Nicht nur der
Artikel 23 GG soll geändert werden, sondern auch
Artikel 54und
Artikel 93!
bundestag.de
Wie es uns so schön überall in den Medien suggeriert wird, geht es nicht um eine "
EU-Reform", sondern um einen Vertrag für eine
"Europa-Verfassung", bei der WIR, die Bürger (nicht nur die Deutschen), sämtliche nationalen Staatsbürgerrechte verlieren.
Der Entwurf eines "EU-Verfassungsvertrags" wurde am 29. Oktober 2004 feierlich in Rom unterzeichnet und sollte bereits am 1. November 2006 in Kraft treten. Zuvor war aber die Ratifizierung in allen 25 Mitgliedstaaten notwendig (In der BRD natürlich nicht durch den Bürger). Durch die Ablehnung der "EU-Verfassung" bei den Volksabstimmungen in Frankreich am 29. Mai 2005 und in den Niederlanden am 1. Juni 2005 jedoch nicht umsetzbar. So hat man den abgelehnten Vertrag über eine Verfassung für Europa kurzerhand umbenannt in: Reformvertrag bzw.Vertrag von Lissabon, denn der Verfassungstext wurde in seiner Substanz eben in diesen "Vertrag von Lissabon" übernommen und besiegelt letztlich das Ende jeglicher nationalen Souveränität.
Hier noch zwei Artikel (diese wurden bisher noch nicht "angepaßt") aus dem Grundgesetz der BRD, zum Nachdenken:
Artikel 146 GG:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Artikel 20 (4) GG:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Tipp: Der EU-Vertrag – heute entscheidet sich Ihre Zukunft
politikglobal.blogspot.com
Stimmen zum so genannten Verfassungsgericht gulli.com
Sehr zu empfehlen die Ausführungen von Dr. Karl A. Schachtschneider, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg, zur EU-Verfassung #1 bis #10, mit anschließenden Diskussionen auf youtube.
M.k.G., U-34