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Registrierungsdatum: 21. September 2007
Wohnort: Deutsches Reich, Braunschweig
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Danksagungen: 1
Der Paragraph 130 StGB ist eine Einschränkung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung, auch wenn die Herren Spitzenpolitiker das gerne vertuschen. Wer eins und eins zusammenzählt kommt auf diese Ungereimtheit auch selbst.
Zitat
NPD will den Holocaust leugnen dürfen
28. September 14:03
Auschwitzlüge, Hass gegen Schwule oder Nichtdeutsche, all das will die NPD durch die Meinungsfreiheit decken lassen. Demokraten waren gezwungen, sich mit dem Plan zu befassen, berichtet Tilman Steffen.
Er ist einer der ärgsten Feinde der Rechtsextremisten: Der Strafrechtsparagraf 130, nach dem Gerichte denjenigen mit Haft oder Geldstrafen belegt, der öffentlich zu Hass oder Gewalt aufruft oder das Tun der NS-Herrscher gutheißt. Immer wieder geraten die Wortführer von NPD und Kameradschaften in Konflikt mit dem Gesetz, weil sie das NS-Regime verherrlichen oder den Holocaust leugnen.
Aus Sicht der Extremisten verletzt der Paragraf die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit. Frei möchten sie aussprechen können, was sie in ihrem tiefsten Inneren denken und fühlen. Oft schon schrammten NPD-Redner dabei an Strafverfahren vorbei. Je abgelegener die Orte, desto schärfer die Parolen: NPD-Bundeschef Udo Voigt will Breslau, Danzig und Königsberg wieder zu deutschen Städten machen, wie er 2004 auf einem NPD-Sommerfest im sächsischen Mücka deutlich machte. Der heutige NPD-Bundesvize und sächsische Landtagsfraktionschef Holger Apfel zündelt auch gern mal auf faschistischem Terrain: «Wir werden nicht eher ruhen, als bis deutsche Umerziehungsstätten wie das (Berliner) Holocaust-Mahnmal dem Erdboden gleich gemacht sind», hetzte der Mann auf der Veranstaltung. Demokraten rufen bei so etwas den Staatsanwalt.
Für den Versuch, dies künftig zu verhindern, nutzt die NPD nun die beiden Parlamente, in denen sie vertreten ist. Vergangene Woche hatten erst die demokratischen Fraktionen im Schweriner Landtag die Rechtsordnung gegen die dort jüngst eingezogene Nationalen zu verteidigen. Die NPD-Fraktion verlangte, das Land Mecklenburg-Vorpommern möge sich dafür einsetzen, dass der Bund den Strafgesetzbuch-Paragrafen 130 kippt und damit das Recht auf Meinungsfreiheit wiederherstellt. Was nichts anderes bedeutet, als den Wunsch, straflos zu Hass oder Willkür aufrufen zu dürfen.
«Schamlose Provokation»
Für Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider legt die NPD damit «die Axt an zentrale Werte unserer Gesellschaft», wie sie im Plenum verdeutlichte. Über fünf Manuskriptseiten hinweg enttarnte die SPD-Politikerin die wahren Ziele der Nationalen. Mit ihrem Antrag versuche die NPD einerseits, ihre Kader straflos zu halten, andererseits aber die freiheitliche Gesellschaft «sturmreif zu schießen». Am Ende stehe ein «totalitärer Führerstaat, in dem der Einzelne nichts gilt».
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Am Holocaust-Mahnmal in Berlin, Foto: dpa
Am Freitag musste der sächsische SPD-Politiker Cornelius Weiss im Dresdner Landtag auf einen nahezu gleichlautenden Antrag reagieren. «Abscheu und Ekel» überkomme ihn angesichts der «schamlosen Provokation», empörte er sich am Rednerpult des Parlaments. Die NPD bemühe Verfassung und Meinungsfreiheit als Kronzeugen, um ihre «Thesen von der 'Auschwitzlüge' und dem angeblich falschen historischen Bild des 'Dritten Reiches' gesellschaftlich und juristisch hoffähig zu machen».
Reichlich Urteile
Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1994 Versuche vereitelt, den Unterschied zwischen Meinung und Tatsache zu verwischen, als es den Straftatbestand Volksverhetzung bestätigte. In Dresden musste nun Weiss noch einmal Selbstverständliches begründen. Das Dritte Reich zu verklären, sei keine Meinungsäußerung, sondern greife «in Aussage und Zielsetzung den Schutz der Menschenwürde» an. Es gehöre zur Pflicht des Staates, so Weiss, das Gedenken an unwiderlegbare historische Tatsachen gegen relativierende Behauptungen zu verteidigen. Meinungsfreiheit gewähre der Staat deshalb nicht vorbehaltlos, sondern im «Lichte der Menschenwürde».
Anlass, sich an dem Strafgesetzparagrafen aufzureiben, hatte die NDP in letzter Zeit reichlich. Erst vor Kurzem verurteilte ein Gericht den hessischen Landeschef zu vier Monaten Gefängnis. NPD-Bundesvorstandsmitglied Thorsten Heise erhielt in erster Instanz ein halbes Jahr auf Bewährung, weil er volksverhetzende Musik-CDs importiert haben soll, um sie weiterzugeben. Auch Ex-Bundeschef Günther Deckert musste 1994 wegen Holocaust-Leugnung ein Jahr ins Gefängnis.Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhob vor wenigen Tagen Anklage gegen den einschlägig vorbestraften Hamburger Rechtsanwalt Jürgen Rieger wegen Volksverhetzung in neun Fällen. Kommt eine weiteres Urteil hinzu, muss der Advokat mit Berufsverbot rechnen.
Quelle: NETZEITUNG DEUTSCHLAND
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