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Karlsruhe kippt 3-Prozent-Hürde bei EU-Wahl
Die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl in Deutschland ist verfassungswidrig.
Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe entschieden.
Zitat
Drei-Prozent-Hürde bei Europawahl verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Drei-Prozent-Hürde im deutschen Europawahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Mehrere kleinere Parteien und mehr als 1000 Bürger hatten geklagt.
Die Chancen kleiner Parteien bei der kommenden Europawahl haben sich in Deutschland mit einem Schlag drastisch erhöht. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Mittwoch auch die neue Drei-Prozent-Hürde im deutschen Europawahlrecht für verfassungswidrig.
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Profi
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Wer seine Freiheit und Ruhe wieder haben will kommt nicht umhin sich mit der Verfassung vor dem Putsch der Sozialisten zu beschäftigen.Zitat
Europäische Union: Ein Staatenbund und kein Bundesstaat
von Beatrix von Storch
[...]
Die Gründung der EZB war also der Versuch, über einen Umweg das Ziel herbeizuzwingen, das in offenen und transparenten Verhandlungen nicht zu erreichen war. Ein Großteil der Fehlentwicklungen in der EU, sei es in der Währungsfrage oder in dem Umstand, dass immer mehr Entscheidungen vom Glühbirnen- bis zum Staubsaugerverbot von der EU entschieden werden, liegt darin begründet, dass man verzweifelt versucht, der EU möglichst viele Kompetenzen zuzuschustern, um das illusionäre Projekt Bundesstaat doch noch irgendwie zu erreichen. Da die deutsche Politik weiß, dass sie bei einer offenen Auseinandersetzung um dieses Ziel weder die Zustimmung der anderen Regierungen noch der Bürger bekommt, versucht sie durch die möglichst verdeckte Aushöhlung der Kompetenzen der nationalen Parlamente Schritt für Schritt Fakten über die Köpfe der Menschen hinweg zu schaffen, um sie schließlich vor vollendete Tatsachen zu stellen. Alles, was dem hinderlich ist, sei es Vertragstreue, Bürgerrechte, wirtschaftliche Vernunft und demokratische Kontrolle, wird einfach als lästiger Ballast empfunden.[...]
Wir brauchen keine Einheitskultur und keine Einheitssprache, wir brauchen weiterhin die gelebte kulturelle Vielfalt. Wir brauchen keine Brüsseler Bürokratie, die sich Gedanken darüber macht, wie sie das Privat- und Familienleben der Menschen regulieren kann. Wir brauchen keine Europäische Union, die die Regierungen stärkt und die Parlamente entmachtet. Verabschieden wir uns von der unnötigen, aber in der praktischen Politik schädlichen Illusion eines europäischen Bundesstaates. Ein Staatenbund als Zusammenschluss demokratischer Staaten zur Sicherung des Binnenmarktes, der Freizügigkeit, grenzüberschreitender Kooperationen für ganz bestimmte Problemfelder und als Rechtsgemeinschaft zur Garantie der Bürger- und Menschenrechte ist gut, nützlich und ausreichend. Lassen wir unseren Kontinent endlich zur Ruhe kommen, sichern wir das Erreichte, statt unsere Freiheit einer Illusion zu opfern.
Quelle >>>Zitat
EU-Abgeordnete empört über Karlsruher Votum
Für die Funktionsweise des Europaparlaments sei eine Prozent-Hürde nicht notwendig, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Abgeordnete empfinden das als Geringschätzung – und Ausdruck von Unkenntnis.
[...]
Mit der Abschaffung der Drei-Prozent-Klausel für die Wahl zum Europaparlament im kommenden Mai stelle das Gericht "einmal mehr seinen mangelnden Sinn für die Belange der Europäischen Union unter Beweis", sagt der SPD-Europaabgeordnete Bernhard Rapkay, der an der Urteilsverkündung teilnahm.
Kaum weniger streng ist Herbert Reul, Chef der CDU-Abgeordneten im EU-Parlament. Er macht das Verfassungsgericht dafür verantwortlich, dass nun extremistische Parteien eine Chance auf ein Mandat haben: "Wenn künftig im Europaparlament etwa die NPD ihre schlimmen Parolen verbreiten kann, dann weiß ich, wer dafür verantwortlich ist", sagte Reul der "Welt".
Auch in der EU-Kommission stößt die Entscheidung auf Unverständnis. Der deutsche Kommissar Günther Oettinger (CDU) sagte der "Welt": "Künftig reicht ein Prozent der Wählerstimmen, um ein Mandat zu erlangen. Das führt dazu, dass die Zersplitterung des Europaparlaments zunimmt und seine Handlungsfähigkeit abnimmt." Gleichwohl sei das Urteil zu respektieren.[...]
Reul kündigte als Reaktion auf das Urteil nun an, das Europaparlament werde die Sache selbst in die Hand nehmen. Bislang regelt jedes EU-Mitgliedsland das Wahlrecht in Eigenregie – was zu mehr als einem Dutzend erheblich voneinander abweichender Regelungen führt: Eine reine Personenwahl in Finnland, eine Listenwahl ohne Einfluss des Wählers auf deren Zusammensetzung in Italien oder Griechenland. Sperrklauseln oder auch nicht.
Das soll sich ändern: "Das Europaparlament könnte in der kommenden Legislaturperiode einen Anlauf starten für ein EU-weites Europawahlrecht", sagte Reul der "Welt". "Darin würde dann eine Sperrklausel enthalten sein."
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