-Apartheid droht

Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ PvH

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uebender (22.09.2021)

matty

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22

Donnerstag, 23. September 2021, 13:17

Impf-Apartheid: Keine Quarantäne-Entschädigung mehr für Ungeimpfte!

:diablo: :diablo: :diablo:

Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne sollen die meisten Nichtgeimpften spätestens ab dem 1. November keine Entschädigung mehr bekommen.
Bis jetzt sind alle bisher getroffenen Maßnahmen ohne rechtliche Grundlage.

:diablo: :diablo: :diablo:

Tatsächlich soll es nun aber einen faktischen Impfzwang geben.

Die Entscheidungsfreiheit der Bürger müsse ohne Wenn und Aber akzeptiert werden.
Noch mehr Misstrauen gegenüber "dem Staat" und "dem Gesundheitssystem", was ja die eigentliche Ursache für die vielen Impfunwilligen ist.

Aber wie gesagt: :diablo: :diablo: :diablo:

Der "Bürger" sollte erst mal aufwachen und seine immerwährende Grundrechte gegenüber dem Staat einfordern und diese unsägliche rein politisch beschworene Apartheid zwischen Geimpften und Ungeimpften beenden.

:diablo: :diablo: :diablo:

US-Corona-Forscher vor der FDA: "Pfizer-Impfstoff tötet mehr Menschen, als er rettet"



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Zitat

Geteiltes Echo

Ende der Quarantäne-Entschädigung – „Impfpflicht durch die Hintertür“

Die Entscheidung der Gesundheitsminister, eine Entschädigung für Ungeimpfte in Quarantäne zu streichen, wird aus vielen Richtungen begrüßt. Doch es gibt auch kritische Stimmen.

Die Kommunen haben sich hinter die von den Gesundheitsministern beschlossene Streichung der Entschädigung für ungeimpfte Arbeitnehmer in Quarantäne gestellt.

Entscheidung nachvollziehbar

Es gebe keinen Grund, weshalb die Allgemeinheit in diesen Fällen die Entschädigung finanzieren sollte. Deswegen halte es der Städte- und Gemeindebund „für nachvollziehbar, dass Ungeimpfte keine Lohnfortzahlung erhalten, wenn sie in Quarantäne müssen“. In der Praxis werde das allerdings kaum eine Rolle spielen, „da sich Betroffene im Falle einer Erkrankung krankschreiben lassen können“.

Es gebe inzwischen ein Impfangebot für alle.

Und nach dem Infektionsschutzgesetz werde bei Quarantäne nur entschädigt, wer sich nicht impfen lassen könne oder wenn keine Impfung verfügbar sei, sagte Jung, der auch Leipziger Oberbürgermeister ist. Lohnfortzahlung sollte der Staat nur übernehmen, wenn es dafür einen guten Grund gebe, wenn sich also jemand zum Beispiel aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen könne.

DGB beklagt „Impfpflicht durch die Hintertür“

„Es kann nicht sein, dass die Politik die Verantwortung für den Kampf gegen die Pandemie einfach bei den Beschäftigten ablädt“, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Eine Impfpflicht durch die Hintertür lehnen wir weiterhin ab.“ Außerdem bedeute die Neuregelung auch, dass Beschäftigte dem Arbeitgeber ihren Impfstatus offenlegen müssten.

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten am Mittwoch mehrheitlich beschlossen, dass es für Verdienstausfälle wegen einer angeordneten Quarantäne für die meisten ungeimpften Arbeitnehmer spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr geben soll.

Quelle!>>>


:diablo: :diablo: :diablo:

Keine Quarantäne-Entschädigung mehr für Ungeimpfte

Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ PvH

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uebender (23.09.2021)

23

Donnerstag, 23. September 2021, 18:21

Keine Quarantäne-Entschädigung mehr für Ungeimpfte
Hier wird "Blödsinn" erzählt, die Menschen sollen unter Druck gesetzt werden :!: :diablo:


Quelle >>>

Zitat

[...]
Verwirrung um Begrifflichkeiten: Entgeltfortzahlung ist nicht Entschädigungszahlung
Auch der aus dem Fernsehen bekannte Rechtsanwalt Alexander Bredereck, der unter anderem auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, griff die Thematik und Diskussion um die Entgeltfortzahlung für Ungeimpfte in einem Youtube Video auf. So stellte er zunächst deutlich klar, man müsse zu allererst zwischen den Begrifflichkeiten Entgeltfortzahlung und Entschädigungszahlungen klar differenzieren. Die Entgeltfortzahlung basiert auf einem Bundesgesetz, hier seien – zum aktuellen Zeitpunkt, wie Breckereck betonete – auch keine Änderungen geplant. Auch könnten die Länder an diesem Bundesgesetz gar keine Änderungen vornehmen. Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer also bis zu 6 Wochen Anspruch auf ungekürzte Entgeltfortzahlung. Im Quarantänefall aber spricht man nicht von Lohn- oder Entgeltfortzahlung. Ein Arbeitnehmer, der auf Grund einer staatlichen Anordnung seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, erhält vom Arbeitgeber für die nicht erbrachte Arbeitsleistung kein Entgelt. Für diesen Verdienstausfall wird der Arbeitnehmer dann von den Behörden entschädigt. In der Regel erhält der Arbeitgeber diese Zahlung von den Landesbehörden, die die Quarantäne angewiesen haben, und dieser überweist, zusammen mit dem regulären Entgelt, an den Arbeitnehmer. „Das ist ein fundamentaler, anderer Sachverhalt“, wie Bredereck erklärte.


Auch für Ungeimpfte: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bleibt bestehen
Diese Entschädigungszahlungen durch die Landesbehörden sollen nun aber für ungeimpfte Arbeitnehmer zum 1. November eingestellt werden. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht betonte die unterschiedlichen Begrifflichkeiten in dieser Debatte nochmals ausführlicher und deutlicher, was für Ungeimpfte von äußerst großer Bedeutung sein wird. „Entgeltfortzahlung gibt es, wenn du krank bist. Wenn du künftig krank bist, als Ungeimpfter, auch an Corona, bekommst du weiter Entgeltfortzahlung. Was du nicht bekommst, ist gerade wenn du nicht krank bist, und in Quarantäne gerätst, die Entschädigung für den Verdienstausfall für diese Zeit“. Das sei etwas völlig anderes, wie er nochmals ausdrücklich betonte.

Der Krankenschein macht den Unterschied
Mit dem Wissen über die unterschiedlichen Begrifflichkeiten und Bedeutungen ist also klar: Wer einen Krankenschein vorweisen kann, ist krankgeschrieben, und hat somit auch weiterhin Anspruch auf ungekürzte Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, unabhängig davon ob geimpft oder nicht geimpft, unabhängig davon ob zusätzlich eine Quarantäne angeordnet wurde oder nicht. Bredereck stellte in seinem Youtube ausdrücklich klar, er rufe selbstverständlich nicht dazu auf, sich nun als Ungeimpfter im Quarantänefall einfach krankschreiben zu lassen, im Gegenteil, er warne davor. Gleichzeitig müsse man ja aber sehen, wie es im realen Leben in der Regel läuft. Er verweist auf Krankschreibungen, die Arbeitnehmer häufig nach Kündigungen durch den Arbeitgeber vorlegen, um die restliche Zeit der Kündigungsfrist der Präsenzpflicht am Arbeitsplatz zu entgehen – vom Prinzip her nichts anderes.
Ungeimpfte, die eine Quarantäneanordnung erhalten, haben der Beschlussvorlage nach also ab 1. November aller Voraussicht nach keinen Anspruch mehr auf Entschädigungszahlungen durch die Landesbehörden. Doch jeder Arbeitnehmer in Quarantäne, der sich wie auch immer geartet krank fühlt, damit bei einem Arzt vorstellig wird und durch den behandelnden Arzt den „gelben Schein“ zur Arbeitsunfähigkeit erhalten hat, unterliegt selbstverständlich auch weiterhin der regulären Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu 6 Wochen – ob geimpft oder ungeimpft. Bredereck erklärte außerdem, man wälze mit dieser Neuregelung die Kosten für Quarantänezeiten auf den Arbeitgeber ab, dies sei nichts anderes als der Versuch seitens der Landesbehörden, Kosten zu sparen. Dennoch bleibt festzustellen: „Es ist nirgendwo und von niemandem geplant, die Entgeltfortzahlung für Ungeimpfte einzustellen“, sagte der Rechtsanwalt.
[...]
Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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matty (23.09.2021)

matty

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24

Freitag, 24. September 2021, 11:40

Die meisten Deutschen sind für ein Ende aller Corona- Auflagen!

:diablo: :diablo: :diablo:

Es ist schade, daß Politiker in diesem Land nur noch dadurch auffallen, indem sie andere Politiker mit noch schärferen Maßnahmen überbieten wollen, anstatt sinnvolle Maßnahmen und Strategien zu entwickeln, um den Bürgern das Leben mit diesem Virus so erträglich wie möglich zu machen.

:diablo: :diablo: :diablo:

Es ist wie mit dem Vogel im Käfig, dem man die Tür aufmacht.
Er bleibt drin, weil er nicht mehr weiß, was Freiheit ist.
Was sind das nur für Menschen, die für den Entzug ihrer eigenen Freiheit plädieren!


Aber wie gesagt: :diablo: :diablo: :diablo:

Gelingt es uns, schnell und nachhaltig unter den Inzidenzwert der Infektionen zu kommen.
Wann hören Politiker auf, Gespenster zu jagen und sich von Hofastrologen mit mathematischen Modellen" beraten zu lassen, sondern fangen an, Probleme zu lösen!


:diablo: :diablo: :diablo:

SPAHN: Wenn wir Geimpfte testen, hört die Pandemie nie auf



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Zitat

Rätsel um die „Pandemie der Ungeimpften“ – Wo kommen die Zahlen her?

Schwammige Zahlen, fehlende Daten. Eine generelle Notwendigkeit einer Covid-19-Impfung für die breite Bevölkerung ist nicht für jeden nachvollziehbar. Mit Schlagworten wie "Pandemie der Ungeimpften" wird nun Stimmung gemacht.

Schon seit Monaten kritisieren Mediziner, Wissenschaftler, aber auch Politiker die mangelnde Datenerhebung. Epoch Times hat sich auf die Suche nach Fakten gemacht.

Denn nach wie vor lässt die Datenerhebung der staatlichen Behörden zu wünschen übrig: Die Gesamtanzahl von durchgeführten PCR-Tests wurde zu keinem Zeitpunkt von den Ämtern erfasst.

Grundsätzlich ist auch weiterhin nicht klar, aus welchem Grund die Menschen sich einem Corona-Test unterzogen haben. Waren sie Reiserückkehrer oder Kontaktpersonen?
Hatten sie Symptome oder nicht? Waren sie schon gegen COVID-19 geimpft?

Eine ähnliche Aussage kam vom Gesundheitsamt Stuttgart: „Ob zum Testzeitpunkt Symptome vorlagen, kann niemand sagen. Denn: Es wird im Rahmen der Erstermittlung abgefragt, ob Symptome bestehen, dies ist allerdings ja bereits nach dem Testzeitpunkt und wird nicht rückwirkend nachgefragt.“

Interessant ist hierbei die Information, dass allein die Inzidenz der Geimpften in der Zeit vom 6. bis 12. September in Stuttgart bei über 32 lag.

Das Impfen macht einen Unterschied, und wenn wir jetzt sozusagen geschützte Menschen auch genauso testen wie ungeschützte, dann hört diese Pandemie nie auf“, so Spahn.

Die Leute, die geimpft sind und trotzdem positiv getestet wurden, würden sich nach seiner Erfahrung ohnehin über das positive Testergebnis aufregen und dadurch ihren Impfstatus bereitwillig offenlegen. Und auch jene, die sich nicht haben impfen lassen, würden sich einer derartigen Angabe nicht entziehen.

Insoweit ließe sich hier nicht ausschließen, dass bei der Datenerhebung „gemauschelt“ werde.

Datenerhebung in Krankenhäuser

Bei der Aufnahme eines Patienten im Krankenhaus wird standardmäßig ein Schnelltest und bei einem positiven Ergebnis ein PCR-Test vorgenommen.

Vom RKI hieß es hierzu, dass Krankenhäuser durch Verordnung verpflichtet seien, den Impfstatus zu erfassen und ans Gesundheitsamt zu übermitteln.

Zur Umsetzung in den Kliniken hat das RKI keine Daten“, teilte RKI-Pressesprecherin Susanne Glasmacher mit.

„Fakt ist, dass nach wie vor im Vordergrund steht, dass solche Personen getestet werden, die Krankheitssymptome haben.“ Das sei nach wie vor „der wichtigste Indikator“ für die Testung. Darüber hinaus gebe es verschiedene Tests, beispielsweise für Veranstaltungen und den öffentlichen Raum.

Bundesgesundheitsminister Spahn fügte hinzu: „Und an einer Stelle ist es unbestechlich, das ist die Intensivstation.“ Die Zahl finde er eindrucksvoll. Deutlich über 90 Prozent der Intensivpatienten würde nicht geimpft sein. „Eine klarere Impfempfehlung geht kaum“, so Spahn.

Fragwürdige Impfdurchbrüche – Das Ende des 2G-Modells?

Ein Impfdurchbruch setzt zunächst voraus, dass eine Impfung wirkungsvoll ist.
Dieser wird als SARS-CoV-2-Infektion mit klinischer Symptomatik definiert, die bei einer vollständig geimpften Person mittels PCR oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde.

Von 480 Verstorben waren 125 vollständig geimpft, sodass man hier von 26 Prozent wahrscheinlicher Impfdurchbrüchen ausgeht.

„Die Impfung schützt vor einer schweren Erkrankung; eine Ansteckung und weitere Übertragungen sind hingegen nicht auszuschließen“ und „Die vorliegende Ansteckungsserie bestätigt noch einmal die enorme Bedeutung der Schutzimpfung.“

Quelle!>>>


:diablo: :diablo: :diablo:

Ungeimpfte müssen Testkosten selber zahlen – und anteilig auch die Impf-Milliarden

Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ PvH

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uebender (24.09.2021)

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