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Sonntag, 3. Januar 2021, 17:58

VfGH Österreich kassiert ausufernde Corona Verordnungen

VfGH kippt "Betretungsverbot von Gaststätten" per 31.12.2020, sowie weitere Verordnungen!
•02.01.2021

Quelle >>>

Zitat

Demonstration für Grundrechte und Freiheit in Bregenz, 31.12.2020
Redner: Siegfried Bernhauser

- Maskenpflicht und Klassenteilung: "diese Bestimmungen sind nicht mehr anzuwenden."
- Aufhebung der Verordnung der Betretungsverbote in Gaststätten - weil gesetzeswidrig: "die als gesetzwidrig festgestellte Bestimmung ist per Ablauf des 31.12.2020 nicht mehr anzuwenden.“

*****
WICHTIG: Zum Thema "Betretungsverbot von Gaststätten":

das ist durchaus etwas verwirrend und zwar deshalb, weil es gleich drei Urteile gibt, welche das Betretungsverbot von Gaststätten aufgehoben haben.

1. [url]https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH...[/url]
2. [url]https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH...[/url]
3. [url]https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH...[/url]

Letztere Erkenntnis hebt zwei Absätze von §6 der COVID-19 Lockerungsverordnung auf.

Dies war der Inhalt des §6: COVID-19 Lockerungsverordnung:

Gastgewerbe
§ 6. (1) Das Betreten von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe ist untersagt.
(2) Abs. 1 gilt nicht für Gastgewerbetriebe, welche innerhalb folgender Einrichtungen betrieben werden:
1. Krankenanstalten und Kuranstalten,
2. Pflegeanstalten und Seniorenheime,
3. Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen einschließlich Schulen und Kindergärten,
4. Betrieben, wenn diese ausschließlich durch Betriebsangehörige genützt werden dürfen.
(3) Abs. 1 gilt nicht für Beherbergungsbetriebe, wenn in der Betriebsstätte
Speisen und Getränke ausschließlich an Beherbergungsgäste verabreicht und ausgeschenkt werden.
(4) Abs. 1 gilt nicht für Campingplätze und öffentliche Verkehrsmittel, wenn dort
Speisen und Getränke ausschließlich an Gäste des Campingplatzes bzw. des öffentlichen Verkehrsmittels verabreicht und ausgeschenkt werden.
(5) Hinsichtlich der Ausnahmen gemäß Abs. 2 bis 4 ist sicherzustellen, dass
gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird.
(6) Die Abholung vorbestellter Speisen ist zulässig, sofern diese nicht vor Ort
konsumiert werden und gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird sowie eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung getragen wird.
(7) Abs. 1 gilt nicht für beruflich erforderliche Zwecke und für Lieferservice."

Und dies ist das Urteil, nachzulesen auf Seite 2 von Erkenntniss Nummer 3 oben:

"I. 1. § 6 Abs. 1 und 4 der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden (COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV), BGBl. II
Nr. 197/2020, idF BGBl. II Nr. 207/2020 wird als gesetzwidrig aufgehoben.
2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 in Kraft.

§6 Abs. 1: „(1) Das Betreten von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe ist untersagt.“
35 Abs 4: „(4) Abs. 1 gilt nicht für Campingplätze und öffentliche Verkehrsmittel, wenn dort Speisen und Getränke ausschließlich an Gäste des Campingplatzes bzw. des öffentlichen Verkehrsmittels verabreicht und ausgeschenkt werden.“

Beide Absätze wurden aufgehoben und für beide ist die Aufhebung mit Ablauf des 31. Dezember 2020 in Kraft getreten.

*****

Die osterreichische Bundesverfassung ist das oberste Gesetz (Primärrecht), an welches sich alle zu halten haben, auch die Bundesregierung. Die Ausgestaltung der Rechtsprechung obliegt dem VfGH, dessen Urteile ebenfalls von allen Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik zu befolgen sind, auch von der Bundesregierung.

Entsprechende Kundgebungen des VfGH zum Download:

- Maskenpflicht und Klassenteilung gesetzwidrig:
https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH...

- Betretungsverbot von Gaststätten gesetzwidrig:
https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH...

- Maskenpflicht in öffentlichen geschlossenen Räumen gesetzwidrig:
https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH...

- Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen gesetzwidrig:
https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH...

- Weitere Rechtssprechungen:
https://www.vfgh.gv.at/rechtsprechung...
Das sollte Soros und seinen Gehilfen Kurz erst einmal etwas bremsen :!:

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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Benutzer die sich bedankten:

matty (04.01.2021)

2

Mittwoch, 27. Januar 2021, 11:44

Das dies alles nicht interessiert da mit der nächsten Anordnen Makulatur ist sehen wir auch in der BRiD.
Unbequeme Richtersprüche oder Wahlen werden rückgängig gemacht das sind die angeblichen Werte der neuen Demokratie lite:!:

Den Völkern kann nur geraten werden den Fehdehandschuh von Gates & Co aufzuheben als er in den Tagesthemen 9 Minuten lang den Deutschen den Krieg erklärte.

Erdulden ist keine Option :!:

Die Skisaison in Österreich darf als maximaler Schaden betrachtet werden.
Der Nächste Werk das nun schließt ist MAN in Steyer mit 2.200 Angestellten, weitere 3.500 Entlassungen sollen bis Ende des Jahres in Deutschland folgen :!:

Quelle >>>

Zitat

[...]
Traurige Gewissheit

Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner sorgt sich um die MAN-Mitarbeiter aus Steyr: „Die Schließung des MAN Werks hängt seit Monaten wie ein Damokles-Schwert über den Beschäftigten und nun scheint es, als sei das Schicksal dieses
Standorts besiegelt
.“ Für den Vize-Landeshauptmann zeigt sich darin „das komplette Versagen der Bundesregierung“.

Zusagen der Regierung „offenkundig wertlos“

Der stellvertretende Bundesparteiobmann der FPÖ fühlt sich von der Bundesregierung im Stich gelassen: „Ich möchte von Bundeskanzler Kurz
und Bundeswirtschaftsministerin Schramböck wissen, was sie in den vergangenen Monaten getan haben, um diesem wichtigen Standort in unserer
Region den Rückhalt der Republik Österreich zuzusichern.
Welche Maßnahmen, Vorschläge und Konzepte wurden der Geschäftsführung von MAN vorgelegt, um die drohende Kündigungswelle zulasten der oberösterreichischen Leistungsträger zu verhindern?
“ Die des Kanzlers und der Wirtschaftsministerin zu den Standortsicherungen seien
offenkundig wertlos, schlussfolgert der freiheitliche Landes-Chef.Haimbuchner empfiehlt den Regierungspolitikern: Die
wirtschaftliche Lage nur auszusitzen oder gar schönzureden und keine geeigneten Gegenmaßnahmen zu treffen, wird nicht reichen, denn dann wird MAN Steyr nur ein Dominostein in einer langen Reihe sein.

Farbliche Hervorhebung innerhalb des Zitates durch mich.

Zusagen der Regierung „offenkundig wertlos“, diese Aussage kann 1.1 auf Restdeutschland übernommen werden :!:

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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Benutzer die sich bedankten:

matty (27.01.2021)

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