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Rationalist

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1

Donnerstag, 13. März 2008, 15:34

Diskussion: Grundgesetz für Muslime?

Also aus den Artikel geht das eigentlich Thema für mich nicht zu 100% hervor, aber offenbar herrschte auf der Islamkonferenz eine Debatte darüber, ob die Werte des Grundgesetzes auch für die Muslime verpflichtend sind, was ich allerdings für wenig plausibel halte, da ein Grundgesetz ja für alle Bürger gilt..l

n-tv
welt.de

2

Donnerstag, 13. März 2008, 16:30

Ich sehe in der ganzen Diskussion die Änderung des Grungesetzes zu Gunsten der Muslime als Gefahr.

Das Grundgesetz stellt im Gegensatz zur Verfassung nur ein beliebig anpassbares Gesetz dar, welches von der herrschenden Klasse benutzt wird, um ihre Interessen zu vertreten.

"Kein größerer Schaden kann einer Nation zugefügt werden, als wenn man ihr den Nationalcharakter, die Eigenheit ihres Geistes und ihrer Sprache raubt."
- J. G. Herder -

Rationalist

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3

Donnerstag, 13. März 2008, 17:53

Inwiefern betrachtest du das Grundgesetz als anpassbar? Das Grundgesetz ist eben nicht variabel sondern eine gesetzte Vorgabe von Werten die nicht diskutabel und nahezu unveränderlich sind. Das Grundgesetz ist verbindlich für alle Bürger, ebenso wie für die Regierung, die juristische Gewalt und auch für die von dir angesprochene Verfassung. Insofern verstehe ich auch die Frage bezüglich den Islamisten nicht. Es kann keine Ausnahme vom Grundgesetz geben, das ist total widersinnig!

kleine_Heidin

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4

Donnerstag, 13. März 2008, 19:15

88%

Ich lehne alle diese Vorschläge ab. (22)

16%

Muslime sollten sich zur Werteordnung des Grundgesetzes bekennen. (4)

4%

Es sollte Islamunterricht an allen Schulen geben. (1)

0%

Es sollten überall muslimische Bestattungen möglich sein.

0%

Der Bau von Moscheen sollte erleichtert werden.



Diese Umfrageergebnisse sind von heute Nachmittag, 15.37 Uhr, auf welt.de.

Kameradschaftliche Grüße,

kleine_Heidin

5

Donnerstag, 13. März 2008, 20:49

Lieber Rationalist, bevor wir die Diskussion weiterführen, möchte ich dir zunächst empfehlen, dich intensiv mit dem Grundgesetz der BRD zu befassen. Hierbei solltest du dein Augenmerk insbesondere auf die inhaltlich weitreichenden Änderungen seit Bestehen des Grungesetzes richten. Dieses findest du sogar bei uns unter Verfassungen.

Beispiel zur Änderung des Grundgesetzes - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 98a) (BR-DrS. 108/08) am 14. März im Bundesrat.

Änderungen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. (seit 1949)

Das erklärt auch meine Bemerkung im vorangegangenen Beitrag.

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- J. G. Herder -

Lynagh

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6

Donnerstag, 13. März 2008, 23:06

Diskussion: Grundgesetz für Muslime? Noch vor 20 Jahren würde man es nicht glauben womit wir heute beschäftigt sind! Wir importieren uns all die Probleme selbst. Man braucht nicht zu diskutieren ob Musls etwas brauchen, wollen oder sollen - sie haben ihre eigene Heimatsländern und die sollen für sie sorgen. Hier sind sie Fremde, bleiben es auch, also welche Diskussion. Wenn es ihnen hier nicht gefällt gehen sie halt in ihr Musl Paradies je eher desto besser für die originelle Bevölkerung Europas, hier wird es nie ein Musl Paradies geben - es darf auch nicht geschehen!!!
***NEC ASPERA TERRENT***


Nil admirari prope res est una, solaque quae possit facere et servare beatum
= sich über Nichts zu wundern ist wohl das Einzige, was einen glücklich machen kann und bleiben läßt
(Horatius)

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7

Samstag, 15. März 2008, 17:54

Warum denn eigentlich nicht? Die bekommen doch so auch alles Islamunterricht, Moscheen und Muslimische Beerdigungen. Ich frag mich bloß wie das dann heißt „Grundgesetz der Muslimen in Deutschland“?
"Im Kampf für ein Europa der Vaterländer, Kulturen und Völker ohne Multikulturelle Gesellschaften!!!"

kleine_Heidin

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8

Freitag, 21. März 2008, 09:31

Die Umfrageergebnisse von heute, 10.30 Uhr:



Mit kameradschaftlichen Grüßen,

kleine_Heidin

Ragnar

Ave et Victoria

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9

Mittwoch, 16. April 2008, 18:06

Prinzipiell ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland lediglich ein von den alliierten Siegermächten aufoktroyiertes Regelwerk für die Vereinigte Wirtschaftszone.
Dies ergeht aus folgenden Abschnitten hervor:

Zitat

Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,

von dem Willen beseelt, seine nationale Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk

in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden- und Württemberg-Hohenzollern,

um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.

Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, deren mitzuwirken versagt war.

Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.


und

Zitat

Art. 125.

Recht, das Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht,
1. soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt,
2. soweit es sich um Recht handelt, durch das nach dem 8. Mai 1945 früheres Reichsrecht abgeändert worden ist.


weiters

Zitat

Art. 127.

Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen.


sowie

Zitat

Art. 133.

Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.


zudem interessant

Zitat

Art. 139.

Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

Art. 140.

Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.


Wie man sieht, ist das bundesdeutsche Grundgesetz nichts weiter als ein vorübergehendes Instrumentarium, welches auf Geheiß der alliierten Mächte zur Verwaltung des Vereinten Wirtschaftsgebietes beschlossen wurde. Die alliierten Erlässe welche in Artikel 139 genannt werden, stehen über diesem Grundgesetz, und die in Artikel 140 genannten Artikel der deutschen Verfassung von 1919 zeigen, daß eben jenes Grundgesetz keine verfassungsmäßige Kraft besitzt.

Der Versuch, art- und wesensfremde Menschen in eine Volksgemeinschaft zu integrieren muß zwangsläufig scheitern. Auch eine Verpflichtung auf die "Werte" dieses Grundgesetzes wird daran nichts ändern können.
Moslems auf die "Werte" der westlichen Welt zu verpflichten ist so, als ob man eine Kuh darauf vereidigt, keinen Löwenzahn auf der Wiese zu fressen...

Gruß zur Sonne,

Ragnar
Im Hause muß beginnen was leuchten soll im Vaterland!

www.volk-und-heimat.info

Ein einig Volk von Brüdern steht
wie deutsche Eichen fest und treu.
Egal wie stark der Wind auch weht
das deutsche Reich ersteht aufs Neu'!

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