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Dienstag, 15. Dezember 2009, 12:24

Aufgepasst H4, ALG II o.ä.Unterstützungs bezieher 2009 bis 2005

Hallo,

in diesen System werden selbst die um ihr Recht betrogen die schon vom System betrogen wurden !
Rot von mir !

http://www.erwerbslosenforum.de/nachrich…41124_358_1.htm

Zitat

Wenn es rückwirkend Geld zurück gibt, bekommt nur derjenige Geld zurück, der für die Vergangenheit einen Überprüfungsantrag und die Gegenwart einen Widerspruch vor der Verkündung derr BVerfG - Entscheidung gestellt hat. Es muss nochmal klargestellt werden, beim BVerfG geht es entgegen falscher medialer Berichterstattung nicht nur um die Regelleistung für die Kinder, sondern genauso um die Regelleistung für die Erwachsenen. Ferner hängen an dem Verfahren die Mehrbedarfe, auch die für Krankenkost, Strom, Heizung, Warmwasser, Kindergeldanrechnung und ggf. noch viel mehr, dran. Die BVerfG- Entscheidung wird genauso Auswirkung auf das SGB XII haben.

Sollte das BVerfG die Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen für die Vergangenheit feststellen, dann kriegen nur diejenigen Geld nachgezahlt, die jetzt einen Überprüfungsantrag und Widerspruch einlegen.

Hier gibt es zwei Friste: 1. Frist bis Ende des Jahres, hier wirkt der Überprüfungsantrag bis längstens Anfang 2005 zurück, danach bis längstens Anfang 2006, die zweite Frist ist der Tag der Verkündigung der Entscheidung des BVerfG, nur bis einen Tag vorher ist das erfolgreiche Stellen eines Überprüfungsantrages möglich.

Ob es rückwirkend Geld gibt, ist rechtlich unklar, aber es besteht deutlich die Chance das es das gibt. Daher sollten bundesweit alle Beratungsstellen, Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Anwälte, Betroffenenorganisationen dazu offensiv aufrufen. Das heißt aus meiner Sicht Pressemitteilungen rausgeben, Aushänge starten, Flugblätter verteilen … Dann gibt es innerhalb der Erwerbslosenszene einen ziemlich ätzend ausgetragenen Disenz über die Ausgestaltung der Überprüfungsanträge, hierzu ist zu sagen, dass es inhaltlich egal ist, wie diese im Detail ausformuliert sind, maßgeblich ist das er eingelegt wurde und das der Betroffene den Zugang zur Behörde nachweisen kann. Die Überprüfungsanträge, Widersprüche und Bedienungsanleitung dazu findet ihr hier: Regelleistung verfassungswidrig? – Jetzt rückwirkend Ansprüche sichern! „

Es geht also um Menschen die H4 oder ALGII oder ähnliches beziehen oder bezogen haben in den letzten 4 Jahren.

Wichtig also : Last den Eingang Abstempeln so das ihr einen Nachweis habt.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktue…he_Sichern.aspx

Zitat

„Nachzahlungen sind anrechnungsfrei
Sollte die Behörde aufgrund der BVerfG-Entscheidung zur Nachzahlung gezwungen sein, dürfen diese Zahlungen nicht als Einkommen angerechnet werden (§ 11 Abs. 1 S. 1 SGB II, § 82 Abs. 1 S. 1 SGBXII). Auch die Anrechnung als Vermögen kommt nicht in Betracht. Wenn durch die Nachzahlung die Grenzen des Schonvermögens überschritten würden (das kann im SGB XII schnell passieren), wäre diese unter Anwendung der Härteklauseln (§ 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II, § 90 Abs. 3 SGB XII) anrechnungsfrei zu stellen.„

Also zu verlieren habt ihr nichts aber zu gewinnen !

Evtl. müssen die euch etwas zurückzahlen das sie nicht als Einkommen anrechnen dürfen !

Zeigt ihnen wo der Hammer hängt notfalls mit Prozesskostenbeihilfe.

Alle Formulare gibt es zum runter laden ! Schritt für Schritt Anleitung für alle Reaktionen der ARGE. Also nur ausfüllen und denen um die Ohren schlagen. :thumbup: ;)

MfG

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