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1

Samstag, 19. Juli 2014, 14:09

Wieder mal kein öffentliches Interesse?

Hallo,
spätestens seit Kohl der einfach die Aussage verweigerte und damit durch kam dürften bei so manchen Zweifel an Recht, Gerechtigkeit und Ordnung in Restdeutschland aufgekommen sein.
Quelle >>>

Zitat

Geld Libor-Affäre 18.07.14
Deutsche Bank will Geheimdeal mit Zinshändlern

Die Deutsche Bank und vier freigestellte, hochrangige Mitarbeiter wollen ihren Streit gütlich beilegen. Ein Kapitel eines der größten Finanzskandale wird hinter verschlossenen Türen aufgearbeitet.[...]

In einem Güterichterverfahren soll noch im Sommer ausgelotet werden, ob sich das Geldhaus und die Mitarbeiter beispielsweise auf eine Abfindung einigen können – hinter verschlossenen Türen wohlgemerkt. Seit Anfang des vergangenen Jahres steht Streitparteien dieser nicht-öffentliche Weg offen, um Verfahren abzukürzen.[...]
Die vier Mitarbeiter werden 100% ihr Geld bekommen denn die "Deutsche Bank" hat keinerlei Interesse schlafende Hunde zu wecken.
Die Geschädigten wurden ja nicht entschädigt sie wurden um ihre Entschädigung von 725 Millionen Euro gebracht denn die sackte die EU Kommission ein. Quelle >>>

Warum gibt es kein vergleichbares öffentliches Interesse samt Medienrummel wie bei dem NSU Prozess?

Für Selbstdenker stellt sich die Frage schon lange nicht mehr! :unten:

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

2

Dienstag, 5. August 2014, 17:36

Hallo,
nach dem Lesen dieses Artikels werden alle Vorurteile bestätigt die man zur Rechtsstaatlichkeit in der BRiD hatte.

Quelle >>>

Zitat

Ecclestone kauft sich frei und sagt "bye-bye"

Paragraf 153a verschafft dem Formel-1-Boss Ruhe: Bernie Ecclestone kauft sich mit 100 Millionen Dollar von den Korruptionsvorwürfen frei. Der Trick: Der begnadete Taktierer hat sich arm gerechnet.
[...]
An diesem Tag wurde Rechtsgeschichte geschrieben. Bernie Ecclestone hat sich verpflichtet, 100 Millionen Dollar zu bezahlen , um ein Strafverfahren gegen sich zu beenden. Eine Million geht an die Deutsche Kinderhospizstiftung, 99 Millionen an die bayerische Staatskasse – es wäre genügend Geld, um die Haushalte kleinerer Staaten zu sanieren.

Das Verfahren gegen Bernie Ecclestone war spektakulär. Der 83-jährige Brite soll Gerhard Gribkowsky, einen früheren Vorstand der BayernLB, bestochen haben, damit der den Verkauf eines Anteils an der Formel 1 an einen Bernie Ecclestone genehmen Investor verkauft. Bestechung eines Amtsträgers und Beihilfe zur Untreue, das waren die Vorwürfe. Ecclestone drohten zehn Jahre Haft.[...]
Es muss in diesen Gesprächen wie auf einem Basar zugegangen sein. Denn Richtlinien, in welchem Umfang sich die Auflage bewegen soll, gibt der Paragraf 153a nicht, der solche Deals zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft vorsieht. Die Bestimmung sieht lediglich vor, dass die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Gerichts auf eine Anklage unter der Voraussetzung verzichten kann, dass das "öffentliche Interesse" dem ebenso wenig wie die "Schwere der Schuld" entgegensteht.[...]
Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte schon vor dem Einstellungsbeschluss gegen die Geldauflage von 100 Millionen Dollar die Möglichkeit dazu als "Frechheit" bezeichnet. Dies sei "nicht mit dem Sinn und Zweck unserer gesetzlichen Regelung in Einklang zu bringen" – ein Vorwurf, den auch die Staatsanwaltschaft nicht teilt.[...]
Eine Million geht an die Deutsche Kinderhospizstiftung, 99 Millionen an die bayerische Staatskasse, offensichtlicher geht es nicht mehr!

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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Mittwoch, 17. September 2014, 20:53

Hallo,
nun bekommt das ganze auch ein "Zertifikat, Gütesiegel" damit es der größte Hinterweltler nicht bemerkt was gespielt wird!
Quelle >>>

Zitat

Karlsruhe stärkt Rechte von Straftätern
17.09.2014, 10:50 Uhr

Drei Urteile des Bundesgerichtshofs aufgehoben: Gerichte müssen zu Beginn einer Hauptverhandlung der Öffentlichkeit grundsätzlich mitteilen, ob es Gespräche über eine Verständigung mit dem Angeklagten gegeben habe.
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Voraussetzungen für Absprachen zwischen Gerichten und Angeklagten zur Strafhöhe präzisiert. Demnach müssen Beschuldigte schon vor ihrer Zustimmung zu solch einem Deal darüber belehrt werden, dass sich Gerichte nicht an ihre Zusagen für eine mildere Strafe halten müssen, wie das Gericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 2 BvR 2048/13)[...]
Das Landgericht hatte ihn aber bei Unterbreitung des Vorschlags, bei einem Geständnis die Strafe abzumildern, nicht darüber belehrt, dass es unter bestimmten Voraussetzungen nicht an seine Zusagen gebunden ist. Karlsruhe sah darin einen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens.
Die Frage ob man sich an die Abmachung bei den vorhergehenden Beispielen gehalten hat ist nur rhetorischer Natur.

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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