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Zitat von »Deutsches Rechtsbüro«
Der Unmut mancher Bürger wächst und macht sich in wütenden Äußerungen über den Staat und die Regierung Luft. Dabei gerät man leicht in Gefahr, wegen § 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Organe) bestraft zu werden. Wir geben Ihnen daher im Folgenden einen Überblick über die Urteile, die die Rechtsprechung zu diesem Thema erlassen hat:
Die Rechtsprechung hat es u.a. als strafbar angesehen, – unterlassen Sie daher derartige Äußerungen und Handlungen:
- die Bezeichnung der BRD als "Unrechtsstaat" (BGH, Urteil vom 07.01.1955, Az. 6 StR 185/54, zu finden in BGHSt 7, 110) – 53D55 -,
- die Behauptung, die BRD sei "kein Rechtsstaat", sondern eine "Gesinnungsdiktatur" (LG Bamberg, Beschluß vom 07.08.1996, Az. 5 Ns 108 Js 9081/95) – 53O96 -,
- die Ablehnung der BRD mit der Begründung, hier sei im Gegensatz zum Dritten Reich alles nur schlecht, z.B. bei der Behandlung der Soldaten und Kriegsopfer (BGH, Urteil vom 20.07.1961, Az. 3 StR 21/61, zu finden in NJW 1961, 1932 und BGH, Urteil vom 24.08.1977, Az. 3 StR 229/77),
- die Behauptung, die BRD sei eine "Bimbes-Republik", ein "käuflicher Saustall", die sich "willig jüdischen Befehlen beuge" (BGH, Beschluß vom 15.10.2002, Az. 3 StR 270/02, zu finden in NStZ 2003, 145) – 53D02 -,
- die Bezeichnung der BRD als "Coca-Cola-Bude", in der "Korruption, Verrat und Eidbruch" herrschten (BGH, Urteil vom 14.10.1952, Az. 2 StR 339/52, zu finden in BGHSt 3, 346) – 53D52 -,
- die Behauptung, in der BRD herrschten "Lüge, Rechtlosigkeit und Terror" und in ihr herrschten "Verbrecher und Vaterlandsverräter" (BGH, Urteil vom 20.07.1961, Az. 3 StR 21/61, zu finden in NJW 1961, 1932 f.) – 53D77 -,
- die Bezeichnung der BRD als "freimaurerische Mißgeburt" (LG Braunschweig, Urteil vom 24.10.1996, Az. 701 Js 53009/95),
- die Behauptung, die BRD plane einen Angriffskrieg gegen die DDR und setze die Politik Hitlers fort (BGH, Urteil vom 11.01.1963, Az. 3 StR 46/62, zu finden in JZ 1963, 402 ff.),
- die Bezeichnung der BRD als "linksterroristischen Staat", "Polizeistaat, wie ihn Hitler und Honecker nicht zur Verfügung gehabt hätten" und die Behauptung, die DDR sei im Gegensatz zur BRD ein "kalkulierbarer Rechtsstaat gewesen" (LG Regensburg, Urteil vom 31.07.1997, Az. 102 Js 3450/97),
- die Bezeichnung der Bundestagswahlen als "Betrugsmanöver" (VGH Mannheim, Beschluß vom 22.09.1976, Az. X 1868/76 zu finden in NJW 1976, 2177) – 53N87 -,
- die Bezeichnung der Farben schwarz-rot-gold als "schwarz-rot-mostrich" (OLG Braunschweig, Beschluß vom 04.10.1952, Az. Ws 158/52, zu finden in NJW 1953, 875) – 53K52 -,
- ein Aufkleber mit dem hessischen Staatswappen, einem Löwen, der einen Polizeihelm auf dem Kopf trägt und einen blutverschmierten Schlagstock in der Pranke hält, (BVerfG, Beschluß vom 24.09.1984, Az. 1 BvR 976/84, zu finden in NJW 1985, 263) – 53B84 -,
- die Bezeichnung des Bundespräsidenten als "unwürdig und charakterlos" (BGH, Urteil vom 01.12.1961, Az. 3 StR 38/61, zu finden in BGHSt 16, 338),
- die Bezeichnung eines Ministers als "gewissenlos" (BGH, Urteil vom 28.01.1959, Az. 3 StR 41/58, zu finden in BGHSt 12, 364),
- die Bezeichnung der Bundesregierung als "Rasselbande, Verbrecherbande und Lügenpack" (LG Bamberg, Urteil vom 20.11.1952, Az. 2 KMs 8/52, zu finden in NJW 1953, 675) – 53O52 -.
Die Rechtsprechung hat es dagegen als erlaubt angesehen:
- die Bezeichnung der BRD als "scheinsouverän" (LG Stade, Urteil vom 07.02.2007, Az. 125 Js 2557/05) – 53O07 -,
- die Bezeichnung der BRD als "Kriegssiegerprotektorat", deren Entstehung auf einem Bruch des Völkerrechts sowie des Reichsrechts beruhe (StA Hamburg, Vfg. vom 23.09.1992, Az. 141 Js 490/92) – 53U92 -,
- die Behauptung, das Bonner System sei dabei, den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu verlassen, und es sei bestrebt, durch versuchten Verfassungsbruch den diktatorischen Polizeistaat zu errichten (StA München, Vfg. Vom 21.04.1993, Az. 112 Js 3008/93) – 53U93 -,
- ein Flyer mit dem Satz "Freiheit statt BRD – Nationale Sozialisten" (LG Dresden, Beschluß vom 10.03.2009, Az. 3 Qs 19/09) – 53O09 -,
- die Behauptung, in der BRD gebe es eine "Gesinnungsjustiz gegen Rechts" (LG Tübingen, Urteil vom 19.04.2001, Az. 15 Js 4815/98) – 53O01 -,
- die Behauptung, es gebe in der BRD "rechtsfreie Räume", z.B. in der Hafenstraße in Hamburg, und deswegen sei der Rechtsstaat BRD mit dem Gebiet der BRD leider nicht identisch (StA Köln, Vfg. vom 05.12.1994, Az. 121 Js 1642/94),
- ein Lied mit dem Text "Deutschland muß sterben" (BVerfG, Beschluß vom 03.11.2000, Az. 1 BvR 581/00) - 53B00 -,
- ein Aufkleber mit dem Text "BRD heißt das System, morgen wird es untergeh'n" (StA Aschaffenburg, Vfg. vom 11.01.1995, Az. 112 Js 15970/94) – 53U95 -,
- die Aufforderung zum "Umsturz" der BRD durch gewaltfreie Beseitigung der bisherigen staatlichen Ordnung und Ersetzung durch ein anderes politisches System (BGH, Beschluß vom 07.02.2002, Az. 3 StR 446/01) – 53D02 -,
- die Behauptung, in der BRD würden jährlich hunderttausende von Kindern durch Abtreibung umgebracht (BVerfG, Beschluß vom 25.04.1985, Az. 2 BvR 617/84, zu finden in NJW 1985, 2521),
- die Forderung "Deutschland soll deutsch bleiben – Die Türkei den Türken, aber Deutschland den Deutschen – Erst Deutschland, dann Europa – Wählen Sie deutsch – Es lebe unser geliebtes Vaterland, es lebe Deutschland" (LG Mainz, Urteil vom 13.07.1989, Az. 1 0 211/89, zu finden in NJW 1990, 2557) – 53O89 -,
- eine Fotomontage, auf der ein Gelöbniszeremoniell der Bundeswehr dargestellt wird und darüber ein Mann, der auf die Bundesflagge uriniert (BVerfG, Beschluß vom 07.03.1990, Az. 1 BvR 266/86 und 913/87, zu finden in MDR 1990, 685) – 53B90 -,
- eine Fotomontage, auf der die Umrisse des Bundesadlers vor Gefängnismauern, vergitterten Fenstern und Gefangenen zu sehen ist (OLG Köln, Urteil vom 06.06.1978, Az. 313/78, zu finden in MDR 1978, 1044 f.) - - 53K78 -,
- die Darstellung des Bundesadlers als "Skelettvogel" oder "Pleitegeier" (LG Heidelberg, Beschluß vom 10.02.1993, Az. NstE Nr. 8 zu § 90a StGB) – 53O93 -,
- das Stecken einer Bundesfahne in einen Haufen Pferdemist, um damit gegen die Reichskriegsflagge und die Neonazis zu protestieren (LG Aachen, Urteil vom 16.01.1995, Az. 73 Ns 42 Js 166/92, zu finden in NJW 1995, 894) – 53O95 -,
- eine Parodie auf das Deutschlandlied mit Ausdrücken aus der Fäkalsprache und Pornographie (BVerfG, Beschluß vom 07.03.1990, Az. 1 BvR 1215/87, zu finden in NJW 1990, 1985) – 53B90 -.
Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:
- Äußern Sie sich zum Thema "Staat und seine Organe" nur in der oben beschriebenen, erlaubten Art und Weise.
- Lassen Sie Ihre Äußerungen zu diesem Thema vor der Veröffentlichung von einem Rechtsanwalt prüfen.
- Wenn gegen Sie dennoch ein Strafverfahren eingeleitet wird, legen Sie bitte Rechtsmittel ein.
- Fordern Sie die oben genannten Entscheidungen aus unserem Archiv an.
- Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zu diesem und anderen juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält!
Verfaßt und selbst hergestellt von Klaus-C. Holmar, bei
Deutsches Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V.,
Postfach 400 215, 44736 Bochum
Benutzer die sich bedankten:
U179 (27.04.2020)
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Profi
Registrierungsdatum: 21. August 2009
Wohnort: Deutsches Reich/Ostmark
Beruf: Künstler
Hobbys: Philosophie, Kunst
Ich schließe mich mit den besten Wünschen für ein möglichst baldiges multiples Organversagen in der gesamten EUdSSR an!ich mache es mal kurz und wünsche baldiges Organversagen!
Ich schließe mich mit den besten Wünschen für ein möglichst baldiges multiples Organversagen in der gesamten EUdSSR an!ich mache es mal kurz und wünsche baldiges Organversagen!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sven« (26. November 2010, 08:27)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thuathasonn« (26. November 2010, 08:39)
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Kaleu
Registrierungsdatum: 1. September 2007
Wohnort: Mitteldeutschland
Beruf: Informatiker
Hobbys: Politik; Lesen, Alte Dinge sammeln, Haus bauen uvm.
Danksagungen: 432
Zitat von »Thuathasonn«
...Nun, wenn ich dies so lese, kann man in absehbarer zeit nichts mehr öffentlich mitteilen. ...
Zitat von »Thuathasonn«
...Damit frage ich mich was dann außer oberflächliche Floskeln und von den Re(gier)ungen genehmigtes, noch in solchen Hallen zu tun wäre? ...
Zitat von »Thuathasonn«
...Da ich nicht jeden Tag vor dem Rechner sitze und bis ins kleinste auf dem laufenden sein kann, schon gar kein Weltnetz Reiter bin der Stundenlang nachprüft ob nun irgendeine Aussage, Mitteilung nicht schon irgendwo in und durch ein den Re(gier)ungen mißliebige Weltnetzseite gebracht wird und wurde oder nur ein Satz dessen behandelt wurde oder wird, werde ich mich also diesem freiheitlichsten deutschem Staate den wir deutschen jemals hatten, als Sklavisch devoter Knecht beugen und nichts mehr hereinstellen. ...
Zitat von »Thuathasonn«
...ich werde also fast nur noch lesen. ...
Zitat von »Thuathasonn«
...Nur was, wenn das dann alle machten? Hm, muß jetzt mal nachdenken!...
Zitat von »Thuathasonn«
Da hilft also nur noch vor Ort von Angesicht zu Angesicht.
Zitat von »Thuathasonn«
Denn für oberflächliches und nur negatives bin ich Denkbar ungeeignet.
Oder bei uns im Heimatforum: http://volk-und-heimat.info/heimatforum/…bist-terrorist/Zitat von »Sven«
Da gibt es doch so ein schönes Video im Netz "Du bist Terrorist"
Nein dies muß keineswegs sein daß derjenige keine Lösung hat. Es kann auch sein das der betreffende für sich eine Lösung hat.Zitat
Aussagen mit derartigem Inhalt werden in aller Regel immer dann getätigt, wenn der Betreffende das oben beschriebene Dilemma erkannt hat, aber für sich noch keine abschließende Lösung gefunden hat, oder, -wie auch oben erläutert- schlicht nicht die erforderliche Zeit hat. Wobei sich hier der Kreis schließt und wir wieder bei der Frage nach der persönlichen Prioritätensetzung wären.
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Schüler
Registrierungsdatum: 3. Oktober 2007
Wohnort: Deutsches Reich, Gau Sachsen
Beruf: Politischer Handwerker
Hobbys: Politik und Kunst
Was war passiert?Zitat
[...]Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki hatte daraufhin der Staatsanwaltschaft geraten, „diesen Vorgang dringend zu prüfen, denn hiermit wird der Bundespräsident eines demokratischen Rechtsstaates in die Nähe von Terroristen gerückt“. Laut Paragraph 90 des Strafgesetzbuches kann die Beleidigung des Bundespräsidenten mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.[...]
Jürgen Todenhöfer halte ich nicht für so dumm das er nicht weiß das es noch nie um Menschenrechte ging sondern nur um Rohstoffe, Interessen und geostrategische Machtspiele.Zitat
[...]Anlass war Gaucks Aussage, dass es im Kampf für Menschenrechte oder für das Überleben unschuldiger Menschen auch für Deutschland manchmal erforderlich sei, „zu den Waffen zu greifen“.[...]
In der „Berliner Zeitung“ hatte Todenhöfer seine scharfe Kritik verteidigt. „Ich will eine breite gesellschaftliche Diskussion anstoßen, darüber, ob Deutschland, wie Gauck fordert, sich häufiger an Kriegen beteiligen soll oder ob wir eher versuchen sollten, in Konflikten ehrlicher Makler zu sein“, sagte er.[...]
„Auch humanitäre Kriege, für die er offenbar plädiert, haben zur Folge, dass 90 Prozent der Opfer Zivilisten, Frauen und Kinder sind. Darauf will ich hinweisen.“[...]
Bei aufrufen zu den Waffen zu greifen da sind die Argumente ausgegangen Zweifels ohne und da sollten die Bürger sich im Lande mal unterhalten denn die Politiker werden den Blutzoll nicht bezahlen wollen!Zitat
[...]Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte sich empört über die Angriffe auf Gauck gezeigt: „Diese Fotomontage ist wirklich unterirdisch. Wer zu solchen Mitteln greift, dem sind wohl die Argumente ausgegangen. Das Thema hat eine ernsthafte Debatte verdient“, sagte die CDU-Politikerin der „Bild“ Zeitung.[...]
Der Aufruf zu den Waffen zu greifen, in andere Souveräne Länder einzufallen, Völkermord zu begehen, deren Rohstoffe zu stehlen ist ein gerechter Frieden?Zitat
[...]CSU-Agrarminister Christian Schmidt unterstrich, dass Gauck mehr für gerechten Frieden leiste, als „politische Geisterfahrer“ wie Todenhöfer. „Bei allem Respekt: Solche Diffamierungen des Herrn
Bundespräsidenten sind so schräg, dass man sie gar nicht kommentieren mag."