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Das Bundesinnenministerium geht juristisch gegen die Veröffentlichung von Dokumenten zur Europawahl vor. Eine Webseite, die behördeninterne Dokumente veröffentlicht, wurde abgemahnt. Unter dem Vorwand des Urheberrechts übt das Ministerium Zensur aus.
Brisant ist, dass 2013 zwar eine Novellierung des Wahlgesetzes beschlossen und die Hürde auf drei Prozent abgesenkt wurde. Aus der Stellungnahme wird jedoch ersichtlich, dass nach Meinung der behördeninternen Fachleute aus dem Urteil des Verfassungsgerichts der Schluss gezogen werden müsse, dass solch eine Hürde generell verfassungswidrig sei.
Nach diesem Schluss hätte die Regierung also eine interne Warnung missachtet und wider besseres Wissen eine Sperrklausel per Gesetz festgelegt, die von den eigenen Mitarbeitern als verfassungswidrig eingestuft wurde. In diesem Widerspruch sah auch Fragdenstaat.de das öffentliche Interesse an dem Dokument und weigert sich weiterhin, den Zugang dazu zu sperren.
Innenminister Thomas de Maizière (CDU) als Behördenchef versucht also, mittels des Urheberrechts die Transparenz der Gesetzgebung auszuhebeln und damit elementare Rechte der Bürger mit Füßen zu treten.
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Die Extremismusklausel heißt jetzt Begleitschreiben
Der Bund hat das bisherige Demokratiebekenntnis für Antiextremismusvereine abgeschafft. Doch die von den Ministerien ausgehandelte Neuregelung ist nicht minder brisant.
Initiativen gegen Extremismus erhalten mit dem Finanzzuwendungsbescheid des Bundes künftig ein Begleitschreiben. In dem verpflichtet der Geldgeber die Geldempfänger, dafür zu sorgen, dass sich in ihren Projekten keiner auf grundgesetzwidrige Weise betätigt. Das Begleitschreiben ist Bestandteil des Zuwendungsbescheides, sein Inhalt also bindend.
das ist der Antifa und den Gewerkschaften entweder nicht bekannt oder es interessiert sie nicht![...]Initiativen gegen Extremismus erhalten mit dem Finanzzuwendungsbescheid des Bundes künftig ein Begleitschreiben. In dem verpflichtet der Geldgeber die Geldempfänger, dafür zu sorgen, dass sich in ihren Projekten keiner auf grundgesetzwidrige Weise betätigt. Das Begleitschreiben ist Bestandteil des Zuwendungsbescheides, sein Inhalt also bindend.
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