Erläuterungen zu Artikel 2 Absatz 2 Europäischen Menschenrechtskonvention:
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“[5]
Erläuterungen zu Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur Europäischen Menschenrechtskonvention
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden [...]“[5]
Durch diese Bestimmungen wird das Recht auf Leben eingeschränkt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon
Natürlich ist der Vertrag nicht vollständig denn das ist ein riesiges Bündel von Texten in den der Tsunami wütete.
Einen Vorgeschmack findet man hier . Wirklich sehr überraschende Beschlüsse stehen da wie z. B. dass im Falle eines Konflikts alles, jeden Besitz konfisziert werden kann; oder Bestimmung der Europäischen Verteidigungsagentur die militärisch in jedem EU Land eventuelle Aufstände egal mit welchen Mitteln niederschlagen kann….
Einen vollständigen Lissabon Vertrag konnte ich auch im Weltnetz nicht finden, der hat auch viele Hunderte Seiten und natürlich sollte nicht alles der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Sicher die Klauseln zu der inneren “Sicherheit”. Im Prinzip kann jedes Land raus aus der EU aber praktisch ist es unmöglich. So ein Austritt würde dann natürlich als Aufstand/Rebellion/Terrorismus (?) bezeichnet werden und dafür hat man eben jene Europäische Verteidigungskräfte.
Artikel aus dem Lissabon Vertrag:
• Durch Fortschritte in der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik wird es zwar weiterhin besondere Beschlussfassungsregeln geben, doch wird gleichzeitig der Weg geebnet für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen kleineren Gruppen von Mitgliedstaaten.
• Solidarität zwischen Mitgliedstaaten: Der Vertrag von Lissabon sieht vor, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam und solidarisch handeln, wenn ein Mitgliedsstaat Opfer eines terroristischen Anschlags oder einer Naturkatastrophe bzw. einer vom Menschen verursachten Katastrophe wird. Dasselbe gilt im Falle von Problemen im Energiebereich.
• Mehr Sicherheit für alle: Die EU erhält mehr Kompetenzen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht, wodurch ihre Fähigkeit zur Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung erheblich gestärkt wird. Neue Bestimmungen zum Zivilschutz, zur humanitären Hilfe und zur öffentlichen Gesundheit zielen ebenfalls darauf ab, die EU im Falle von Anschlägen auf die Sicherheit europäischer Bürger noch handlungsfähiger zu machen.
http://europa.eu/lisbon_treaty/glance/index_de.htm (Deutscher Text)