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Sonntag, 23. Januar 2011, 20:47

Schlägerbande prügelt jungen Disco-Besucher halb tot

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Ein Fall von unglaublicher Brutalität, der alle bisher veröffentlichten Berichte von Ausländergewalt in den Schatten stellt. Wie jetzt erst bekannt wurde, ereignete sich der Überfall auf den jungen Mann bereits im September vorigen Jahres vor der St. Johanner Discothek "Fledermaus" und wurde, vermutlich wie viele andere Fälle an denen sogenannte Migranten beteiligt waren, einfach unter den "Teppich gekehrt".

Nachdem Andreas M. die Diskothek mit einem Bekannten und zwei weiteren Personen verließ, wurde die Gruppe völlig grundlos von vier Türken angegriffen. Aus einem geheimen Bericht geht hervor, daß zwei der Türken Andreas M. mit Tritten und Schlägen schwerstens verletzt haben - mehrfacher Schädelbruch, bei dem das rechte Auge zerquetscht wurde, so daß er zeitlebens blind bleiben wird.

ZITAT Krone.at: ... "Die vier Türken warfen ihr Opfer, von dem sie glaubten, dass es ohnehin tot sei, danach noch über eine drei Meter hohe Mauer" ... Er schwebte tagelang in Lebensgefahr und mußte aufgrund von Komplikationen ins Universitätsklinikum verlegt werden, wo er viele Wochen bleiben mußte. Erst zu Weihnachten konnten drei der insgesamt vier Täter ermittelt werden.

Unfassbar: ZITAT Krone.at: Der Staatsanwalt ließ sie wieder laufen, es handle sich ja nicht um einen Mordversuch, "nur" um Körperverletzung mit Dauerfolgen

Ein Polizei-Fahnder berichtet auf KRONE.at davon, daß der Druck der Politik, "nur ja keine unangenehmen Vorfälle ans Tageslicht zu bringen" enorm sei und die in der Nacht vor Salzburgs Diskotheken herrschenden kriegsähnlichen Zustände, vorwiegend in Wals und St. Johann, einfach vertuscht werden.

Für die Kronenzeitung berichtete Wolfgang Weber - 23.01.2011, 04:36 Uhr >>>

Näheres über eine Verhandlung oder Bestrafung der Schläger ist leider nicht auffindbar. Alle Artikel im Weltnetz verweisen ihrerseits wieder auf den Bericht in der Kronenzeitung und diese beruft sich wiederum auf einen "geheimen Bericht". Eine eventuelle Verhandlung, bei der es ja nur über eine "Körperverletzung mit Dauerfolgen" zu urteilen galt, wird sich nicht wesentlich von dem Fall im nachfolgenden Beispiel unterschieden haben. Hier wird nur allzu deutlich, wer in der BRD den Hammer schwingt.

In einem ähnlichen Fall vom 6.04.2010, in der Bild-Zeitung geschildert, bekam einer der Täter aufgrund seiner Vorgeschichte wegen gefährlicher Körperverletzung zweieinhalb Jahre Gefängnis, sein Bruder zwei Jahre auf Bewährung.Miri-Prozess:

Zitat

Der Staatsanwalt klagte an: "Den beiden angeklagten Brüdern mit ungeklärter Staatsangehörigkeit wird zur Last gelegt, zwei andere Gäste massiv angegriffen und schwer verletzt zu haben. Der ältere Bruder Ali M. soll ein am Boden liegendes Opfer zweimal mit großer Wucht gegen den Kopf getreten haben."

Das Opfer erlitt Brüche im Oberkiefer, in der linken und rechten Kieferhöhle sowie ein Schädel-Hirn-Trauma. Der Staatsanwalt: "Infolge der erlittenen Augenverletzungen erblindete das Opfer auf dem rechten Auge."
Quelle: www.bild.de
21.01.2011: Miri-Schläger beschimpft Richterin 9 Minuten lang - Dieser Prozess am Landgericht macht fassungslos! Es ist eine Schande für die Justiz in unserer Stadt! >>>


M.k.G., U-34

"Kein größerer Schaden kann einer Nation zugefügt werden, als wenn man ihr den Nationalcharakter, die Eigenheit ihres Geistes und ihrer Sprache raubt."
- J. G. Herder -

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Sonntag, 23. Januar 2011, 21:28

Hallo U-34,

wenn man so etwas liest, sitzt man doch immer wieder mit herunter geklappter Kinnlade da. Begrifflichkeiten die den zumindest für mich eindeutigen Vorfall zur Unkenntlichkeit verniedlichen und verdrehen, können nur einem krankhaft pervertierten Gehirn entsprungen sein.
Zu den Strafmaß sage ich jetzt lieber erst einmal nichts, da man leider nie weiß, wie etwas dann aus dem Zusammenhang gerissen wird.

Mit freundlichen Grüßen
uebender

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