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Registrierungsdatum: 10. Mai 2008
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Beruf: Angabe erfolgt evtl. zu einem späteren Zeitpunkt
Hobbys: Familie,Sport, Terraristik, Germanisch/Deutsche Geschichte, Nachdenken
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Njörd« (28. Januar 2009, 08:32)
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Zitat
Am Ende legte Köhler ein "Versprechen" ab: Die Deutschen würden die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus und das Gedenken an die Opfer wach halten. Darin sehe man man einen Auftrag, für die Seelen der Toten "und für unsere eigenen". Quelle
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »U-34« (28. Januar 2009, 22:28)
Zitat
1. Schuld entsteht aus einem Vergehen gegen die moralischen und ethischen Normen einer Gesellschaft. Sie kann nur aus Handlungen oder Worten entstehen.
2. Schuld bedeutet Verantwortung für eigene Taten. Niemals entsteht Schuld aus den Taten anderer, auch nicht aus denen von Verwandten oder Vorfahren.
3. Es gibt keine Kollektivschuld, schon gar nicht für Taten, an denen man nicht beteiligt war. Wer das Gegenteil behauptet, tut das, um andere zu manipulieren und zu bevormunden, indem er ein falsches schlechtes Gewissen erzeugt.
4. Wir, die Unterzeichner, haben an keinen Gräueltaten des Zweiten Weltkrieges teilgenommen und lehnen es deshalb konsequent ab, für etwas verantwortlich gemacht zu werden, was wir weder getan haben noch hätten verhindern können. Wir erklären uns ausdrücklich für “nicht schuldig” an den Verbrechen des Zweiten Weltkrieges, völlig unabhängig von der noch ausstehenden Klärung, welche davon nun wirklich stattgefunden haben und welche nicht.
5. Wir lehnen es ebenso ab, unsere Eltern und Großeltern pauschal für “schuldig” zu erklären. Soweit persönliche Verfehlungen vorgelegen haben könnten, so sind diese gesühnt oder verjährt. Sollte persönliche Schuld in einigen Fällen ungesühnt geblieben sein, so bleibt dies nach mehr als einem halben Jahrhundert dem persönlichen Gewissen anheim gestellt, wie es nach Menschenrecht Sitte ist und war. Alleine die Mitgliedschaft in einer zugelassenen Partei (damals NSDAP oder KPD) ist in Demokratien erlaubt und darf daher nicht nachträglich als Schuld definiert werden. Wir verwehren uns gegen die ständigen Diffamierungen der Kriegs- und Vorkriegsgeneration unserer Vorfahren und gegen die Atmosphäre der unspezifischen Anklagen und des Mißtrauens, die damit geschaffen wird.
6. Schuld kann gesühnt werden, mit oder ohne Einsicht. Sie kann auch vergeben werden, mit oder ohne Einsicht. Keine Schuld währt ewig, sie endet spätestens beim Tode des Schuldigen. Auf keinen Fall ist Schuld übertragbar - weder auf Kinder noch auf das unschuldige Volk.
7. Dieses Konzept von “Schuld” ist immer gültig - für alle Völker und zu allen Zeiten. Es darf nicht beliebig relativiert werden. Es gibt daher auch keine angebliche “Sonderschuld” oder “ewige Sühne”, die wegen angeblicher “Einmaligkeit” von Verbrechen willkürlich Ausnahmerecht erschafft.
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