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“Insbesondere müssen wir die Fairness im kommenden Wahlkampf erhalten“, betonte Kauder. „Zustände, wie wir sie zuletzt im amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf erlebt haben, dürfen in Deutschland nicht einreißen“, erläuterte der CDU-Politiker. „Es geht nicht um die Unterdrückung von Kritik, sondern um die Einhaltung von Recht und Gesetz auch im Internet“, versicherte Kauder.“
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Zeit der Heuchler – Die Bundesregierung zensiert nicht, die Bundesregierung beschützt
[...] Vier Antworten drängen sich auf:
Viele Mainstream Medien gehören der SPD. Die SPD ist an der Regierung beteiligt. Deshalb sind die Mainstream-Medien nicht der Gegenstand staatlicher Gängelung, sondern der Gegenstand staatlicher Förderung und Finanzierung.
Parteivertreter sitzen in den Programmräten öffentlich-rechtlicher Medien und können von dort aus kontrollieren, dass nichts gesendet wird, was ihnen nicht in den Kram passt, und sie können Einfluss auf die generelle Richtung, das Licht, in dem Meldungen dargestellt werden, nehmen. Entsprechend besteht hier kein Gängelungs-, bestenfalls ein Finanzierungsbedarf. [...]
Nun kann man derzeit seiner Bevölkerung nicht einfach sagen, dass man sie zensieren will, dass man wieder die volle Kontrolle über die Informationen haben will, die den Bürgern zugänglich sind. Deshalb muss man die Zensur anders verkaufen. Als Schutz, als Schutz vor Hasskommentaren. Hasskommentare sind Kommentare des Hasses oder aus Hass oder was auch immer, Kommentare, die von einem, der sie liest, als Hass angesehen werden.
Hasskommentare können daher so ziemlich alles sein, was man sich vorstellen kann, zumal es peinlich vermieden wird zu definieren, was Hasskommentare eigentlich sein sollen. [...]
Von all denen, die Hasskommentare verbieten, bekämpfen oder verunmöglichen wollen, hat nicht einer klar definiert, was ein Hasskommentar eigentlich ist, worin der Verstoß, der nicht strafrechtlich relevant sein kann und der den Hasskommentar auszeichnet, besteht.[...]
Der letzte Absatz sagt schon woran es mangelt doch wer verurteilt z.B. die sogenannten öffentlich rechtlichen Medien für Halbwahrheiten oder Politiker mit ihren Deutschfeindlichen Aussagen und Beleidigungen?Zitat
[...]„Fake-News“ ist zunächst einmal kein juristischer Begriff. Vielmehr handelt es sich um eine in den sozialen Netzwerken und von den Medien entwickelte Sprachweise für Unwahrheiten aller Art. Juristisch muss allerdings schon genauer hingeschaut und differenziert werden. Wer sich gegen Falschnachrichten wehren will, dem stehen nach aktuellem deutschem Recht verschiedene Ansprüche zu.
1. Unwahre Tatsachenbehauptungen
Unwahre Tatsachenbehauptungen beschäftigen die Gerichte schon seit Jahrzehnten. Hier geht es darum, dass über eine konkrete Person Unwahrheiten behauptet werden. In Abgrenzung zu Meinungsäußerungen, die weitgehend von der Meinungs- bzw. Pressefreiheit geschützt sind, kann die konkret betroffene Person gegen unwahre bzw. nicht erweislich wahre Tatsachenbehauptungen selbstverständlich rechtlich vorgehen. Prominentestes Beispiel ist eine Behauptung über Renate Künast, die im Dezember 2016 angeblich Solidarität mit einem Flüchtling, der Menschen getötet hat, gezeigt haben soll. Gegen diese Behauptung kann sich Frau Künast insbesondere zivilrechtlich wehren und Unterlassungsansprüche, die Löschung und Schadenersatz geltend machen. Dies gilt übrigens auch gegenüber allen Menschen, die die Falschnachricht in sozialen Netzwerken mit einem eigenen Kommentar unterstützen und teilen.
2. Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung
Oft sollen falsche Nachrichten einfach nur Andersdenkende in Misskredit bringen. Solche Fake News über konkrete Personen erfüllen häufig die Straftatbestände der Beleidigung, der Üblen Nachrede und der Verleumdung.
Beleidigung bedeutet, die Missachtung und Nichtachtung über einen anderen Menschen kundzutun. Besonders deutlich ist das der Fall, wenn man einen anderen Menschen z.B. als „Arschloch“ oder „Idiot“ bezeichnet. Auch die bewusst unwahre Äußerung von Tatsachen ist eine Beleidigung. Eine Üble Nachrede begeht derjenige, der gegenüber Dritten über eine andere konkrete Person eine ehrverletzende unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet. Der Täter muss selbst nicht wissen, dass die Tatsache unwahr ist. Weiß der Täter jedoch, dass die verbreitete Tatsache unwahr ist, so liegt Verleumdung vor. Hier drohen mehrjährige Haftstrafen. Betroffene können Strafanzeige erstatten. Zivilrechtlich sind auch hier wieder Schadensersatz und Unterlassungsansprüche denkbar.
3. Volksverhetzung
In der Vergangenheit gab es zudem immer wieder Falschmeldungen, die nur dem Zweck dienten, nicht eine konkrete Person anzugehen, sondern gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen aufzustacheln. Auch hier handelt es sich um Fake-News, die juristisch als Volksverhetzung zu werten sind. Dies eine schwere Straftat, die ebenfalls mit mehreren Jahren Haft geahndet wird.
4. Verschwörungstheorien
Nicht erst seit der Mondlandung gibt es Verschwörungstheorien. Häufig werden Behauptungen aufgestellt, die schwer oder gar nicht nachvollziehbar sind. Solche Verschwörungstheorien halten sich hartnäckig und sind mit juristischen Mitteln tatsächlich nur schwer aus der Welt zu bekommen. Betreffen Verschwörungstheorien allerdings Unternehmen oder konkrete Personen, so können sich diese wieder dagegen wehren, sofern sie das Gegenteil beweisen können. Auch hier reicht die aktuelle Gesetzeslage aus.
5. Falschbehauptungen mit wirtschaftlichem Hingergrund
Immer wieder gibt es Behauptungen von Unternehmen, sie seien die größten Produzenten einer bestimmten Produktgruppe weltweit. Diese Behauptungen können natürlich ebenfalls falsch sein und sind es oftmals auch. In solchen Fällen hilft das Wettbewerbsrecht weiter. Konkurrenten können solche Behauptungen abmahnen und ein Unterlassen von dem jeweiligen Unternehmen fordern.
6. Falschbehauptungen zur politischen Stimmungsmache
Diejenigen Fake-News, die von der Politik geregelt werden sollen, sind solche, die zur Stimmungsmache dienen. Hier geht es zum Beispiel um Falschangaben über die tatsächlich existierende Zahl der Asylbewerber oder um erfundene Geschichten aus dem Alltag (Asylbewerber verprügelt friedliche Oma), die mit den gängigen juristischen Mitteln kaum einzudämmen sind. Hier sehen Politiker und Experten Regelungsbedarf. Diesbezüglich werden daher zurzeit teils vehement gesetzliche Anpassungen gefordert.
Allerdings müsste dann eine Art Wahrheitskommission geschaffen werden, die den jeweiligen Wahrheitsgehalt einer Aussage ermittelt und dann gegen den ursprünglichen Verbreiter vorgeht. In der Praxis halte ich das für nicht machbar. Mit solchen unwahren Tatsachen müssen wir leben und hoffen, dass kritische Journalisten auch in Zukunft diese Art von Falschmeldungen entlarven und aufdecken werden. Die Kommentarfunktion in den sozialen Netzwerken trägt zusätzlich dazu bei, Falschmeldungen zu erkennen.
Insofern kann das Fazit gezogen werden, dass ein juristischer Handlungsbedarf derzeit beim Thema Falschmeldungen nicht existiert. Vielmehr müssen die bestehenden Gesetze härter angewandt und die Strafverfolgungsbehörden besser geschult werden. Außerdem muss das Vorgehen gegen die sozialen Netzwerke verbessert werden, denn nur wenn Facebook und Co. ihren Pflichten nachkommen, können Fake-News auch mit den bestehenden Gesetzen wirksam eingedämmt werden.
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Nette Geschichten schreiben können andere. Wir wollen aufklären. Wir sind das erste Recherche Zentrum in Deutschland!!!
Nach unserem Verständnis ist der Kern des Journalismus, Missstände aufzudecken.
Deshalb recherchieren wir zu Falschmeldungen und Fak Neus.
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Facebook setzt im Kampf gegen „Fake News“ auf Correctiv
BERLIN. Facebook hat angekündigt, künftig verstärkt gegen sogenannte „Fake News“ vorzugehen. Dazu werde das soziale Netzwerk in Deutschland mit der Recherchegruppe Correctiv zusammenarbeiten.
Demnach sollen Nutzer die Möglichkeit bekommen, Beiträge als potenzielle Falschmeldungen zu melden. Die Correctiv-Mitarbeiter werden diese dann prüfen und gegebenenfalls als zweifelhaft markieren. Am Ende werde neben einem Beitrag mit als falsch erkannten Informationen ein entsprechender Warnhinweis stehen.
Beiträge sollen markiert aber nicht grundsätzlich gelöscht werden
„Das Posting an sich verschwindet nicht auf der Plattform, wir verstecken es nicht, Leute können es weiterhin teilen“, erklärte Facebook-Manager Guido Bülow die Pläne. Die Warnung bleibe aber bei der weiteren Verbreitung angeheftet.
Correctiv bekomme kein Geld
Correctiv betont, von Facebook kein Geld zu bekommen. „Es wird schwer werden, das Geld unserer Spender dafür auszugeben, Facebook zu heilen“, schrieb der Leiter des Recherchezentrums, David Schraven, in einem Facebook-Eintrag. Langfristig müsse man sehen, welche Finanzierungsformen es gebe.
Aktueller Ansatz alleine reicht nicht aus
Man sei jedoch froh, daß dieser Ansatz von Facebook nun beschritten werde. „Wir sind davon überzeugt, daß dieser Ansatz alleine nicht ausreicht, Fake News nachhaltig zu bekämpfen“, schränkte Schraven gleichzeitig ein.
Correctiv gründet Online-Journalistenschule
Parallel gab Correctiv bekannt, eine Online-Journalistenschule zu gründen. Die „Reporterfabrik“ wolle mit Lehrgängen für Bürger- und Profijournalisten dazu beitragen, „die Glaubwürdigkeit der veröffentlichten Meinung zu stärken“, heißt es in einer Projekt-Präsentation. „Unser Ziel: die redaktionelle Gesellschaft.“
Der normale Bürger solle damit die Grundlagen des journalistischen Handwerks vermittelt bekommen und ihn befähigen Desinformation zu erkennen. „Das ist unser Versuch, die aufklärerische, konstruktive, solidarische Vision des Netzes zu verteidigen gegen die dunkle Seite, gegen Hass, Fake-News, Desinformationen und Trash“, schreibt Schraven dazu in einem Online-Beitrag bei correctiv.org.
Die Gründer hoffen auf die Landesmedienanstalten, auf Stiftungen und Unternehmen, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Auch eine Kooperation mit den Volkshochschulen stehe im Raum.
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Brauchen wir ein Wahrheitsministerium?
Immer lauter wird der Ruf von Politikern nach einem orwellschen Wahrheitsministerium, neudeutsch genannt Abwehrzentrum gegen Desinformation.
Gestern Abend wurde SPD-Bundestagsfraktionschef Oppermann in der Tagesschau mit der Forderung zitiert, gegen „Falschmeldungen Regelungen bei den großen Plattformen“ im Internet einzuführen.
Oppermann sollte besser bei den Öffentlich-Rechtlichen, die unter der Aufsicht der Politik stehen und die den Auftrag haben, den Bürgern Wissen über die demokratischen Institutionen und Verfahren zu vermitteln, nach dem Rechten sehen.
Denn einen Beitrag weiter hat die Tagesschau eine gravierende Desinformation an Millionen Fernsehzuschauer verbreitet.
Als Reaktion auf den Austritt von Erika Steinbach aus der CDU, forderte Manfred Pentz, Generalsekretär der CDU Hessen, dass Steinbach ihr Bundestagsmandat zurückgeben sollte „das sie von der CDU erhalten hat.“
Ob der Landtagsabgeordnte Pentz tatsächlich nicht weiß,dass er sein Mandat von den Wählern erhalten hat und nicht von seiner Partei, oder ob er wider besseren Wissens diese Forderung erhoben hat, ist nebensächlich. Sie zeigt auf jeden Fall, weit weit sich unsere Volksvertreter vom Grundgesetz entfernt haben. Mit ihnen die Journalisten, die so etwas senden, entweder auch aus Unwissenheit, oder weil sie Widerspruch gegen die Anmaßung der Politik nicht wagen.
Erika Steinbach, die in ihrem Wahlkreis direkt gewählt wurde, ist nur ihren Wählern und ihrem Gewissen verpflichtet und nicht der CDU. Die Wähler, nicht die CDU, haben ihr das Mandat erteilt. Wenn ein CDU-Politiker den Eindruck erweckt, seine Partei würde Mandate vergeben, so ist das ein Angriff auf das Grundgesetz und auf das Parteiengesetz.
Als Generalsekretär hat sich Pentz untragbar gemacht. Ob er der richtige Landtagsabgeordnete für sie ist, müssen seine Wähler entscheiden.
Quelle: Vera Lengsfeld
Mit freundlichen GrüßenZitat
Wegen Politik-Satire: 2 Jahre Knast für Facebook User
19.02.2017
Welche Formen von Meinungsäußerung sind in Deutschland noch erlaubt - und welche nicht? Weil er Politikern falsche Zitate in den Mund legte wurde ein Facebook-User wegen Volksverhetzung verhaftet.
[...]Für 22 Monate muss Uwe Ostertag nun wegen Volksverhetzung ins Gefängnis. Sein Verbrechen: er legte Politikern falsche Zitate in den Mund, kennzeichnete diese jedoch als Satire.[...]
Stellt sich die Frage, was ist in Deutschland noch erlaubt und was nicht? Ist Satire nur in bestimmten Bereichen zulässig?
Somit ist der Fall Ostertag die nächste Eskalationsstufe in Sachen Einschränkung der Meinungsfreiheit. Auch Satire muss politisch korrekt sein.[...]
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Vertrauen in die traditionellen Medien sinkt immer weiter
Reuters-Studie dokumentiert dramatische Abnahme
Das deutsche Wort »Lügenpresse« hat längst Einzug in den amerikanischen Sprachschatz gehalten. Und, so ergibt eine Studie der Nachrichtenagentur Reuters, es spiegelt die Meinung der Menschen wider.
Das Vertrauen in und die Glaubwürdigkeit der Medien schwindet respektive schwinden in dramatischem Umfang. In Deutschland hält nur noch die Hälfte der Bürger die Medien für glaubwürdig; in den USA sind es sogar nur noch 33 Prozent.
In Deutschland steht insbesondere die Altersgruppe der unter 35-jährigen überproportional skeptisch den Meldungen der diversen Medien gegenüber. Während insgesamt immerhin noch 47 Prozent der Befragten die Medienformate als »vertrauenswürdig« oder zumindest »zum Teil vertrauenswürdig« befinden, votieren lediglich rund 30 Prozent der U35-jährigen für eine dieser beiden Optionen.
Extrem gravierend jedoch sind die Umfrageergebnisse in Bezug auf die sogenannte und immer wieder propagandierte »Unabhängigkeit« der Medien. Aus den für Deutschland länderspezifischen Seiten des Reports geht hervor, dass lediglich 37 Prozent der Befragten darin übereinstimmen, dass die Medien frei von politischer Abhängigkeit seien. Auch die Wirtschaft habe großen Einfluss auf die Medien. Nur 32 Prozent der Befragten gaben an, dass sie an eine wirtschaftsunabhängige Berichterstattung glauben.
Den (noch und das auch nur bedingt) freien sozialen Medien schenken die Bürger mehr und mehr Vertrauen als den politisch und/oder wirtschaftlich abhängigen traditionellen Medien. Da ist es nicht verwunderlich, dass die Merkel-Regierung dem durch diverse Zensuraktionen einen Riegel vorzuschieben versucht.
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Hochschulen: Neuer Anlauf zur Streichung des Uni-Namens
Eine erneute Abstimmung über die Ablegung des Namens „Ernst Moritz Arndt“ an der Universität Greifswald könnte möglicherweise bereits in der kommenden Woche erfolgen.
Wie ein Universitätssprecher am Mittwoch sagte, haben mehrere Senatoren einen neuen Antrag für die Senatssitzung am 15. März eingereicht. Dieser Antrag sehe die Änderung der Grundordnung dahingehend vor, den Namenszusatz „Ernst Moritz Arndt“ aus dem Universitätsnamen zu streichen.
Der Antrag ist nach Angaben des Uni-Sprechers noch am Dienstag nach der Entscheidung des Bildungsministeriums eingegangen. Bei der Sitzung am kommenden Mittwoch soll zunächst die rechtliche Situation bewertet und dann entschieden werden, ob über den Antrag im Senat abgestimmt werde.
Zitat
Wer seine Sprache nicht achtet und liebt, kann auch sein Volk nicht achten und lieben; wer seine Sprache nicht versteht, versteht auch sein Volk nicht, (...) denn in den Tiefen der Sprache liegt alles innere Verständniß und alle eigenste Eigenthümlichkeit des Volkes verhüllt.
Ernst Moritz Arndt
Deutscher Schriftsteller und Politiker (1769 – 1860)
Zitat
Das Lied galt als deutsche Nationalhymne vor dem Deutschen Krieg von 1866.
***
1. Was ist des Deutschen Vaterland?
Ist's Preußenland? Ist's Schwabenland?
Ist's wo am Rhein die Rebe blüht?
Ist's wo am Belt die Möwe zieht?
O nein, nein, nein!
|: Sein Vaterland muß größer sein!
***
2. Was ist des Deutschen Vaterland?
Ist's Bayerland? Ist's Steierland?
Ist's, wo des Marsen Rind sich streckt?
Ist's, wo der Märker Eisen reckt?
O nein, nein, nein!
|: Sein Vaterland muß größer sein!
***
3. Was ist des Deutschen Vaterland?
Ist's Pommerland? Westfalenland?
Ist's, wo der Sand der Dünen weht?
Ist's, wo die Donau brausend geht?
O nein, nein, nein!
|: Sein Vaterland muß größer sein!
***
4. Was ist des Deutschen Vaterland?
So nenne mir das große Land!
Ist's Land der Schweizer? Ist's Tirol?
Das Land und Volk gefiel mir wohl.
Doch nein, nein, nein!
|: Sein Vaterland muß größer sein!
***
5. Was ist des Deutschen Vaterland?
So nenne mir das große Land!
Gewiß, es ist das Österreich,
An Ehren und an Siegen reich?
O nein, nein, nein!
|: Sein Vaterland muß größer sein!
***
6. Was ist des Deutschen Vaterland?
So nenne endlich mir das Land!
So weit die deutsche Zunge klingt
und Gott im Himmel Lieder singt:
Das soll es sein! Das soll es sein!
|: Das wackrer Deutscher, nenne dein!
***
7. Das ist des Deutschen Vaterland,
wo Eide schwört der Druck der Hand,
wo Treue hell vom Auge blitzt
und Liebe warm im Herzen sitzt.
Das soll es sein! Das soll es sein!
|: Das wackrer Deutscher, nenne dein!
***
8. Das ist des Deutschen Vaterland,
wo Zorn vertilgt den welschen Tand,
wo jeder Franzmann heißet Feind,
wo jeder Deutsche heißet Freund.
|: Das soll es sein! das soll es sein!
Das ganze Deutschland soll es sein!
***
9. Das ganze Deutschland soll es sein!
O Gott vom Himmel, sieh darein
und gib uns rechten deutschen Mut,
daß wir es lieben treu und gut!
|: Das soll es sein! Das soll es sein!
Das ganze Deutschland soll es sein!
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Wohnort: in einem kleinen Dorf, nahe Lutherstadt Wittenberg
Beruf: Ind.-Kfm., nun Rentner--> altes Eisen mit Bauchgefühl für, nein gegen: Corona-Maßnahmen :)
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Danksagungen: 456
Ich denke bei Netzpolitik macht man noch immer wie so viele den Fehler nicht von der bösen Absicht auszugehen was den Blick auf die Ungeheuerlichkeit dessen was vor sich geht total vernebelt!Zitat
Analyse: So gefährlich ist das neue Hate-Speech-Gesetz für die Meinungsfreiheit
von Markus Reuter am 14. März 2017, 18:28
Justizminister Heiko Maas hat heute einen Gesetzenwurf gegen Hate Speech und Fake News vorgestellt. Das geplante Gesetz würde Facebook zum Richter über die Meinungsfreiheit machen und eine ausgefeilte Zensurinfrastruktur etablieren.[...]
Was ist denn jetzt Hate Speech und Fake News? Bei Hate Speech und Fake News handelt es sich nicht um juristische Begriffe. Hier definiert der Entwurf nun folgende Straftatbestände:
Die Auswahl der Gesetze nicht nachvollziehbar,kritisiert Härting, sie sei dem Versuch geschuldet die schwammigen Begriffe „Hate Speech“ und „Fake News“ abzudecken: „Wieso braucht man die Löschpflicht bei einer Verunglimpfung der Nationalhymne (§ 90a Abs.1 Nr. 2 StGB), nicht jedoch
- § 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen,
- § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen,
- § 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten,
- § 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole,
- § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten,
- § 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten,
- § 130 Volksverhetzung,
- § 140 Belohnung und Billigung von Straftaten,
- § 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen,
- § 185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung, § 241 Bedrohung und
- § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten.
bei einer verfassungsfeindlichen Verunglimpfung der Bundeskanzlerin (§ 90b StGB)?
Fazit
Der Gesetzentwurf ist sehr weit gefasst und betrifft deutlich mehr Dienste als die großen marktdominanten und meinungsbildenden sozialen Netzwerke Facebook und Twitter, die in der bisherigen Debatte immer als Grund für das Gesetz herhalten mussten. In der weiten Definition des Gesetzentwurfes sind auch Messenger wie WhatsApp enthalten. Zudem könnten laut Gesetzestext kommerzielle Maildienstleister sowie Datenspeicherdienste wie Dropbox betroffen sein, selbst wenn das Justizministerium sowohl in der Begründung wie auch uns gegenüber sagt, dass diese nicht darunter fielen. Am Ende zählt aber nur der Gesetzestext.
Würde der Entwurf Gesetz werden, macht man die betroffenen Netzwerke ohne vorhergehende richterliche Überprüfung zu Ermittler, Richter und Henker über die Meinungsfreiheit. Nutzer könnten sich nur noch im Nachhinein gerichtlich gegen eine Löschung ihrer Inhalte wehren. Dass sich die Nutzer prinzipiell gegen Löschentscheidungen wehren können ist gut, doch eine zeitliche Verschiebung bis zum Gerichtstermin kann dazu führen, dass ein Inhalt dann nicht mehr relevant ist.
Gleichzeitig würde das Gesetz zu einer Ausweitung automatischer und gefährlicher Zensurmechanismen führen. Diese können die beanstandeten Inhalte auf der kompletten Plattform aufspüren und löschen, sowie ein erneutes Hochladen verhindern. Diese Filter existierten schon gegen Kinderpornografie und neuerdings gegen nicht näher-definierte „Terrorpropaganda“. Nun werden diese Filter mit dem Gesetzentwurf auf weitere Straftatbestände ausgeweitet.
Die Union hält den Gesetzentwurf übrigens nur für „einen ersten, kleinen Schritt in die richtige Richtung“.
Welch Zufall auf der CDU Seite ist dieser Artikel so nicht mehr zu finden!Zitat
"Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit."
Mit freundlichen GrüßenZitat
"Die Eliten sind gar nicht das Problem, die Bevölkerungen sind im Moment das Problem.“
fb_handlungshilfe_gg_afd_2ka.pdfZitat
[...]Dann setzt der operative Vorgang an: Beobachten, Bearbeiten, Isolieren, Outen, rechtlich belangen, in Workshops umerziehen, Versetzen, keine Aufstellung auf gewerkschaftlichen Listen, Funktionsverbot in der Gewerkschaft, Ausschlussverfahren. Dabei immer abgestimmt vorgehen und, ganz wichtig: „Aufpassen, dass Rechtspopulisten nicht als Opfer oder Märtyrer wahrgenommen werden!“. Das steht sogar zweimal da, in roter Farbe und mit Ausrufezeichen.[...]
Wie Ver.di schon selbst erkannte und auch die Stasi leidvoll erfahren musste: Bespitzelung, Denunziation und Zersetzungsmaßnahmen – und auch schon die Anleitung dazu – können Folgen haben, „mit denen man vorher nicht gerechnet hat.“
vera-lengsfeld.de
Wird Facebook demnächst nur noch in türkischer oder arabischer Sprache existieren?Zitat
[...]
Kinderpornographie von der Löschpflicht ausgenommen
[...]
Ebenso ausgenommen von der Löschpflicht ist die Verbreitung kinderpornographischen Materials nach § 184d Strafgesetzbuch – aus welchen erratischen oder edathyschen Gründen auch immer. Seltsamerweise muß ausgerechnet die Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203) nicht gelöscht werden.
[...]
Daß die Strafverfolgungsbehörden die Fälle übernehmen, ist nicht vorgesehen – wohl weil sich oft herausstellen würde, daß gar keine Strafbarkeit vorliegt. Selbst in den Augen von Heiko Maas besteht also aus strafrechtlicher Sicht kein Handlungsbedarf. Es geht nur darum, die sozialen Netzwerke und ihre Nutzer gefügig zu machen – und beiden den kurzen Prozeß, wortwörtlich.
Denn über die Bußgelder sollen die Amtsgerichte entscheiden, ohne öffentliche Verhandlung, ohne Möglichkeit der Berufung. Angesichts der Besetzung der unteren Gerichte mit Angehörigen der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen ist so die „Herrschaft durch Recht“ gesichert – und die Herrschaft des Rechts endgültig demontiert.
Nur deutsche „Haßsprache“ wird sanktioniert
Fast selbstverständlich für ein SPD-Gesetz: Nur deutsche „Haßsprache“ wird sanktioniert, nicht aber gleiche Äußerungen in türkischer oder arabischer Sprache. Und die Grünen-Politikerin Renate Künast fordert schon weitere Verschärfungen: Sie will auch den „Graubereich zwischen grob unhöflichen und strafbaren Äußerungen“ erfassen, um den „sozialen Frieden“ zu schützen. Unter diesem Vorwand läßt sich dann endgültig jede Meinung verbieten. Selbst der linksliberale Berliner Tagesspiegel assoziierte den Gesetzentwurf mit der Meinungsdiktatur in George Orwells Roman „1984“.
Strafverfolgung ist nicht vorgesehen
[...]
Daß Heiko Maas die sozialdemokratische Reichsschrifttumskammer in private Hände legt, hat seine Gründe. Zunächst wird jede Gegenwehr faktisch unmöglich gemacht. Denn wer streitet schon mit fernen Unternehmen über irgendwelche Löschungen? Außerdem gilt der unschöne Vorwurf der Zensur nicht Maas und Merkel, sondern amerikanischen Firmen.
[...]
Farbliche Hervorhebung innerhalb des Zitates durch mich!Zitat
[...]
Das sogenannte Recherchenetzwerk Correctiv soll demnächst für Nachrichten-Hygiene im Internet sorgen. Das Netzwerk wurde im Januar dieses Jahres vom Social Media-Riesen Facebook auserkoren, künftig Fake News auf den Seiten des Silicon Valley-Konzerns zu lokalisieren und zu bekämpfen. In welche Richtung die neuen Zensoren mit eisernem Besen fegen, lässt sich leicht an der Liste der Spender erkennen.
Bereits 2016 spendeten unter anderem Soros und das ZDF großzügig. Was allerdings GEZ-Gelder bei Correctiv zu suchen haben und ob sich das mit den Statuten der öffentlich-rechtlichen Anstalten vereinbaren lässt, bleibt fraglich.
Ebenfalls 2016 spendierte bereits George Soros mit seiner "Open Society Foundations" 26.884 Euro für die Fakenewsjäger. Dieser Betrag wurde nun in diesem Jahr kräftig aufgestockt.
Laut dem Brancheninfodienst turi2, der sich auf Correctiv-Geschäftsführer David Schraven beruft, erhält das Essener Unternehmen für die Fakenews-Schlacht nun weitere 100.000 Euro von dem Polit-Unternehmer und Milliardär George Soros.
Laut Blogeintrag von turi2 soll auch schon klar sein, für was genau das Soros-Geld eingesetzt wird: Manpower.
Ziel sei es zudem, noch Mitte dieses Monats mit den Anti-Fake News-Aktivitäten auf Facebook zu beginnen. Darüber hinaus sollenZitat
Drei Mitarbeiter sind seit heute bei Correctiv, zwei sollen folgen. Neu als Fact-Checker bei Correctiv ist Karolin Schwarz, Mitgründerin der Seite Hoaxmap, die Gerüchten über Flüchtlinge nachgeht. Außerdem arbeiten Pauline Schinkels sowie Jacques Pezet von "Libération" künftig in der Correctiv-Redaktion.
Schraven und sein Team nun „auch Meldungen checken, die außerhalb Facebooks kursieren“, so turi2.
[...]
Zitat
Einnahmen über 1.000 Euro
2016 (1.1.-30.11.)
Brost-Stiftung 925.000 Euro
Stichting Adessium 114.000 Euro
Schöpflin Stiftung 103.900 Euro
Deutsche Bank AG 54.750 Euro
Stiftung Vielfalt und Partizipation gGmbH/Vor Ort NRW LfM-Stiftung für Lokaljournalismus 51.900 Euro
Rudolf Augstein Stiftung 35.000 Euro
Open Society Foundations 26.884 Euro
Bundeszentrale für politische Bildung 19.350 Euro
GLS Treuhand e.V. 18.500 Euro
RTL Television GmbH 12.014 Euro
Journalismfund.eu 10.000 Euro
Google Germany GmbH 9.758 Euro
Zweites Deutsches Fernsehen 5.000 Euro
Verband der PSD Banken e.V. 5.000 Euro
Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit e.V. 4.760 Euro
Pro Rauchfrei e.V. 4.250 Euro
Konrad Adenauer Stiftung 4.000 Euro
Rotary Hilfe e.V. 3.000 Euro
Stiftung Erneuerbare Freiheit 3.000 Euro
Heinrich Böll Stiftung Nordrhein-Westfalen 2.571 Euro
Zeitenspiegel Reportagen Reinhardt & Partner 2.000 Euro
Gruner + Jahr GmbH & Co KG 1.785 Euro
ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius 1.500 Euro
2015
Brost-Stiftung 1.447.090 Euro
Schöpflin Stiftung 106.100 Euro
Stichting Adessium 75.000 Euro
Rudolf Augstein Stiftung 35.000 Euro
Bundeszentrale für politische Bildung 26.344 Euro
GLS Treuhand e.V. 20.000 Euro
Investigate e.V. 15.000 Euro
Heinrich-Böll-Stifung 12.000 Euro
Bernhard Jungblut 7.902 Euro
Persgroep Nederland BV 5.000 Euro
Deutsche Bank AG 2.500 Euro
freeeye.tv GmbH 1.785 Euro
2014
Brost-Stiftung 675.000 Euro
Hat es einen Aufschrei oder gar eine Revolution gegeben?Zitat
[...]
Kommunikation wird unterbunden
Was „Hasskommentare“ etc. genau sein sollen, bleibt unklar. Denn worum es Heiko Maas eigentlich geht, ist nicht „strafbare Handlungen“ zu verhindern, sondern „rechtswidrige Inhalte“ zensieren zu lassen. Die Frage dabei ist allerdings, ob diese Vorgehensweise verfassungsrechtlich untermauert ist. Denn dies bedeutete nichts anderes, dass Maas unter Umgehung des Rechtsweges (ordentliches Gerichtsverfahren) willkürlich entscheiden kann, was zensiert wird und was nicht.
Der Rechtswissenschaftler Alexander Peukert hat in einem Cicero Artikel das neue „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ genauer untersucht. Er kommt zu dem Schluss, dass der Entwurf „problematische juristische Instrumente“ vorschlägt, um die Löschung von Inhalten zu erreichen.
Die Plattformen müssen nicht nur den originalen Tweet oder Post löschen, sondern alle seine Weiterverbreitungen. Außerdem müssen sie „wirksame Maßnahmen“ ergreifen, damit der Inhalt nicht wieder online erscheint. Nicht nur Bilder, sondern auch einzelne Formulierungen und Wörter könnten auf diese Weise kriminalisiert und von vornherein nicht mehr ins Netz gelassen werden – auch wenn sie vielleicht in einem anderen und legalen (z.B. satirischen) Kontext stünden. Solche Filter gelten als besonders effektive und damit gefährliche Zensurinstrumente.
Die Verpflichtung zu ihrem Einsatz kommt einer allgemeinen Überwachungspflicht gleich, die allerdings mit dem Europarecht (Artikel15 der E-Commerce-Richtlinie 2000/31) unvereinbar ist.“
Heikel ist auch das nichtöffentliche Gerichtsverfahren ohne Beweisaufnahme, welches erfolgt, sobald das Bundesamt für Justiz der Ansicht ist, dass ein Inhalt rechtswidrig ist. Das Amtsgericht Bonn soll dann in einer „Vorabentscheidung“ die „Rechtswidrigkeit“ des Inhalts feststellen.
Gesetz (NetzDG) ist verfassungs- und europarechtswidrig
Auch der Rechtsanwalt Prof. Niko Härting hat das Gesetz genau studiert. Härting kommt zu dem Schluss, das Gesetz sei sowohl verfassungs- als auch europarechtswidrig. „Die Meinungsfreiheit ist aus Sicht unseres Justizministers nicht mehr als ein Randthema, das lediglich „kurzen Prozess“ vor dem Amtsgericht verdient.[...]
Wenn das so alles der Wahrheit entspricht kann man nur jeden BRiD Insassen dringend empfehlen dies nicht nachzuahmen denn er geht 100% in den Knast!Zitat
Legal, illegal, scheißegal! Die kriminelle Vergangenheit von Justizminister Heiko Maas
Von Anonymous - 22. Mai 2016
Jahrelang veruntreute Heiko Maas Zehntausende Euro Steuergeld für Fußballspiele, die er privat besuchte, ohne dafür strafrechtlich belangt zu werden. [...] Nur bei Straftaten, die er selbst begangenen hat, gibt sich der amtierende antideutsche Justizminister ungewohnt wortkarg. Bis heute ist der deutschen Öffentlichkeit weitestgehend verborgen geblieben, dass gegen Heiko Maas und seine kriminelle Fraktionsbande der Saarland-SPD bis 2014 wegen Veruntreuung und Vetternwirtschaft staatsanwaltschaftlich ermittelt wurde. [...]
Eine anonyme Anzeige, die sich auf den Zeitraum zwischen 2004 und 2009 bezieht, brachte die Staatsanwaltschaft auf die Spur. Gegenüber dem Saarländischen Rundfunk (SR) bestätigte Maas 2014, dass er zwei Mal auf Fraktionskosten hochrangige Fußballspiele besucht habe. So sei er als Oppositionsvorsitzender beim Pokalfinale 19. April 2008 mit der Frauenmannschaft des FC Saarbrücken in Berlin gewesen. Mit seinem Besuch sei er einem Wunsch des damaligen FCS-Präsidenten Horst Hinschberger gefolgt und habe auch am offiziellen Festbankett des DFB teilgenommen. Auch ein Besuch beim Spiel des 1. FC Kaiserslautern gegen den 1. FC Köln im Mai 2008 sei „ein offizieller dienstlicher Termin“ gewesen, so Maas 2014 gegenüber dem Saarländischen Rundfunk. Ausgerechnet bei einem Fußballspie, in einem voll besetzten Fußballstation in Kaiserslautern, will Maas mit dem damaligen rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck Gespräche über mögliche Kooperationsprojekte zwischen dem Saarland und Rheinland-Pfalz geführt haben.
[...]
Die saarländische SPD-Landtagsfraktion pflegt seit Mitte der 80er Jahre eine eigene Fußballmannschaft, die „Roten Hosen“, die zehn bis 20 Spiele pro Jahr bestreite und nach Angaben SPD Fraktion Saarland, deren Chef Heiko Maas bis zur Berufung zum Bundesjustizminister war, ein „wertvolles Instrument der Öffentlichkeitsarbeit“ sei. „Zu diesen Spielen sind auch immer Abgeordnete und auch andere Politiker mitgereist“, [...] Die Partei bezifferte anfangs die Ausgaben für diese Zwecke auf einen „niedrigen fünfstelligen Betrag pro Jahr“. Nach SR-Recherchen waren es tatsächlich allerdings von 2004 bis 2009, also in dem Zeitraum, auf den sich die anonyme Anzeige bezieht, rund 80.000 Euro.
[...] Von „finanziellen Ungereimtheiten“ ist die Rede.
Besonders ins Geld gingen jährliche Fahrten zu einem Altherren-Turnier in Höchenschwand im Schwarzwald. In der Summe wurden allein dafür in fünf Jahren 46.000 Euro ausgegeben. Bis zu den Untreue-Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken im Jahre 2014 gegen Maas und drei ehemalige Mitarbeiter der Fraktion, will jahrelang niemandem aufgefallen sein, dass von den Unkostenbeiträgen, die Maas angeblich für die Fußballreisen bei seiner Fraktion einsammeln ließ, nur ein verschwindend geringer Bruchteil auf dem Fraktionskonto einging.
[...]Am 17. Juni 2014 durchsuchten Ermittler schließlich ein Wellnesshotel und eine Reha-Klinik im Schwarzwald. Es geht um Belege und Rechnungen für die Fahrten der saarländischen Fraktionskicker – und längst nicht mehr nur um den Zeitraum 2004 bis 2009. Ein Großteil der Untreuevorwürfe wäre da schon verjährt. In den Fokus rückten deshalb auch die Ausflüge nach 2009.
Bei der letzten Reise nach Höchenschwand im Jahr 2012 trug sich Heiko Maas bereits als saarländischer Wirtschaftsminister ins Goldene Buch der Stadt ein. Das Turnier fiel in diesem Jahr aus, es gab nur ein Freundschaftsspiel, dass die Saarländer 7:1 verloren. Die SPD-Fraktion mühte sich damals, zu erklären, welch wichtige Rolle der Mannschaft im politischen Spiel zukomme, die Truppe werde für „Öffentlichkeitsarbeits- und Repräsentationszwecke“ eingesetzt. Die Abgeordneten würden bei Sportfesten und Turnieren stets den „politischen Dialog mit den Anwesenden und Zuschauern“ suchen und „über die Arbeit im Parlament“ informieren. Auch im Schwarzwald.
[...]
Auffällig ist: Von den damaligen Abgeordneten können sich die meisten nur daran erinnern, dass sie bei den Fahrten nach Höchenschwand definitiv nicht dabei waren. Aber wer war dann auf Fraktionskosten vor Ort? Auf den Gruppenfotos ist als politisches Gesicht aus dem Saarland oft nur der damalige Fraktionschef Heiko Maas zu erkennen. Auf Nachfrage räumte ein Sprecher der Fraktion ein, dass „nicht ausgeschlossen werden kann, dass aus den Reihen der Abgeordneten bei einzelnen Auftritten in Höchenschwand lediglich der Fraktionsvorsitzende Teammitglied war“. Es sei bei einer solchen Mannschaft aber absolut üblich, dass die Reihen auch mit Nicht-Parteimitgliedern „aus dem Umfeld“ aufgefüllt würden.
Stand der Ermittlungen
Ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren Fraktionsmanager Stefan Pauluhn hat die Staatsanwaltschaft im Mai 2015 eingestellt – gegen Zahlung einer Geldauflage von 10 000 Euro. Hauptverdächtige in dem Fall bleiben Heiko Maas und ein Ex-Buchhalter. Da Maas als Bundesjustizminister Immunität genießt, kann dieser strafrechtlich nich belangt werden. Zum Bauernopfer hat man den Maas-Nachfolger Reinhold Jost gemacht, obwohl dieser selbst nie mitgespielt hat. Nach dem Wechsel von Maas nach Berlin lies der 48-jährige saarländische Umweltminister Reinhold Jost sein Zweit-Amt als saarländischer Justizminister ruhen – Fall erledigt.
(#10)Eine Anleitung Flyer zum systematischen ausspähen politisch andersdenkender Menschen mit dem Ziel diese zu vernichten fand man nur kurze Zeit auf ver.di doch das Weltnetz vergisst nichts!
Mit freundlichen GrüßenZitat
[...] Vor zwei Tagen wurden Internet Bildschirmfotos eines Artikels aus dem Intranet der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt SWR geleakt. Zu sehen ist darauf ein Beitrag mit dem Titel „Dein Kollege – ein Rassist? Zum Umgang mit Fremdenfeindlichkeit am Arbeitsplatz“. Ein Leitfaden zum Denunzieren von kritischen Arbeitskollegen. Die Echtheit des Dokuments wurde inzwischen vom SWR bestätigt. Ein Skandal![...]
Parallelen zum Lissaboner Vertrag auch nicht mehr zu verkennen oder?Zitat
Maas’ Zensurgesetz soll klammheimlich durchgepeitscht werden
[...]
Das Gesetz soll nun offenbar morgen, am Dienstag, 16.05.2017, in den Fraktionssitzungen „durchgewunken“ und in dieser Woche still und heimlich in 1. Lesung am Freitag, 19.5.2017 (siehe die Tagesordnung des Bundestages, dort Punkt 38), eingebracht werden. Während das politische Deutschland durch das Beben der NRW-Wahl abgelenkt ist.
Wie die Homepage des Bundestages mit der Tagesordnung zeigt, fehlt interessanter- und überraschenderweise dort[...]
noch die Drucksache, um den Gesetzentwurf wenigstens in letzter Fassung noch einmal öffentlich nachlesen zu können. Zufall? Absicht? Oder wird
auf den allerletzten Drücker daran noch gearbeitet, weil doch ein paar Grundrechte betroffen sind? Dass den Abgeordneten so die Möglichkeit genommen wird, sich hinreichend lange vor der Abstimmung mit dem zur Abstimmung stehenden Entwurf auseinander zu setzen, liegt auf der Hand.
Das Gesetz soll ganz offensichtlich aber umgehend nach der nicht selten an einem Tag erfolgenden 2. und 3. Lesung und damit vor der Sommerpause, vor allem aber vor der Bundestagswahl, in Kraft treten. Mit dem Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit wollen Merkel und Maas offenbar so früh wie möglich anfangen.
Zitat
Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken
Heute wird das Netzwerkdurchsetzungsgesetz durchgewunken
Der 16. Mai 2017 wird in die Annalen der Bundesrepublik Deutschland eingehen. Denn mit dem heutigen Tag wird dem staatlich legitimierten Bruch eines Grundrechts der Weg geebnet. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll in den Regierungsfraktionen durchgewunken und am 19. Mai im Bundestag angenommen werden.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) steht kurz vor der Verwirklichung seines ganz persönlichen Traumes: das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird heute von den Fraktionen der Bundesregierung durchgewunken, damit es am 19. Mai in Erster Lesung im Bundestag angenommen werden kann. Dann hat Maas endlich die gesetzliche Legitimation dafür, seine Häscher im großen Stil die sozialen Netzwerke und freien Medien auf kritische Berichte durchforsten lassen zu dürfen. Zu diesem Zweck hat sich Maas bereits die Dienste einiger freiwilliger »Helferlein« versichert (unter anderem das selbsternannte Recherchezentrum »correctiv« und eine ganz bestimmte Stiftung unter dem Vorsitz einer langjährigen Stasi-IM), die bereits jetzt schon recht aktiv sind.
Da die Berichterstattung über die Aushebelung eines Grundrechts in den Mainstreammedien gen Null tendiert, hier ein wichtiger Hinweise zu diesem angehenden staatlich legitimierten Bruchs des Grundgesetzes: die öffentliche(!!!) Sitzung hierzu findet am 19. Mai 2017 um 10.55 Uhr im Plenarsaal des Bundestags statt. Noch einmal: die Sitzungen des Bundestags sind öffentlich. Und am kommenden Freitag wird im Bundestag Zeitgeschichte geschrieben.
Verfassungsrechtler, Medienwissenschaftler und wirklich unabhängige Journalisten machen schon seit Wochen gegen diese Form der staatlich legitimierten Zensur mobil. Sogar ganze Verbände sprechen sich gegen dieses Gesetz aus.
Aber Maas will sein Gesetz noch vor dem beginnenden Bundestagswahlkampf durchdrücken, um jedwede Kritik an der Regierung unter dem Deckmantel dieses neuen Gesetzes ersticken zu dürfen. Die Merkel-Regierung hat offensichtlich den Umgang mit Kritikern beim Freund vom Bosporus gelernt.
ja und es hat gleich mal PEGIDA auf YouTube getroffen.Eine Maas(lose) Zensur findet nun offiziell statt!!!
Ich stelle fest die Lage spitzt sich gewollt weiter zu!Zitat
{...]Dies wird sowohl, wie gewohnt, über unseren Youtube-Kanal der Fall sein, zusätzlich werden wir aber Alternativ-Seiten wie rutube.ru und vimeo verwenden, sowie über dailymotion auf Sendung gehen! Des Weiteren arbeiten wir an einer eigenständigen Lösung, den Stream einfach über einen eigenen Server in Russland zu betreiben und sagen an dieser Stelle auch schon einmal vorab danke an unsere russischen Freunde aus St. Petersburg für die tatkräftige, unbürokratische Unterstützung und das kommende Server-Sponsoring. [...]
Anstatt nicht mehr zu senden, werden wir also in Zukunft parallel über mehrere Plattformen live übertragen, mehr Kameras verwenden und somit die Verbreitung vereinfachen und erhöhen!
Die Wahrheit lässt sich nun einmal nicht unterdrücken und die Volksver in Berlin haben offensichtlich nichts aus 1989 gelernt, da waren die "verbotenen Früchte" nämlich auch die süßesten und beliebtesten und führten schlussendlich auch zum Zusammenfall der Machtblase einzelner Irrer!
Die klassische Definition von Faschismus ist wenn sich Hochfinanz und Politik gegen das Volk zusammen tun.Hallo,
Zitat von »uebender«
Eine Anleitung Flyer zum systematischen ausspähen politisch andersdenkender Menschen mit dem Ziel diese zu vernichten fand man nur kurze Zeit auf ver.di doch das Weltnetz vergisst nichts!
(#10)
Adolf mit seinen Mannen ist wieder da!
So rundet sich das Bild wieder einmal ab!Zitat
Der Beweis - ver.di Chef Frank Bsirske bei Bilderberg
Freitag, 2. Juni 2017 , von Freeman um 18:00
Dass der Vorsitzende der Gewerkschaft ver.di und Mitglied der Partei Bündnis 90/Die Grünen an der Bilderberg-Konferenz teilnimmt ist für mich ein Skandal. Bei den Bilderbergern handelt es sich doch hauptsächlich um die obersten Chefs von globalen Konzernen, welche die Arbeiterschaft weltweit ausbeuten. Sie sind die Vertreter des Globalismus, welche die heimische Produktion ins Ausland verlagert haben und die Menschen in Billiglohnländern ausbeuten, dafür Daheim die Arbeitsplätze vernichten. Was hat Frank Bsirske unter den Bonzen dort zu suchen? Ist er selber einer? Hier der Beweis seiner Teilnahme: [...]
Zitat
Zitat:
“Das Abendland geht nicht zugrunde an totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.”
(Gottfried Benn)
Zitat
Deutschland verrecke! – Der Traum aller Anti-Deutschen
Deutschland hat entgegen aller Verlautbarungen keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz, dem niemand je zugestimmt hat und das von den "Volksvertretern" gebrochen wird, wo es ihrer Meinung nach "nötig" ist.
Ja, Deutschland verrecke. Der Traum aller Anti-Deutschen wird immer offenkundiger in die Tat umgesetzt und findet scheinbar auch immer mehr Zuspruch in der öffentlichen Debatte. Selbst die amtierende Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) war sich nicht zu schade, hinter einem Transparent mit der Aufschrift „Nie wieder Deutschland“ herzulaufen.
Aber fangen wir mal am Anfang des ganzen Deutschland-Hasses in der BRD an.
Somit landen wir auch schon bei SPD Kanzler Herbert Ernst Karl Frahm, genannt Willy Brandt, der die Ostgebiete an Polen verschenkt hat.
Ein weiterer Kanzler, der uns „verkauft“ hat, war Helmut Kohl.
Er wird als Wendekanzler dargestellt und hat sicherlich auch viel für die Wiedervereinigung getan, denn viele Gegner, wie Frankreich und Politiker wie Willy Brandt, Jürgen Trittin, Claudia Roth, Joschka Fischer, Oskar Lafontaine, Gregor Gysi etc., wollten diese nicht.
Eine weitere große Lüge ist die Verfassung. Deutschland hat entgegen aller Verlautbarungen keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz, dem niemand je zugestimmt hat und das von den „Volksvertretern“ gebrochen wird, wo es ihrer Meinung nach „nötig“ ist.
Das „Problem“ einer Verfassung aus politischer Sicht ist, dass wir, das deutsche Volk (nicht gleichbedeutend mit dem Besitz der geschenkten deutschen Staatsbürgerschaft), Volksabstimmung in unserer Verfassung haben könnten und somit die politische Kaste nicht ohne unser Einverständnis unser Volkseigentum privatisieren könnte,
nicht immer mehr Macht an die nicht demokratisch legitimierte EU abgeben könnte
nicht immer mehr Migranten ins Land holen könnte
nicht immer mehr die Islamisierung vorantreiben könnte
nicht immer mehr unsere deutsche Kultur/ Tradition zerstören könnte
nicht immer mehr unser deutsches Geld ins Ausland transferieren könnte
wir auch endlich unsere D-Mark wieder hätten
und in Frieden und Freiheit über unsere eigene Zukunft und unser Schicksal bestimmen könnten.
Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat; er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen – mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde. Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.” (Hans Herbert von Arnim, deutscher Professor für öffentliches Recht)
Beim Thema Privatisierung kommen wir auch gleich zur Verarmung breiter Bevölkerungsschichten und der Zerstörung der Renten durch die erste SPD/Grüne Regierung. Durch die Einführung der Agenda 2010/Hartz-Gesetze wurde die Armut zurück nach Deutschland geholt.
Der „Vertrag von Lissabon“
Der nächste größere Angriff auf Deutschland geschah im Jahr 2005. Die Abstimmung über die EU-Verfassung, über die wir Deutsche zwar nicht abstimmen durften, die Holländer und Franzosen haben sie jedoch, zu unser Aller Glück, abgelehnt. Dadurch wurde das Referendum zur EU-Verfassung in Irland, Dänemark, Portugal und Großbritannien ausgesetzt, was die „EU- Demokratur“ jedoch nicht davon abhielt, ihr Ziel durchzusetzen.
Und bei uns in der schönen BRD wurden die Klagen von führenden Juristen rund um Herrn Prof. Schachtschneider vom Bundesverfassungsgericht unter dem Vorsitz von Andreas Voßkuhle abgelehnt. Jedoch mahnte das Bundesverfassungsgericht unter Voßkuhle an, das trotz Allem die Souveränität nicht gänzlich an Brüssel abgegeben werden dürfe.
Normalerweise schützt eine Verfassung die Bürger vor den Politikern. Sie schränkt ein, was Politiker zwischen Wahlen beschließen können. Die EU-Verfassung und der Vertrag von Lissabon sind anders. Da werden die Politiker vor dem Einfluss der Wähler geschützt.“ (Jens-Peter Bonde, dänischer Politiker)
Die „Flüchtlingskrise“
Und nun kommen wir auch schon zur aktuellen „Krise“, die sogenannte „Flüchtlingskrise“. Zu verdanken haben wir das Ganze übrigens unsern NATO-Freunden, die mit der Ermordung Gaddafis den Weg für die illegale Migration nach EUropa den Schleusern und Glücksrittern geebnet hat. (
Das Merkel-„Regime“ bricht nun schon seit knapp 2 Jahren jegliches Verfassungsrecht/Grundgesetz und lässt die illegale Migration in die BRD nicht nur zu, sondern fördert sie sogar noch! (20)
In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn etwas geschieht, kann man sicher sein, dass es auch auf diese Weise geplant war.“ (Franklin D. Roosevelt, US-amerikanischer Politiker und ehemaliger Präsident der USA)
Es scheint eine Offenkundigkeit zu sein, dass unser geliebtes Deutschland zum Wohle und Nutzen Einiger aussterben und verrecken soll.
Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.”
(Carl Theodor Körner, 1813 im Freiheitskrieg gegen Napoleon gefallene deutsche Dichter und Freiheitskämpfer)