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Sima

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  • »Sima« ist der Autor dieses Themas

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Mittwoch, 30. Dezember 2015, 08:46

Bejubelt von einem Liken: ein vollzogener Polizistenmord, aber Drohungen an Volker Beck strafbar?

So sieht zweierlei Maß aus, was von Herrn Maas als selbstverständlich erwartet wird.

Man sagt ja immer: "Wo kein Kläger, da kein Richter!" Ja leider, ist es wohl so, daß sich wieder kein Staatsanwalt findet, diese Bejubelung abzustrafen. Und nicht nur in diesem einen Fall, wo es hätte selbstverständlich praktiziert werden müssen, daß öffentlich verbreitete Verständnis-Bekundungen für Polizistenmord eben zu Konsequenzen hätte führen müssen, meiner Meinung nach, denn Polizisten sind staatliche Ordnungsorgane, die nicht angegriffen werden dürfen.

HIer die gepfefferte, ideologisch-moralsiche Bejubelung des Polizistenmordes auf einer ganzen A4 Seite, welche zufällig vor dem Löschen/Verstecken gespeichert wurde, die man sich nun selbst vergrößern muß zwecks Lesbarkeit.

Hier die Aufregung um lapidar hingeschriebene Verzweiflungsausbrüche , denn mehr sind sie in meinen Augen nicht. Damit will ich solche Ausbrüche nicht gutheißen, aber es sind eben - meiner Meinung nach - : Ventile für Hilflosigkeit, für (mich) verständliche Empörung, in die unsere Machtelite das deutsche Volk bringt - zumindest politisch-interessierte Teile davon.

Ich habe in der Öffentlickeit mehrfach: selbstklebend-angebrachte g e d r u c k t e Spruchbänder gesehen : "ich liebe Volkstod" mit Herzchen- eben solche Sprüche, die selbst öffentlich, schriftlich und in Reden von Linken verbreitet werden --- die sind offenbar aktzeptabel und nicht strafbar?

Wie auch Attacken auf Linke-Büros in den Nachrichten ein Hetze-Thema sind, aber Attacken von Linken nicht erwähnt bzw. anderen Gruppen in die Schuhe geschoben werden.

Sima :kocht:
In der Ruhe liegt die Kraft.

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Sima« (30. Dezember 2015, 08:58)


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