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Samstag, 22. Juni 2019, 10:10

"Linz gegen Rechts“ zur Bezahlung der Verwüstungen verurteilt

Bei links grünen "Demonstrationen"bleibt es meist nicht bei sinnentleerten Geschrei das durch entsprechende Gesetze zu erdulden ist.
Was der Bürger immer wieder beobachten kann sind die Sachbeschädigungen und die Vermüllung des "Kriegsgebietes" danach!
Von Veröffentlichungen von Geldforderungen an die Anmelder der sogenannten Demonstration für die Schäden ist mir bis heute nichts bekannt.
Auf welcher Rechtsgrundlage darf der dort lebende Bürger also die Randale bezahlen?
Aus unserem Nachbarland Österreich kommt da eine Kampfansage seitens der Justiz leider erst nach 2,5 Jahren, spät aber besser als nie.
Ob dieses Urteil bestand haben wird ist leider fraglich.

Quelle >>>

Zitat

Richtungsweisendes Urteil: „Linz gegen Rechts“ zur Bezahlung der Verwüstungen verurteilt
20. Juni 2019 - 16:21
Erstmals wurde eine "antifaschistische" Vereinigung für den Sachschaden, den sie bei ihrem "Protest" verursachte, verurteilt.
Das „breite antifaschistische Bündnis, das über viele Organisationsgrenzen hinweg den Unmut gegen Neofaschismus und Rechtsextremismus verkörpert“, so die Eigendefinition, wurde nun für seinen "Unmut" am 29. Oktober 2016 zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt.

Gewalttäter identifiziert

Damals fand in den Redoutensälen des Palais „Kaufmännischer Verein Linz“ der Kongress „Befreier Europas” statt. In klassischer Antifa-„Demonstrationskultur“ kam es im Zuge des linken „Protests“ gegen rechte Weltanschauung, so die verharmlosende Interpretation durch die Medien und die Veranstalter selbst, zu gewalttätigen Ausschreitungen und beträchtlichem Sachschaden am Palais.

Jene wackeren Kämpfer gegen Rechts, die diese Beschädigungen verursachten, konnten während der Demonstration eingekreist und identifiziert werden, sodass deren Zugehörigkeit zu der Demonstration „zweifelsfrei verifiziert” war.

Wegweisendes Urteil

Richterin Angelika Kette kam nun, mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Kongress und den Ausschreitungen, zum Schluss, dass der Demo-Veranstalter für diese Schäden haftbar gemacht werden könne. Den Veranstalter treffe die Pflicht, bei der Abhaltung der Veranstaltung Sorge dafür zu tragen, dass die Sicherheit von Sachen, Personen und dinglichen Rechten gewahrt sei. Die Veranstalter hätten die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen auf der von ihnen abgehaltenen Veranstaltung nicht getroffen, obwohl Ausschreitungen wie die gegenständliche vorhersehbar gewesen seien, heißt es im Urteil.

Das Urteil könnte den bisher oft geduldeten Ausschreitungen linker Gewalttäter, in den Mainstream-Medien gerne als „Aktivisten” geadelt, ein Ende setzen. Denn wenn sie für die Sachschäden wie etwa bei den Demonstrationen gegen den Akademikerball 2014, die auf über mehr als eine Million Euro beziffert wurden, aufkommen müssen, wird wohl vielen die Lust auf Vandalismus vergehen.
[...]
Farbliche Hervorhebung innerhalb des Zitates durch mich.

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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