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Mannheim - Als die Polizei einen Nordafrikaner wegen Diebstahls festnimmt, stellt sie fest: Der 14-jährige Flüchtling hat vier Identitäten – kein Einzelfall.
Man spricht von Staatsversagen oder besser Systemversagen!
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Die „Karawane“ zieht weiter: Mannheims kriminelles UMA-Problem größtenteils abgetaucht
Eine Gruppe von Jugendlichen, UMAs, wie die unbegleiteten (angeblich) minderjährigen Ausländer in der Polizeisprache genannt werden, terrorisierte die Neckarmetropole Mannheim. Regelmäßig begingen sie Drogendelikte, Diebstähle auf offener Straße, randalierten in ihrer Unterkunft und zerstörten Inventar, bedrohten und attackierten ihre Mitmenschen.
Kaum verhaftet liefen sie schon wieder draußen herum. Konsequenzen mussten sie kaum fürchten und Verfahren wurden wegen nicht gesicherter Strafmündigkeit regelmäßig eingestellt. Wegen ihres angeblichen Alters galten sie als „besonders schutzbedürftig“. Und dies nutzten sie auch gnadenlos aus.
Ein Durchbruch der Ermittler
Als die Polizeibehörden dann aber über das Bundeskriminalamt offiziell in den Herkunftsländern der jungen Kriminellen – auch in den vermeintlichen – Personenfeststellungsverfahren beantragten, gab es einen entscheidenden Durchbruch. Die Ergebnisse bestätigten die Befürchtungen der größten Skeptiker.
In 36 der 37 Anfragen zur Identitätsfeststellung ergab sich, dass die angeblich minderjährigen Migranten keine Jugendlichen sind, sondern Erwachsene.
Die meisten haben sich um mehrere Jahre jünger gemacht.“
Mannheim atmet auf
Der sozialdemokratische Rathauschef hatte auch davor gewarnt, dass die Bürger inzwischen das Vertrauen verloren hätten, dass der Staat sie vor deren Übergriffen schütze und musste zugeben: „Wir sind am Ende mit unserem Latein.“
Damals wurden geschlossene Einrichtungen für die jungen Kriminellen gefordert. Doch auch wenn dies nicht umgesetzt wurde, wurde mit den Identitäts- und Altersfeststellungen sowie einer konsequenten und restriktiven Vorgehensweise gegen die Kriminellen ihnen der Nährboden entzogen.
Insgesamt soll es 70 Verfahren geben. In 33 davon stünden die Ergebnisse noch aus. 17 Beschuldigte seien in Haft, sieben zur Festnahme ausgeschrieben.
Mannheim hat sein Problem vom Hals.
43 gelten als untergetaucht, wir wissen nicht, ob sie sich noch im Bundesgebiet aufhalten – alle sind in den polizeilichen Ermittlungssystemen zur Aufenthaltsermittlung oder als vermisst ausgeschrieben.“
(Schätzle, Polizeipräsidium Mannheim)
Vielleicht wird also das „Problem“ bald in anderen Städten auftauchen, um die Erfahrungen von Mannheim reicher, in Städten, die vielleicht nicht so deutlich wie Mannheim darauf reagieren können, aus welchen Gründen auch immer.
Diese jungen Ganoven sahen offenbar die Integrationsbemühungen der Gesellschaft als eine Art Schwäche an. Jugendhilfeangebote wurden „kategorisch abgelehnt“, Gesetze und Verordnungen „hemmungslos gebrochen“, schilderte der Stadtchef in seinem Brief an den Innenminister.
Die Haltung der Mannheimer Bevölkerung ist inzwischen umgeschlagen. Die Stimmungslage entwickelt sich selbst in bisher stabilen Stadtteilen in eine bedrohliche Richtung.“
(Peter Kurz, OB Mannheim)
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Sicherheitsbehörden: Immer mehr illegale Einreisen mit falschen Pässen – geduldete Migranten verkaufen ihre Ausweise
Deutsche Sicherheitsbehörden warnen vor dem verstärkten Missbrauch von falschen Ausweisdokumenten bei der illegalen Einreise - unter anderem verkaufen geduldete Migranten ihre Ausweispapiere.
Unter anderem werden „gestohlene und verlorene deutsche Pass- oder Passersatzdokumente für Ausländer (Reiseausweis für Ausländer oder Flüchtlinge), zumeist in Verbindung mit den zugehörigen Aufenthaltstiteln, genutzt“.
Personen mit anerkanntem Schutzstatus in Deutschland würden ihre Ausweisdokumente anderen Migranten oder Schleusernetzwerken zur Verfügung stellen oder an diese verkaufen. Der Missbrauch von Dokumenten findet vor allem im Zusammenhang mit illegalen Einreisen per Flugzeug statt. Einen Schwerpunkt bildet dabei nach wie vor Griechenland.
Die Maßnahmen der griechischen Polizeibehörden erzielen keinen nachhaltigen Abschreckungseffekt“, heißt es im GASIM-Bericht.
An einem Tag im November wurden demnach mehr als 600 ge- oder verfälschte sowie missbräuchlich genutzte Dokumente am Athener Flughafen festgestellt. Auch die europäische Grenzschutzagentur Frontex weist in ihrem aktuellen Lagebericht auf die vermehrte Nutzung falscher Dokumente hin.
Allein im Vergleich zum ersten Quartal 2018 verzeichnete Frontex einen Anstieg um 23 Prozent. Auch diese Statistik weist auf die besondere Bedeutung des Luftverkehrs hin: 70 Prozent der Fälle wurden bei Flugreisen registriert.
Am Potsdamer GASIM sind unter anderem Bundesnachrichtendienst, Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundespolizei, das Auswärtige Amt sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beteiligt.
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Willkommenskultur am Ende – Was Deutschland braucht, ist eine Gelbwestenbewegung
Bottrop: Ein psychisch Kranker fährt mit dem Auto in mehrere Menschengruppen, verletzt acht Personen. Normalerweise erfolgen nun sofort Ermahnungen, man dürfe die soziale Gruppe, aus welcher der Täter stamme, nicht pauschal verurteilen. Doch dieses Mal sind die Rollen vertauscht, der Fahrer ein Deutscher, die Opfer Migranten.
Sofort setzten zum Fall in Bottrop völlig andere Reaktionen ein. In Windeseile fliegt die Rassismuskeule durch die Luft, auch ohne jegliche Detailkenntnisse von der Tat und dem kranken Mann. Ein „Gewaltforscher“ sorgt sich sogleich vor der Selbstermächtigung der Bürger.
Der Sachverhalt
In der Silvesternacht fuhr ein 50-Jähriger in Essen und Bottrop in mehrere Menschengruppen. Acht Personen wurden verletzt, zum Teil schwer. Offenbar steuerte ein ehemaliger Gebäudereiniger sein Fahrzeug gezielt auf Ausländer aus einem bestimmten Kulturkreis.
Dem Focus zufolge soll der mutmaßliche Täter persönliche Probleme mit seiner Freundin gehabt haben und die Situation als Hartz-IV-Empfänger hätte seinen Fremdenhass geschürt. Er habe stets andere für seine eigenen Probleme verantwortlich gemacht.
Typische Politiker-Reaktionen: Herbert Reul (CDU)
Wo irgendeine Straftat begangen wird, die mediales Interesse weckt, sind Politiker nicht weit, die ihre immergleichen Phrasen nicht nur parat haben, sondern auch gleich in jedes Mikrofon sprechen, das ihnen hingehalten wird.
Erst am nächsten Tag schob er dann nach, dass Andreas N. unter psychischen Problemen leidet. Von der sonst üblichen Vorsicht, ja nicht voreilig jemanden zu verurteilen, war hier seltsamerweise gar nichts mehr zu verspüren.
Kevin Kühnert (SPD) nutzt natürlich sofort die Gelegenheit, die Rassismus- und Nazi-Keule zu schwingen
Der Chef der Jungsozialisten, der Jugendorganisation der SPD, Kevin Kühnert, nutzte diese Gelegenheit natürlich sogleich wieder, um gegen Reul zu hetzen, weil dieser nicht scharf genug gegen „Rassisten“ geschossen habe.
„Wahllos Leute anfahren, weil jemand anderes mir blöd gekommen ist, ist keine Betroffenheit.” In Verbindung mit „ausländisch/migrantisch“ handele es sich um Rassismus. „Und der setzt keine NPD-Mitgliedschaft voraus”, ergänzte und erläuterte Kühnert später seinen Tweet.
Die SPD treibt die CDU mit ihren Parolen – Rassismus, Kampf gegen Rechts, Nazikeule vor sich her und wird selbst wiederum von den Grünen und der Linkspartei (SED) vor sich hergetrieben.
Kriminologe: „Die Willkommenskultur ist am Ende“
Es brodele in den Leuten und dann komme es plötzlich zum Ausbruch
„Das ist eine gefährliche Entwicklung. Ich habe einen solchen Fall schon viel früher erwartet“, sagte der an der Ruhr-Universität Bochum und der Uni Osnabrück Lehrende.
„Die Willkommenskultur ist am Ende“, fügte er hinzu.
„Gewaltforscher“: „Diese Selbstermächtigung der Bürger besorgt mich sehr“
Der Bielefelder Konflikt- und Gewaltforscher Andreas Zick meinte zu dem Vorfall in Essen und Bottrop, dass sich zunehmend Menschen aus der Mitte der Gesellschaft radikalisieren würden, die zuvor keinen Bezug zu einer rechtsextremen Ideologie gehabt hätten.
„Diese Selbstermächtigung der Bürger besorgt mich sehr.“
Angesichts des staatlich abgesicherten und forcierten Islamisierungsprozesses, der in Anbetracht zu lange hinausgezögerter Intervention nur noch mit massiver Gegenwehr gestoppt und rückgängig gemacht werden könnte.
Damit meine ich natürlich nicht Nachahmungstäter wie den Bottroper Amokfahrer, der seine singuläre Tat von IS-Terroristen abgeschaut hat, sondern den im Grunde überfälligen Ausbruch einer praktisch-kritischen Massenbewegung mit Durchsetzungsfähigkeit– sagen wir zur Veranschaulichung: Modell Gelbwestenbewegung.
Bleibt diese aus, wird es vermehrt zu weiteren Nachahmungstaten kommen und eine lange Phase spontan-anarchischer Gewaltexzesse einsetzen, die sich wechselseitig hochschaukeln.“
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Strobl: „Wir haben unsere Lektion gelernt – 2015 darf sich nicht wiederholen“
Nach Ansicht von Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) dürfen sich die Ereignisse von 2015 nicht wiederholen.
„Wir haben unsere Lektion gelernt“, sagte Strobl, einer der Teilnehmer des seit Sonntagabend laufenden CDU-Werkstattgesprächs über Folgen, Verantwortung und Konsequenzen der Asylpolitik der Bundesregierung.
Und Herausforderungen bleiben – Stichwort Rückführungen! Um die müssen wir uns mit großer Kraft kümmern. Es muss die Möglichkeit geben, ausreisepflichtige Personen kurz vor ihrer Abschiebung in Gewahrsam zu nehmen“, fügte Strobl hinzu.
„Deshalb brauchen wir die Kleine Sicherungshaft und den Abschiebegewahrsam. So können wir mehr Abschiebungen sicherstellen.“
Auch andere Teilnehmer gehen mit konkreten Forderungen in das Werkstattgespräch.
Wir wollen endlich erreichen, dass die Außengrenzen der EU durch den Aufbau einer starken Grenz- und Küstenwache sicher geschützt sind. Zudem müssen die europäischen Sicherheitsbehörden wissen, wer sich bei uns aufhält. Dazu müssen die verschiedenen Informationssysteme miteinander verknüpft werden.
Der CDU-Inneneperte Armin Schuster (CDU) kritisierte:
„Seit Herbst 2015 ist der Eindruck entstanden, die Bundespolizei dürfe illegale Migranten an der Grenze nicht mehr zurückweisen! Hier brauchen wir endlich eine Klarstellung: Natürlich muss die Bundespolizei Migranten an der Grenze zurückweisen können. Notfalls muss sogar die flächendeckende Zurückweisung an allen deutschen Grenzen Teil ihres Repertoires sein, um eine Krisensituation wie im Herbst 2015 zu verhindern.“
Der CDU-Europa-Abgeordnete Sven Schulze sagte
Für mich und viele Wähler gerade auch in meiner Heimat Sachsen-Anhalt bleibt die wichtigste offene Frage, wie wir in Zukunft beim Thema Abschiebung besser werden. Denn die Zahl derer, die trotz Ablehnung bei uns bleiben, ist einfach noch zu hoch.“
Der CDU-Bundestagabgeordnete Marian Wendt sagte dem Blatt: „Die Fehler in der Asyl- und Migrationskrise wurden bereits vor 2015 getan. Die Warnungen aus Griechenland und Italien wurden in den Jahren 2012 bis 2014 nicht ernst genommen und die Verantwortung dort gelassen. Im Herbst 2015 war es dann zu spät.“
Wie aus einer Themenliste der Werkstatt 3 „Innere Sicherheit und Abschiebepraxis“, hervorgeht, steht unter anderem der Ausbau von „Abschiebehaftanlagen“, die Begrenzung von „(Sach-)leistungen von straffällig gewordenen Ausländern“ und eine Verschärfung des Ausweisungsrechts auf der Debatte.
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Bundespolizist bei Abschiebung von Afrikaner schwer verletzt: 700 Euro Geldstrafe
München – Bei seiner geplanten Abschiebung am Münchner Flughafen im vergangenen Juli rastete ein Afrikaner dermaßen aus, dass ein Bundespolizist schwer verletzt wurde. Der 26-Jährige Sierra-Leoner wurde am Mittwoch mit einer Geldstrafe von 700 belegt.
Die Staatsanwaltschaft kündigte Berufung an.
Bei der Verhandlung am Mittwoch vor dem Erdinger Amtsgericht beteuerte der 27-jährige, aus Sierra Leone stammende Mann sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden zu haben. Verletzen wollte er am 31. Juli des vergangenen Jahres niemanden, als er sich bei seiner Abschiebung von München nach Mailand auf dem Gangway des Flugzeuges wie ein Irrer gebärdete. „Mir war schwindlig, ich wusste nicht mehr, was ich tue. Ich wollte alles vermeiden, um das Flugzeug betreten zu müssen“, so der Afrikaner
Der Abzuschiebende habe sich anfangs ruhig verhalten. Auf der Flugzeugtreppe schlug und trat er dann wild um sich, obwohl der Pilot der Maschine bereits signalisierte, den Randalierer nicht mitzunehmen Das sei dem Delinquenten auch gesagt worden.
Trotzdem habe er weiter um sich geschlagen. Ein 26-jähriger Beamter wurde von dem Abschiebeverweigerer so schwer verletzt, dass er einen komplizierten Bruch im Mittelhandknochen davon trug, operiert werden musste und drei Tage im Krankenhaus, sowie einen Monat krankgeschrieben war.
Auf dem Vergleichsweg habe er sich 1600 Euro Schmerzensgeld zuschreiben lassen, so der Merkur. O der Asylbewerber dies bezahlen kann, ist mehr als offen.
Weil der Afrikaner keine Vorstrafen hatte, verurteilte ihn das Gericht zu einer Geldstrafe von 700 Euro.
Die Staatsanwaltschaft, die sieben Monate Haft auf Bewährung forderte, kündigte Berufung an.
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Deutschland: Jeder dritte abgeschobene Migrant reist wieder ein
Abgeschobene Migranten kommen in großem Umfang wieder zurück nach Deutschland.
Dies ergebe sich „aus den Erfahrungs- und Schätzwerten unserer Praktiker in den Ausländerbehörden“.
Das Innenministerium im Südwesten antwortete auf Anfrage, dass es keine Statistiken dazu gebe, und deshalb genaue Angaben unmöglich seien.
Das vorläufige Zwischenergebnis einer solchen Umfrage habe ergeben, dass wohl ungefähr auf fünf bis zehn Prozent der Abschiebungen in die Herkunftsländer später eine Wiedereinreise folge.
Schätzungen aus Landesbehörden, dass bei ungefähr jeder dritten Rücküberstellung innerhalb Europas eine Wiedereinreise erfolgt, sind aus unserer Sicht nicht unplausibel.“
Bundesinnenministerium
Bei den Dublin-Abschiebungen liege diese ungefähre Rückkehrquote wohl zwischen 30 und 40 Prozent. Bei Abschiebungen innerhalb Europas liege sie höher, bei Rückführungen in nicht-europäische Herkunftsstaaten niedriger.
Aus dem Bundesinnenministerium heißt es auf Anfrage:
Schätzungen aus Landesbehörden, dass bei ungefähr jeder dritten Rücküberstellung innerhalb Europas eine Wiedereinreise erfolgt, sind aus unserer Sicht nicht unplausibel. Bei Abschiebungen in Herkunftsländer außerhalb Europas dürfte aber die Wiedereinreisequote deutlich niedriger liegen.“
Armin Schuster, der Obmann der CDU im Innenausschuss, sagte:
„Wir können nicht hinnehmen, dass nach einer Dublin-Abschiebung direkt das Flixbus-Ticket zurück nach Deutschland gelöst wird.“
Er „werbe deshalb schon länger dafür, dass die Bundespolizei auch Abgeschobene direkt zurückzuweisen darf, die sie bei der Schleierfahndung unmittelbar im Grenzgebiet aufgreifen“.
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Verschärfung des Asylrechts Kurieren an Symptomen
Der deutsche Asylzirkus dreht sich weiter im Kreis. Wieder einmal haben die Grünen die Deklaration der Maghreb-Staaten und Georgiens als „sichere Herkunftsstaaten“ blockiert – die Abstimmung über den Gesetzentwurf im Bundesrat mußte vertagt werden.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat abermals Maßnahmen zur Erleichterung von Abschiebungen aufgeschrieben und sie „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ getauft.
Und täglich grüßt das Asyl-Murmeltier.
Der Zugang zum Asylverfahren wird großzügig und praktisch ohne jede Vorbedingung gewährt, und selbst im Fall des Scheiterns muß kaum ein Bewerber tatsächlich fürchten, das Land auch wieder verlassen zu müssen.
Zwischen diesen beiden Polen staatlicher Pflichtverweigerung ist das deutsche Asylsystem zur europaweit belächelten Absurdität geworden.
Wenig spricht dafür, daß sich daran schnell etwas ändern wird, allem periodisch aufflackernden Aktionismus zum Trotz.
Strukturell im Nachteil
Die institutionellen Widerstände der einschlägigen Lobby-Geflechte gegen die Anwendung einer solchen Rechtsänderung wären in jedem Fall immens. Nicht anders wäre es mit Seehofers Abschiebe-Erleichterungs-Gesetz
Die Ungleichheit der Mittel ist ein gravierendes Problem. Eine Staatsmacht, die strikt an eng ausgelegte rechtsstaatliche Prinzipien gebunden ist, befindet sich gegenüber Menschen, denen jedes Manöver und jede Lüge recht ist, um ihren Aufenthalt im Land zu erschleichen, strukturell immer im Nachteil.
Lecken Kahn mit dem Sieb ausschöpfen
Jede Ausweitung trifft auf wütenden Widerstand, ebenso jeglicher Gedanke an Unterbringung in geschlossenen und kontrollierten Unterkünften.
8.000 Abschiebungen sind im vergangenen Jahr am Vollzugstag gescheitert. Weil der Abzuschiebende unauffindbar war, aggressiv wurde oder eine Krankheit simulierte, weil „Flüchtlingshelfer“ die Maßnahme sabotierten, weil Piloten oder Begleitpersonal nicht mitmachten.
Wenn das Gros der Abgeschobenen wenige Tage später wieder auf der Matte steht und ein neues „Asyl“-Verfahren beginnen kann, gleicht die bisherige Abschiebepraxis dem Versuch, einen lecken Kahn mit dem Sieb auszuschöpfen.
So führt man die eigenen Hoheitsträger vor und zermürbt sie.
Solange das Individual-Grundrecht auf Asyl nicht geändert und durch eine flexible institutionelle Garantie ersetzt wird, die, wo staatspolitisch geboten, einfachgesetzlich ausgefüllt werden kann, werden illegale Einwanderer, ihre Schleuser, Helfer und Lobbyisten weiter ungeniert das deutsche Asylsystem, das für Massenansturm nie gedacht und konzipiert war, ausnutzen, mißbrauchen und als Hintertüre für unkontrollierte Migration zweckentfremden können.
An diesem Willen darf man auch bei CDU/CSU zweifeln, solange diese darauf fixiert bleiben, um des blanken Machterhalts willen nur mit Parteien zu koalieren, die jeden noch so vernünftigen Vorschlag zur Reform der Migrationspolitik ablehnen.
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Bundesnachrichtendienst warnt vor nigerianischer Mafia
Laut einem vertraulichen Dokument werde der starke Zuzug nigerianischer Asylbewerber, die vermehrt aus Italien in die Bundesrepublik einreisten, zu einem Aufwuchs der "äußerst brutal agierenden nigerianischen Strukturen der organisierten Kriminalität führen".
Der Bundesnachrichtendienst (BND) warnt laut einem Bericht vor der Ausbreitung mafiöser Organisationen aus Nigeria in Deutschland. Der starke Zuzug nigerianischer Asylbewerber, die vermehrt aus Italien in die Bundesrepublik einreisten, werde zu einem Aufwuchs der „äußerst brutal agierenden nigerianischen Strukturen der organisierten Kriminalität führen“
Gruppierungen wie die Supreme Eiye Confraternity oder Black Axe hätten in den vergangenen Jahren in Italien bereits feste Strukturen gebildet.
Sie agierten dort teilweise „auf Augenhöhe“ mit der heimischen Mafia. Italienische und spanische Behörden betrachteten die nigerianischen Banden als besondere Bedrohung.
Vor allem Frauen würden sexuell ausgebeutet und in die Prostitution gezwungen, um ihre Schleuser zu bezahlen.
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Über 1000 Visa – Familiennachzug erreicht monatliche Obergrenze
Im vergangenen Dezember hätten 1.050 Familienangehörige von sogenannten subsidiär Schutzberechtigten ein Visum erhalten, im Januar dann 1.096. Damit ist das vereinbarte Kontingent von Tausend pro Monat ausgeschöpft.
Die Visa für den Familiennachzug von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus haben einem Medienbericht zufolge inzwischen das vereinbarte Kontingent von Tausend pro Monat erreicht. Im vergangenen Dezember hätten 1.050 Familienangehörige von sogenannten subsidiär Schutzberechtigten ein Visum erhalten
Auch im Februar dürften dem Bericht zufolge wieder rund Tausend Visa erteilt werden. Bis zum 18. Februar waren es bereits 701. „Der Familiennachzug hat Fahrt aufgenommen, die Verfahren haben sich eingespielt“
Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten war lange ein Streitthema in der Großen Koalition. Er war bis August 2018 für mehr als zwei Jahre ausgesetzt. Die Wiedereinführung war dann auf Druck von CDU und CSU mit erheblichen Einschränkungen verbunden. Zudem kam das bürokratische Verfahren dafür zunächst nur sehr zögernd in Gang.
Das Kontingent von insgesamt 5.000 Nachzügen für die Monate August bis Dezember wurde damit nicht ausgeschöpft.
Linken-Abgeordnete: „Beschränkungen müssen umgehend zurückgenommen werden“
Jelpke forderte, die Deckelung des Familiennachzugs abzuschaffen: „Die Beschränkungen müssen umgehend zurückgenommen werden“, sagte sie die Innenpolitikerin der Zeitung.
„Das Recht auf Familiennachzug muss wieder für alle Flüchtlinge gelten.“
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Seit 2015 scheiterte die Hälfte der Abschiebungen
Die Zahl gescheiterter Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern ist nach einem Bericht deutlich gestiegen.
Insgesamt waren in den vier Jahren knapp 188.000 Rückführungen geplant, etwa die Hälfte davon scheiterte aber oder wurde abgesagt. Das zeigten die Antworten der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP und Antworten des Bundesinnenministeriums
Vor allem die Abschiebebilanz für 2018 ist negativ. Das Bundesinnenministerium erklärte dazu: „Damit hat erstmals die Summe der gescheiterten Rückführungsversuche die Summe der erfolgreich durchgeführten überschritten.“
Die Gründe für das Scheitern sind unterschiedlich. Die überwiegende Zahl der Rückführungen seit 2015 scheiterten „vor der Übergabe an die Bundespolizei“. FDP-Innenexpertin Linda Teuteberg sagte „Bild“: „Um zu verhindern, dass Ausreisepflichtige vor einer Abschiebung einfach untertauchen können, müssen wir auch Gesetze ändern.
Abgelehnte Asylbewerber, die nicht mit den Behörden kooperieren, müssen grundsätzlich in zentralen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden.“ Zudem müsse Schluss sein mit dem „Kompetenzchaos“ zwischen Bund und Ländern. „Dazu gehört zum Beispiel, dass der Bund eigene Ausreisezentren errichtet.“
Innenminister Horst Seehofer (CSU) plant ein sogenanntes „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, das Abschiebungen erleichtern soll. Unter anderem soll damit die Vorbereitungshaft vor Abschiebungen für Gefährder, Terrorverdächtige und Identitätstäuscher ausgeweitet werden.
Für Straftäter, die nicht abgeschoben werden können, sind elektronische Fußfesseln, räumliche Beschränkungen und Meldepflichten geplant. Im April will er es im Kabinett vorgelegen.
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Grenzkontrolle: Nur elf unerlaubt weitergereiste Asylbewerber seit August abgewiesen
Wer bereits in Griechenland oder Spanien Asyl beantragt hat, soll an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden. Seit August sind nur elf Migranten an der unerlaubten Einreise nach Deutschland gehindert worden.
Nach dem Kompromiss der Unionsparteien über die Zurückweisung von Asylbewerbern an der deutschen Grenze sind einem Zeitungsbericht zufolge bislang nur elf Migranten an der unerlaubten Einreise gehindert worden.
Wie die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf das Bundesinnenministerium berichtete, wurden auf der Grundlage von Zurückweisungsabkommen seit August neun unerlaubt weitergereiste Asylbewerber nach Griechenland und zwei weitere nach Spanien zurückgewiesen.
Mit Italien, dem dritten wichtigen Ersteinreisestaat, wurde demnach bisher keine Verwaltungsabsprache unterzeichnet. Laut Ministerium hat sich „in Bezug auf die politische Zustimmung von Italien bislang kein neuer Sachstand ergeben“.
Im Juli 2018 hatte die Große Koalition beschlossen, dass am Grenzabschnitt zu Österreich jene illegale Migranten zurückgewiesen werden können, die schon in Spanien, Griechenland oder Italien Asyl beantragt hatten – falls diese Länder die Rücknahme in einem Verwaltungsabkommen zusichern.
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Tausende Hinweise auf mögliche Kriegsverbrecher unter Flüchtlingen nicht verfolgt
Allein in den Jahren 2015 und 2016 - dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise - gab es demnach 3800 Hinweise.
In der Flüchtlingskrise sind einem Medienbericht zufolge Tausende Hinweise auf mögliche Kriegsverbrecher unter Asylsuchenden nicht weiter verfolgt worden. Von 2014 bis Anfang 2019 habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) rund 5000 Hinweise auf „Straftaten nach dem Völkerrecht“ an das Bundeskriminalamt und den Generalbundesanwalt weitergeleitet.
Allein in den Jahren 2015 und 2016 – dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise – gab es demnach 3800 Hinweise. Es sei jedoch nur zu 28 Ermittlungen gekommen. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte: „Die große Zahl der Hinweise hat es nicht zugelassen, allen zum Beispiel durch polizeiliche Vernehmungen unmittelbar nachzugehen.“
Die Zahlen stammen von der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag. Die FDP-Innenpolitikerin Linda Teuteberg sagte der „Bild“-Zeitung, Kriegsverbrecher dürften in Deutschland „keinen Schutz“ bekommen.
„Ich habe Zweifel, ob die Bundesregierung das in den letzten Jahren immer mit der gebotenen Ernsthaftigkeit verfolgt hat.“
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Bremen: Asylbewerber aus Maghreb-Staaten überdurchschnittlich oft in Kriminalstatistik erfasst
Die Gruppe der „Bürger in Wut“ (BIW) in der Bremischen Bürgerschaft wollte unter anderem wissen, wie viele Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten 2018 in der Stadt lebten und wie viele von ihnen in diesem Zeitraum polizeilich in Erscheinung traten.
Asylsuchende aus den Maghrebstaaten wurden in der Freien Hansestadt Bremen im Jahr 2018 überdurchschnittlich häufig in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) registriert.).
Die Wählervereinigung rund um den früheren Polizeibeamten Jan Timke, die seit 2008 in der Bremischen Bürgerschaft vertreten ist, wollte wissen, wie viele Staatsbürger aus Algerien, Tunesien und Marokko, die als Asylsuchende nach Deutschland gekommen seien, sich derzeit im Land aufhielten.
Tatverdächtige: 159 männlich und fünf weiblich
Auch wollte die Gruppe wissen, wie viele Staatsbürger Algeriens, Tunesiens und Marokko 2018 aus Bremen abgeschoben worden oder freiwillig ausgereist seien und welche allfälligen Gründe für das Scheitern von Rückführungen in die Länder des Maghreb bestünden.
Fehlende Dokumente und Abtauchen als Abschiebungshindernis
Zum Stichtag 31. Januar 2019 waren es demgegenüber lediglich 31 algerische, 24 marokkanische und 23 tunesische Staatsangehörige, die als Asylsuchende nach Deutschland gekommen seien und sich in Bremen aufhielten.
Dabei handelte es sich nicht ausschließlich um abgelehnte Asylbewerber. Abgeschoben wurden demgegenüber 2018 nur sieben marokkanische, drei algerische und drei tunesische Staatsbürger. Das sind noch deutlich weniger als freiwillig ausreisten – 24 Personen nach Algerien, 20 Personen nach Tunesien und 20 Personen nach Marokko.
Der Senat nannte eine Vielzahl möglicher Gründe für ein Scheitern der Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen. In der Antwort des Senats hieß es:
„Neben der Problematik fehlender Pässe bzw. der Beschaffung von Passersatzpapieren sind insbesondere unmittelbar am Rückführungstag gescheiterte Abschiebungen häufig darauf zurückzuführen, dass die betreffende Person nicht angetroffen wird sowie kurzfristig entstandene Duldungsgründe (z. B. akute Erkrankung).“
Bremen auf Druck der Grünen gegen Einstufung als „sichere Herkunftsstaaten“
Kritiker dieser Auffassung führen ins Treffen, dass es in den beliebten Urlaubsländern Marokko und Tunesien keine politische Verfolgung und unmenschliche Behandlung der betreffenden Personengruppe durch den Staat gäbe.
Für Algerien gibt es demgegenüber eine Teilreisewarnung des Auswärtigen Amtes, die sich auf einige Regionen des Landes bezieht.
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Prozessbeginn und Mahnwache für Susanna Feldmann in Wiesbaden
Wiesbaden – Morgen, 9.30 Uhr, beginnt vor dem Wiesbadener Landgericht in der Mainzer Straße 124, im Saal 0.020, der mit Spannung erwartete Prozess gegen den Mörder der 14jährigen Susanna, die im Mai letzten Jahres in der Flurgemarkung „Kalkgrube“ im Vorort Wiesbaden Erbenheim in einen Hinterhalt gelockt, vergewaltigt und erdrosselt wurde.
Unter dem Motto „Kein Vergessen – kein Vertuschen – kein Kniefall vor importierter Gewalt“ findet zeitgleich vor dem Gericht eine Mahnwache statt. Organisiert von der Gruppe „Hand in Hand“
Sie wurde laut Anklageschrift mutmaßlich in einem Waldstück vergewaltigt und anschließend getötet. “Die Staatsanwaltschaft geht von Heimtücke als Mordmerkmal aus. Die Leiche der Schülerin war am 6. Juni gefunden worden“
Zum Versagen der Freundin bezüglich des abgesetzten Notrufes, sagte die Mainzer Anwältin Petra Kaadtmann, die Susannas Mutter im Prozess vertritt:
„Diese Freundin hat weder die Polizei noch die Mutter von Susanna angerufen, um hier zu dokumentieren, dass Susanna sich in Schwierigkeiten befindet. Wenn das geschehen wäre, […] wäre es möglich gewesen, die Tat zu verhindern.“
Diana Feldmann: „Es geht um das Andenken meiner Tochter“
In einem Interview mit dem SWR-Politmagazin „Zur Sache Rheinland-Pfalz“ macht die Mutter Diana Feldmann unmissverständlich deutlich, dass sie „sich bewusst entschieden hat, schon vor Prozessbeginn die Öffentlichkeit zu suchen.
Ihre Botschaft: Es geht nicht nur um die Aufklärung der Mordtat, sondern auch um das Andenken ihrer Tochter.“ Tief verletzt hätten die Mutter Aussagen von Ali Bashar, wonach er eine „Schlampe“ getötet habe.
Auf die Frage nach einer angemessenen Strafe für Ali Bashar antwortet sie:
„Für den Tod meiner Tochter gibt es keine gerechte Strafe. Ich weiß, dass keine Strafe der Welt mir mein Kind zurückbringt. Aber dennoch hoffe ich, dass die Richter einfach die richtige Entscheidung treffen.“
Ob das Gericht diesen Wünschen und Hoffnungen gerecht wird, bleibt mit Skepsis abzuwarten. Zu oft haben in der Vergangenheit in puncto Migrantengewalt die Richter zu Gunsten der Angeklagten entschieden.
Hohe Sicherheitsvorkehrungen, großes Medieninteresse, großer Besucherandrang
„Aus Platzgründen können – neben den akkreditierten Pressevertretern – nach einer Anordnung des Vorsitzenden der 2. Strafkammer nicht mehr als 56 Zuhörer in den Sitzungssaal eingelassen werden.
Der Prozess findet unter gesteigerten Sicherheitsvorkehrungen statt, weswegen der Vorsitzende der 2. Strafkammer folgende Sicherheitsanordnungen zur Kontrolle der Zuhörer erlassen hat:
Die Zuhörer haben einen gültigen, auf ihren Namen ausgestellten Personalausweis bzw. ein vergleichbares, ausländisches amtliches Identitätspapier, das mit einem der vorlegenden Person ohne weiteres zuzuordnenden Lichtbild versehen ist, vorzulegen. Die Ausweise der Zuhörer werden kopiert. Die Kopien werden unverzüglich nach Schluss der Sitzung vernichtet.
Die Zuhörer haben sich einer körperlichen Durchsuchung auf Waffen und gefährliche Gegenstände zu unterziehen. Das Gleiche gilt für Flugblätter, Transparente, Trillerpfeifen, Glocken und ähnliche zur Verursachung von Lärm geeignete Gegenstände. Unter Umständen können die Ausleerung und Vorlage des Tascheninhalts verlangt werden. Mitgeführte Behältnisse werden durchsucht.
Zuhörern ist es generell untersagt, Mobiltelefone oder sonstige Ton- und/oder Bildaufnahmegeräte in den Zuhörerraum einzubringen.“
Mädchen-Mord in Wiesbaden: Verzweifelte Mutter von Susanna schrieb Hilfe-Brief an Angela MerkelZitat
Auf die Frage nach einer angemessenen Strafe für Ali Bashar antwortet sie:
„Für den Tod meiner Tochter gibt es keine gerechte Strafe. Ich weiß, dass keine Strafe der Welt mir mein Kind zurückbringt. Aber dennoch hoffe ich, dass die Richter einfach die richtige Entscheidung treffen.“
[...]
Zuhörern ist es generell untersagt, Mobiltelefone oder sonstige Ton- und/oder Bildaufnahmegeräte in den Zuhörerraum einzubringen.“
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FDP warnt vor „Fehlanreizen“ für Asylbewerber: Endlich nur noch Sachleistungen statt Geld
Rund 18.000 Ausreisepflichtige beziehen weiterhin Leistungen für Asylbewerber. Die FDP fordert, endlich das Sachleistungsprinzip konsequent umzusetzen.
Die FDP hat im Streit über Leistungen für Asylbewerber vor „Fehlanreizen“ gewarnt. „Das Sachleistungsprinzip muss endlich konsequent umgesetzt werden“, sagte die FDP-Innenpolitikerin Linda Teuteberg. Sie wies darauf hin, dass insgesamt 468.000 Personen derzeit Asylbewerberleistungen beziehen, darunter seien rund 18.000 Ausreisepflichtige.
Die FDP-Abgeordnete kritisierte vor diesem Hintergrund scharf, dass Asylbewerber statt Sachleistungen immer wieder Geld bekämen, „weil Ländern und Kommunen die Beschaffung von Dingen des alltäglichen Bedarfs zu mühsam ist“.
Damit werde die durch das Bundesverfassungsgericht gebilligte Regelung ausgehebelt, die einem Missbrauch staatlicher Leistungen vorbeugen solle.
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant unterdessen laut Medienberichten eine Erhöhung der Leistungen für Asylbewerber. So sollen alleinstehende Erwachsene statt bisher 135 Euro Taschengeld im Monat künftig 150 Euro erhalten.
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Asylgesetz: Falsche Angaben zur eigenen Person sollen bestraft werden
Wer seine Herkunft offenlegt, kann leichter abgeschoben werden. Deshalb ziehen es manche Asylbewerber vor, falsche Angaben zu machen. Damit hier nicht länger das Prinzip "Der Ehrliche ist der Dumme" gilt, soll das Asylrecht angepasst werden.
Das Bundesinnenministerium will den Behörden ein neues Druckmittel an die Hand geben, um Asylbewerber zur Offenlegung ihrer wahren Identität zu bewegen.
Das geht aus dem Entwurf für ein „Gesetz zur besseren Steuerung der Asyl- und Widerrufsverfahren“ hervor, der voraussichtlich im April vom Kabinett beschlossen werden soll.
Darin heißt es, ein Ausländer, der „vollziehbar ausreisepflichtig“ sei, müsse dauerhaft in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen, wenn er „über seine Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht oder falsche Angaben gemacht hat“.
Der Umzug in die eigenen vier Wände soll auch Ausreisepflichtigen verwehrt bleiben, die an ihrer Identifizierung oder bei der Beschaffung von Reisedokumenten nicht mitwirken.
Der Entwurf sieht zudem vor, dass erwachsene Asylbewerber bis zu 18 Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben müssen, wenn sie nicht vorher einen Schutzstatus erhalten oder das Land verlassen haben.
Wer seine Identität verschweigt soll leichter abgeschoben werden können
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), sagte der dpa, „Identitätstäuscher“ und „Mitwirkungsverweigerer“ sollten grundsätzlich in diesen Einrichtungen bleiben. „Die zentrale Unterbringung dieser Personen soll die Abschiebung von Ausreisepflichtigen künftig erleichtern“, fügte er hinzu.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte zuletzt mehrfach betont, im Asylverfahren dürfe nicht länger das Prinzip „Der Ehrliche ist der Dumme“ gelten.
Ausschlaggebend ist dabei vor allem die Entwicklung im Herkunftsland.
„Mit der vorübergehenden Verlängerung der Dreijahres-Frist verhindern wir einen erneuten Rückstau bei der Bearbeitung von Asylanträgen und geben dem Bamf die nötige Zeit für eine sorgfältige Überprüfung der Anerkennungen in der Hochphase der Flüchtlingskrise“
Die Linksfraktion im Bundestag hält die Überprüfungen aller Fälle für überflüssig, da in der Vergangenheit der Schutzstatus nur in wenigen Fällen aberkannt worden war.
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Verwaltungsrichter: Drei-plus-zwei-Regelung schafft Anreiz für Asyl-Missbrauch
Der Vorsitzende des Bundes der Verwaltungsrichter Robert Seegmüller kritisiert die Rechtsansprüche auf Bleiberecht für abgelehnte Asylwerber scharf. Er spricht von einem "Systembruch".
Der Vorsitzende des Bundes der Verwaltungsrichter Robert Seegmüller hat die Rechtsansprüche auf Bleiberecht für abgelehnte Asylbewerber kritisiert. „Diese sogenannte Drei-plus-zwei-Regelung ist ein Systembruch“, sagte Seegmüller.
Mit dieser Regelung können abgelehnte Asylbewerber einen Rechtsanspruch auf drei Jahre Duldung plus zwei Jahre Aufenthaltserlaubnis erhalten, um im erlernten Beruf zu arbeiten.
„Die Drei-plus-zwei-Regelung reißt diese Brandmauer zum Teil ein und schafft damit Anreize für einen Missbrauch des Asylverfahrens zu sachfremden Zwecken“, so Seegmüller. Allerdings könne man auf Dauer die Folgen des großen Vollzugsdefizits bei Abschiebungen nicht ausblenden. „Mit der Situation dieser Menschen musste die Politik irgendwie umgehen.
Insofern verstehe er die Gründe für die „Aufweichung“ der Trennung zwischen Asyl und regulärer Migration. „Gleichzeitig muss man aber sehr vorsichtig sein, wie viel von der genannten Brandmauer man abreißt und ob nicht eine befristete Öffnung eigentlich ausreichen würde.
Denn das Ziel sollte schon weiterhin sein, die vom Gesetzgeber angeordneten Ausreisepflichten auch durchzusetzen.“
„Von diesen sonstigen Verfahren sind viele ausländerrechtliche Klagen, etwa weil ein endgültig abgelehnter Asylbewerber ein Bleiberecht nun im Ausländerrecht sucht.“
Selbst wenn die hypothetische Situation einträte, dass ab jetzt „kein Asylverfahren mehr hinzukäme, müssten wir grob geschätzt zwei Jahre weiterarbeiten, bis alle Asylklagen abgearbeitet wären“.
Der Vorsitzende des Bundes der Verwaltungsrichter Robert Seegmüller schweigt aber wenn es um Grundsätzliches geht!Drei Viertel der Ausreisepflichtigen sind geduldet, beispielsweise weil sie eine falsche Identität vortäuschen oder anderweitig ihre Abschiebung verhindern.
Mit dieser Regelung können abgelehnte Asylbewerber einen Rechtsanspruch auf drei Jahre Duldung plus zwei Jahre Aufenthaltserlaubnis erhalten, um im erlernten Beruf zu arbeiten.
Wer die Aufweichung, Rechtsbeugung oder gar den Rechtsbruch gutheißt, schön redet usw. macht sich gemein mit den Tätern!Zitat
Insofern verstehe er die Gründe für die „Aufweichung“ der Trennung zwischen Asyl und regulärer Migration. „Gleichzeitig muss man aber sehr vorsichtig sein, wie viel von der genannten Brandmauer man abreißt und ob nicht eine befristete Öffnung eigentlich ausreichen würde.
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Scheindebatte: Länder kritisieren Asylkosten-Modell von Scholz
Olaf Scholz ist ein klassischer Azosialist, der für seine Ideen gerne die anderen bluten lassen will. Aber der Widerstand gegen seinen Vorschlag, die Asylkosten auf die Länder und Gemeinden abzuwälzen, wächst:
Vor dem Treffen der Ministerpräsidenten an diesem Donnerstag üben Länder und Kommunen harsche Kritik an der von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) geplanten geringeren Bundesbeteiligung an den Flüchtlingskosten. „Der Bundesfinanzminister legt mit seinem unsensiblen Vorschlag die Lunte an den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort“, sagte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) dem „Handelsblatt“
Wo Bürgermeister gezwungen seien, mit Verweis auf Flüchtlingskosten Ausgaben zu erhöhen oder Leistungen zu streichen, entstehe politischer Sprengstoff, so der CDU-Politiker weiter.
Auch Hamburgs Regierungschef Peter Tschentscher (SPD) kritisierte den Plan, den Beitrag des Bundes zu den Flüchtlingskosten von derzeit 4,7 Milliarden Euro pro Jahr bis 2022 auf dann noch 1,3 Milliarden Euro jährlich abzusenken. „Das ist aus Sicht der Länder nicht akzeptabel“, sagte Tschentscher, der derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) innehat. Die Kommunen übten ebenfalls Kritik:
Derzeit lebten hierzulande auch 180.000 Flüchtlinge mit einer Duldung, und ihre Zahl nehme zu, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy.
„Für diese geduldeten Menschen zahlt der Bund im Moment keinen Cent, die Kommunen brauchen aber allein für sie einen Milliardenbetrag pro Jahr“, so Dedy weiter.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, erinnerte daran, dass pro Jahr immer noch rund 160.000 Flüchtlinge neu nach Deutschland kämen. „Das entspricht der Bevölkerung einer Großstadt“, sagte Landsberg.
Die Finanzierung von Unterbringung und Integration sei „eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, die „nicht nach Kassenlage gestaltet werden“ dürfe. Laut Bundesfinanzministerium würden die Länder in den kommenden zwei Jahren nach Scholz‘ Modell aber noch mehr Geld bekommen als bekannt.
Nach einer Modellrechnung des Finanzministeriums, über die das „Handelsblatt“ berichtet, würden die Länder im kommenden Jahr insgesamt 2,3 Milliarden Euro erhalten, 2021 dann 1,6 Milliarden.
Die höheren Zahlungen resultierten aus den Pauschalen für Flüchtlinge, die bereits in den vergangenen Jahren gekommen sind. Ab 2022 bliebe der Betrag bei 1,25 Milliarden Euro – vorausgesetzt, es kommen jährlich wie vom Finanzministerium unterstellt 78.000 Flüchtlinge, heißt es in der Modellrechnung weiter. In dem Konzeptpapier verteidigt das Finanzministerium das Modell, wonach der Bund ab 2020 für jeden anerkannten Flüchtling eine Pauschale von 16.000 Euro zahlen will, verteilt über fünf Jahre.
Natürlich ist das eine Scheindebatte. Denn egal ob der Bund oder die Länder mehr oder weniger Kosten tragen, spielt für den Bürger keine Rolle. Er muss mit seinen Steuern und Abgaben sowieso für alles aufkommen.