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Die französischen Compagnies Républicaines de Sécurité (CRS, dt.: Sicherheitskompanien der Republik) sind in Paris bei ihrem Einsatz bei Protesten der Gelbwesten nun mit Sturmgewehren der Modellreihe G36 des deutschen Herstellers Heckler & Koch gesichtet worden. Das Brisante daran: Diese Waffen sollen nicht mit den für die Nutzung durch die Einsatzpolizei typischen Patronen mit Gummigeschossen, sondern laut Daily Mail mit scharfer Munition geladen sein.
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Gegen Macron und Castaner hat der Sänger, Künstler Lalanne nun mit zwei zugelassenen Anwälten vor dem IStGH Klage eingereicht!Zitat
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Wie SRF und die «NZZ am Sonntag» berichten, gehen die französischen Polizisten auch mit Schweizer Waffen gegen die Gelbwesten vor.
Ein wesentlicher Teil der schweren Verletzungen geht gegen Vier-Zentimeter-Hartgummigeschosse zurück. Diese werden den Berichten zufolge mit dem Granatwerfer GL-06 abgefeuert, der von der Firma Brügger & Thomet in Thun hergestellt wird.
«Vermindert tödlich»
Die «NZZ am Sonntag» zitiert aus dem Firmenkatalog: Die für den Granatwerfer vorgesehene Munition habe die Eigenschaft «less lethal», sei also «vermindert tödlich».
Für die gleiche Waffe ist angeblich auch andere, für den Kriegseinsatz geeignete Munition erhältlich.
«Vermindert tödlich» bedeutet, dass im Falle der Verwendung das Risiko
tödlicher Verletzungen in Kauf genommen wird. Brügger & Thomet
erklärt auf Anfrage der Zeitung, die Firma lehne jede Verantwortung für
die Geschehnisse in Frankreich ab, weil die französische Polizei nicht die Originalmunition verwende: «Bei Nutzung von Munition von Drittherstellern kann die Präzision beeinträchtigt werden, und das Verletzungsrisiko steigt signifikant.»
Umstritten sind in Frankreich auch die Granaten des Typs GLI-F4. Diese enthalten zur Erzeugung eines abschreckenden Knalleffekts und zur Freigabe des Tränengases auch 25 Gramm Sprengstoff.
Wegen Zwischenfällen im Zusammenhang mit den Gelbwesten-Demonstrationen sind bisher rund 200 Klagen gegen die Polizei eingereicht worden. Die Zeitung «Libération» spricht in einem Dossier zum Thema Polizeigewalt von über 100 ernsthaften und zum Teil nicht heilbaren Verletzungen.
Nach detaillierten, aber unüberprüfbaren Angaben der Website «Désarmons-les!» sollen bisher vier Personen bei der Explosion von Tränengasgranaten eine Hand verloren haben, 18 ein Auge, als sie von Hartgummigeschossen getroffen wurden.
Gauland sagte treffsicher in anderem Zusammenhang O - Ton:Zitat
Macron vor Internationalem Strafgerichtshof angeklagt – Deutsche Medien schweigen
Von: Watergate Redaktion 18. Juni 2019
Francis Lalanne, einer der führenden Köpfe der Gelbwesten in Frankreich, kündigte Ende Februar 2019 in der französischen Tageszeitung „Libération“ an, Frankreichs Präsident Emmanuel Macron sowie den Innenminister Christophe Castaner vor dem Internationalen Strafgerichtshof anzuklagen. In einer von ihm initiierten Petition konnte Lalanne die erforderlichen 250.000 Stimmen sammeln, um Klage einzureichen. Lalanne beschuldigt Macron und Castaner wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit und beruft sich auf Artikel 35 der Menschenrechte.
Vor wenigen Tagen berichteten die französischen Medien, dass die Klage nun am 11. Juni 2019 beim Internationalen Strafgerichtshof mit den erforderlichen Unterschriften eingereicht wurde. In den deutschen Medien wird darüber jedoch kein Wort verloren.
Der Petitionstext beginnt mit einer Erläuterung dessen, was der Strafgerichtshof auf Grundlage des am 1. Juli 2002 in Kraft getretenen Gesetzes und seiner Definition eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit ist: „Ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist eine der folgenden Handlungen, wenn sie im Rahmen eines weitreichenden oder systematischen Angriffs auf Zivilbevölkerung begangen wird…“ Hier listete Lalanne im Folgenden die „Handlungen“ der Polizei gegen die Demonstranten auf.
Die Gewaltanwendung der französischen Polizei gegenüber den Gelbwesten, von denen sich einige sicherlich nicht durch Pazifismus ausgezeichnet haben, ist unverhältnismäßig und verwerflich, so Lalanne. Lalanne, Sänger, Künstler und „Gelbweste“, startete vor gut drei Monaten die Petition auf change.org. Auf seiner Reise nach Den Haag wurde Lalanne von zwei Anwälten begleitet, die zugelassene Anwälte für den Internationalen Strafgerichtshof sind.
Die Klage gehe gegen Macron und Castaner, weil diese die Hauptbefehlshaber der Polizei seien, so Lalanne. Die Polizei habe während der Demonstrationen Waffen gegen die Demonstranten eingesetzt, die als „Kriegswaffen“ definiert sind: Handgranaten und Hartgummigeschosse. Vor dem Internationalen Strafgerichtshof könnten sich der französische Präsident und sein Minister nicht auf ihre Immunität berufen, sagte eine Anwältin Lalannes. Sie hätten zwar Immunität in Frankreich, jedoch nicht vor dem IStGH.