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Die Staatsanwaltschaft teilte dem Gericht mit, dass das Schiff Iuventa aufgrund von drei Vorfällen, bei denen ein Besatzungsmitglieder Kontakt zu Schleusern gehabt habe hatten, festgesetzt worden sei. Der Sprecher der Gruppe, Philipp Kulker, sagte in Berlin, dass die Beweise gefälscht seien.
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Deutschem Schleuser drohen in Italien bis zu 20 Jahre Haft
21. Dezember 2018
Sascha Girke aus Potsdam gelangte Mitte 2017 zu zweifelhaftem Ruhm, als er mit der „Seenotrettungsmission Iuventa “ im Mittelmeer schipperte, um auswanderungswillige Afrikaner via Shuttleserice in das gelobte Land zu bringen – nach Europa. Für seinen Schleuserdrang muss sich der 39-Jährige und andere Helfer im kommenden Jahr mit großer Wahrscheinlichkeit vor einem italienischen Gericht verantworten. Es drohen bis zu 20 Jahre Haft. #unheilbar
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Flüchtlingsbürgen müssen doch nicht zahlen – Die Kosten der Einladungsparty übernimmt der Steuerzahler
9. Oktober 2018
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In NRW wurden bereits 750 Erstattungsbescheide mit Forderungen von insgesamt 5.686.947 Euro zugestellt, wie die Bundesregierung mitteilt. Allerdings sind diese auf Wunsch aus Berlin zunächst ausgesetzt worden. Relevante Fälle sollten individuell geprüft und Erstattungsbescheide bis zur Klärung von Rechtsfragen nicht vollstreckt werden. Wahrscheinlich werden sie sogar nie vollstreckt.[...]
Für viele würde das den finanziellen Ruin bedeuten, in einem Fall hätte ein Pate von 31 Flüchtlingen 700.000 Euro an das Jobcenter zurückzahlen müssen.[...]
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Merkels Rede am 16.06.2005 zum 60-jährigen Bestehen der CDU
"Politik ohne Angst, Politik mit Mut - das ist heute erneut gefragt. Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit. Unsere Werte müssen sich im Zeitalter von Globalisierung und Wissensgesellschaft behaupten. Und wenn sie sich behaupten sollen, dann müssen wir bereit sein, die Weichen richtig zu stellen. Auch da sind wieder Widerstände zu überwinden."
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[...]Bürgen sehen sich nun teils mit fünfstelligen Forderungen konfrontiert. Bundesweit haben Jobcenter laut Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der AfD Bescheide in Höhe von 21 Millionen Euro verschickt. Hinzu kommen die Bescheide der Jobcenter in kommunaler Trägerschaft.
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Auf Anfrage der AfD hatte die Bundesregierung bereits mitgeteilt, dass 764 Bescheide in Höhe von 7,2 Millionen Euro ergangen sind. Hinzu kommen laut NOZ aber weitere 226 Bescheide von Jobcentern in kommunaler Trägerschaft. Deren Forderungen belaufen sich laut niedersächsischem Sozialministerium auf etwa 2,4 Millionen Euro.
Demnach sehen sich also allein in Niedersachsen fast 1.000 Bürgen mit Zahlungsaufforderungen in Höhe von 9,6 Millionen Euro konfrontiert. Sämtliche Bescheide werden derzeit aber nicht vollstreckt.
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Die horrenden finanziellen Belastungen, zunehmende Gewalt und die kommende wirtschaftliche Rezession werden alle auf den Boden der Tatsachen zurück holen.Zitat
Gefühlsrausch der Willkommenskultur: Bald will keiner mehr dabei gewesen sein
Von PP-Redaktion - 7. Januar 2019
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Wahrscheinlich will bald niemand mehr dabei gewesen sein
Die täglichen Meldungen über die Folgen der Massenmigration in den beiden letzten Jahren lassen selbst ein so nahes Ereignis wie die Grenzöffnung hinter einem dichten Schleier verschwinden. Tatsächlich befand sich Deutschland, präziser ein Teil der deutschen Gesellschaft, vor zwei Jahren in einer Art Traumland, an das sich heute nicht einmal die eifrigsten Befürworter der Grenzenlosigkeit gerne erinnern. Wahrscheinlich will auch bald niemand mehr dabei gewesen sein.
Natürlich wäre es unsinnig, die Ereignisse von 1914 mit 2015 gleichzusetzen. Vergleichen heißt nicht gleichsetzen. Die folgenden Ausführungen wollen deshalb nur zum Nachdenken anregen und auf einige Gemeinsamkeiten aufmerksam machen, anhand derer weitergedacht werden müsste: Die Anrufung einer historischen Mission Deutschlands, der starke idealistische Gehalt der Begeisterung, die massenpsychologische Dimension des Vorganges, die massive Abwertung der Kritiker und Zweifler, die eschatologische Komponente, die Ziellosigkeit des eigentlichen Vorganges und das rasche Ende der Euphorie, begleitet von einer aggressiven Abwehr der Kritiker und einer Ignoranz der realen Entwicklungen.
Plüschtiere für Männer im kriegsfähigen Alter
Wie eine Ironie der Geschichte wirkt es, wenn wir uns vergegenwärtigen, dass die Soldaten 1914 bei der Ausfahrt aus den Bahnhöfen an die Front mit Jubel verabschiedet wurden, während 2015 die Ankommenden wie siegreiche Heimkehrer begrüßt wurden. Nicht Auszug, sondern Einfahrt ins Paradies Deutschland, zu „Mama Merkel“, wie auf manchen Schildern zu lesen war. Dass in der Regel junge Männer (im kriegsfähigen Alter) mit Teddybären und Plüschtieren begrüßt wurden, zeigt nur den Infantilisierungsgrad eines Teils der deutschen Gesellschaft, der seine abstrakte Xenophilie auf die Ankommenden übertrug.
Der „Andere“ als empirische Gestalt wurde erst gar nicht wahrgenommen. Allabendlich durfte man sich dafür in den Nachrichten als Teil des „hellen Deutschland“ betrachten und bewundern. Man hatte ein Zeichen gesetzt.
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Immer weniger Migranten kehren über Förderprogramme in Heimat zurück
Die Zahl der Migranten, die "freiwillig" in ihre Heimat zurückkehren, ist offenbar deutlich gesunken.
Die Zahl der Migranten, die über ein Förderprogramm der Bundesregierung freiwillig in ihre Heimat zurückkehren, ist einem Medienbericht zufolge in den vergangenen drei Jahren deutlich gesunken.
Von Januar bis Ende November 2018 hätten 15.089 Menschen das Angebot in Anspruch genommen, berichtet die „Rheinische Post“ (Montagsausgabe) unter Berufung auf eine Auswertung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf).
Im gesamten Jahr 2017 zählte die Behörde demnach 29.522 freiwillige Rückkehrer, 2016 waren es sogar 54.006.
Die – im Vergleich relativ hohe – Zahl der bewilligten freiwilligen Ausreisen des Jahres 2016 ist im Zusammenhang mit den in diesem Zeitraum historisch hohen Zugangszahlen von in Deutschland schutzsuchenden Menschen zu sehen“, sagte eine Sprecherin des Bamf der „Rheinischen Post“.
Die Zahlen der Behörde beziehen sich ausschließlich auf die von Bund und Ländern angebotenen Programme für Rückkehrer.
Dabei werden die Reisekosten von Rückkehrwilligen übernommen und je nach Fall auch eine weitere Reisebeihilfe und ein Startgeld für das neue Leben im Heimatland.
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24. Januar 2019
Steuerzahler sollen für Flüchtlingsbürgschaften aufkommen
BERLIN. Der Bund und die Länder wollen die finanziellen Forderungen der Arbeitsagentur für Arbeit an Flüchtlingsbürgen übernehmen. „Wir werden eine Lösung finden, es sind nur noch letzte Details zu klären“, sagte Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) im ARD-„Morgenmagazin“. Der Bund habe ein Angebot gemacht. „Ich gehe davon aus, daß wir die Verständigung in den nächsten Tagen vollständig über die Bühne bekommen“, versicherte der FDP-Politiker.
Nach seinen Angaben haben sich Bund und Länder grundsätzlich darauf geeinigt, die Kosten jeweils zur Hälfte zu übernehmen. Die betroffenen Personen wären davon ausgegangen, nur für einen bestimmten Zeitraum zu bürgen. Sie seien nicht ausreichend aufgeklärt worden. „Daß jetzt für die Kosten danach die Gemeinschaft aufkommt, ist glaube ich sehr vernünftig.“ Es sei „unsere Verantwortung, niemanden in existenzielle Notlagen zu bringen“.
Sprecherin bestätigt Verhandlungen
Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums bestätigte dem Bericht zufolge intensive Verhandlungen. Zwar könne sie zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestätigen, daß sich Bund und Länder die Kosten teilen. Eine Einigung sei aber „nicht in weiter Ferne“.
Hintergrund sind Bürgschaften, die auf dem Höhepunkt der Asylkrise übernommen wurden. Die Geltungsdauer solcher Bürgschaften war damals ungeklärt. Während Länder wie Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen von einer Befristung bis zur Anerkennung als Flüchtling ausgingen, galt die Verpflichtung nach Ansicht der Bundesregierung auch danach fort. [...]
Auch ein blindes Huhn findet bekanntlich mal ein Korn, gleichzeitig beschreibt es das gelebte Rechtsverständnis in der BRiD!
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Behördenversagen: Bürgschaften für Migranten werden oft gar nicht geprüft
12. Februar 2019
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Wie die WELT berichtet, hat der Landesrechnungshof in Hamburg jüngst herausgefunden, dass die Landesbehörden oftmals keine korrekte Prüfung vornehmen, ob denn monetäre Leistungen an Flüchtlinge durch die Bürgen überhaupt stattfinden können.
Beginnend mit der Flüchtlingskrise 2015 hatten sich unzählige Bürger selbst bereit erklärt, für die illegalen Migranten zu bürgen. Nun stellte man in Hamburg überrascht fest, dass in nahezu allen Fällen keine Bürgschaft für den betroffenen Einwanderer vorhanden ist, obwohl finanzielle Hilfeleistung beantragt und oftmals in Anspruch genommen wurden.
Der Präsident des Rechnungshofes, Stefan Schulz, räumte ein, dass es „weiterhin Fehler und Baustellen“ im Rechnungswesen der Stadt Hamburg gibt. Wie hoch der Schaden durch die fehlenden Bürgschaften insgesamt sei, könne man aber noch nicht sagen. Noch im Januar hatte die Tagesschau berichtet, dass der Bund und die Länder mit mindestens 21 Millionen Euro für die Bürgen einspringen werden. (CK)
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AfD-Antrag: Flüchtlingsbürgen sollen für Kosten aufkommen
Die AfD will verhindern, dass der Staat die Kosten für sogenannte Flüchtlingsbürgschaften übernimmt.
Die AfD im Bundestag will verhindern, dass der Staat die Kosten für sogenannte Flüchtlingsbürgschaften übernimmt. Die Fraktion hat einen Antrag unter dem Titel „Flüchtlingsbürgen zur Kasse bitten, Erstattungsforderungen durchsetzen“ in den Bundestag eingebracht.
Es geht um einen zweistelligen Millionenbetrag, den die zuständigen Jobcenter zurückforderten. Mit Blick auf den Bürgerkrieg in Syrien hatten 15 Bundesländer eigene Aufnahmeprogramme gestartet, um Flüchtlinge und Migranten ins Land zu holen.
Voraussetzung war die Abgabe einer Bürgschaft durch in Deutschland lebende Verwandte oder Dritte. Diese verpflichteten sich damit, für Sozialleistungen geradezustehen. Offenbar wussten aber viele Bürgen nicht, welche Kosten auf sie zukommen. Sie wurden teils falsch beraten. Das haben zwischenzeitlich auch mehrere Gerichte festgestellt. Die Jobcenter verschickten Bescheide in teils fünfstelliger Höhe.
Ende Januar hatte sich die Bundesregierung mit Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen darauf geeinigt, die Bürgschaftskosten zu übernehmen, allerdings nicht generell, sondern nach vorheriger Prüfung des Einzelfalls. In den drei Bundesländern waren die meisten Bescheide aufgelaufen.
Das Innenministerium in Hannover nennt laut NOZ eine Gesamtsumme von 15 Millionen Euro. Bei den übrigen Ländern wird der Bund nach jetzigem Stand die Gesamtkosten übernehmen.
Voraussetzung dafür wären beispielsweise falsche Informationen durch die Behörden oder eine ausgebliebene Überprüfung, ob Bürgen überhaupt über ausreichend Geld verfügen.
Die eingegangenen Schulden der sogenannten Bürgen betragen insgesamt mehr als 23.400.000 Euro!
Farbliche Hervorhebung innerhalb der Zitate durch mich.Zitat
Entlastung von Flüchtlingsbürgen kostet mehr als 37 Millionen Euro
Einige Menschen haben sich dazu verpflichtet, die Lebenshaltungskosten von Flüchtlingen zu übernehmen. Nun sollen Flüchtlingsbürgen entlastet werden.
11.03.2019 - 08:42 Uhr
Berlin. Bund und Länder werden den sogenannten Flüchtlingsbürgen mit mehr als 37 Millionen Euro unter die Arme greifen. Flüchtlingsbürgen sind Menschen, die sich bei der Ausländerbehörde in den Jahren 2015 und 2016 verpflichtet hatten, die Lebenshaltungskosten für einen Flüchtling zu übernehmen. Dadurch wurde damals Tausenden Syrern geholfen, ein Visum für Deutschland zu erhalten.
In einer Antwort auf eine Frage des AfD-Abgeordneten René Springer teilt die Bundesregierung nun nach dpa-Informationen mit, das bereits festgesetzte Erstattungsvolumen liege bei bundesweit etwa 21,2 Millionen Euro. Auf Basis einer internen Abfrage gehe die Bundesagentur für Arbeit zudem von einem „weiteren möglichen Erstattungsvolumen“ von rund 16,5 Millionen Euro aus.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte im Januar erklärt, die Hilfe werde mit einem „niedrigen zweistelligen Millionenbetrag“ zu Buche schlagen. In zahlreichen Fällen hatten die Bürgen später gegen die von ihnen gegebenen Haftungserklärungen geklagt. Sie waren zum Teil fälschlicherweise davon ausgegangen, sie müssten nur so lange zahlen, bis der von ihnen eingeladene Ausländer einen Schutzstatus erhält.
Diese Rechtsauffassung vertraten eine Zeit lang auch die Länder Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Diese drei Bundesländer sollen die Forderungen der Arbeitsagentur gegenüber den Bürgen deshalb jetzt jeweils zur Hälfte übernehmen.
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Persönliche Migrantenbetreung: „NesT“-Kampagne der Bundesregierung ein Flopp
Die Bundesregierung und die evangelische Kirche stellten im Mai dieses Jahres ihr neues „Flüchtlings“-Aufnahmeprogramm „NesT“ vor. 500 „Schutzsuchende“sollten im Direktflug in Deutschland landen und in den offenen Armen freiwilliger Helfer landen. Wie nicht anders zu erwarten, finden sich jedoch nur sehr wenige „Paten“, die Interesse an neuen Schützlingen zeigen.
Offenbar überschätzten Bundesregierung und evangelische Kirche angesichts der „Teddybär-Empfangskomitees“ von 2015 die Willkommenskultur im laufenden Jahr. Man könnte es auch durchaus eine Zumutung nennen, was dem gutherzigen Bürger- organisiert in einer „Mentorengruppe“ – aufs Auge gedrückt werden soll.
Finanzielle Unterstützung, Begleitung bei Behörden- und Schulgängen, dass alles sollen nun die freiwilligen flüchtlingsaffinen Bürger stemmen. Und nicht nur das, auch die Wohnungssuche einschließlich der Zahlung der Nettokaltmiete für zwei Jahre, beinhaltet die „NesT“Patenschaft.
Das Programm sei „ein echtes Gemeinschaftswerk von Staat und Zivilgesellschaft“, erklärte noch im Mai CSU-Innenstaatssekretär Stephan Mayer siegessicher. Doch die Wirklichkeit außerhalb der politischen Hauptstadt-Blase sieht wieder einmal anders aus:
Die wenigen Paten, die sich bisher gemeldet haben, würden jetzt geschult und könnten dann ab Oktober oder November ihren persönlichen „Schutzsuchenden“ in Empfang nehmen. Und der ist ein echtes „Überraschungspaket“, wurde er doch vorher vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen im Rahmen des Resettlement-Programms – auf deutsch Umsiedlungsprogramm – ausgewählt.
Wer da also am Flughafen steht und erwartet, aufgenommen und rundum versorgt zu werden, ist also völlig offen. Er könnte aus einem Flüchtlingslagern im Libanon oder auch Jordanien, Äthiopien und Ägypten stammen.
Bundesregierung und evangelische Kirche halten jedenfalls erbittert an ihrem „guten Einfall“ fest und geben sich betont optimistisch: Mittelfristig wolle man das „Flüchtlings“-Kontingent auf 5000 – langfristig auf 50.000 aufstocken, spinnt man dort den Freiwilligen-Traum weiter. Wer weiß, vielleicht wird am Ende aus der jetzt freiwilligen Verpflichtung doch noch eine staatlich verordnete Verpflichtung frei nach dem Motto:
Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt.
Seehofer spielt noch immer mit der Eisenbahn und bevor der Pfaffe einsitzt habe ich einen Heiligenschein!Zitat
„Kirchenasyl“ ist strafbar: Evangelischer Pastor erhält Strafbefehl von der Justiz
28. Juli 2019
Immenstadt. Das sogenannte „Kirchenasyl“ ist eine Straftat. Im bayerischen Immenstadt erging deshalb jetzt gegen den evangelischen Pastor Ludwig Gampert ein Strafbefehl, obwohl der damalige CSU-Ministerpräsident Seehofer ausdrücklich seine Unterstützung für derartige Fälle zugesichert hatte.
Gampert hatte über ein Jahr lang gemeinsam mit Ehefrau Marlies, ebenfalls Pfarrerin, und der Kirchgemeinde Immenstadt dem 22jährigen Afghanen Reza Jafari Schutz vor der Abschiebung gewährt.
In der vergangenen Woche beschloß der Petitionsausschuß des Bayerischen Landtags dann einen sechsmonatigen Abschiebestopp für den Afghanen. Daraufhin verließ der Mann das Kirchenasyl, die Wogen schienen geglättet. Aber nicht für die bayerische Justiz.
Der gesetzesbrüchige Pastor sah sich nun veranlaßt, einen Anwalt mit seinem Einspruch gegen den Strafbefehl zu beauftragen. Die Kosten will die Evangelische Kirche in Bayern übernehmen. (rk)