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Dienstag, 15. Februar 2011, 12:23

VuH-Ticker 15.02.2011 ++ Steuererhöhung ++ Wohngeld ++ Rettungsfond ++ Migrantenquote

Kommunen planen kräftige Gebührenerhöhungen
Noch in diesem Jahr planen neun von zehn Kommunen kräftige Erhöhungen bei Steuern und Gebühren. [...] >>>
600 Mrd. weniger Steuern
"Fiskus drohen hohe Einnahmeausfälle durch Verlustvorträge. Regierung sieht 'erhebliche Risiken' für Unternehmenssteuern. Über 600 Milliarden Euro Verlustvorträge allein bei der Körperschaftssteuer. 'Die Wirtschaftskrise ist in den Zahlen noch gar nicht enthalten'." [...] >>>

Haushalte die Wohngeld in Anspruch nehmen müssen
"Knapp 860.000 Haushalte bezogen Ende 2009 Wohngeld – gegenüber 2008 ist das eine Steigerung um fast 50%. " [...] >>>

"Euro-Rettungsfonds" wird verdoppelt
"Dazu kämen dann noch Beiträge des Internationalen Währungsfonds (IWF) und "freiwillige Leistungen" von Nicht-Eurostaaten - Summen dafür stünden noch nicht fest.
Für den neue Krisenmechanismus ESM wird auch der EU-Vertrag ergänzt.
" [...] >>>

Böhmer will höhere Migrantenquote (Ausländeranteil) im öffentlichen Dienst
Böhmer führte als Vorzeigebeispiel die Stadt Hamburg an, die den Anteil von Auszubildenden mit Migrationshintergrund von 5,2 auf 20 Prozent steigern wollen, weil die Polizei durch den erhöhten Anteil der Migranten eine Bereicherung erlebt. Ab heute wird sich der Europäische Polizeikongress in Berlin mit diesem Thema befassen. >>>
Siehe auch: Nichtdeutsche Beamte im Deutschen Staatsdienst >>>

BRD-Bundeswehr wandelt sich zur Bunten-Wehr [leftbox=120px; background-color: transparent;][/leftbox]
Nachdem vermehrt Ausländer für den staatlichen Polizeidienst angeworben wurden/werden, soll nun nach dem Willen von Guttenberg (CSU) die Aufnahme von Ausländern in der BRD-Bundeswehr die Regel werden. In dem "Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr" heißt es dazu, daß bestehende Regelungen so zu erweitern sind, daß "Inländer", auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft, "bei entsprechender Eignung, Befähigung und Leistung regelmäßig in die Streitkräfte eingestellt werden können", um die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte gewährleisten zu können. [...] >>>

Der Mehrbedarf an Personal (ugs. auch als Söldner und/oder Kanonenfutter bezeichnet) soll außerdem durch Menschen mit unterdurchschnittlicher schulischer Bildung oder ohne Schulabschluß abgedeckt werden. >>

Bisher regelte das Soldatengesetz im § 37, daß nur Deutsche im Sinne des Artikels 116 des BRD-Grundgesetzes berufen werden können, allerdings gibt es derzeit schon die Möglichkeit unter § 37 Absatz 2, in Einzelfällen auch Ausnahmen zuzulassen, wenn dafür ein dienstliches Bedürfnis besteht. Hans-Peter Bartels (SPD) hat grundsätzlich nichts gegen den Einsatz von Ausländern in der BRD-Bundeswehr, jedoch stelle sich ihm die Frage, auf welche Gruppe der Vorstoß abziele, weil die große Gruppe der in der BRD lebenden Türken im wehrfähigem Alter dafür nicht in Betracht kämen. In der Türkei besteht die Wehrpflicht und um auch junge Türken in den BRD-Bundeswehrdienst aufzunehmen, wäre ein Abkommen mit der Türkei nötig.
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Soldatengesetz § 37 >>>
BRD-Grundgesetz Art 116 >>>

Anmerkung zur Gründung der BRD-Bundeswehr:
  • 5. Mai 1955: Die Pariser Verträge treten in Kraft.
  • 9. Mai 1955: Die BRD wird in den Nordatlantik-Pakt (NATO) aufgenommen.
  • 7. Juni 1955: Theodor Blank wird erster BRD-Bundesverteidigungsminister.
  • 23. Juli 1955: Aufstellung freiwilliger Armeeeinheiten, möglich durch bundesdeutsches Gesetz und entsprechender alliierter Besatzerduldung.
  • 10. Oktober 1955 ernannte Bundespräsident Theodor Heuss die ersten Soldaten der neuen Streitkräfte.
  • 12. November 1955, dem 200. Geburtstag des preußischen Heeresreformers Gerhard von Scharnhorst, wurden die ersten 101 Freiwilligen der BRD-Bundeswehr durch deren Verteidigungsminister Blank vereidigt.
  • 2. Januar 1956: Die ersten Lehrkompanien werden aufgestellt. (Gilt als Gründungstag der BRD-Bundeswehr)
  • 6. März 1956: BRD-Bundestag beschließt gegen die Stimmen der SPD das Soldatengesetz über den Aufbau einer "Bundeswehr" mit einer Sollstärke von 500 000 Mann.
  • 22. Mai 1956: Wehrverfassung (Ergänzung des BRD-Grundgesetz-Artikels 87 a) tritt in Kraft.
  • 7. Juli 1956: Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht, durch den BRD-Bundestag beschlossen.
Der Name "Bundeswehr" war eine Wortschöpfung des Abgeordneten Teichert in den "Verhandlungen der deutschen verfassunggebenden Reichsversammlung zu Frankfurt am Main" 1849 und wurde auf Vorschlag von Hasso von Manteuffel (1897-1978, General der Panzertruppe, später Politiker [FDP, FVP, DP]) als Name für die neue Armee der BRD gewählt.

[Hervorhebungen innerhalb der Zitate durch U-34]


"Kein größerer Schaden kann einer Nation zugefügt werden, als wenn man ihr den Nationalcharakter, die Eigenheit ihres Geistes und ihrer Sprache raubt."
- J. G. Herder -

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