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matty

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  • »matty« ist der Autor dieses Themas

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1

Dienstag, 20. September 2022, 12:42

Vorratsdatenspeicherung stoppen!!!

Generelle Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

:diablo: :diablo: :diablo:

Kommunikationsdaten dürfen ohne Anlass nicht von allen Bürgern gespeichert werden. Das urteilte der Europäische Gerichtshof über eine deutsche Regelung.
Zumindest in einigen Dingen entscheidet der EuGH pro Freiheit und gegen pauschale Verdächtigung und Überwachung.

:diablo: :diablo: :diablo:

Hier hat das BVerfG ohnehin vergessen, daß die im Grundgesetz in den Artikeln 1 - 19 verankerten Grundrechte allein dem Schutz der Bürger vor staatlicher Übergriffigkeit zu dienen haben.

Aber wie gesagt: :diablo: :diablo: :diablo:

Irgendwo muss ja mal Schluß sein mit der Überwachung.

In einem Rechtsstaat sollte es immer nur anlassbezogene, von Richtern genehmigte Eingriffe in die Privatsphäre geben.

Na Miss Faeser da werden sie sich heute wohl in den Schlaf weinen.
Manchmal ist das EuGH doch zu gebrauchen.


:diablo: :diablo: :diablo:

Vorratsdatenspeicherung vor dem endgültigen Aus?



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Zitat

Deutschland Datenschutz

EuGH: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Das höchste EU-Gericht bleibt seiner Linie treu und setzt der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung enge Grenzen. Die bislang unangewendete deutsche Regelung verstößt gegen EU-Recht.

Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts nicht mit europäischem Recht vereinbar. Eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten stehe dem Unionsrecht entgegen.

Der Satz von Verbindungs- und Standortdaten, die nach der deutschen Regelung gespeichert werden sollen, kann nach Ansicht der Richter sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen ermöglichen – etwa auf Gewohnheiten des täglichen Lebens oder das soziale Umfeld.

Damit könne ein Profil dieser Personen erstellt werden. Dies sei ein Grundrechtseingriff, der eine gesonderte Rechtfertigung erfordere, so die Richter.

Seit Jahren umstritten

Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren hochumstritten: Während Sicherheitspolitiker in ihr ein zentrales Instrument im Kampf gegen organisierte Kriminalität, Kinderpornografie und Terrorismus sehen, halten Bürgerrechtler und Verbraucherschützer sie für einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre.

Dieses Gesetz hat nach dem EuGH-Urteil in seiner jetzigen Form keinen Bestand mehr. Nun geht der Fall zurück an das Bundesverwaltungsgericht. Das müsste feststellen, dass die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstoßen.

Neues Gesetz?

Ob es ein neues Gesetz geben wird und wie das aussehen soll, ist allerdings noch völlig unklar. Die Koalition war sich bei dem Thema zuletzt uneins.

Während Grüne und FDP die Vorratsdatenspeicherung ablehnen, sprach sich Innenministerin Faeser zumindest für die Sicherung von IP-Adressen aus, um sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet besser verfolgen zu können.

Quelle!>>>


:diablo: :diablo: :diablo:

Vorratsdatenspeicherung stoppen – in Deutschland und der EU!

Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ PvH

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uebender (20.09.2022)

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