Schauspielerin Silvana Heißenberg zeigt Merkel beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag an
4. Juni 2019 - 13:09
Die Schauspielerin und Autorin Silvana Heißenberg, deren Buch „Hochverrat“ demnächst in zweiter Auflage erscheint, hat einen Strafantrag und eine Strafanzeige am internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag eingebracht gegen die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel, den ehemaligen deutschen Innenminister Thomas de Maizière, den ehemaligen bundesdeutschen Vizekanzler Sigmar Gabriel sowie gegen alle Politiker der deutschen Bundesregierung, die an der illegalen Grenzöffnung 2015 aktiv oder passiv mitwirkten, wegen
1. Völkermord, gemäß Artikel 6 der Römischen Statuten
2. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gemäß Artikel 7 der Römischen Statuten und
3. Hochverrat.
Exklusiv-Interview mit Heißenberg
Zu den Gründen äußerte sich Heißenberg auf Anfrage von unzensuriert wie folgt:
Da in Deutschland die Mehrheit der Menschen ihren Unmut hauptsächlich im Internet kundtut, was absolut nichts an den verheerenden Zuständen verändert, bin ich nun erneut aktiv geworden und habe Merkel und Konsorten am internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag angezeigt. Eine Strafanzeige an deutschen Gerichten würde sofort verpuffen, da die Justiz in Deutschland ebenfalls regimegetreu agiert.
Ich habe ebenfalls vor, die gesamte deutsche Bundesregierung in den USA zu verklagen, denn wenn jetzt nicht endlich aktiv gehandelt wird, ist das unser aller Untergang. So kann und darf es nicht mehr länger weitergehen.
Juristisch wasserdichte Eingaben
Die Strafanzeige und der Strafantrag sind juristisch fundiert begründet und basieren auf den bewusst herbeigeführten fatalen Folgen der gesteuerten und geförderten Masseneinwanderung. So heißt es etwa in der Anzeige, die der unzensuriert-Redaktion vorliegt:
Begründung: Artikel 6 – Völkermord Im Sinne dieses Statuts bedeutet „Völkermord“ jede der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
d) Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe
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