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  • »Thuathasonn« wurde gesperrt
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Sonntag, 23. Mai 2010, 18:42

Dies gibt Hoffnung auf mehr

Zitat

Am 19 Mai 2010 entschied ein litauisches Gericht nach dreimonatigem Verfahren, dass die Angeklagten wegen des Führens der Hakenkreuz-Banner freizusprechen sind. Die Begründung des Gerichts lautete: "Das Hakenkreuz-Symbol hat nichts mit dem Nationalsozialismus zu tun. Es ist ein wertvolles baltisches Kulturgut. Es ist das Wahrzeichen unserer Ahnen, das ihnen gestohlen und verräterisch von anderen Nationen verwendet wurde." Quelle

Die Drahtzieher haben wieder eins auf die Mütze bekommen.


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