Ein Besitzer von zwei Ländereien in Rheinland-Pfalz, der aus ethischen Gründen die Jagd ablehnt, hat gegen die
Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft geklagt um damit die Jagd in seinen Wäldern dulden zu müssen.[1] Klagen bei der Jagdbehörde, Verwaltungsgerichten und dem Bundes"verfassungs"gericht blieben bisher erfolglos.
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Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 20. Januar 2011 zufolge,
müßen Grundbesitzer nach
Maßgabe des Bundesjagdgesetzes das Jagen auf ihrem Land
hinnehmen! Die Straßburger Richter begründeten ihre Entscheidung damit, daß eine
Zwangsmitgliedschaft nicht gegen den
"Schutz des Eigentums, das Diskriminierungsverbot, die Vereinigungsfreiheit oder die Gewissensfreiheit" verstoße! Durch das öffentliche Interesse daran, den "
Wildbestand artenreich und gesund zu erhalten sowie Wildschäden vorzubeugen" sei die Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft gerechtfertigt! "
In Deutschland als einem der 'am dichtesten besiedelten Gebiete' Europas sei es erforderlich, auf 'allen geeigneten Gebieten' zu jagen. Dies rechtfertige eine "mögliche Verletzung der Gewissensfreiheit".
[1]Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß - Urteil BVerfG vom 13.12.
2006 www.bverfg.de
( Pressemitteilung Nr. 3/2007 vom 12. Januar
2007 >> )
Manchmal kann es vorkommen, daß sich das Blatt wendet und ein Gejagter zum Jäger wird, wie im Gedicht "Die Geschichte vom wilden Jäger" von Heinrich Hoffmann (1809-1894) beschrieben. Die Geschichte dürfte den meisten aus "Struwwelpeter" bekannt sein.
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Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entschied am 21. Januar 2011, daß die Abschiebung des afghanischen Asylbewerbers nach Griechenland eine Verletzung von Artikel 3 (Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung) und Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) darstellt. Wegen der Überstellung nach Griechenland, war der Afghane dem "
dortigen mangelhaften Asylsystem und den damit verbundenen Risiken sowie den dortigen Haft- und Lebensbedingungen ausgesetzt." Für den den erlittenen immateriellen Schaden muß Griechenland
1.000 Euro zahlen und Belgien
24.900 Euro. Für die entstandenen Kosten zahlt Griechenland
4.725 Euro zahlen und Belgien
7.350 Euro. Das macht zusammen:
3 7. 9 7 5 Euro
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Bild: Kopp-Verlag[/leftbox]
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Der Störungsmelder von ZEIT-ONLINE - Wir müssen reden - Über Nazis - meldet, daß sich wenige Wochen vor dem Trauermarsch in Dresden die Attacken auf die Berliner
Organisatoren der Gegenproteste häuften. So wurde das Fenster des Parteibüros der Neuköllner Grünen mit einem Pflasterstein eingeworfen, als sich dort Parteimitglieder befanden. Sofort stand fest, daß es sich dabei nur um einen Anschlag von "Neonazis handeln konnte, weil für jenen Mittwochabend eine Mobilisierungsveranstaltung gegen den rechten Aufmarsch angekündigt war.
Fortsetzung hier
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