Hallo
http://npd.de/index.php?sek=0&pfad_id=7&…d=1&detail=1626
Der von der Kommission gemachte Vorschlag, den Anbau der gentechnisch veränderten Sorten MON810(Typ des US-amerikanischen Konzerns Monsanto) und T25(Typ des deutschen Konzerns Bayer) zu genehmigen, scheiterte an der Ablehnung von 80 % der 345 Stimmen im EU-Umweltministerrat.
Auch die deutschen Vertreter votierten mit „Nein“, dennoch bleibt ihre Linie unklar. Wenn man denkt, daß die Europäer jetzt endlich Ruhe hätten vor dem Zugriff der international agierenden Gentech-Konzerne auf unsere Nahrungskette, der irrt gewaltig. Übel stößt schon die Begründung von Teilen der deutschen und österreichischen Vertreter auf, da sie ihre Ablehnung nicht, wie man von besorgten und verantwortungsbewußten Volksvertretern eigentlich erwarten könnte, mit der Gefahr für Umwelt und Gesundheit begründeten, sondern damit, daß im Falle der Legalisierung von riskantem Genmais die EU-Skepsis in besagten Ländern steigen könnte, was vor allem rechten Kräften Aufwind geben könnte.
Rot Markierung von mir.
Weitere Studien mit genmanipulierten Futtermitteln haben ergeben, daß die Fruchtbarkeit von Kühen und anderen Nutztieren massiv eingeschränkt wird(bis hin zur Sterilität sind Fälle bekannt geworden).
Einmal mit gentechnisch veränderten Organismen kontaminierte Böden sind für lange Zeit -wenn nicht sogar für immer - nicht mehr effektiv konventionell oder ökologisch nutzbar. Eine Koexistenz ist nicht machbar, belegen zahlreiche internationale Studien.
„Knebelverträge, die den Bauern verbieten, die eigene Ernte als Saatgut zu verwenden. Die sie verpflichten, die Chemiekeulen bei Monsanto zu kaufen und bei Patentstreitigkeiten zu schweigen. In neuen Verträgen untersagt eine Klausel den Landwirten sogar, Monsanto zu verklagen, sollte das Gen-Saatgut die Erwartungen nicht erfüllen“
Der Bericht wird noch "lustiger", bitte selber durchlesen.
Im Zusammenhang sollte man den Artikel hier sehen.
http://alles-schallundrauch.blogspot.com…versichert.html
Die Schweizer Versicherung Vaudoise hat aus ihren Privathaftpflicht die Schäden aus dem Umgang mit Gentech-Produkten herausgenommen.
• die Haftpflicht für Schäden aus dem Umgang mit
- gentechnisch veränderten Organismen oder ihnen gleichgestellten
Erzeugnissen wegen der Veränderung des genetischen Materials;
- pathogenen Organismen wegen deren pathogenen Eigenschaften,
sofern für den versicherten Betrieb hierfür eine Melde- oder Bewilligungspflicht im Sinne der schweizerischen Gesetzgebung besteht oder sofern bei einem entsprechenden Umgang im Ausland eine solche Pflicht bestünde, wenn dieser in der Schweiz stattfände; nicht versichert ist ferner die Haftpflicht für Schäden aus der Herstellung von oder dem Handel mit Futtermitteln oder Futtermittelzusätzen, welche gentechnisch veränderte Organismen enthalten
Einer muss ja mal den Anfang machen, man wil doch schließlich nicht pleite an den Mist gehen oder ?
MfG