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Dienstag, 24. September 2019, 15:56

Bundesverfassungsgericht stellt sich blöd!

Bundesverfassungsgericht (Gericht zur Wahrung des BRD-Grundgesetzes, fälschlich als Verfassung bezeichnet) Rubrik Aufgaben. >>>

Zitat


Aufgaben

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich die Politik entfalten kann. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des modernen demokratischen Verfassungsstaates.

Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth beschloss einfach entgegen der AfD Proteste und bestehender Gesetze, daß der Bundestag beschlußfähig sei, was er sichtbar nicht war und so wurden Gesetze gesetzeswidrig durchgewunken. Es ist davon auszugehen, das Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kein Problem hat die so zustande gekommenen Gesetze zu unterzeichnen.

Bundestag: Claudia Roth verhindert Hammelsprung, den die AfD fordert


Quelle >>>

Zitat

Karlsruhe: AfD scheitert mit Antrag zu verwehrtem Hammelsprung im Bundestag
Epoch Times 24. September 2019 Aktualisiert: 24. September 2019 11:42
[...]
Das höchste deutsche Gericht lehnte in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss den Eilantrag ab. Die AfD-Fraktion wollte erreichen, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier drei in einer nächtlichen Bundestagssitzung beschlossenen Gesetze nicht unterzeichnen darf. (Az. 2 BvQ 59/19)
[...]
Richter: Kein schwerer Nachteil für die AfD

Die Ablehnung dieses Antrags begründeten die Verfassungsrichter vor allem damit, dass der AfD-Fraktion „kein schwerer Nachteil“ drohe, wenn die geforderte einstweilige Anordnung nicht ergehe und sie danach in einem späteren Verfahren Erfolg hätte.

Die Richter verwiesen zudem darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die Kompetenz des Bundespräsidenten zur Prüfung eines Gesetzes zu respektieren habe.

Der Bundestag ist laut Geschäftsordnung beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.

Bei Zweifeln an der Beschlussfähigkeit kann eine Fraktion – oder fünf Prozent der Bundestagsmitglieder – eine Zählung der Anwesenden beantragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Beschlussfähigkeit auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht wird. (afp)
Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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U179 (09.07.2020)

2

Montag, 25. November 2019, 18:39

Auch im nächsten Fall soll der Verrat am Souverän belohnt werden! Beamte die nicht mitmachen wollen wird die Pension gekürzt! :diablo:

Quelle >>>

Zitat

NRW kürzt Polizeigewerkschafter Wendt die Pension
25. November 2019
Das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen hat dem umstrittenen Polizeigewerkschafter Rainer Wendt nach SPIEGEL-Informationen jüngst die Pension gekürzt. Der Grund: Wendt hat als Polizeibeamter in Nordrhein-Westfalen Dienstpflichten verletzt.

Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte lediglich, ein Disziplinarverfahren gegen Wendt sei am 31. Oktober 2019 "mit einer Maßnahme abgeschlossen" worden. Details nannte er nicht.

Nach SPIEGEL-Informationen wurde Wendt im Verfahren als Ruhestandsbeamter betrachtet. Als Disziplinarmaßnahmen kommen dann nur Kürzungen der Pension in Betracht. Auf welche Summe Wendt verzichten muss, ist nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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matty (09.07.2020), U179 (09.07.2020)

3

Donnerstag, 9. Juli 2020, 17:57

Zum Schaden des Deutschen Volkes...
Az. 2 BvR 71/20 u.a.

Während Lieschen Müllers Ich AG noch immer auf die Corona Soforthilfen wartet und nicht im DAX zu finden ist, kauft die EZB nicht nur Staatsanleihen sondern auch Unternehmensanleihen. Besonders gutgläubig naive Menschen machten sich auf den Weg nach Karlsruhe, da sie die Wettbewerbsverzerrung sahen und glaubten das System würde sich bestrafen :!: :Baby:

Quelle >>>

Zitat

Geldpolitik
Klagen gegen Unternehmensanleihenkäufe der EZB inhaltlich zu dünn
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei neue Klagen gegen Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) wegen mangelhafter Begründung abgewiesen. Der Beschluss wurde am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlicht.

09.07.2020 15:29

Diesmal geht es um das Programm CSPP (Corporate Sector Purchase Programme) zum Ankauf von Unternehmenspapieren. Die Beschwerden wurden nicht zur Entscheidung angenommen. Aus dem Beschluss geht aber hervor, dass die Richter die Käufe nicht für unproblematisch halten. (Az. 2 BvR 71/20 u.a.)

Über das Programm kaufen Zentralbanken im Euroraum seit Juni 2016 Unternehmensanleihen auf dem Primär- und Sekundärmarkt - also direkt oder etwa über Geschäftsbanken. Auch die Bundesbank macht mit. Bis Mai 2020 wurden knapp 210 Milliarden Euro in solche Papiere gesteckt. Verglichen mit dem Gesamtvolumen sämtlicher Anleihekäufe der EZB von mehr als 2,8 Billionen Euro macht das CSPP damit nur einen kleineren Teil aus.

Die beiden Klägergruppen hatten kritisiert, dass die EZB mit dem CSPP den Wettbewerb verfälsche oder sogar ausschalte. Die Zentralbank begünstige einzelne in der Eurozone tätige Unternehmen. Damit überschreite sie ihr Mandat für die Währungspolitik.

Die Richter bezeichnen es als "nicht ausgeschlossen, dass die im Rahmen des CSPP von den nationalen Zentralbanken vorgenommenen Anleihekäufe gegen das Primärrecht verstossen". Das Programm verschaffe grossen, teilnahmefähigen Unternehmen verbesserte Kreditbedingungen. Das könne den Wettbewerb verzerren. Die Wirtschaft werde unmittelbar mit Zentralbankgeld versorgt, das könnte in den Augen der Richter eine beihilfeähnliche Kreditvergabe darstellen.

Nicht genügend Munition für eine genauere Prüfung

Inhaltlich liefern ihnen die Verfassungsbeschwerden aber offensichtlich nicht ausreichend Munition für eine genauere Prüfung. Wichtige Ausführungen fehlten, heisst es in dem Beschluss - zum Beispiel dazu, wie einzelne Unternehmen begünstigt würden.[...]
Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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matty (09.07.2020), U179 (09.07.2020)

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