Mit Abstand das untrüglichste Zeichen eines demokratischen Staates ist sein Umgang mit der Meinungsfreiheit. Jedoch, wie sieht es damit in Europa – am Beispiel Österreichs dargestellt – am Anfang des 21. Jahrhunderts damit wirklich aus? Heute muß jeder schon als wahrer Held bezeichnet werden, der sich die Wahrheit zu sagen traut. Das ist nicht nur der «Political Correctness» geschuldet. Diese ist in Wahrheit nicht ein Mittel um Diskriminierung zu verhindern, sondern vielmehr ein Instrument der Konditionierung des vormals freien Bürgers, auf daß er gar nicht auf den Gedanken kommen kann, daß die Wahrheit anders aussieht als die Berichterstattung in der Systempresse und im Regierungsrundfunk. Wer kein Vokabular hat um Tatsachen wahrheitsgemäß auszudrücken, der hat auch nicht die Möglichkeit seine Meinung in ihrem vollen Umfang darzulegen. Aber es geht noch schlimmer: In Österreich kommt es fast immer darauf an, wer etwas sagt und nicht was er sagt.
Das Gesetz verbietet jedenfalls – unter vielem anderem – die „Belästigung” auf Grund der Religion, der Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Ausrichtung. Eine solche Belästigung liegt vor, wenn ein Verhalten gesetzt – oder noch gummiparagraphenartiger: wenn „ein Umfeld geschaffen wird” – das als „Anfeindung” eingestuft werden kann, das die Würde dieser Person verletzt und „von dieser Person als unerwünscht angesehen wird.” Das klingt fürs erste nicht so schlecht, es ist aber teuflisch. Denn bei diesen Handlungen ist kein Wahrheitsbeweis zulässig! Nehmen wir an, es gäbe eine Religion, die gebietet, Andersgläubige zu töten, Frauen zu mißhandeln, Abtrünnige zu ermorden, Homosexuelle hinzurichten, Ehebrecher zu steinigen oder ähnliches zu vollführen, nehmen wir also an, es gäbe so eine Religion, wäre es in Hinkunft verboten, an dieser Religion Kritik zu üben, sie verächtlich zu machen und ihre Mitglieder ob dieser Überzeugungen gar zu beschimpfen. Dafür werden zwei Jahre Gefängnis als Strafe verhängt. Dem Beschuldigten würde es gar nichts nützen, wenn er beweisen könnte, daß diese Religion das alles tatsächlich verlangt und daß ihre Gläubigen das auch befolgen.
Wenn dieser jeder osteuropäischen Stasi und Meinungspolizei würdige Gummiparagraph endgültig gesetzliche Wirklichkeit werden sollte, ist das eine perfide Zensur. Damit hat dann die „Political Correctness” eine Universalwaffe in der Hand und einen an die Französische Revolution erinnernden weiteren Triumph errungen; damals war der Kampf für die große Errungenschaft der Menschenrechte schrittweise zur Schreckensherrschaft von “La Grande Terreur” eskaliert. Ein kleiner Trost: Heute begnügt sich der Staat mit zwei Jahren Freiheitsstrafe. Aber diesen Trost kann man recht einfach zunichte machen: Man braucht nur zu beachten, welche durch nichts begründeten Urteile gegen Andersdenkende bereits vor diesem Gesetz ergangen sind.
Die heutigen Zensurgesetze werden erlassen, um eine polymorph-perverse Elite vor Kritik zu schützen, damit sie ungehindert das eigene Volk, zu dessen Schutz sie eigentlich eingeschworen ist, via Masseneinwanderung vernichten kann.