http://www.kleinezeitung.at:80/nachricht…-bedenken.story
Was in diesem Artikel nicht erwähnt wird ist, daß auch ziviler Ungehorsam darunter fällt. Heißt: Wenn eine (angemeldete) Demonstration oder eine Gedenkfeier dem System nicht genehm ist, kann das Gesetz angewendet werden.
Wie das in Österreich aussieht, wissen wir. Bei Zusammenrottungen von Antifanten wird weggesehen – wenn wir der für die für die Heimat Gefallenen gedenken, wird dieses Gesetz mit Sicherheit angewendet werden.
Meine Meinung zu der ganzen einseitigen Polizeistaatgesetzgebung schreibe ich hier nicht – schließlich werde ich überw

. Meine Meinung dazu kennt ihr ohnehin.
Und im Übrigen ist es wirklich gut, daß wir der alten Grundregel folgen: Man sieht uns nicht – man hört uns nicht – aber wir sind da! Wenn es uns reicht, wird man uns nicht nur sehen und hören…