Hallo,
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,667637,00.html
Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte unter dem Aktenzeichen 19359/04 "Reinhard M. against Germany" entschieden, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung in diesem Fall einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit darstellte. Die Kammer verurteilte daher die Bundesregierung in Berlin zur Zahlung von 50.000 Euro Schmerzensgeld an den 52-Jährigen.
Bei dem muss man sagen das es zum Zeitpunkt der Verurteilung die Sicherheitsverwahrung noch nicht gab.
Was ist aber mit den ganzen Kinderschändern bei denen es das dann auch noch nicht gab ? Ergebnisse haben wir ja schon! Überlegt euch genau was ihr fordert und denkt dabei an an die neu gebauten Gefängnisse die in den USA bis jetzt leer stehen. Denkt vorher darüber mal nach was will der Gegner mit seinen Aktionen bezwecken will.
Mit weiteren Forderungen nach mehr Staatsgewalt gebt ihr eure Freiheit auf.
Perfider Schachzug keine Frage, denn eure einmal genommene Freiheit werdet ihr nie wieder bekommen, höchstens mit Gewalt !
MfG