Sie sind nicht angemeldet.

1

Samstag, 6. März 2010, 17:16

"Ausländer raus" ist keine Volksverhetzung

Hallo,
http://www.gulli.com/news/-ausl-nder-rau…zung-2010-03-05

Zitat

Die Verfassungsrichter gaben den Beschwerdeführern recht. Sie argumentierten, es sei in Fällen wie dem vorliegenden eine sorgfältige Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit der einen und der Menschenwürde der anderen Seite abzuwägen. Werde mit der Menschenwürde argumentiert, sei für den Eingriff in die Meinungsfreiheit eines Bürgers "eine besonders sorgfältige Begründung erforderlich".

"Ein Angriff auf die Menschenwürde ist nur dann gegeben, wenn der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird. Dem entspricht es, dass die Strafgerichte bei der Parole 'Ausländer raus' nur unter Hinzutreten weiterer Begleitumstände von einem Angriff auf die Menschenwürde ausgehen." Diese Voraussetzung sieht das Bundesverfassungsgericht im fraglichen Fall nicht erfüllt. Der Text drücke lediglich "emotionale Ablehnung" aus und sei somit nur unter bestimmten, im vorliegenden Fall nicht erfüllten Begleitumständen strafrechtlich relevant.

Jeder der sich noch als geistig auf der Höhe bezeichnen würde sollte es tunlichst unterlassen so etwas von sich zu geben! Es sind schon andere wegen "nichts" bestraft worden.
MfG
uebender

2

Sonntag, 7. März 2010, 09:21

Lieber Mitstreiter uebender,

vielen Dank für deine Schlußbemerkung, der ich nur zustimmen kann. Bei diesen oder ähnlichen Formulierungen ist Vorsicht geboten.
Es ist z.B. strafbar, nach BRD-Volksverhetzungsparagraf 130 StGB, Ausländer als "Sozialparasiten" zu bezeichnen (Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 15.08.2000, Az. 2 Ss 147/00) oder als "Asylbetrüger" (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 17.08.1994, Az. 4 St RR 105/94) oder als "Invasion" und zur "Notwehr gegen die Überfremdung" aufzurufen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluß vom 22.02.2002, Az. 1 St RR 14/02).

Bei dieser Gelegenheit möchte ich euch nochmals den Beitrag: : Das Vaterland ist Scheiße, die Freiheit ist eingeschränkt und die Ehre ist jugendgefährdend, ans Herz legen.

M.k.G., U-34


Hier die Pressemitteilung Nr. 13/2010 vom 5. März 2010
Entscheidung BVerfG, 1 BvR 369/04 vom 4.2.2010, Absatz-Nr. (1 - 38 )

Verurteilungen wegen Volksverhetzung verstoßen gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG

Zitat

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in drei zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfahren strafgerichtliche Verurteilungen wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b StGB aufgehoben und die Sachen an das Ausgangsgericht zurückverwiesen.

Die Beschwerdeführer waren vom Amtsgericht Augsburg wegen des öffentlichen Anschlagens volksverhetzender Schriften in Form des Angriffs auf die Menschenwürde durch böswilliges Verächtlichmachen eines Teils der Bevölkerung zu Geldstrafen verurteilt worden, weil sie als Mitglieder des Vereins „Augsburger Bündnis - Nationale Opposition“ für eine im Juni 2002 durchgeführte Aktionswoche großformatige Plakate mit der folgenden Aufschrift entworfen und gestaltet hatten:

Aktion
Ausländer-
Rück-
Führung
Aktionswochen 3. Juni - 17. Juni 2002
Für ein lebenswertes deutsches Augsburg
Augsburger Bündnis - Nationale Opposition


Die hiergegen eingelegten Rechtsmittel blieben sämtlich erfolglos. Mit ihren Verfassungsbeschwerden rügen die Beschwerdeführer eine Verletzung ihres Grundrechts der Meinungsfreiheit durch die angegriffenen Entscheidungen.

Nach Auffassung der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts verstoßen die strafgerichtlichen Verurteilungen gegen die Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG. [...]
http://www.bundesverfassungsgericht.de/p…/bvg10-013.html

"Kein größerer Schaden kann einer Nation zugefügt werden, als wenn man ihr den Nationalcharakter, die Eigenheit ihres Geistes und ihrer Sprache raubt."
- J. G. Herder -

3

Sonntag, 7. März 2010, 12:20

Hallo U-34,
ich entschuldige mich schon mal im voraus für die Selbstbeweihräucherung, die aber ganz gewiss nicht so gemeint ist!
Meinen Schlusssatz halte ich für das vernünftigste an der ganzen Sache! :D
Jeder geistige Schmalspurdenker könnte doch beim lesen des Artikels auf das schmale Brett kommen man könne jetzt wieder wie man wolle. :roll:
Die äußerst schwammige Argumentation von „emotionale Ablehnung" ist bei mir zur jeder Zeit gegeben die mich bestimmt nicht weiter bringt. 8o
Wer dies hier als Signal interpretiert ist vor „Gericht“ verloren und tragisch komischer weise kommen dann gerade einmal keine „emotionale Ablehnung" zur Anwendung! o0
Daher kann ich das höflich ausgedrückt nur als Bauernfängerei bezeichnen obwohl mir ganz andere Sachen auf der Zunge liegen. ;)
Mit freundlichen Grüßen
uebender

Thema bewerten