Da hat sich die Justizministerin ja wieder etwas feines aus den Fingern gesogen. Ja, genau jene, die unter dem Aufhänger des „Terrorpräventionsgesetzes” den § 283 versteckt, der nichts anderes ist, als die totale Meinungsknebelung in der Ostmark. Vielleicht sollte sie einmal einen Facharzt ihres Vertrauens bemühen. Wenn das erfolglos sein sollte, gäbe es sicher die eine oder andere denkbare Lösung…