[...] Besonders unkooperativ zeigte sich das Jobcenter Berlin-Neukölln. Die Behörde weigerte sich partout die Weisungen rauszugeben, weshalb es hier zu einer
Klage beim Verwaltungsgericht kam. Denn die die wirklich interessanten Weisungen, zum Beispiel zum Außendienst, hält die Behörde unter hanebüchenen Begründungen zurück. Hierzu sagt Simon Weiß, Sprecher der Piratenfraktion für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Wir sind der festen Überzeugung, dass es nach dem Informationsfreiheitsgesetz einen Anspruch auf Herausgabe der internen Weisungen an die Außendienste gibt.Das Jobcenter kann nicht nach Gutdünken auswählen, welche internen Weisungen öffentlich gemacht werden und welche nicht. Der Außendienst der Jobcenter ist für unangekündigte Kontrollbesuche und dadurch auch für ein erhebliches Maß an Leistungskürzungen gegenüber Hartz-IV-Beziehern verantwortlich. Das Jobcenter Neukölln versucht vehement zu verhindern, dass öffentlich wird, wie seine Außendienstmitarbeiter konkret dabei vorgehen. Das nehmen wir nicht länger hin und haben deshalb heute Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.“[...]