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Samstag, 1. März 2008, 00:36

Petition: Deutschfeindliche Äußerungen

Seid Ihr der Meinung, daß der Tatbestand der Volksverhetzung auch dann gegeben ist, wenn Deutsche beleidigt und dadurch diffamiert werden?




Eine Initiative der Bürger in Wut


Dann beteiligt Euch an der Petition.


Abschlusstermin für die Mitzeichnung:
Mittwoch, 26. März 2008


"Kein größerer Schaden kann einer Nation zugefügt werden, als wenn man ihr den Nationalcharakter, die Eigenheit ihres Geistes und ihrer Sprache raubt."
- J. G. Herder -

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Samstag, 22. März 2008, 10:28

Gleiches Recht für alle, denn wer Menschen mit Migrationshintergrund beschimpft, der wird wegen "Volksverhetzung" bestraft, wer aber Deutsche beschimpft und zum Haß gegen diese aufstachelt, der geht straffrei aus.

Wenn auch Ihr eine strafrechtliche Verfolgung deutschfeindlicher Beschimpfungen fordert, so ist die Mitzeichnung der Petition noch bis Mittwoch den 26. März 2008 möglich!

Erreicht werden soll eine Erweiterung des § 130 Absatz 1 Strafgesetzbuch. Nach dem Strafgesetzbuch kann nur bestraft werden, wer "zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt". Hasstiraden, die sich gegen alle Deutsche" richteten, können nach der jetzigen Rechtssprechung nicht sanktioniert werden.

Zitat

Strafgesetzbuch § 130 Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


Aktuell haben bis jetzt 6192 Bürger die Petition unterstützt.

"Kein größerer Schaden kann einer Nation zugefügt werden, als wenn man ihr den Nationalcharakter, die Eigenheit ihres Geistes und ihrer Sprache raubt."
- J. G. Herder -

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Dienstag, 15. April 2008, 00:35

Bis zum 26. März haben 7140 Unterzeichner die Petition unterstützt. Momentan befindet sie sich in der parlamentarischen Prüfung.

Über Stand der Bearbeitung, besteht keine Möglichkeit den Bearbeitungsstatus einzusehen. Hier könnt Ihr den "Stand der Dinge" verfolgen.

(Strafen nach dem Strafgesetzbuch: Deutschfeindliche Äußerungen 26. März 2008)

M.k.G., U-34

"Kein größerer Schaden kann einer Nation zugefügt werden, als wenn man ihr den Nationalcharakter, die Eigenheit ihres Geistes und ihrer Sprache raubt."
- J. G. Herder -