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NPD-Fake-News-Special bei ZEIT, Spiegel, ARD und BR
Beim ZDF, BR, Zeit Online und dem Spiegel war der Wunsch nach einem Verbot der NPD wohl Vater des Gedankens. Voreilig hatten diese Qualitätsmedien eine Falschmeldung – sprich eine Fake News – hinaus getwittert. Man entschuldigt sich für den Fehler«.
Die NPD ist verboten!
So oder so ähnlich das voreilige Gezwitscher von den Onlineportalen der Qualitätspresse wie Spiegel, Zeit und ZDF.
Offenbar hatten die Redaktionsstuben die vorgefertigten Meldungen schon in der Warteschlange – und drückten selbstsicher ob der eigenen Vision und ohne dies mit der Realität abzugleichen- auf den »Veröffentlichen-Button«.
Sprach man früher von einer Ente oder einer Falschmeldung, so müssen sich Spiegel, Zeit und Co. , die geradezu hysterisch das Zeitalter der Fake-News herbeischreiben, sich diesen Vorwurf gefallen lassen: Sie verbreiten Fake-Nachrichten.
Der öffentlich-rechtliche Bayerische Rundfunk verbreitete die NPD-Fake-News über den Radio und entschuldigte sich einige Minuten später. Die Zeit widmet gar einen kompletten Artikel ihrem Fake-News-Vergehen, geschrieben von der ZeitOnline-Chefin höchst persönlich, in dem Rieke Havertz lang und breit erklärt, wie der Krönung des Journalismus solch ein »Fehler« passieren konnte.
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Ich eröffne die Sitzung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zur Verkündung der Entscheidung in dem Verfahren über die Anträge: 1. Die Nationaldemokratische Partei Deutschland einschließlich ihrer Teilorganisation Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung ist verfassungswidrig. 2. Die Nationaldemokratische Partei Deutschland einschließlich ihrer Teilorganisation Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung wird aufgelöst. 3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Nationaldemokratische Partei Deutschland einschließlich ihrer Teilorganisation Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen. 4. Das Vermögen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisation Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung wird zu Gunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen. Antragssteller ist der Bundesrat, Antragsgegnerin ist die Nationaldemokratische Partei Deutschlands.“
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„Der Parteiverbotsantrag hat keinen Erfolg.“
Zwar verfolge die NPD verfassungsfeindliche Ziele, es fehle aber „an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt.“
Der 17. Januar 2017 ist ein blamabler Tag für Online-Medien. Ob daraus etwas gelernt werden wird – leider fraglich.
MEEDIA hat bei verschiedenen Chefredaktionen nachgefragt, wie genau es zu den falschen Eilmeldungen kommen konnte. Spiegel und Zeit haben angekündigt, eigene Beiträge zur Sache zu veröffentlichen. Sobald Antworten eintreffen, werden wir sie hier ergänzen.
Die ARD erklärt die Falschmeldung folgendermaßen:
„Leider haben wir aus den Ausführungen des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts vorschnell entnommen, dass dem Antrag auf ein NPD-Verbot stattgegeben wird. Jedoch handelte es sich dabei nur um die Anträge, nicht um das Urteil. Diesen Fehler bedauern wir. Den entsprechenden Tweet, mit dem wir den Livestream zu unserer Sondersendung bewerben wollten, haben wir nach zwei Minuten gelöscht.“
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Die Lügenpresse macht ihrem Namen alle Ehre!!
Wie unsere falsche Eilmeldung zum NPD-Urteil zustande kam
Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht über den Antrag geurteilt, die NPD in Deutschland zu verbieten. Die Richter haben entschieden, dass die rechtsextremistische Partei nicht verboten wird. Wer ZEIT ONLINE auf Twitter und Facebook folgt oder unsere Eilmeldungen auf sein Smartphone bekommt, bekam um kurz nach 10 Uhr eine falsche Information.
"Bundesverfassungsgericht verbietet NPD" stand darin. Das ist ein Fehler, der nicht hätte passieren dürfen und für den wir uns entschuldigen.
So ärgerlich solche Fehler auch sind, versuchen wir doch, aus ihnen zu lernen. Eilmeldungen sind in Zeiten mit vielen großen Nachrichtenlagen bedauerlicherweise auch für uns fast schon zu einem Standard geworden. Wir dürfen, wie unruhig die Zeiten auch sein mögen, dabei nicht in Hektik verfallen. "Be first, but first be right" wird weiterhin der Anspruch sein, an dem wir unsere Arbeit messen.
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Zu schnell: Medien müssen sich entschuldigen
Sie hatten schnelle Twitter-Eilmeldungen verfasst - die NPD werde verboten. Aber Spiegel und Co. haben sich getäuscht: Das Verfassungsgericht hatte kein Verbot ausgesprochen. Jetzt müssen sich die Eilmelder entschuldigen: Sie hatten sich geirrt und die Antragsverlesung offenbar für das Urteil gehalten.
Unter den Schnellmeldern waren Spiegel, Zeit und der Bayerische Rundfunk. Die Kritik im Social Web ließ nicht lange auf sich warten. "Unentschuldbar" kommentiert ein User zum Beispiel die Entschuldigung des Spiegel. "Unsere Gedanken sind beim zuständigen SPON-Redakteur" witzelt ein anderer. Auch die reflexhaften #lügenpresse-Tweets finden sich in den Kommentaren.
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War der zweite Anlauf ein Fehler?
Berlin/Karlsruhe - Die Bundesregierung ist Anfang 2013 in einer unangenehmen Lage. Die Bundesländer sind mit dem zweiten Anlauf für ein NPD-Verbot vorgeprescht. Viele sehen dies als gewagt an, war doch der erste Versuch vor zehn Jahren krachend gescheitert.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der damalige Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zögern lange. Das deutsche Recht setzt hohe Hürden für ein Parteiverbot. Ende März 2013 steht dann fest: Die Regierung stellt keinen eigenen Antrag. Ein Paukenschlag. Da sich auch der Bundestag zurückhält, stehen die Länder alleine da.
Nun scheitert auch der zweite Versuch. Die Partei sei trotz Verfassungsfeindlichkeit zu unbedeutend, um eine Bedrohung für die demokratische Grundordnung darzustellen, heißt es am Dienstag im Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Viele Skeptiker sehen sich bestätigt.
War der zweite Anlauf also ein Fehler? Um die Antwort auf diese Frage wird umgehend gerungen.
Die Grünen-Fraktionschefin im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, kritisiert, die NPD habe durch das Verfahren zu viel Aufmerksamkeit erfahren. Nach Ansicht des Linken-Vorsitzenden Bernd Riexinger wird die Partei das Urteil als Bestätigung empfinden. FDP-Vize Wolfgang Kubicki hält den Länder-Innenministern «Dilettantismus» vor.
Einen möglichen Hebel im Kampf gegen Rechts liefert Karlsruhe am Dienstag quasi auf dem Silbertablett mit. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es noch «andere Reaktionsmöglichkeiten» als ein Verbot gebe - etwa den Entzug der Parteienfinanzierung. So könnte der Staat der ohnehin schon klammen NPD zumindest finanziell doch noch beikommen.
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Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017
- 2 BvB 1/13 -
1. Das Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG stellt die schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde dar. Es soll den Risiken begegnen, die von der Existenz einer Partei mit verfassungsfeindlicher Grundtendenz und ihren typischen verbandsmäßigen Wirkungsmöglichkeiten ausgehen.
2. Das Gebot der Staatsfreiheit politischer Parteien und der Grundsatz des fairen Verfahrens sind für die Durchführung des Verbotsverfahrens unabdingbar.
1. a) Die Tätigkeit von V-Leuten und Verdeckten Ermittlern auf den Führungsebenen einer Partei während eines gegen diese laufenden Verbotsverfahrens ist mit dem Gebot strikter Staatsfreiheit nicht vereinbar.
1. b) Gleiches gilt, soweit die Begründung eines Verbotsantrages auf Beweismaterialien gestützt wird, deren Entstehung zumindest teilweise auf das Wirken von V-Leuten oder Verdeckten Ermittlern zurückzuführen ist.
1. c) Der Grundsatz des fairen Verfahrens gebietet, dass die Beobachtung einer Partei während eines laufenden Verbotsverfahrens durch den Verfassungsschutz nicht dem Ausspähen ihrer Prozessstrategie dient und dass im Rahmen der Beobachtung erlangte Informationen über die Prozessstrategie im Verfahren nicht zulasten der Partei verwendet werden.
1. d) Ein zur Verfahrenseinstellung führendes Hindernis kommt lediglich als ultima ratio möglicher Rechtsfolgen von Verfassungsverstößen in Betracht. Zur Feststellung des Vorliegens eines unbehebbaren Verfahrenshindernisses bedarf es einer Abwägung zwischen den rechtsstaatlichen Verfahrensanforderungen einerseits und dem Präventionszweck dieses Verfahrens andererseits.
3. Der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne von Art. 21 Abs. 2 GG umfasst nur jene zentralen Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind.....[]
9. Nach diesen Maßstäben ist der Verbotsantrag unbegründet:
1. a) Die Antragsgegnerin strebt nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an. Sie zielt auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären „Nationalstaat“. Dieses politische Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen Volksgemeinschaft nicht angehören, und ist mit dem grundgesetzlichen Demokratieprinzip unvereinbar.
1. b) Die Antragsgegnerin arbeitet planvoll und qualifiziert auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin.
4. c) Es fehlt jedoch an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt. .....[]
Verkündet am17. Januar 2017
Fischböck Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
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Wohnort: in einem kleinen Dorf, nahe Lutherstadt Wittenberg
Beruf: Ind.-Kfm., nun Rentner--> altes Eisen mit Bauchgefühl für, nein gegen: Corona-Maßnahmen :)
Hobbys: mein Mann,unser Haus und Garten, meine respektable Familie, Politik, gesundes Essen,
Danksagungen: 485
Farbliche Hervorhebung innerhalb des Zitates durch mich.
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Neues Archivgesetz: SPD und Union beschließen Ausnahme für Geheimdienste
von Arne Semsrott am 20. Januar 2017, 14:09
Das Bundesarchivgesetz wird reformiert. Wie der Bundestag gestern trotz großer Kritik aus Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft beschlossen hat, müssen Geheimdienste künftig de facto keine Unterlagen mehr ans Archiv abgeben.[...]
Der Gesetzentwurf ist ein Schlag ins Gesicht für JournalistInnen und WissenschaftlerInnen. Er wird die Aufklärung vieler
Geheimdienst-Skandale unmöglich machen, darunter auch die Landesverrats-Affäre und das Oktoberfest-Attentat.
Künftig können nicht mehr HistorikerInnen in den Archiven über die Auswertung von Geheimdienstakten entscheiden, sondern die Geheimdienste selbst.
SPD und CDU/CSU haben sich mit dem neuen Gesetz klar gegen die von ihnen befragten Sachverständige, Zivilgesellschaft und Medien gestellt. Die Parteien zeigten sich beratungsresistent unter anderem gegenüber der Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit Andrea Voßhoff, die den Entwurf scharf kritisiert hatte, sowie gegenüber den Medienorganisationen djv, dju und netzwerk recherche.
Ziel des Gesetzes ist laut Bundesregierung, den Zugang zu Akten nutzerfreundlicher zu gestalten. Deswegen seien auch die Schutzfristen für Archivgut, das Geheimhaltungsvorschriften
unterliegt, von 60 auf 30 Jahre verkürzt.
Das wird allerdings in der Zukunft auf deutlich weniger Akten zutreffen. Die Geheimdienste dürfen dann einen Großteil ihrer Arbeit nicht nur in der Gegenwart geheim halten, sondern für immer.
"verfassungsfeindliche" mit einem Grundgesetz und einem §146?
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Niedersachsen will NPD von Parteienfinanzierung ausschließen
21.01.2017
Niedersachsen will die NPD von der bundesweiten staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen lassen. Nach Informationen der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag) wird das Kabinett am Dienstag eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes auf den Weg bringen. "Die Finanzierung aus Steuermitteln von extremistischen Parteien, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, kann nicht hingenommen werden", heißt es in der Gesetzesvorlage, die der "NOZ" vorliegt. Auch das Parteiengesetz soll geändert werden. Eine "wehrhafte Demokratie" müsse es nicht hinnehmen, "dass die Grundprinzipien der Verfassung mit ihren eigenen Mitteln untergraben werden". Die verfassungsrechtlich gebotene Toleranz anderer Meinungen und Ziele ende dort, wo konkrete extremistische Bestrebungen zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung genutzt würden. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte der "NOZ": "Die NPD ist eine verfassungsfeindliche Partei. Darüber hat das Karlsruher Urteil rechtliche Klarheit geschaffen. Wir greifen jetzt den Hinweis des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts auf und sorgen mit unserer schnellen Initiative dafür, dass die Parteienfinanzierung für verfassungsfeindliche Parteien so weit wie möglich eingeschränkt wird." Wer Rassismus und Ausgrenzung propagiere und von einer "inneren Verwandtschaft" zum Nationalsozialismus gekennzeichnet sei, dürfe "nicht weiterhin durch Steuergelder am Leben gehalten" werden, erklärte der Minister.
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Sima« (8. April 2017, 21:51)
Die sogenannte Demokratie löst sich vor aller Augen gerade einmal auf und keiner will es gesehen haben, guten Morgen Restdeutschland!Hallo,
es sollte nicht lange dauern das der Versuch unliebsamer Oppositionen egal welcher Stärke das Geld zu entziehen in Angriff genommen wird.
Leider fand ich auf der NPD Seite bislang noch keine Stellungnahme zu der Angelegenheit.
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De Maizière leitet Ausschluss der NPD von staatlicher Finanzierung ein
07.04.2017
Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat den Ausschluss der NPD von staatlicher Finanzierung eingeleitet: Am Freitag legte er eine entsprechende Formulierungshilfe für eine Änderung des Grundgesetzes vor. "Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat bei der Verkündung des Urteils im NPD-Verbotsverfahren Handlungsspielräume des verfassungsändernden Gesetzgebers bei der Parteienfinanzierung angedeutet", erklärte de Maizière. Eine als verfassungsfeindlich eingestufte Partei weiter mit Steuermitteln zu unterstützen, sei "ein Zustand, der nur schwer erträglich" sei. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich im Januar gegen ein Verbot der NPD entschieden. Die Partei sei zwar verfassungsfeindlich, habe aber derzeit wenig Einfluss auf die Gesellschaft und keine Möglichkeiten ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchzusetzen, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, zur Urteilsbegründung.
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Maas plant schon den nächsten Schlag gegen die „Feinde der Demokratie“
Justizminister Heiko Maas will keine Feinde der Demokratie finanzieren. Die ehemalige Politikerin Vera Lengsfeld sieht hier einen erneuten Schlag des Ministers gegen die verhasste AfD, denn weiter heiße es auf der Seite des Ministeriums: „Wir nehmen die Andeutung des Bundesverfassungsgerichts zum Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung sehr ernst.“
„Feinde der Demokratie muss der Staat nicht finanzieren.“ Diesen Ausspruch fand die ehemalige Politikerin und jetzige Bloggerin Vera Lengsfeld auf der Seite des Ministeriums für Justiz und erkennt darin bereits den nächsten Angriff des Justizministers Heiko Maas auf die Meinungsfreiheit. Weiter hieße es dort: „Wir nehmen die Andeutung des Bundesverfassungsgerichts zum Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung sehr ernst.“
Für Lengsfeld steht fest, der Minister spricht hier nicht nur in Hinblick auf die NPD. Hier gehe es vielmehr um die verhasste Konkurrenz der AfD, denn die NPD habe sowieso keinen nennenswerten politischen Einfluss.
Vielmehr ginge es darum, mit allen Mitteln zu verhindern, dass die AfD in die Landtage und den Bundestag einzieht. Maas habe vor Monaten den Verfassungsschutz aufgefordert, die AfD zu beobachten, dieser hatte allerdings abgelehnt.
Zensur wider das Grundgesetz
Auch wenn es bei der Zensur im Internet anfangs um „Hass und Hetze“ ging, so Lengsfeld weiter, sind jetzt alle selbsternannten Gesinnungswächter in den Medien und den Netzwerken befugt, willkürlich Löschungen vorzunehmen – ohne Erklärung und ohne Einspruchsmöglichkeit des Betroffenen. Somit hätten wir eine Zensur, die laut Grundgesetz nicht stattfinden soll.
Diese soll laut Lengsfeld bei ihrem Amtsantritt eine Regelung ihrer Vorgängerin Christina Schröder außer Kraft gesetzt haben, bei der nur sich zum Grundgesetz bekennende Initiativen staatliche Forderungen erhielten. Nun fließe das Geld ohne Prüfung, ob die jeweiligen Gruppierungen für oder gegen Demokratie und Rechtsstaat seien, so die Bloggerin.
“ Der Grundkonsens solle immer lauten: Wer nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, dem dürfen keine finanziellen Zuwendungen und keine öffentliche Räume zur Verfügung gestellt werden.
Schwesig halte den Linksradikalismus für ein „aufgebauschtes Problem“, schreibt Lengsfeld.
1 Jahr ist es her, aus den Augen aus dem Sinn möchte man meinen, gab es Revolten oder Unruhen?Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte der "NOZ": "Die NPD ist eine verfassungsfeindliche Partei. Darüber hat das Karlsruher Urteil rechtliche Klarheit geschaffen. Wir greifen jetzt den Hinweis des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts auf und sorgen mit unserer schnellen Initiative dafür, dass die Parteienfinanzierung für verfassungsfeindliche Parteien so weit wie möglich eingeschränkt wird." Wer Rassismus und Ausgrenzung propagiere und von einer "inneren Verwandtschaft" zum Nationalsozialismus gekennzeichnet sei, dürfe "nicht weiterhin durch Steuergelder am Leben gehalten" werden, erklärte der Minister.
Ob die "AfD" Restdeutschland damit einen Gefallen getan hat wird bald sehen.
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25. Januar 2018
Schweriner Landtag will NPD staatliche Gelder entziehen
SCHWERIN. Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Sämtliche Parteien stimmten für einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Linkspartei und BMV (Bürger für Mecklenburg-Vorpommern), daß sich das Bundesland im Bundesrat für einen Ausschluß der NPD aus der staatlichen Parteienfinanzierung einsetzen soll.
„Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluß festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien“, heißt es in dem Antrag.
Auch AfD für Antrag
Von 61 anwesenden Abgeordneten waren 61 für den Ausschluß der NPD aus der Parteienfinanzierung. Es gab keine Gegenstimme und keine Enthaltung. Auch die AfD hatte im Vorfeld angekündigt, dem Antrag zuzustimmen. Fraktionschef Nikolaus Kramer kritisierte jedoch, daß seine Partei nicht beim Zustandekommen des überfraktionellen Antrags hätte mitwirken dürfen. „Die Nichteinbeziehung der AfD bei solch einem wichtigen Antrag ist ein Armutszeugnis der Regierung, der Linken und der BMV“, beklagte Kramer.[...]