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Euro-Rettungsschirm: Verfassungsbeschwerde abgewiesen
Hallo,
ich möchte nur kurz zwei Nachrichten aus unserer Neuigkeiten Laufzeile zusammenfügen die, denke ich, alles sagen was es zu sagen gibt!
Aktuell - Freitag 29 April 2011 - Finanzen & Wachstum
Europolis will Portugal-Hilfe stoppen
Euro-Rettungsschirm: Verfassungsbeschwerde abgewiesen
Ohne Begründung hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen den Euro-Rettungsschirm zurückgewiesen. Bei den verschiedenen Klägern wächst der Unmut über Karlsruhe. Lassen die Richter den Rettungsschirm noch platzen? 2011 wird zum Jahr der Entscheidung.
EuGH bekräftigt: EU-Recht steht über nationalem Recht
Nationale Gesetze dürfen sich nicht über EU-Recht hinwegsetzen
Das Recht der Europäischen Union steht über nationalem Recht. Diesen Grundsatz hat der Europäische Gerichtshof (EuGH), das höchste Gericht der EU, am 18. Juli 2007 in Luxemburg mit einem Urteil in einem Streit über Unternehmensbeihilfen in Italien bekräftigt. Nationale Gerichte dürfen sich laut dem Richterspruch nicht über EU-Recht hinwegsetzen und müssen gegebenenfalls heimische Gesetze und Vorschriften außer Acht lassen (AZ: C-119/05).
Lasst uns nicht über das Wort Verfassungsgericht reden denn das ist meiner Meinung Unfug!
Vielerorts hat man spekuliert ob sich das Verfassungsgericht selber entmachten und hinfällig machen würde.
Ich denke damit habt ihr die Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
uebender