Hallo.
es ist schon abenteuerlich was im teil wiedervereinigten Deutschland erst per „Richterspruch“ eingefordert werden muss.
Einmal abgesehen das man als Ausländer im Ausland kein Harz IV bekommt so ist die Arbeitsvoraussetzung und meist auch die Aufendhaltserlaubnis die Beherrschung der dortigen Landessprache.
Unklar bleibt wieso man von "Fördern und Fordern" redet nachdem man damals wie heute Parallelgesellschaften fördert!
Quelle
Fördern und Fordern
Hartz-IV-Kürzung für Deutschkurs-Verweigerer
Wer Arbeitslosengeld II bezieht, muss nachweisen, dass er sich bemüht, einen neuen Job zu finden. Dazu kann es auch gehören, erstmal einen Sprachkurs zu besuchen, findet das Sozialgericht Wiesbaden. [...]
Sozialgericht Wiesbaden Az: S 12 AS 484/10
Ob das "Urteil rechtskräftig" ist geht nicht hervor.
Abgesehen von der Wirtschaftsflüchtling - Ausländerproblematik hat eine Mutter mit vier Kindern im Normalfall viel zu tun.
Leider findet man politisch korrekt keinerlei Hintergrundinformationen über die türkische Mutter mit vier Kindern.
[...]Eine türkische Mutter von vier Kindern war von ihrem Jobcenter dazu aufgefordert worden, dreimal wöchentlich einen Integrationskurs an der Volkshochschule zu besuchen. Da sich die Frau aber nicht zu dem Kurs zur Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse anmeldete, kürzte das Jobcenter ihre Leistungen für drei Monate um 30 Prozent. Dagegen klagte die Frau.[...]
Mit freundlichen Grüßen
uebender