Hallo
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Münster/Gelsenkirchen (ddp-nrw). Muslimische Mädchen im Grundschulalter müssen am Schwimmunterricht mit Jungen teilnehmen. Sie haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Freistellung vom Schwimmunterricht, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch in Münster in einem Eilverfahren entschied. Damit bestätigten die Richter einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen.
Die Eltern des Mädchens, das die Grundschule in Gelsenkirchen besucht, hatten beim Schulamt vergeblich die Befreiung ihrer Tochter vom Schwimmunterricht beantragt. Sie erklärten, sie befürworteten eine strenge Auslegung des Korans. Diese gebiete ihnen, Kinder schon ab dem 7. Lebensjahr vor sexuellen Versuchungen zu bewahren. Auch das Verwaltungsgericht lehnte die Befreiung ab, weil die Tochter sich durch entsprechende Schwimmbekleidung vor den Blicken anderer schützen könne. Dagegen wandten die Eltern ein, der Schwimmanzug sauge sich mit Wasser voll und behindere ihre Tochter beim Schwimmen. Außerdem stelle er eine zusätzliche Gefahr für Leib und Leben dar.
Das OVG wies diese Einwände zurück. Es sei inzwischen nichts Ungewöhnliches mehr, dass muslimische Frauen und Mädchen beim Schwimmen einen sogenannten Burkini trügen. Das gelte sowohl in islamisch geprägten Ländern als auch in Deutschland. Auch im Schwimmunterricht in der Grundschule sei den Mädchen das Tragen einer derartigen Schwimmbekleidung grundsätzlich zumutbar.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
(Az.: 19 B 1362/08 )
Das ist eigentlich ein gescheites Urteil wenn das Wörtchen wenn nicht währe.
Es ist erst einmal schade das es sich hierbei nicht um ein Grundsatzurteil handelt was überall in der Firma gilt.
Was wird in dieser Firma passieren wenn die Moslems einfach mit "getürkten" Krankenscheinen o.ä. den Unterricht fern bleiben ?
Das wird ja heute schon praktiziert.
Es passiert eigentlich nichts !
So einfach ist das.
Und jetzt wissen wir auch was so ein Urteil wert ist.
Stichwort Wahlen und die machen was....
MfG