Udo Ulfkotte, Gott hab ihn selig, berichtete und warnte vor den Folgen dessen was nun passiert.
Das Thema wurde vor über einem Jahr hier
>>> im Forum schon einmal behandelt.
Quelle
>>>
14. Dezember 2018
Syrischer Ehemann klagt
Bundesgerichtshof prüft Regelung zu Kinderehen-Verbot
[...]
Allein das die Klage zugelassen wurde spricht Bände!
[...]Anlaß ist der Fall eines syrischen Flüchtlingspaares, das im August 2015 nach Deutschland kam. Der Bräutigam war zum Zeitpunkt der Hochzeit 21 Jahre alt, seine Braut 14. Sie sind Cousin und Cousine.[...]
Wer zahlt für die behinderten Kinder die zu erwarten sind?
[...]Laut Amtsgericht handele es sich jedoch nicht um eine Zwangsehe. Jedoch werteten deutsche Behörden die Beziehung als verbotene Kinderehe.[...]
Der BGH stellte nun fest, ob der Mann Kontakt zu seiner Frau haben dürfe, hänge von der Wirksamkeit der in Syrien geschlossenen Ehe ab. Dem widerspreche jedoch das deutsche Recht wegen des generellen Verbots von Kinderehen. Daher solle das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob für Kinderehen Einzelfallprüfungen vorzunehmen seien. Sonst könnte der im Grundgesetz gesicherte Schutz der Ehe und Familie, aber auch der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt sein.
Buch 4 - Familienrecht (§§
1297 -
1921)
Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§
1297 -
1588)
Titel 2 - Eingehung der Ehe (§§
1303 -
1312)
Untertitel 2 - Eheverbote (§§
1306 -
1308)
§ 1307
Verwandtschaft
1Eine
Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie
sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern.
2Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist.
Paralleles Recht in der BRD ist also pure Spinnerei irgendwelcher Reichsbürger & Co?!
Mit freundlichen Grüßen
uebender