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Peymani über „Bericht aus Berlin“: Die ARD trimmt ihre Zuschauer auf Vorschulniveau
Der "Bericht aus Berlin" in der ARD erklärt in einem kleinen Film, warum man Gefährder wie Sami A. nicht einfach abschieben kann. Ramin Peymani sieht den Aufbau des Facebook-Beitrags "irgendwo zwischen Waldorfschule und Kinderkanal angesiedelt" und fühlt sich für dumm verkauft.
Im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ist der frühe Sonntagabend für die Politik reserviert. Nicht, dass es an allen anderen Wochentagen anders wäre. Die Politik hat im Grunde immer den ersten Zugriff auf das Programm. D
Beim ZDF, das einstmals mit “Bonner Perspektiven” aufzuwarten wusste, heißt der zwanzigminütige Werbeblock der Politik längst ganz profan “Berlin direkt”. Die beiden Formate unterscheiden sich nur wenig. Stets geht es darum, links-grüne Parteienvertreter hochleben zu lassen und deren konservative Gegenüber in die Pfanne zu hauen.
Seit einiger Zeit haben die beiden Magazine das Internet entdeckt.
Und so gehört inzwischen auch ein Facebook-Auftritt dazu. Der “Bericht aus Berlin” hat es bis heute allerdings gerade einmal auf rund 25.000 Abonnenten geschafft – nicht besonders viel für eine Sendung, bei der regelmäßig mehr als eine Million Zuschauer einschalten. Offenbar hat die “Generation Tagesschau” mit dem Internet nicht viel am Hut.
Selbstgeschriebene Stichworttäfelchen – weil man den Zuschauer offenbar für zu doof hält, den Beitrag ohne optische Hilfen zu begreifen
Die Nachrichtenkonsumenten der ARD sind offenbar nicht nur besonders leichtgläubig, sondern auch ausgesprochen infantil. Das jedenfalls scheinen die Senderverantwortlichen zu denken. Wie sonst wäre es zu erklären, dass sich der “Bericht aus Berlin” für seine Facebook-Seite ein Filmchen ausgedacht hat, in dem die Moderatorin ihren Zuschauern in Teletubby-Manier erzählt, warum man Gefährder nicht abschiebt.
Irgendwo zwischen Waldorfschule und Kinderkanal angesiedelt, stimmt sich eine der Welt entrückt wirkende Frau mit albernem Grinsen und angedeutetem Klatschen, das an die Bespaßung von Säuglingen erinnert, auf ihren denkwürdigen Auftritt ein. Sie hat selbstgeschriebene Stichworttäfelchen mitgebracht, weil sie die Zuschauer offenbar für zu doof hält, den einminütigen Beitrag ohne optische Hilfen zu begreifen.
Ist die Angst, der Unterricht könnte seine Wirkung verfehlen, wirklich so groß? Ganz nebenbei und vom Sender wohl eher nicht beabsichtigt, kommt der Zuschauer aber doch zu einer Erkenntnis. Abschiebungen sind bei uns im Grunde gar nicht vorgesehen – bei Gefährdern sowieso nicht, und bei Straftätern nur ab und zu.
Die Deutschen gestehen ihren Staatsbediensteten eine Unverfrorenheit und Selbstherrlichkeit zu, die sie keinem anderen durchgehen lassen
Doch zurück zum Teletubby-Auftritt. Warum akzeptieren wir ohne mit der Wimper zu zucken, dass eine bestimmte Berufsgruppe uns beharrlich das Gefühl vermitteln will, wir seien Idioten? Nur, weil jemand als Journalist beim Staatsfunk arbeitet, hat er noch lange nicht das Recht, uns Mitbürger wie unmündige Kleinkinder zu behandeln.
Doch aus irgendeinem unerfindlichen Grund gestehen Deutschlands Bürger ihren Staatsbediensteten eine Unverfrorenheit und Selbstherrlichkeit zu, die sie im Alltag niemandem sonst durchgehen lassen würden.
Denken Sie immer daran, dass die meisten dieser Sonderlinge Ihnen vermutlich das Wasser nicht reichen können und außerhalb ihrer Staatsblase scheitern würden. Sie wären sonst nicht dort, wo sie sind. Vielleicht macht dieser Gedanke das Ganze ein wenig erträglicher.
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Rückführung: Mehr Abschiebungen statt Spurwechsel!
Aufenthaltsgesetz ausgehebelt: Abgelehnte Asylbewerber entgehen durch Umzug nach Berlin Abschiebung
Immer wieder ziehen Asylbewerber, denen die Abschiebung droht nach Berlin. Dort können sie ungehindert weiter in Deutschland leben.
Abgelehnte Asylbewerber die unerlaubt nach Berlin kommen, um sich einer Abschiebung zu entziehen werden nicht in ihr zuständiges Bundesland zurückgeschickt
Gunnar Schupelius, Chefkolumnist der BZ wirft dem Berliner Senat deshalb vor, das Aufenthaltsgesetz auszuhebeln.
Möglich sei das ganze durch den Koalitionsvertrag der Rot-Rot-Grünen-Regierung von 2016. Der Koalitionsvertrag schreibe fest, dass Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber grundsätzlich vermieden werden sollten.
Obwohl Paragraph § 61 des Aufenthaltsgesetzes regelt, dass ein Asylbewerber dessen Antrag abgelehnt wurde, den Bezirk der Ausländerbehörde, bei der er gemeldet ist nicht mehr verlassen darf, findet dieser jedoch in Berlin keine Anwendung.
Eine Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern in das für die Abschiebung zuständige Bundesland, sei gar nicht beabsichtigt.
Laut Innensenator werde weder registriert, wer sich in Berlin aufhält, um einer Abschiebung in ein anderes Bundesland zu entgehen, noch, ob eine Rückführung veranlasst wurde. Es gelte „der Grundsatz des mildesten Mittels“. Asylanten würden ermahnt in ihr Bundesland zurückzukehren, mehr aber auch nicht. Mit anderen Worten, wenn sie nicht zurückgehen, können sie weiter in Berlin bleiben.
Inwieweit ein Koalitionsvertrag, der das Aufenthaltsgesetz aushebelt, rechtens ist, bleibt hier zu prüfen. Fakt ist, dass die Berliner Behörden anderen Bundesländern nicht bei der Durchführung von Abschiebungen helfen, weil sie gesuchte Personen von Berlin nicht in das zuständige Bundesland zurückführen.