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kleine_Heidin

Fortgeschrittener

  • »kleine_Heidin« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 359

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1

Freitag, 31. Oktober 2008, 16:26

500.000 Euro wegen Diskriminierung

Zitat

Vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden ist im ersten großen Prozess wegen Diskriminierung eine einvernehmliche Lösung gescheitert. 500.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld fordert die Versicherungsangestellte Sule Eisele-Gaffaroglu von ihrem Arbeitgeber - mehr als jemals in einem Diskriminierungsfall eingeklagt wurde.

Und jetzt ratet mal warum: Benachteiligung wegen ihres Geschlechtes und ihrer türkischen Herkunft...

Frau "Eisele" wurde schwanger und das Unternehmen habe sie dann von einem verantwortungsvollen Fall abgezogen und einen Mann eingestellt - zu besseren Konditionen und mehr Gehalt. Als sie aus dem Mutterschutz zurückkam bekam sie einen Posten, der ihr nicht so gut gefiel und bei dem sie nicht so viel abstauben konnte. Das hat sie so geschockt, dass sie einen Nervenzusammenbruch erlitt und jetzt will sie Schadensersatz für seelische Pein und materielle Einbußen.

Dabei wird kein Kniff ausgelassen:

Zitat

Außergewöhnlich macht diesen Fall auch die Beweisführung der beiden Rechtsanwälte: Neben anderen Beweisen und Indizien präsentieren sie den Richtern Statistiken, um die Vorwürfe der Versicherungsangestellten glaubhaft zu machen. Nach Ansicht der Behindertenbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion, Silvia Schmidt, ist die Statistik zwar ein „zwingendes Indiz“ in solchen Fällen, allerdings wird sie bisher jedenfalls in deutschen Antidiskriminierungsklagen noch kaum genutzt. Auf Basis des Geschlechterverhältnisses unter den Mitarbeitern und der Führungsriege haben die Anwälte haarklein berechnet, mit welchem Wahrscheinlichkeitsgrad im Hause R +V das Management nach diskriminierenden Auswahlkriterien zusammengesetzt ist. Im Fall der Geschlechterdiskriminierung kamen sie auf eine Wahrscheinlichkeit in den unterschiedlichen Führungsebenen zwischen 98,73 Prozent und 100 Prozent. Für eine Benachteiligung aus ethnischen Gründen lag sie zwischen 90,1 und 100 Prozent.

Warten wir mal das Urteil am 15. Dezember ab. :roll:


mehr dazu hier und hier
Eine Regierung muß sparsam sein, weil das Geld, das sie erhält, aus dem Blut und Schweiß ihres Volkes stammt. Es ist gerecht, daß jeder einzelne dazu beiträgt, die Ausgaben des Staates tragen zu helfen. Aber es ist nicht gerecht, daß er die Hälfte seines jährlichen Einkommens mit dem Staate teilen muß.
(Friedrich II. der Große)

2

Samstag, 1. November 2008, 00:00

Hallo,
mal rein sachlich gesehen:
Man hat zwar einen Arbeitsvertrag der unbefristet ist, das bedeutet aber nicht, dass z.B. der Arbeitgeber damit eine Verpflichtung eingeht, einen bis zur Rente zu beschäftigen. Eventuell will die ja gar nicht in Rente gehen und bis zum Umfallen arbeiten. Vielleicht lebt die gar ewig. :ironie2: Von daher halte ich die Rechnung mit 29 Jahren eigentlich für ein Witz.

Zitat

Gerechnet auf die verbleibenden 29 Jahre bis zur Verrentung ergebe sich der Posten von 433.000 Euro.

Wenn heute einer neu eingestellt wird verdient der, wenn er es richtig macht, besser als einer, der schon ein paar Jahre dabei ist. Das ist leider so. Ihren Arbeitsplatz hat sie ja wieder, soweit so gut. Ob sie einen Anspruch auf den Einsatzort hat halte ich da für fraglich. Das Gleiche sehe ich da bei Arbeitsmitteln. So wie mir bekannt sind auch Provisionen eine extra Vergütung und kein dauerhaftes gleiches Einkommen. Vergleich hier mit einem Kellner.

Zitat

Eisele will einen angemessenen Ausgleich, der im Ermessen des Richters liegt, mindestens jedoch ein Jahresgehalt.

Nach einen normalen Rechtsempfinden würde ich sagen: Keine Chance bei der Klage. Da es sich ja aber wieder mal um eine Nichtdeutsche handelt wird das Ergebnis am Ende schon stimmen. Leider kann man da in den Quellen nichts über den Vertragsinhalt lesen und R+V sagt da ja nichts. Da durch die Klage ja nun das Arbeitsverhältnis ohnehin im A.... ist läuft sowieso nur noch alles auf eine Abfindung raus. Gedreht wie oder dreist kommt weiter dürfte da das Motto sein. Mit einem Gehalt von 2.500€ benötigt sie bestimmt Sozialhilfe. Wenn ich mir die Berichte im Netz so anschaue wäre so mancher froh 2.500€ zu bekommen. Ich frage mich nur, wer die noch einstellen will, nach all dem Zauber, egal wie er ausgeht. Aber evtl. kommt dann die nächste Klage, das sie eingestellt werden muss.

MfG

3

Dienstag, 23. Dezember 2008, 20:27

Hallo
Ich habe mich an die Nachricht erinnert. 8o :D
http://www.deutsche-stimme.de/ds/?p=619

Zitat

Die Beweise bzw. Indizien für diesen Vorwurf blieb sie allerdings auch dem Gericht schuldig. Lediglich eine „Benachteiligung der Klägerin aufgrund ihrer Mutterschaft und damit wegen ihres Geschlechtes” konnte das Gericht feststellen und verpflichtete die Versicherung zu einer Zahlung von 10.818 Euro, was drei Bruttomonatsgehältern entspricht. Die gescheiterte Klägerin gibt sich mit diesem Urteil aber noch nicht zufrieden und hat Berufung angekündigt.
So sieht man aus wenn man einen Nervenzusammenbruch hat und weiter krank geschrieben ist.



MfG

Naturfreund

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4

Dienstag, 23. Dezember 2008, 21:23

Liebe Volksgenossen!

Schon als das Antidiskriminierungsgesetz gerade frisch verabschiedet war, sagte mir ein befreundeter Rechtsanwalt, daß er ab jetzt eine abenteuerliche Flut von Prozessen erwarte, sobald größere Kreise die in diesem Gesetz steckende zersetzerische Brisanz geistig voll erfaßt haben.

Er meinte, daß sich bereits kurz nach der Gesetzesverabschiedung die Spezialisten mehrten, die plötzlich mit Inbrunst Bewerbungen schrieben.

Nicht deshalb, um tatsächlich eingestellt zu werden, nein, um abgelehnt zu werden!

Denn jede Ablehnung birgt je nach Formulierung in sich die erneute Chance, eine persönliche Diskriminierung konstruieren zu können.

Die damals schon sich zur Gewohnheit mausernden Entschädigungszahlungen nach gerichtlicher Entscheidung oder Vergleichung, beliefen sich auf drei Monatsgehälter des Arbeitsplatzes, den man diskriminierenderweise nicht bekommen hat.

Was da allerdings die entdeutschte Bindestrichsfrau fordert, schlägt zunächst einmal dem Faß den Boden aus; hat aber auch wieder etwas gutes: So kann man längerfristig auch noch die deutschen Unternehmen ruinieren, die von der Heuschreckenplage alleine noch nicht leergesaugt wurden, was den Bürger-/Rassenkrieg näherrücken läßt.

Und wenn ich schon an nichts glaube, was auf BRD-Boden zusammengelogen wurde und wird, so doch an die alte Weisheit, daß die Ratten das sinkende Schiff verlassen werden.

Und sinkt die BRD, so weint ihr hoffentlich keiner hinterher!

Barntown

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5

Donnerstag, 25. Dezember 2008, 08:53

Wie sagt der alte Spruch?

Die Kuh kann solange gemolken werden wie die Milch gibt.
Die BRD-Kuh hat nicht mehr viel im Euter, bald fällt die um oder wird notgeschlachtet.
Merkelchen bereitet uns schon mal vor.

Barntown :dr:
:%%:

Dumm machen lassen wir uns nicht, wir wissen dass wir's werden sollen!

Gleim

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