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Samstag, 16. Mai 2020, 12:59

Die Vertragsfreiheit stirbt auf Raten

Für mich gilt, ich muß etwas nicht kaufen, wenn mir die Bedingungen nicht gefallen. Verkaufssumme und Vertragsbedingungen zwischen Privatleuten sollte deren Privatsache bleiben, doch das ist eine Wunschvorstellung, die mit der Realität nichts mehr zu tun hat.

Quelle >>>

Zitat

15.05.2020, 14:30 Uhr
Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern
Käufer und Verkäufer müssen sich Maklerprovision zukünftig teilen


Der Bundestag hat ein Gesetz über die Verteilung der Kosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen beschlossen. Das soll den Käufern zugute kommen.
[...]
Redner aller Parteien kritisierten die hohen Kaufnebenkosten, zu denen neben den Maklergebühren vor allem die Grunderwerbsteuern der Länder beitragen. „Hier ist vor allem der Bundesfinanzminister in der Pflicht, einen mit den Ländern abgestimmten Vorschlag zu machen. Darauf werden wir als Union weiter drängen“, sagt Luczak.
Maklerprovision 5,95 %
Grunderwerbssteuer 5,00 %
Grundbucheintrag 0,50 %

Notarkosten 1,50 %

Was für ein Zufall, daß die BRD fast den identischen Teil vom Käufer haben will und das stört dann nicht wirklich. Mit solchen Einnahmen befaßt man sich lieber irgendwann, kann man ja verschieben! :diablo:

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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Benutzer die sich bedankten:

Hamsi (17.05.2020), matty (16.05.2020), U179 (16.05.2020)

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