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BGH: Geldabheben und Einzahlen am Schalter darf grundsätzlich extra kosten
12:24 18.06.2019
Banken und Sparkassen dürfen in Deutschland für Bargeldgeschäfte am Schalter grundsätzlich Extra-Gebühren kassieren. Diese dürfen jedoch nur so hoch sein wie die tatsächlich entstandenen Kosten. Das haben die Karlsruher Richter am Dienstag entschieden.
Für Bankkunden stellt die Entscheidung der obersten Zivilrichter eine Verschlechterung ihrer Finanzen dar. Noch vor kurzem hatte der BGH nämlich eine andere Linie vertreten: Eine Gebühr fürs Abheben am Schalter war danach nur zulässig, sofern monatlich mindestens fünf Transaktionen kostenlos waren, eine sogenannte Freipostenregelung. Im Jahr 2009 änderte sich jedoch die Rechtslage: Nunmehr darf das Geldinstitut für jeden Zahlungsdienst ein Entgelt verlangen. Und genau dies setzten die Richter mit ihrem Urteil vom Dienstag nun um.
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Von Norbert Häring in anderer Sache >>>Zitat
BGH: Banken dürfen Entgelte fürs Geldabheben am Schalter erheben
18. Juni 2019
Banken dürfen Entgelte für das Abheben und Einzahlen am Schalter grundsätzlich erheben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag. Banken dürften seit dem Inkrafttreten des auf EU-Richtlinienrecht beruhenden Zahlungsdiensterechts im Jahr 2009 "in ihren Preis- und Leistungsverzeichnissen dem Grunde nach Entgelte für Bareinzahlungen und Barauszahlungen auf oder von einem Girokonto am Bankschalter vorsehen", hieß es zur Begründung.
Dies gelte, "ohne dass dem Kunden zugleich im Wege einer sogenannten Freipostenregelung eine bestimmte Anzahl von unentgeltlichen Barein- und Barauszahlungen eingeräumt sein" müsse. Seine zur "früheren Rechtslage ergangene Rechtsprechung, nach der solche Freipostenregelungen erforderlich waren", habe der Senat des BGH "angesichts dieser geänderten Rechtslage aufgegeben", hieß es weiter. Im Rechtsverkehr mit Verbrauchern könne "aber die Entgelthöhe der richterlichen Inhaltskontrolle unterliegen", so der BGH.
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KenFM im Gespräch mit: Norbert Häring ("Schönes neues Geld")Zitat
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§14 Abs 1 Satz 2 BbankG lautet:
„Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“
Artikel 128 Absatz 1 Satz 3 AEUV lautet:
„Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.“
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (6. Juli 2021, 18:41)
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“Wenn es eng wird, muss man lügen”, sagte EU-Kommissions-Präsident Jean- Claude Juncker.
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„Entwertung von Bargeld“
Am 7. November 2019 diskutiert der Bundestag über das von der AfD-Fraktion eingebrachte Thema „Entwertung von Bargeld“. Die Partei hat dazu eine Vorlage für einen Gesetzesentwurf angekündigt, der eine „Änderung des Grundgesetzes zum Schutz der Bargeldnutzung“ im Rahmen des Eigentums-Artikels § 14 GG vorsieht. Dieser Entwurf soll nach einstündiger Debatte an einen noch zu bestimmenden Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Anfrage der AfD-Fraktion
Die AfD hatte am 5. März 2019 eine Große Anfrage (PDF-Datei) an die Bundesregierung mit dem Titel „De-facto-Besteuerung und -Entwertung von Bargeld“ gerichtet. Darin verweist sie auf ein im Februar in einem IWF-Arbeitspapier diskutierten Modell zur faktischen Bargeldbesteuerung sowie zu Ideen einer kompletten Abschaffung des Bargelds.
Bundesregierung bekennt sich zum Bargeld
Die Bundesregierung hatte in ihrem Antwortpapier (PDF-Datei) vom 13. Mai 2019 erklärt, bei dem IWF-Papier handele es sich nur um einen „Meinungsartikel“, der nicht notwendigerweise die Auffassung des Internationalen Währungsfonds wiederspiegle. Es handelte sich somit um keinen Vorschlag des IWF und mit „hypothetischen Fragestellungen“ beschäftige man sich nicht. Außerdem beteuerte die Bundesregierung, dass man internationale Initiativen zur Bargeldabschaffung nicht unterstütze und die Abschaffung des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland ausschließe.
IWF-Pläne
Innerhalb des IWFs wird die mögliche Bargeldabschaffung aber schon seit längerem diskutiert. 2017 veröffentlichte ein Analyst der supranationalen Finanzinstitution ein Arbeitspapier mit dem Titel „The Macroeconomics of De-Cashing “ (Die Makroökonomie der Bargeld-Beseitigung), in dem eine „Road Map“ zur schleichenden Abschaffung des Bargelds skizziert wird.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (6. Juli 2021, 18:39)